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1. Wann und wie darf der Vermieter Eigenleistung in Rechnung stellen und wie muss der Mieter darüber informiert werden.
Angesetzt dürfen die Kosten, die ein vergleichbares Unternehmen in Rechnung stellen würde. Natürlich ohne Mehrwertsteuer. Der Mieter wird bei der nächsten Betriebskostenabrechnung über den Vorgang informiert. Auf Verlangen des Mieters hat der VM die Kosten nachzuweisen.
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2. ........ Muss dieser Arbeitsnachweiß nicht öffentlich gemacht werden.
Wie stellst du dir das vor, durch Aushang am Schwarzen Brett oder in der Tageszeitung?
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4. ........Dann ist das für mich wie eine Versteckte Mieterhöhung.
Quatsch! Der VM könnte die Arbeiten auch einem Gärtner übergeben, dann wird das bestimmt nicht preiswerter. Außer es ist zum Thema Garten etwas anderes im Mietvertrag vereinbart.
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Darf der Vermieter uns den Zugang zu unserem Stromzähler verhindern?
Nein, der Zugang muss gewährleistet sein, weil ja das Versorgungsunternehmen regelmäßig die Zählerstände abruft. Und das darf auch nicht berechnet werden, weil das zu den Verwaltungsaufgaben des Vermieters gehört. Oder aber er öffnet den Zugang zum Zähler.
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Erstanlage = Neuanlage.
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Regelmäßige Pflege, die umlegbar ist.