ich stelle mir dich so vor:
proll, mit einem Bierbauch, nichts in der Birne, keine Bildung, keine Frau, also ein Penner!
Ich werde kein einziges Wort mehr dazu sagen, denn ich habe normalerweise mit solchen Menschen wie dir nichts zu tun!
ich stelle mir dich so vor:
proll, mit einem Bierbauch, nichts in der Birne, keine Bildung, keine Frau, also ein Penner!
Ich werde kein einziges Wort mehr dazu sagen, denn ich habe normalerweise mit solchen Menschen wie dir nichts zu tun!
Es ist leider immer so!
Überall trifft man solchen Menschen wie dich, die nichts in der Birne haben!
Berny, das Problem ist, dass hier bisehr nut Du geantwortet hast und deine Antwort hilft mir nicht weiter!
Das ist ein Mietrecht-Forum und sicher ist jemand dabei, der mir diese Frage beantwroten kann.
Grüße
Hallo,
kann mir wirklich keiner von euch etwas dazu sagen?
Grüße
danke für die Antwort!
Also das heißt, dass nur wenn in jeder Wohnung einen Zähler gibt, wird der Verbrauch entrsprechend berechnet?
Also, es würde nichts bringen, wenn ich einen Zähler bei mir montieren lasse?
Ich wollte kein neues Thread öffnen, denn hier in diesem geht es irgendwie um die Sache, die ich auch gerne klären möchte.
Ich wohne in einer zwei-Zimmer-Wohnung. Ich wohne allein.
Im Haus wohnen Familien mit Kindern. Klar, ihe Wohnfläche ist etwas größer als die meiner Wohnung, aber auch in den Wohnungen mit der gleichen Wohnfläche wohnen mindest zwei Personen.
Letztes Jahr war ich über 5 Monate bei meiner Freundin.
Also ich verbrauche definitiv weniger Wasser als die anderen Mieter des Hauses, trozdem bezahle ich -sozusagen- für den gesamten Verbrauch mit.
So wie ich verstanden habe, ist der Vermieter nicht verpflichtet einen extra Wasserzähler in die Wohnung montieren zu lassen, aber was ist, wenn ich dies selber veranlassen möchte? DArf ich? Wieviel kostest das und habe ich dann Anspruch darauf, dass mein Wasserverbrauch individuell nach meinem Wasserzähler gemessen wird?
Wäre euch sehr dankbar für kompetente Beratung bezüglich dieser Angelegenheit.
Grüße
Hallo,
als ich in meine Wohnung eingezogen bin, war in der Küche bereits ein Elektroherd vorhanden.
Nun funktionieren zwei Platten nicht mehr.
Ich frage mich, ob dies eine Sache ist, die die Hausverwaltung betrifft oder ob ich nun selber einen neuen Elektroherd kaufen muss![]()
Wie ist die Rechtlage?
Danke und Grüße
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