Beiträge von Mainschwimmer

    also, die mussten bei dem letzten auch nicht kündigen.
    die vermieterin hat einfach den vomieternamen durchgestrichen auf dem vertrag und meinen hingeschrieben. :confused:

    Vielleicht macht sie das in deinem Fall auch und du bist aus dem Vertrag. Aber ein Anrecht darauf hast du nicht. Darum ganz lieb fragen und nicht fordern.

    Ich hatte keine Lust auf ein geändertes Mieterhöhungsverlangen zu warten. Mein Vermieter wäre schnell dahinter gekommen, welchen Fehler er gemacht hat. Zum Glück gibt es für die Wohnungssuche ja Portale. Und dort bin ich schnell fündig geworden. Wir werden ab März in einer anderen Wohnung leben, die jetzige werden wir nächste Woche kündigen.

    Was mir den Umzug leicht macht ist die Tatsache, dass die Miete um 150,- Euro im Monat günstiger ist. Und als Mieter in einer Genossenschaftswohnung ist man vor überzogenen Mieterhöhungen sicher.

    Und noch was. Vor Schimmel muss ich keine Angst haben. Alle Wohnungen des Hauses sind mit einer Zwangsentlüftung ausgestattet, ein Luftaustausch findet ständig auch bei verschlossenen Fenstern statt.

    Zitat

    Die Miete beinhaltet Strom und Heizkosten.


    Miete, in denen bereits die Heizkosten enthalten sind, ist in Deutschland lat Heizkostenverordnung nur noch erlaubt, wenn der Vermieter mit im Haus wohnt und es keine weitere Wohnung gibt. Also für eine typische Einliegerwohnung.

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    Ist das nicht Pflicht das man den Sicherungskasten erreichen kann.


    Nö! Und solche Dinge schaut man sich an, bevor man den Vertrag unterschreibt.

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    Er, der Vermieter hat auch bisher keinen Energiepass vorgelegt.


    Auch das erledigt man vorher.

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    das ist für mich so selbstverständlich.


    Das kann man aber nur bei einer Wohnung aus den letzten 40 Jahren voraussetzen. Die von dir angemietete Hütte scheint aber älter zu sein, oder der Vermieter hat das Haus nach Feierabend als Laie gebaut.

    Auch hier gibt es keine andere Antwort!

    Zitat

    Ich möchte die Wohnung nun so bald wie möglich verlassen. Aber wie?


    Wie dir bereits an anderer Stelle erklärt wurde, musst du den Vertrag bis zum bitteren Ende erfüllen. Ausziehen kannst du jedoch jederzeit, das Mietverhältnis ist dadurch aber nicht beendet.

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    Außerdem besteht eine Kaution, die ich trotz frühem Auszug zurückhaben will.


    Vergiss es. Die Kaution gibt es erst, wenn der Mietvertrag beendet ist.

    Zitat

    Bitte antworten Sie mir hilfreich.


    Hier wird nicht hilfreich geantwortet, wie es der Fragesteller gerne hätte. Hier wird die Wahrheit geschrieben, ohne Ansehen der Person.

    In eigener Sache.

    Wir erhielten am 29.10.2014 ein Mieterhöhungsbegehren nach § 558 BGB unseres Vermieters. Da die Miete seit Einzug 2006 unverändert geblieben ist und auch die Kappungsgrenze beachtet wurde, wäre dieser Erhöhung zuzustimmen, wenn da nicht die Bequemlichkeit unserers Vermieters mit den Vergleichwohnungen wäre.

    Da es in unserer Gemeinde (5.000 EW) keinen Mietspiegel gibt, nimmt er einen „Mietspiegel“ aus einer Nachbargemeinde. Dort existiert zwar kein qualifizierter, sondern nur ein sogenannter von Immonet.

    Meines Wissens sind solche Mietspiegel lediglich als Entscheidungshilfe bei einer Erst– oder Neuvermietung zu gebrauchen.

