Also dar ich mir deiner idiotischen Meinung
Wer hier eine idiotische Meinung vertritt dürfte doch wohl klar sein, oder soll ich dir den Begriff Mittagsruhe buchstabieren, damit du Depp es verstehst?
Also dar ich mir deiner idiotischen Meinung
Wer hier eine idiotische Meinung vertritt dürfte doch wohl klar sein, oder soll ich dir den Begriff Mittagsruhe buchstabieren, damit du Depp es verstehst?
Quatsch! UNd du meinst, wenn da kein Kreuz ist, dass dann dein Vermieter oder die Wohlfahrt deine Rechnung übernimmt? Bei Gas ist auch kein Kreuz, trotzdem musst du das Gas, das die Heizung benötigt, bezahlen.
Das dürfte nach Durchsicht des Mietvertrages doch klar sein, dass der Mieter zwischen dem sogenannten Allgemein/Hausstrom und seinem privaten Verbrauch nicht unterscheidet. Und die hohe Nachzahlung resultiert einzig aus der Tatsache, dass er seinen Strom nicht vom Vermieter geschenkt bekommt, sondern ihn bezahlen muss.
Ja doch. Haushaltsstrom ist in der Miete mit enthalten. Im Mietvertrag steht das Strom, Wasser und Gas nicht extra abgerechnet werden.
Das wird mit Sicherheit eine Falschinterpretation des Mietvertrages sein. Mit Strom in den Betriebskosten dürfte der sogenannte Allgemeinstrom gemeint sein, denn der Strom für euren Haushalt dürfte erfahrungsgemäß bei rund 80,- Euro pro Monat liegen. Und so bekloppt kann kein Vermieter sein, dass er nicht merkt, dass er bei der Vermietung des Hauses Geld drauflegt.
ZitatJetzt die Frage machte heute schnitzel die ich ja klopfen muss
Dann klopfst du beim nächsten Mal die Schnitzel vor der Mittagsruhe und gut ist. Der nächste Mieter meint, dass er um 14:00 Uhr unbedingt ein paar Bilder aufhängen muss, was dann?
Was meinst du wohl, warum in der Hausordnung eine Mittagsruhe verordnet ist? Jetzt verstanden?
Wenn du jetzt meinst, dass ich mich durch 5 verschiedene Seiten der Abrechnungen durchkämpfe, dann hast du dich getäuscht. So früh im Jahr habe ich noch keine Lust zu unerlaubten Rechtsberatungen. Lass dir von deinem Vermieter erklären, wie diese Betriebskostenabrechnung zu lesen und zu verstehen ist.
ZitatIn den 80€ sind die Stromkosten für unser Haus schon mit drin.
Das ist aber nicht der Strom für euren Haushalt?
Aber wenn du etwas wartest wird sich bestimmt ein Samariter finden, der sich deinem Problem annimmt.
Hallo,
und ein weiterer Fragesteller, der in diesem Forum runtergeputzt wird. Wenigstens sind einige dabei, die helfen.
Wieso runtergeputzt, sollen wir hier jede idiotische Anfrage mit Respekt und Würde beantworten? Hier hat ein Oberdepp von Anfang an gewusst, dass er sich das Bad mit einer anderen Partei teilen muss. Und wenn ihm die Bremsspuren in der Toilettenschüssel nicht passen, dann soll er seine dazu machen.
Hier eine Verantwortung des Vermieters zu sehen ist doch mehr als hirnverbrannt. Aber hier gibt es ja User, die selbst auf solchen Unsinn ernst antworten. Aber das bleibt jedem selbst überlassen.
Zitatdas stimmt soweit nicht, da ich ja den Strom monatlich schon pauschal bezahle.
Wieviel bezahlst du denn pauschal für den privaten Stromverbrauch? Und dieser Verbrauch hat nichts mit den Betriebskosten zu tun. Über diese Abrechnung kann bestenfalls der Allgemeinstrom für Beleuchtung & Co. abgerechnet werden.
Und bevor du immer noch nicht verstehst, dann lass dir mal von einem Stromvergleichsportal vorrechnen, wieviel ein X Personenhaushalt im Jahr zu bezahlen hat.
Dafür gibt es Rechtsanwälte... Hier gibt es nur Meinungen.
Und von mir die gleiche Meinung.
Aber mal ganz nüchtern betrachtet ergibt sich folgendes: Ein Mieter lässt sich auf Mauscheleien mit der Stromversorgung seiner Wohnung ein. Ihm ist bekannt, dass er den Strom, den er verbraucht, bei seinem Vermieter "einkauft". Jetzt passt ihm nicht, dass er den Strom bezahlen muss und er fragt nach der rechtlichen Situation.
Hallo,
ja ich erwarte Nachzahlungen, da ich selten zuhause war.
Ist das deine erste Abrechnung auf die du wartest? Wenn du keine Vergleichswerte hast, ist das mit der Nachzahlung garnicht so einfach, denn die meisten Kosten entstehen auch, wenn du nicht zuhause bist. Nur der geringere Verbrauch an Wärme und Warmwasser dürfte ins Gewicht fallen.
ZitatUm wie viel Prozent darf ich die Miete mindern
Diese Frage wird dir ein Anwalt beantworten, der sich dabei auf bereits ergangene Urteile in gleicher Sache berufen wird. Ein Forum darf keine Rechtsberatung ausüben.
