Nebenkostenabrechnung nach Auszug, verspätet?

  • Hallo zusammen,

    ich weiß, dass dieses Thema schon des Öfteren aufkam, allerdings bin ich mir noch unsicher, da ich juristisch wenig versiert bin, daher frage ich noch einmal direkt nach.

    Folgende Situation:

    Wir haben zum 31.08.2013 unsere Mietwohnung gekündigt. Bis zum 31.08.2013 haben wir normal Miete und Nebenkosten gezahlt. Die Wohnung haben wir dann am 03.09.2013 an den Vermieter übergeben (Protokoll, Zählerstände etc).

    Am 25.10.2014 erhalte ich schließlich eine E-Mail von meinem Vermieter mit der Nebenkostenabrechnung. Der übliche Abrechnungszeitraum war immer der 01.01. bis 31.12., da wir ja bereits Mitte des Jahres gekündigt hatten, ist der Abrechnungszeitraum 01.01.2013 bis 31.08.2013. In den letzten Abrechnungen mussten wir immer nur einen geringen Betrag nachzahlen, nun sollen wir über 450 Euro nachzahlen!

    Hinzu kommt, dass der Vermieter die Kaution anteilig in Höhe von 500 Euro für über ein Jahr einbehalten hatte, um damit evtl. die Nebenkostenabrechnung zu decken. Mitte Oktober hat es mir gereicht und ich hatte ihm geschrieben, dass wir bislang keine Nebenkostenabrechnung erhalten haben und somit davon ausgehen, dass keine Nachzahlung besteht, sodass wir die Kaution in voller Höhe zurück erwarten. Er hat dann die Kaution auch zurücküberwiesen. Allerdings kam nun nach einer Woche auf einmal doch die Nebenkostenabrechnung.

    Nun habe ich gelesen, dass nach dem Gesetz (§ 556 BGB) der Vermieter verpflichtet ist, die Abrechnung innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes zu erstellen. Da der Abrechnungszeitraum bis 31.08. ging, wäre diese Frist doch überschritten, sodass kein Nachforderungsanspruch mehr besteht? Oder zählt der 31.12. als Abrechnungszeitraumfrist?:confused:

    An diesem Punkt bin ich sehr verwirrt... Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen...

    Viele Grüße

  • Zitat

    war immer der 01.01. bis 31.12.,

    Und der ist auch weiterhin das Maß für die Abrechnung. Du solltest dir die Abrechnung etwas genauer ansehen, dann müsste da zu lesen sein, dass deine Abrechnung nur für 8 Monate gilt. Du zahlst also nur deinen Anteil von 8/12.

    Und dein Vermieter hätte die Abrechnung der Betriebskosten noch fristgerecht bis Ende diesen Jahres schicken können.

    Zitat

    ich weiß, dass dieses Thema schon des Öfteren aufkam, allerdings bin ich mir noch unsicher, da ich juristisch wenig versiert bin, daher frage ich noch einmal direkt nach.


    Um zu verstehen, muss man kein Jurist sein. Du musst dir nur ein wenig mehr Mühe geben, denn dein "Problem" ist wirklich keins, sondern wird und wurde in dieser Form hier im Forum jede Woche behandelt.


  • Nun habe ich gelesen, dass nach dem Gesetz (§ 556 BGB) der Vermieter verpflichtet ist, die Abrechnung innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes zu erstellen.

    Der Abrechnungszeitraum orientiert sich nicht an deiner Kündigung, sondern ist genau festgelegt. Meist entspricht der Abrechnungszeitraum dem Kalenderjahr. Demnach enden die 12 Monate am 31.12.2014.

    Zitat

    In den letzten Abrechnungen mussten wir immer nur einen geringen Betrag nachzahlen, nun sollen wir über 450 Euro nachzahlen!

    Ihr habt das Recht zur Belegeinsicht. Die Rechnungen kannst Du ja prüfen lassen.

    Zitat

    Hinzu kommt, dass der Vermieter die Kaution anteilig in Höhe von 500 Euro für über ein Jahr einbehalten hatte, um damit evtl. die Nebenkostenabrechnung zu decken.

    Der Vermieter kann einen angemessenen Anteil der Kaution für künftige Nebenkostenabrechnungen einbehalten. Ob 500 € angemessen sind, weiß ich aber nicht.

    Zitat

    Am 25.10.2014 erhalte ich schließlich eine E-Mail von meinem Vermieter mit der Nebenkostenabrechnung.

    Lustig! Ich persönlich würde die E-Mail ignorieren und den Vermieter am 01.01.15 nach der Betriebskostenabrechnung fragen. Er muss mir dann nachweisen, dass mir diese zugesendet wurde, was - aufgrund der digitalen Form - fast unmöglich ist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zitat

    ist der Abrechnungszeitraum 01.01.2013 bis 31.08.2013.

    Das ist dein Nutzungszeitraum. Der Abrechnungszeitraum, und der ist entscheidend, ist und bleibt der 1.1. - 31.12.2013.


    Zitat

    In den letzten Abrechnungen mussten wir immer nur einen geringen Betrag nachzahlen, nun sollen wir über 450 Euro nachzahlen!

    Für das heizkostenintensive Jahr 2013 nicht selten.

  • Leipziger82:

    "Der Abrechnungszeitraum orientiert sich nicht an deiner Kündigung, sondern ist genau festgelegt. Meist entspricht der Abrechnungszeitraum dem Kalenderjahr. Demnach enden die 12 Monate am 31.12.2014."
    - Für unseren Fragesteller 1.1.-31.12.2013.
    - Sein Nutzungszeitraum war 1.1.-31.8.2013. Er sollte das mal unbedingt überprüfen, ob nicht das ganze Jahr genommen wurde und somit der hohe Nachzahlungsbetrag zustande kommt wegen der "fehlenden" Vorausszahlungen für die restlichen 4 Monate.

    "Lustig! Ich persönlich würde die E-Mail ignorieren und den Vermieter am 01.01.15 nach der Betriebskostenabrechnung fragen. Er muss mir dann nachweisen, dass mir diese zugesendet wurde, was - aufgrund der digitalen Form - fast unmöglich ist."
    - Au backe, der war guut...:rolleyes:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!