    1. Ist ein „Immonet-Mietspiegel“ für ein Mieterhöhungsverlangen das richtige Instrument?

    2. Wenn nein, soll ich den Vermieter auf seinen Fehler aufmerksam machen?

    3. Ich werde abwarten, bis mir 3 Vergleichswohnungen benannt werden, werde erst dann die erhöhte Miete anweisen, oder aber die Kündigung schreiben. Richtig?

    Bei Immonet ist folgendes zum Mietspiegel geschrieben:

    Hinweis: Die Daten für den Mietspiegel in Großostheim (Preise in €) sind nicht repräsentativ für den deutschen Immobilienmarkt. Sie basieren auf einer Auswertung über das Immobilienportal Immobilien schnell und einfach finden bei immowelt.de angebotenen und nachgefragten Wohnungen.

    Zitat

    Die Kabel für den Telefonanschluss wurden vom Vermieter für meine Wohnung mürrisch genehmigt und somit hatte ich auch gleich Zugang an den nun vorhandenen DSL-Anschluss.

    Nichts anderes wurde dir von mir mitgeteilt. Dein Vermieter muss dir die Leitung nicht von sich aus in die Wohnung legen, da musst du dich schon selbst drum kümmern. Wenn du deshalb einen Anwalt befragen musstest, kann ich nur hoffen, dass der sich dafür hat bezahlen lassen. Denn warum fragst du in einem Forum, erhältst eine kompetente Antwort und gehst dann doch zum Anwalt.

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    Bitte bitte wer hat Ahnung von sowas???

    In dem Pachtvertrag steht, wie der Garten zurückgegeben werden muss. Und da dieser Vertrag nicht den strengen Gesetzen des Wohnraummietrecht unterliegt, schützen dich keine Gesetze.

    Aber was ist an diesem Satz "Entfernung sämtlicher baulicher Anlagen" so schwer zu verstehen?

    1. Da er mir es schon mal erlaubt hat, darf er mir das jetzt verbieten?

    Liegt diese Erlaubnis schriftlich vor, oder wurde es nur geduldet.

    2. Kann ich einen Teil der Miete zurück verlangen da er seiner Pflicht bzw. Unserer vereinbarung nicht nachgekommen ist?

    Das solltest du ganz schnell vergessen. Du hast ein Zimmerchen angemietet, das nicht für Wohnzwecke vorgesehen war. Und 2,5 Jahre hast du den Zustand akzeptiert

    Hier stimmt was nicht! Gerade im Ruhrgebiet ist nach der Schließung der Pütts ein Überangebot an Wohnungen, weil deren Mieter dorthin gezogen sind, wo es Arbeit gibt. Und ein Mieterverein vermittelt keine Wohnungen, da muss man sich z.B. bei den Immobilienportalen anmelden.

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    Muss ich für den Zeitraum zwischen dem 15.6 und 15.12 irgendwelche Betriebskosten nachzahlen, falls ich dazu aufgefordert werde


    Wer sollte dich denn dazu auffordern? Dein voriger Vermieter war ja selbst Mieter der Wohnung und hat wohl Vorauszahlungen mit der Miete geleistet, oder er hatte eine Betriebskostenpauschale. Da dein Mietvertrag ab dem 15. läuft musst du ab diesem Termin auch die Betriebskosten tragen, so wie im jetzt neuen Vertrag vereinbart.

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    dass sich im Gebäude eine Gewerbe befindet (Imbiss).

    Dann muss bei einigen Kostengruppen eine Trennung erfolgen, eine Vorerfassung.

    Zitat

    Außerdem hatten wir die Wohnung selbst noch versichert,

    Ihr könnt für eure Wohnung nur eine Hausratversicherung abschließen. Das ist euer Bier, der Vermieter hat damit nichts am Hut. Die Versicherungen des Hauses gegen Gebäudeschäden (Brand, Sturm, etc.) sind umlagefähig.

    Wenn du jetzt noch weitere Fragen haben solltest für die man nicht Mietrecht studiert haben muss, dann findest du die Antworten hier: Mietrechtslexikon - das Lexikon mit der garantierten Antwort zum Mietrecht

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