Beiträge von Mainschwimmer

    Um welche Reparaturen geht es denn überhaupt? Wenn die nämlich nicht in deiner Wohnung passieren und/oder deine Miete nicht erhöht wird, muss der Vermieter tatsächlich nicht vorab informieren.

    Und das mit der Mietminderung solltest du ganz schnell vergessen, oder du willst Mitglied werden im "Club der Mietminderer"?

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    läuft so lange nach, dass das nicht mehr normal sein kann

    Was kann da nachlaufen, wenn der Wasserhahn zugedreht ist?

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    Diese Kosten wurden vor dem Einzug nie angesprochen und vertraglich erwähnt.

    Muss auch nicht, denn dies sind Kosten, die auf alle Mieter umgelegt werden müssen. Oder denkst du, dass die Heizungspumpe von einem Hamsterrad angetrieben wird?

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    Was mach ich mit diesen zusätzlichen STromkosten?

    Wieso zusätzlich, mir scheint, dass du dort für lau wohnen möchtest und die anderen Mieter für dich bezahlen sollen.

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    Räumt sowas schon die Möglichkeit einer Mietminderung ein?

    Aha, daher weht der Wind. Genauere Auskunft bekommst du beim Amt für Mietminderungen im Rathaus oder Landratsamt.

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    Um daraus Konsequenzen ziehen zu können.

    Toll, welche Konsequenzen gedenkst du denn zu ziehen? Ich frage nochmals, hast du Langeweile, oder was soll dein ganzer Beitrag bezwecken? Du hast mittlerweile Tipps und Ratschläge erhalten, von @Ajax sogar eine komplette Ausarbeitung. Wenn du jetzt noch nicht verstehst, dann wird das auch in den nächsten Tagen nichts mehr.

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    Was können wir Mieter noch dagegen machen?????

    Wenn es denn tatsächlich ein Schwarm ist (was ich ganz stark bezweifel) gibt es bestimmt in der Nähe einen Imker, der die Bienen einfängt.

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    Die tatsächlich entstandenen Stromkosten belaufen sich auf etwa 180€ !


    Dann darf er auch nur diesen Betrag in der Betriebskostenabrechnung ansetzen. Seine monatlichen Abschläge interessieren hier nicht. Die Berechnung nach dem Abflussprinzip ist bei den Stromkosten Kokolores, weil der Versorger zeitnah eine Jahresrechnung erstellt.

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    die u.U. von 2 Fachbetrieben instandgesetzt werden (war aber nur eine Firma tätig).

    Es sind aber unstrittig 2 Gewerke, auch wenn von einer Firma ausgeführt. Und jedes Gewerk kann einzeln abgerechnet werden. Wobei der Glasschaden eventuell über eine Versicherung abgerechnet werden könnte (falls z.B. in der Gebäudeversicherung oder Privathaftpflicht enthalten)

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    1. Wann und wie darf der Vermieter Eigenleistung in Rechnung stellen und wie muss der Mieter darüber informiert werden.


    Angesetzt dürfen die Kosten, die ein vergleichbares Unternehmen in Rechnung stellen würde. Natürlich ohne Mehrwertsteuer. Der Mieter wird bei der nächsten Betriebskostenabrechnung über den Vorgang informiert. Auf Verlangen des Mieters hat der VM die Kosten nachzuweisen.

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    2. ........ Muss dieser Arbeitsnachweiß nicht öffentlich gemacht werden.

    Wie stellst du dir das vor, durch Aushang am Schwarzen Brett oder in der Tageszeitung?

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    4. ........Dann ist das für mich wie eine Versteckte Mieterhöhung.

    Quatsch! Der VM könnte die Arbeiten auch einem Gärtner übergeben, dann wird das bestimmt nicht preiswerter. Außer es ist zum Thema Garten etwas anderes im Mietvertrag vereinbart.

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    Darf der Vermieter uns den Zugang zu unserem Stromzähler verhindern?

    Nein, der Zugang muss gewährleistet sein, weil ja das Versorgungsunternehmen regelmäßig die Zählerstände abruft. Und das darf auch nicht berechnet werden, weil das zu den Verwaltungsaufgaben des Vermieters gehört. Oder aber er öffnet den Zugang zum Zähler.

    Zitat

    ist das dann Neuanlage

    Erstanlage = Neuanlage.

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    ist das dann Neuanlage

    Regelmäßige Pflege, die umlegbar ist.

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    Alles was ich bis jetzt geschrieben habe, kann man nachweisen.......

    Aber nur in deiner kleingeistigen Welt!

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    oder muss ich dir jetzt ein Gesetz samt § vorlegen wo drin steht das derjenige der eine Firma beauftragt diese Tätigkeit auch zahlen muss, sofern er nicht von einen dritten berechtigt oder beauftragt ist diese Firam zu beauftragen?

    Und was soll dieser geistige Dünn***** jetzt?

    Ich habe es geahnt, jetzt weiß ich es. Du hast keine Ahnung, aber davon sehr viel! Da ich mich außerstande sehe, mich auf dein tiefes Niveau zu begeben, ist für mich hier Schluss. Wenn jemand nicht weiß, was ein Paragraph, bzw. eine Verordnung ist, dann sollte er sein Wissen besser mit seinem Goldfisch teilen.

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    Mainschwimmer:
    Bevor man so einen Müll schreibt bitte einfach mal die *piep* halten.


    DEn Müll schreibst du, aber du weißt es nicht besser, darum sei dir verziehen, dass du hier die große Klappe riskierst.

    Wenn es keine Vorschrift darüber gibt, dass Hausordnungen vorhanden sein müssen, dann gibt es mit Sicherheit auch kein Gesetz, das dieses regelt.

    Also Enfield, Halt die Klappe!

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    weswegen auch die vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses unter Stellung eines Nachmieters angestrebt wird.


    Und diesem Wunsch des Mieters muss der VM nicht nachkommen. Du schreibst selbst, dass die gesetzliche Frist 3 Monate beträgt und da ist jede kürzere Frist eine nicht einforderbare Kulanz des Vermieters. Also Kündigung bis zum dritten Werktag des August, dann endet das Mietverhältnis am 31. Oktober.

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