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1. Ist diese Quelle rechtens bzw zulässig die mein VM benutzt? (Da online und 2 unterschiedliche Mietzins)
Nein, denn solche sogenannten Mietspiegel sind unverbindlich und nur für eine erste Orientierung geeignet.
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2. Was wäre eine rechtlich und sachliche Quelle um sowas festzulegen?
Entweder ein qualifizierter Mietspiegel der Gemeinde, der vom Mieterbund, bzw. von Haus&Grund heraus gegeben wird. Gibt es solch einen Spiegel nicht, dann sind die Nennung von 3 identischen Vergleichswohnungen die andere Möglichkeit.
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3. Wenn ich jetzt einen schrift Verkehr mit meinem VM anfange, gilt dann laut § 558b BGB noch die 2 moantige frist?
Hier gibt es derzeit keine Frist zu beachten, denn das Mieterhöhungsbegehren ist ungültig.