Sollten wir den Betrag der Haftplicht einfach mündlich nennen bzw. schriftlich ohne Schreiben des Vermieter mitteilen um schon mal die Abwehr zu haben?
Denk' nach: Wenn Du einem der Angestellten einen Betrag nennst, ist das eher eine Belästigung beim Kaffeetrinken. Also: Nur schriftlich zählt.
