"Die Wohnung wurde komplett renoviert, hierzu siehe das Übergabeprotokoll, an den Mieter übergeben."
Ist der renovierte Zustand näher beschrieben?
"Die Wohnung wurde komplett renoviert, hierzu siehe das Übergabeprotokoll, an den Mieter übergeben."
Ist der renovierte Zustand näher beschrieben?
Hallo blondehxe,
praktische Beispiele kann ich Dir nicht nennen, ausser Du verprügelst (bspw.:o) den Vermieter o.ä. Ansonsten: https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=…+des+vermieters oder/und https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=…it+k%C3%BCndbar
Ist das ll Mietrecht beim AG eingetragen?
Hallo Mieterin_mit_Hund,
mein Vorschlag, ein Kompromiss: Ich würde einen Mietaufhebungsvertrag vorschlagen: Ihr zieht Ende Oktober aus, übergebt die Mietsache an den VM, und ihr zahlt Miete incl. Nebenkosten bis 30.11.16. Der VM stellt Euch von sämtlichen Verpflichtungen bzw. Forderungen frei.
Der VM kann also ab Ende Okt. auf eigene Kosten it der Renovierung beginnen.
Da ich Euren Mieterverein nicht kenne, kann ich ihn auch nicht empfehlen...
Ich würde gerne wissen ob man wenn sich nix ändert die miete mindern kann.
Was sollte sich denn für Dich ändern? Also: MM nein.
DieWeisheit:
"Jetzt gibt es zwei unterschiedliche Meinungen."
- wobei die Meinung von Anitari korrekt ist, da (hatte nochmals nachgelesen) das erste MEH wegen der fehlenden Begründung unwirksam war.
"Hätte ich der ersten Erhöhung direkt zugesagt, wäre dies aber gültig geworden und somit eine erneute Erhöhung frühestens nach 15 Monaten möglich, oder?"
- Hätte hätte..., magst recht haben.
"Also ist man ggf schlauer beraten man willigt bei kleineren Erhöhungen direkt ein ohne zu prüfen?"
- Willste für die Zukunft lernen? Jedenfalls hat der Anwalt (wirtschaftlich für sich) "richtig" gehandelt...:o Shit happens.:o
wir ... haben eine Mieterhöhung von 10 Prozent erhalten. Das Schreiben war rechtlich nicht sauber, z.B. fehlte die Begründung. Da der Vermieter schon älter und immer fair ist, haben wir daraus kein Problem gemacht und lediglich die Bedenkzeit von zwei Monaten zum Monatsende für uns in Anspruch genommen. Wir haben mit dem Gedanken gespieltt evtl ins Eigenheim zu ziehen. Nun gut, heute mitten in der Bedenkzeit bekommen wir plötzlich Post vom Anwalt. Der schreibt diesmal formell korrekt, die Miete würde um 20 Prozent erhöht. Unser Vermieter meint auf Nachfrage man hätte ihn beraten und deswegen wäre er nochmal zum Anwalt. Ist das juristisch sauber?
Hallo Kathy und Andre,
nein, die Aktion des Anwalts (Vollmacht lag bei?) halte ich für nicht korrekt. Nach der letzten MEH (vom VM) habt Ihr frühestens 15 Monate Zeit bis zur nächsten MEH (vom RA). Der Anwalt war also seiner Zeit weit voraus.
Bietet mir ein solches Dokument irgendwelche Sicherheiten? - http://www.gundlach-bau.de/doc/Kundencent…eterwechsel.pdf
Es fehlt die Unterschrift des Vermieters, um auch mietrechtlich (nicht nur privatrechtlich) relevant zu sein. Ausserdem würde ich dringend dazu anraten, ein Übernahmeprotokoll mit dreier Unterschriften zu erstellen.
Moin Jan,
anzusetzen sind lediglich die Beträge zur Bebäude- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, falls mietvertraglich vereinbart.
Sollte der Vermieter mir die Einzelbeträge nicht nachweisen können, würde ich dem Abrechnungsposten mit kurzer Begründung widersprechen.
Hallo Melanie33,
dieses Thema ist eigentlich eher Nachbarschaftsrecht als Mietrecht.
Ob die Erlaubnis des VM, dass die Nachbarn ihren Fussboden gegen einen neuen Belag, der Euer Wohlsein negativ beeinflusst, auswechseln, vermag ich nicht zu beurteilen.
Vielleicht kommen morgen noch andere Meinungen. Habt Ihr Euren VM mal gefragt, was er an Eurer Stelle machen würde?
Okay, und irgendwelche tipps zum "Anfertigen des Schreibens"?
Zum Inhalt des Schreibens: Ich würde der Behauptung der Verwaltung widersprechen und der Rückerstattung der Kaution nebst Zinsen spätestens 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache entgegensehen um rechtliche Durchsetzung meiner berechtigten Ansprüche zu vermeiden.
Hallo nouvaleur,
eine Beschwerde kann eigentlich immer vorgebracht werden. Dabei sollteste aber damit rechnen, dass nachgefragt wird, wielange der Zustand Dir bereits bekannt (und evtl. auch geduldet) war. Über Mietminderungen möchte ich mich nicht äussern. Da könnte Dir Google oder ein Fachanwalt evtl. weiterhelfen.
Hier bin ich das letzte Mal gewesen.
Das tut guuut.:o
Ich werde morgen ein Einschreiben mit Rückschein fertigmachen ...
Falsch, besser: Einwurfeinschreiben.
ich war lange nicht hier. Vielen Dank für die Antworten. Ich habe zumindest einen Teil meines Problems inzwischen gelöst.
... und hast dann gleich in einem anderen Thread der Einfachheit/Verwirrung halber weitergeschrieben...![]()
Da ich mich aufgrund eigener Unstimmigkeiten mit meiner Warmwasserabrechnung in letzter Zeit viel über das Thema informiert habe, habe ich folgendes erfahren.
Sofern die Warmwasserbereitung über eine zentrale Heizungsanlage läuft, sind die Wärmemengen zur Erwärmung des Wassers seit 2013 mit einem Wärmemengenzähler zu messen. (lt.Heizkostenverordnung) Der Gesamtverbrauch wird dann zu mind. 50% und höchstens 70% nach Verbrauch berechnet, der Rest nach Wohnfläche.
Ja, § 9 HeizkVO.
Richtig, sämtlicher persönlicher Kontakt wird vermieden in der Verwaltung wird die Türe verschlossen & die Mieter Ignoriert.
Während der Heizsaison kann Mietminderung von bis zu 100% beansprucht werden...
El-Puncto,
welche Art von "Gaseinzelöfen" sind das denn?
HansBöcklerPlatz,
und die oberen Hausbewohner frieren alle?
Hallo Davdy,
"dann kahm endlich der mietzvertrag und in dem stand nur der bruder drin meine frau nicht"
- Dann hat zumindest er einen MV.
"jetzt überlege ich ob wir die kündigung zurückziehen sollten ist somit meine frau der hauptmieter ..."
- Eine rechtskräftige Kündigung kann nicht zurückgezogen werden.
"denn in dem alten vertrag steht sie ja drin?"
- Wen interessiert's (jetzt noch)? Sorry.
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