Oje, wohin geht der allgemeine Bildungsstand in Deutschland hin? Mit etwas gutem Willen hätte selbst ein Student die Lösung finden müssen.
Und ja, du musst bezahlen!
Oje, wohin geht der allgemeine Bildungsstand in Deutschland hin? Mit etwas gutem Willen hätte selbst ein Student die Lösung finden müssen.
Und ja, du musst bezahlen!
Was soll das denn jetzt, denkst du denn hier sind Deppen, die die Fragen beantworten? In einem anderen Forum liest sich das so:
ZitatIch bin im September 2014 ausgezogen, da seit Juni bis heute finden umfangreiche Bauarbeiten stattfinden (Anbau, Dacharbeiten, Ausbau, Renovierungsarbeiten etc.). Die andauernden Bauarbeiten waren der Grund für die Kündigung.
Diese Diskrepanz solltest du mal näher erläutern. Und eine kompetente Antwort hast du auch bekommen.
Hier geht es um den Preis für eine Waschmarke! (Du siehst, klugscheißen kann ich auch)
Wenn der Verkäufer dieser Marken den Preis erhöht, nennt man das freie Marktwirtschaft, und das hat immer noch nichts mit Mietrecht zu tun. Der Mieter hat mindestens 2 Alternativen. Dann soll er bitteschön eine davon nutzen.
Lässt der Mieter die Maschine in der Wohnung laufen, dann bitte nur mit dem Aqua-Stopp System.
Ja, ich bin Mieter, kein Vermieter.
Ich möchte meinen Senf auch noch dazu geben.
Wenn ich eine Wohnung mit Stellplatz anmiete und dieser Platz wird von einem Moped o.ä. blockiert, dann setze ich meine Stimmbänder in Aktion und erfrage im Haus, wem die Karre gehört. Sollte der Hobel ohne Nummerschild sein, wir die Suche nach dem Halter/Besitzer etwas schwieriger. Und wenn das nichts bringt, dann schieb ich das Teil so auf den Stellplatz zurecht, dass ich meinen Wagen parken kann.
Keinesfalls würde ich in einem Forum um Hilfe bitten, denn diese Blöße würde ich mir nicht geben. Aber vielleicht ist der TE auch in anderen Angelegenheiten so hilflos und braucht Foren auch für andere Dinge, die eigentlich selbstverständlich sein sollten.
ZitatDoch Bienen sind eine Bedrohung für die menschliche Gesundheit.
Quatsch! 5 Monate nach Threaderöffnung fällt dir diese "Weisheit". Ich befürchte, dass du zu spät kommst, die TE dürfte mittlerweile durch die ständige Bedrohung verstorben sein.
Liebe Forumsmitglieder,
Ich möchte nun ebenfalls freundlich aber bestimmt die Hausverwaltung unter Zugzwang setzten, sich mit der Abrechnung und meinen Anliegen (Offene Fragen, Orginalbelege, Energieausweis) auseinanderzusetzen indem ich Widerspruch einlege. Mangels Originalbelegen kann ich dies jedoch nicht aufgrund der abgerechneten Posten.
Viele Grüße
Zur Richtigstellung! Der Vermieter muss keine Originalbelege oder Kopien senden. Du hast das Recht der Einsichtnahme zu den Bürozeiten beim Vermieter. Und ein Energieausweis muss nur beim Verkauf oder der Neuvermietung der Wohnung vorgelegt werden.
ZitatIch habe noch eine richtige Heizkostenabrechnung bekommen da sehe ich leider nicht durch..
Und erst anhand dieser Rechnung kannst du Antworten erwarten. Vor dem Hochladen persönliche Daten schwärzen.
ZitatWie kommt mein Vermieter dann auf 5.68€ ?
Auch hier gilt, frage zuerst deinen Vermieter. Hier ist nämlich niemand, der die Wahrsagerei als Beruf oder Hobby betreibt.
