Hallo zusammen,
ich weiß, dass dieses Thema schon des Öfteren aufkam, allerdings bin ich mir noch unsicher, da ich juristisch wenig versiert bin, daher frage ich noch einmal direkt nach.
Folgende Situation:
Wir haben zum 31.08.2013 unsere Mietwohnung gekündigt. Bis zum 31.08.2013 haben wir normal Miete und Nebenkosten gezahlt. Die Wohnung haben wir dann am 03.09.2013 an den Vermieter übergeben (Protokoll, Zählerstände etc).
Am 25.10.2014 erhalte ich schließlich eine E-Mail von meinem Vermieter mit der Nebenkostenabrechnung. Der übliche Abrechnungszeitraum war immer der 01.01. bis 31.12., da wir ja bereits Mitte des Jahres gekündigt hatten, ist der Abrechnungszeitraum 01.01.2013 bis 31.08.2013. In den letzten Abrechnungen mussten wir immer nur einen geringen Betrag nachzahlen, nun sollen wir über 450 Euro nachzahlen!
Hinzu kommt, dass der Vermieter die Kaution anteilig in Höhe von 500 Euro für über ein Jahr einbehalten hatte, um damit evtl. die Nebenkostenabrechnung zu decken. Mitte Oktober hat es mir gereicht und ich hatte ihm geschrieben, dass wir bislang keine Nebenkostenabrechnung erhalten haben und somit davon ausgehen, dass keine Nachzahlung besteht, sodass wir die Kaution in voller Höhe zurück erwarten. Er hat dann die Kaution auch zurücküberwiesen. Allerdings kam nun nach einer Woche auf einmal doch die Nebenkostenabrechnung.
Nun habe ich gelesen, dass nach dem Gesetz (§ 556 BGB) der Vermieter verpflichtet ist, die Abrechnung innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes zu erstellen. Da der Abrechnungszeitraum bis 31.08. ging, wäre diese Frist doch überschritten, sodass kein Nachforderungsanspruch mehr besteht? Oder zählt der 31.12. als Abrechnungszeitraumfrist?![]()
An diesem Punkt bin ich sehr verwirrt... Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen...
Viele Grüße