Beiträge von Mainschwimmer

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    dass ich meine Fahrräder ein wenig besser aufstellen sollte umgekippt auf dem Boden.

    Was hindert dich daran, die Räder so zu stellen, dass der Nachbar bequem in den Heizungskeller gelangt. Wenn man schon mit solch einem depperten Mitmieter im Haus lebt, sollte man ihm keine Angriffspunkte liefern.

    Und ja, du darfst in deinem Keller so viele Videoaufnahmen machen, wie du willst

    - Darf mein Vermieter mir Verbieten meinen Keller per Video zu überwachen?

    Nö!

    - Der Durchgang zum Heizungskeller ist jederzeit gewährleistet. Der Schlüssel steht immer für Notfälle zur Verfügung. Kann mir der Vermieter verbieten den Schlüssel wie beschrieben zu schützen?

    Das sollte Aufgabe des Vermieters sein, nicht deine.

    - Darf der Vermieter dem Nachbarn erlauben meinen Keller zu betreten?

    Ja, wie soll der Depp (Mitmieter) sonst in den Heizungsraum kommen? Hier hilft nur eine Videoaufzeichnung.

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    Allerdings hat der Schaden ja schon von Anfang an bestanden


    Was man beweisen müsste.

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    bis wohin kann ich vom Vermieter verlangen, dies zu reparieren?


    Leitungen in den Wänden sind immer Sache des Vermieters, außer der Mieter hat einen Kurzschluss verursacht, in dem er die Leitung angebohrt hat.

    Das Ganze klingt mir aber eher nach einem Wackelkontakt, entweder in der entsprechenden Steckdose oder in der Verteilerdose.

    Völlig falsche Vorgehensweise bisher.

    Vermieter schriftlich nach Datum in Verzug setzen. 14 Tage müssten reichen. Gleichzeitig ankündigen, dass bei weiterer Untätigkeit eine Selbstvornahme gemacht wird. D.h., dass du die Rechnung des Elektrikers mit der Miete verrechnest.

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    Hat er trotzdem Möglichkeiten eine Monatsmiete zu behalten?

    Frag das den Anwalt, oder denkst du, dass der hier mitliest?

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    Er geht ja auch zu einen Anwalt was könnten die schreiben oder erreichen?

    Dein Vermieter und sein Anwalt werden hier bestimmt nicht mitlesen, darum musst du die Gegenseite direkt fragen, oder abwarten, was man dir schreibt.

    Und diesen Schriftsatz solltest du hier hochladen, nachdem du persönlichen Daten radiert hast.

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    Also könnte der Anspruchsteller die Überzahlungen von 2013, 2012, 2011 noch zurückverlangen.


    Der Vermieter kann noch Forderungen stellen, die aber der 3 jährigen Verjährung unterliegen.

    Im BGB sieht das so aus: Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.

    Da der Mieter aber all die Jahre die Abrechnungen auf Fehler hätte überprüfen können/müssen hat er auch die verspätete Geltenmachung zu vertreten. Denn was ihm jetzt aufgefallen ist, hätte er auch in den Jahren zuvor rügen müssen.

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    ob Personen mit geringfügigen Einkommen auch diese Modernisierungskosten zahlen müßen?

    Ja, hier werden keine Unterschiede gemacht. Wie soll das auch funktionieren? Aber Personen mit geringfügigem Einkommen haben ein Anrecht auf Wohngeld.

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    Wenn er den Schlüssel morgen nicht abgibt und die Wohnung nicht räumt was passiert kann mir da jemand was zu sagen


    Es wird nichts passieren, wenn sich der Freund ruhig verhält und die Tür nicht öffnet, wenn der Hausmeister kommt. Wenn der dann "laut" wird, dann sofort die 110 rufen. Die werden dann dem Hausmeister schon klar machen, dass Selbstjustiz in Deutschland noch immer nicht erlaubt ist.

    Selbst wenn der Vorwurf der Ruhestörung zu Recht bestünde, müsste der Vermieter den Weg übers Gericht (Räumungsklage) nehmen.

