Angedrohte fristlose Kündigung

  • Guten Tag erstmal alle zusammen,

    Wir haben derzeit folgende Problematik:
    Uns wird mit einer fristlosen Kündigung aufgrund einer angeblichen Untervermietung gedroht, jedoch besteht kein Untermietervertrag. Die Wohnung sollte von der Vormieterin an deren Kinder übertragen werden, da sie faktisch nicht mehr in dieser Wohnung lebt und wohnt. Sie (die Vormieterin) kommt lediglich zum Wochenende als Besuch um mal bei den Kindern nach den rechten zu sehen und sich mit ihnen verständigen zu können in aller Ruhe. Es wurde alles auch entsprechend mit den Vermietern ausgehandelt, zeitlich kam ich zum eigentlichen Auszug der Vormieterin in die Wohnung als vorig mit den Nachmietern abgesprochener Mitmieter (Ausserfamiliär) hinzu. Bis zu diesem Datum kam der neue Mietvertrag nicht zustande. Man verlangte demnach von uns 4 neuen Mietern eine Selbstauskunft - welche ich nachvollziehen kann und auch ohne Diskussionen oder anderweitigem mit den 3 Nachmietern ausgefüllt habe. Diese Selbstauskunft kam dann zur Vermieterin, welche den Mietvertrag übergeben sollte. Die Vormieterin kann die Rechnungen zur Wohnung nicht mehr zahlen, weswegen die Übergabe stattfinden sollte.

    Während dem ganzen Prozedere wurde immer wieder bereits mit einer Kündigung gedroht, aus mir unerfindlichen Gründen wie zum Beispiel, dass ich (Bis heute und weiterhin) als Gast ein Untermieter sein soll, obwohl ich in der Zwischenzeit häufiger auch bei meinen Eltern (Bei denen ich noch immer offiziell wohne) gewesen bin um die Situation zu entschärfen und weiterhin als Gast bleiben darf.

    Das große Rätsel ist für mich, warum ich als Untermieter betitelt werde, obwohl ich das weder rechtlich noch vertraglich bin, denn ich hab doch eine Selbstauskunft zur Mitmiete ausgefüllt um in den Vertrag als solchen eingetragen werden zu können. Als ob das nicht genug wäre wird eine Vertragsübergabe nicht gestattet von Seiten der Vermieter, da sie die Vormieterin halten wollen, was aber nach geschildeter Situation nicht geht. Irritierenderweise wollten die Vermieter auch kein anständiges Gespräch zur Klärung der Situation anstreben, was für mich persönlich gesehen eine Beleidigung gegenüber den Mietern darstellt und nicht als ein gutbürgerliches Verhalten.

    Jetzt wird damit gedroht, dass ich auf die Straße gesetzt werden soll, sonst gibt es eine fristlose Kündigung und zwar heute noch, da ich als "Fremder" nicht geduldet werde. Dazu soll gesagt sein, dass ich bereits eine Selbstauskunft gegeben habe und somit meinerseits nicht mehr als "Fremder" oder "Untermieter" bezeichnet werden sollte. Untermieter wären vom Vorvertrag sowieso nicht gestattet, somit wäre der Teil für mich sowieso uninteressant, da ich als Mitmieter einziehen wollte.

    Ich suche bei euch bitte Rat um die Situation in den Griff zu kriegen, einziehen zu können und unterstützend zur Seite zu stehen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Kraehenmeister

  • Zitat

    Dazu soll gesagt sein, dass ich bereits eine Selbstauskunft gegeben habe und somit meinerseits nicht mehr als "Fremder" oder "Untermieter" bezeichnet werden sollte.

    Das meinst aber nur du. Wichtiger dürfte aber sein, was der Vermieter darüber denkt und wie er handelt.

    Zitat

    Untermieter wären vom Vorvertrag sowieso nicht gestattet, somit wäre der Teil für mich sowieso uninteressant, da ich als Mitmieter einziehen wollte.

    Und was soll bitteschön der Begriff Mitmieter ausdrücken? Ich kenne mich mit Mietrecht etwas aus, aber dieser Begriff ist mir nicht bekannt und könnte bestenfalls für Familienanghörige in Anspruch genommen werden. Du gehörst aber nicht zu Familie, richtig?

  • Aus dem ganzen Mietergewusel werde ich nicht recht schlau. Nur einige Anmerkungen.


    Uns wird mit einer fristlosen Kündigung aufgrund einer angeblichen Untervermietung gedroht, jedoch besteht kein Untermietervertrag.


    Deswegen auch die "angebliche" Untervermietung.

    Zitat

    Die Wohnung sollte von der Vormieterin an deren Kinder übertragen werden, da sie faktisch nicht mehr in dieser Wohnung lebt und wohnt. Sie (die Vormieterin) kommt lediglich zum Wochenende als Besuch um mal bei den Kindern nach den rechten zu sehen und sich mit ihnen verständigen zu können in aller Ruhe.


    Damit ist sie also noch die Mieterin.

    Zitat

    Es wurde alles auch entsprechend mit den Vermietern ausgehandelt, zeitlich kam ich zum eigentlichen Auszug der Vormieterin in die Wohnung als vorig mit den Nachmietern abgesprochener Mitmieter (Ausserfamiliär) hinzu.


    Sie kamen zufällig als Nichtfamilienmitglied hinzu.

    Zitat

    Bis zu diesem Datum kam der neue Mietvertrag nicht zustande. Man verlangte demnach von uns 4 neuen Mietern eine Selbstauskunft - welche ich nachvollziehen kann und auch ohne Diskussionen oder anderweitigem mit den 3 Nachmietern ausgefüllt habe. Diese Selbstauskunft kam dann zur Vermieterin, welche den Mietvertrag übergeben sollte.


    Eine Selbstauskunft berechtigt nicht zum Abschluß eines Mietvertrages.

    Zitat

    ...... zum Beispiel, dass ich (Bis heute und weiterhin) als Gast ein Untermieter sein soll, obwohl ich in der Zwischenzeit häufiger auch bei meinen Eltern (Bei denen ich noch immer offiziell wohne) gewesen bin um die Situation zu entschärfen und weiterhin als Gast bleiben darf.


    Das kommt auf die Häufigkeit und die Dauer des Besuches als Gast an. Kann ich nicht beurteilen.

    Zitat

    Jetzt wird damit gedroht, dass ich auf die Straße gesetzt werden soll, sonst gibt es eine fristlose Kündigung und zwar heute noch, da ich als "Fremder" nicht geduldet werde. Dazu soll gesagt sein, dass ich bereits eine Selbstauskunft gegeben habe und somit meinerseits nicht mehr als "Fremder" oder "Untermieter" bezeichnet werden sollte.

    Da Sie keinen Mietvertrag haben, sind Sie in der Wohnung nur als Besuch geduldet. Den Rahmen hierzu ergoogeln Sie im Internet.

    Zitat

    Ich suche bei euch bitte Rat um die Situation in den Griff zu kriegen, einziehen zu können und unterstützend zur Seite zu stehen.


    Hier kann Ihnen nur die Rechtssituation annähernd geschildert werden. Einen Mietvertrag hier können Sie in den Wind schreiben; das geht nur mit der Vermieterin und da führt kein Weg vorbei. Auch hier nicht!

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