Bitte lasse dir die beiden Zettel von dem erklären, der die beschriftet hat. Eine ordentliche Heizkostenabrechnung sieht nämlich anders aus. Anhand dieses Gekritzels kann ich jedenfalls nichts erkennen.
Meinst du ich soll eine Abrechnung für das ganze Jahr, also von den Nachmieter anfordern?
Was hat der Nachmieter mit deinem Mietverhältnis zu tun? Nichts! Die Abrechnung der Heizkosten auf Papier erstellt die Firma, die die Geräte abliest. Der Vermieter bekommt die Gesamtaufstellung, der Mieter jeweils die Daten zu seiner Wohnung.
ZitatWir sind zum 12.03.2013 aus der Wohnung ausgezogen.
Der Vertrag lief aber mit Sicherheit bis zum 31.03., richtig?
ZitatDes weiteren hat der Vermieter die Heiz- und Warmwasserkosten von einer Firma erstellen lassen
Das war sehr klug von dem Vermieter, denn selbst hätte er das nämlich nicht gekonnt.
Zitatda keine Original Vollmacht beiliegt in der er die Firma damit beauftragt?
Von der Müllabfuhr liegt auch keine Vollmacht vor, trotzdem ist die Rechnung anteilmäßig zu bezahlen. Du kannst ja mal nachfragen, wo die Heizkostenabrechnung für deine Wohnung für den genannten Zeitraum verblieben ist. Denn darauf, auf die Aufstellung der Kosten, hast du ein Anrecht.
Dieses Thema mit der Erhöhung einer Bruttomiete hatten wir doch vor ein paar Tagen. Lese bitte dort, was zu deinem Problem passt:
Wenn du schon den Namen der Zwangsräumung kennst, dann verstehe ich nicht, dass du dir nicht die Informationen dazu aus dem Netz holst. Dort wird erklärt und beschrieben wie solch eine Räumung durchgezogen wird.
Und ja, der Gerichtsvollzieher wird das Schloss an deiner Wohnungstür auswechseln und dein Vermieter wird dann so nach und nach deine Wertsachen zu Geld machen, um auf diesem Weg deine Schulden verringern.
Zitatwürde ich nicht zahlen.
Und die komplette Kaution per Mahnbescheid einfordern. Wobei man wissen sollte, wenn der Vermieter dem Mahnbescheid widerspricht, dass man dann das Geld nur noch übers Gericht kriegt.
https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=2804179-1417620870987&Command=start
Hallo,
Da die Wanne ziemlich klein ist, steht nach dem Duschen immer das halbe Bad unter Wasser. Ich habe schon mal nach Kabinenaufsätzen geschaut, die sind in Sonderanfertigung aber sehr teuer.
Die Zuluft kann man nicht regulieren und es kommt im Winter die kalte Aussenluft direkt an die Beine beim duschen. Für die Heizkosten ist das sicherlich auch nicht optimal.
Schon mal drüber nachgedacht, dass es Duschvorhänge gibt, die rundum in der Duschtasse laufen? In jedem Baumarkt oder Sanitärfachhandel gibt es ausreichende Auswahl.
Und bei der kalten Außenluft während des Duschens solltest du aufpassen, dass dir die Beine nicht abfrieren.
ZitatNun sind die Arbeiten ja aber vom Vermieter angeordnet.
Wenn das dann Handwerker sind, dann gilt für die natürlich nicht die Hausordnung mit den Ruhezeiten. Für Handwerker ist nur der Sonntag Ruhetag.
Nachtrag, damit du es besser verstehst.
Wie werden bei euch die Müllgebühren berechnet, nach Wohnungsgröße, oder tragt ihr den Müll zum Hausmeister, der ihn wiegt?
Die Abrechnung von Betriebskosten, die nicht messtechnisch erfasst werden können, ist laut BGB nach der Wohnfläche vorzunehmen. Das gilt für die Grundkosten der Heizung, für die Straßenreinigung, für die Hausreinigung, etc.
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