Beiträge von Berny
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Kann ich hier gegebenenfalls rückwirkend was einfordern? Gibt es hier eine Verjährungsfrist?
In diesem Falle dürfte von Verfristung die Rede sein. diese wurde von @ anitari bereits erklärt. -
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Hallo Winfried,
das ist eigentlich eher noch Bürgerliches Recht, kein Mietrecht.
Übrigens, was Letzteres betrifft, ist es so, dass Untervermietung der (möglichst schriftlichen) Zustimmung des Vermieters bedarf. -
Ich würde es auch nicht so spannend machen, sondern lediglich antworten: "Siehe § 573c Abs. 1 BGB".
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Hallo DennisAbt,
wieso sollte der VM die Beanstandungen i.O. bringen? -
Berny, hier geht um Einwände gegen fehlerhafte BK-Abrechnungen. Da kann der Mieter längstens 12 [Monate] nach Zugang noch was machen. Also nix da 3 Jahre.
Da haste wohl recht...:) -
Ich bat um Neuberechnung weil ja zwei Monate nichtmals aufgelistet wurden und bot an Kontoauszüge vorzuweisen.
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass die fraglichen Mietzahlungen auch deren Konto gutgeschriebn wurden. Dann brauchst eigentlich nicht zu bitten, sondern die Auffordrung, deren Buchführung i.O. zu bringen, würde mir genügen. -
Aber bei Mietminderung käme der Vermieter bzw. HV schnell in die Gänge, denke ich.
Denkst Du aber auch nur. Der VM/HV hat ja schon argumentiert, dass das Umfeld nicht zur Mietsache gehört. -
...selbstverständlich wäre die angst dann eine andere... was für eine merkwürdige sichtweise...
Meine noch merkwürdigere Sichtweise wäre, wenn sich nichts ändern würde, mit normaler Frist zu kündigen. -
Gibt es hier eine Verjährungsfrist?
Ja, drei Jahre, also für Forderungen, welche 2013 und früher entstanden sind. -
Hallo Chivara,
"Vor zwei Wochen erhielt ich ein Schreiben, ich hätte eine Nachzahlung von knapp 225 Euro zu leisten. Anbei ein Berechnungsbogen. Ich war zwar erstmal schockiert, hab mir den Bogen dann aber angesehen.
Die Mietzahlungen (nachweisbar mit Kontoauszügen) für Januar 2016 und auch November 2016 sind überhaupt nicht aufgelistet die Monate fehlen komplett!"- Dann hätte ich schriftlich widersprochen, Kontoauszüge beigefügt und korrekte Buchführung eingefordert.
"Ich habe daraufhin die Hotline angerufen, die wollten es weiterleiten."
- Du hast die Mitarbeiter der Hotline beim Kaffetrinken gestört... - Grundsätzlich wird immer "weitergeleitet"..."Zeitgleich habe ich ein Schreiben aufgesetzt, dass die Berechnung bitte aus o.g. Grund neu erfolgen soll. In diesem Schreiben habe ich gefragt was mit meiner Kaution passiert ist."
- Wie war die Antwort?"Kann ich falls Punkt 2 bejaht wird den VM darauf hinweisen, dass bei Nichtauffüllung ich den offenen Kautionsbetrag mit der nächsten Miete verrechnen werde?"
- Ja, WENN Deine Forderung rechtsicher ist."Kann ich ggf. sogar fristlos kündigen, weil der VM sich nicht an die Mietvertragspflichten gehalten hat?"
- Da wäre ich vorsichtig, aber Ende nächsten Monats ist ja sowieso Schluss."Kann ich darauf bestehen die Übergabe von Wohnung und Schlüsseln im Juli zu machen?"
- Nein, bestenfalls, wenn Ihr eine schriftliche Vereinbarung trefft. -
Hallo lieber Gemeinde, ...
Das kommt mir doch bekant vor... https://forum.mietrecht.de/thread/12502-Mietvertrag/ -
ich rief nachts den Kammerjäger an.Er kostete mich 500 Euro.Mein Vermieter gab mir das Geld zurück.Und nun fordert er es sich wieder ein.
Ich meine, dass das nun kein Mietrecht (mehr) ist. -
Ich habe nur den Termin genannt bekommen, wann und wer kommt weis ich nicht.
Dann bliebe die Tür geschlossen... oder Schild https://www.youtube.com/watch?v=YDeQzjKHaeE -
Also mir wurde wie gesagt heute mündlich mitgeteilt, das der Termin nächsten Donnerstag ist. Ich würde die Personen ja rein lassen, aber ich habe Angst, das irgendwann mal hier eingebrochen wird deswegen, man kann den Menschen ja nur vor den Kopf gucken und ich wohne alleine.
WER kommt WANN mit WEM? Tel. RückrufNr.? -
Hallo Christina,
hierbei gibt es eine gewisse Duldungs- bzw. Mitwirkungspflicht.
Ich würde Besichtigungen nur nach vorheriger rechtzeitiger Terminvereinbarung zulassen und mir bei der Vereinbarung bereits Namen der Besucher notieren. -
Hallo Manzkir.
ich habe Deine Fragen an die Heimleitung weitergeleitet... -
Kann man da rechtlich wirklich gar nichts machen?
Natürlich kannst Du. Ausmesssen nach Wohnflächenverordnung und einen Rechtsanwalt nehmen. -
Hallo Anne68,
ich habe mal die relevanten Abrechnungen 2014, 2015, 2016 miteinander verglichen.
Fehler fielen mir nicht auf, sondern lediglich dass der Sprung von 15 nach 16 deutlich höher war als der von 14 nach 15.
Eure Verbräuche waren lt. den HKV deutlich gestiegen (~3100 auf ~4900 Einheiten), vergleiche bitte die Einzelwerte; und die Brennstoffkosten um ~500€.
Also, ich habe nichts Beanstandenswertes finden können. (Vielleicht dreht Ihr den Thermostaten im SZ mal herunter...:))
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