    Also ganz ruhig bleiben und die Vorwürfe entkräften.

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    Es gibt keine Heizkosten/Verbrauchszähler Heizkosten werden anteilig auf Personen und qm umgelegt. Müsste ok sein. Oder?


    Nö, Fehler. In diesem Fall muss zwingend nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden, da ja nicht der Vermieter die andere Partei ist.

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    Es gibt keine Warmwasseruhren

    Auch Fehler, weil zwingend der Verbrauch von Wärme und Warmwasser mit Messgeräten erfasst und abgerechnet werden muss.

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    Müssen die Mieter die gesamten Grundkosten (Allgemeinstrom, Versicherung, Steuer, Niederschlag) tragen, wenn der Vermieter einige Räume für sich nutzt?

    Der Vermieter muss die oben aufgeführten Kosten anteilig nach Fläche zahlen, bzw. aus der Rechnung heraus rechnen.

    Bitte diese Information aus dem Mietrechtslexikon ausdrucken und dem Vermieter um die Ohren schlagen:

    Das Recht des Mieters auf Informationsfreiheit ist grundrechtlich geschützt (Ständige Rechtssprechung z.B. BayObLG, WuM 1981, 80; vgl. auch BVerfG NJW 1994, 1147, 1148 m. w. N.). Sind im Haus keine entsprechenden Kabel verlegt, hat der Mieter einen Rechtsanspruch darauf, die für den Telefonanschluss notwendigen Leitungen und sonstigen technischen Einrichtung selbst anzubringen. Sofern hierdurch nur ein minimaler Eingriff in die Bausubstanz notwendig ist, erübrigt sich die Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter kann die Erteilung seiner Zustimmung aber auch nicht verweigern. Dies gilt selbst dann, wenn im Mietvertrag etwas anders vereinbart ist. (LG Hamburg ZMR 65,188).

    Mietrecht 01 - 2012 Mietrechtslexikon

    Dem oben Geschriebenem ist nichts hinzuzufügen.

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    Ich würde behaupten das trifft in unserem Fall nicht zu da wir ja erst 2 Monate hier Wohnen.

    Was ist das denn für eine Logik? Danach müsste man nur alle 2 Monate lüften, um vor Schimmel geschützt zu sein. Da bleibt mir nur ein Kopfschütteln.

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    war immer der 01.01. bis 31.12.,

    Und der ist auch weiterhin das Maß für die Abrechnung. Du solltest dir die Abrechnung etwas genauer ansehen, dann müsste da zu lesen sein, dass deine Abrechnung nur für 8 Monate gilt. Du zahlst also nur deinen Anteil von 8/12.

    Und dein Vermieter hätte die Abrechnung der Betriebskosten noch fristgerecht bis Ende diesen Jahres schicken können.

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    ich weiß, dass dieses Thema schon des Öfteren aufkam, allerdings bin ich mir noch unsicher, da ich juristisch wenig versiert bin, daher frage ich noch einmal direkt nach.


    Um zu verstehen, muss man kein Jurist sein. Du musst dir nur ein wenig mehr Mühe geben, denn dein "Problem" ist wirklich keins, sondern wird und wurde in dieser Form hier im Forum jede Woche behandelt.

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    damit würde ich es nicht ls Quatsch bezeichnen.

    1. Da du von diesen Dingen Null Ahnung hast, solltest du bitte meine Kommentare nicht infrage stellen. Laut Heizkostenverordnung (und hier zählt die vom 01.01.2009) dürfte auch bei dir die Abrechnung nach 30/70 Pflicht sein.

    2. Warum hast du die Abrechnungen nicht im Format .jpg abgespeichert, .tiff wird nicht von allen Programmen erkannt.

    3. Diese Abrechnungen sollte dir dein Vermieter aufdröseln. Ich habe es versucht, aber ganz schnell aufgegeben, weil man dazu wohl Abitur einer Sonderschule benötigt.

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