ZitatAußerdem würde mich interessieren, ob die 3-monatige Kündigungsfrist immer noch gilt, auch bei Mängeln wie diesem?
Da die Wohnung durch den Wassereintritt ja nicht komplett unbewohnbar geworden ist, ist eine außerordentliche Kündigungsfrist nicht gegeben.
Die von 2012 ist verfristet, darum sollte dich das nur kümmern, wenn du eine Nachzahlung erwartest. Abrechnung für 2013 könnte auch verfristet sein, wenn das Kalenderjahr der Abrechnungszeitraum ist.
Ich würde, unter Zeugen, die Zählerstände ablesen,
Wie soll das funzen, wenn sich der Stromzähler in einem verschlossenen Raum befindet?
Zitatdas Vertragsende auf heute, den 31.12.14 vereinbart.
Tatsächlich vereinbart, denn im nächsten Absatz klingt das etwas anders, denn da schreibst du davon, dass du den Termin per Mail und SMS geschickt hast. Eine Vereinbarung betrifft in der Regel beide Seiten.
Zitat1. Darf er mir die Schlüsselrückgabe einfach verweigern?
Das macht er doch nicht, er hat lediglich einen anderen Termin vorgeschlagen.
ZitatDarf ich die Heizung jetzt abstellen, weil ich ja nicht eine leere Wohnung heizen will?
Wenn die Heizung auf dem Frostsymbol steht, dann hast du deine Pflicht getan. Ganz abdrehen am Zulauf darfst du aber nicht.
ZitatWie kann ich sicher stellen, dass z.B. der Vermieter in der Zwischenzeit unseren Strom nutzt?
Wie soll das praktisch funzen? Der Vermieter schleppt möglichst viele E-Geräte in die Wohnung, um deinen Stromverbrauch zu erhöhen? Ich denke, dass du mal runterkommen sollst.
ZitatStellen wir uns mal vor das ich hier eingezogen bin und wegen fehlendem Stromzähler für die Wohnung konnte ich mich nie bei den Stadtwerken anmelden
Falscher Ansatz. Eines der ersten Dinge, die man sich bei der Besichtigung einer Wohnung anschaut sind die Sicherungen, um zu sehen, wie die Leitungen abgesichert sind, um späteren Ärger zu vermeiden. Bei der Gelegenheit lasse ich mir auch den Zähler zeigen, damit ich meinen Strom beim Anbieter meiner Wahl beziehen kann. All das hast du unterlassen und ganz treu dem Geschwätz des Vermieters gelauscht.
Du kannst dich natürlich an die Stadtwerke wenden und ganz scheinheilig fragen, ob dir der Vermieter deinen Strom pauschal weiterberechnen darf. Wenn dein Vermieter Pech hat, kriegt er einen bösen Brief von denen. Das ändert aber nichts daran, dass deinem Vermieter die Kohle fehlt, um dir für deinen Verbrauch ein eigenes Leitungsnetz mit eigenem Zähler zu verschaffen.
Deinen Fehler hast du bei der Besichtigung und Anmietung der Wohnung gemacht, obwohl dir von Anfang an die Ungereimtheiten beim Strom bekannt waren
Noch einmal ganz laaaaangsam. Du hast eine Wohnung angemietet ohne eigenen Stromzähler. Was der Vermieter jetzt macht ist eine Mauschelei, die du von Anfang an unterstützt/geduldet hast. Such dir eine Wohnung mit eigenem Stromzähler und rechne nicht damit, dass sich bei dir was ändert, denn dein Vermieter hat wohl kein Geld, um neue Leitungen zu verlegen.
ZitatMeine Frage ist also, ob es rechtlich ok ist was die Wohnungsbaugesellschaft dort macht und ob ich was dagegen unternehmen kann!?
Klar kannst du was unternehmen. Halte dich an die "Öffnungszeiten" und du kriegst keine Probleme. Was Polizei oder Krankenwagen machen dürfte nicht dein Problem sein.
ZitatMeine Eltern haben von Ihren Vermietern eine Kündigung erhalten, mit der Begründung sie wollen das Haus verkaufen und ohne Mieter ginge es besser..
Da dies kein Kündigungsgrund ist, war die Kündigung von Anfang an ungültig.
ZitatJetzt kommt die alte Vermieterin und meint sie hätten die Kündigungsfrist nicht eingehalten!
Und da hat sie völlig Recht. Die Kündigungsfrist beträgt nun mal 3 Monate und muss immer schriftlich erfolgen.
ZitatHat der Vermieter weiter anspruch auf Miete?
Ja!
ZitatUnd die Vermieterin verlangt, dass die Tapeten noch entfernt werden, da dies so im Mietvertrag steht...muss ein Mieter dem auch nachkommen, selbst wenn Ihm gekündigt wird?
Wenn das individuell im Mietvertrag vereinbart ist, dann müssen die Tapeten runter.
In 99,999% der Vermietungen gehört zu jeder Wohnung ein eigener Stromzähler. Wer zahlt schon gerne für den Strom, den der Nachbar verbraucht? Aus dem Gemauschel, den du mit deinem Vermieter eingegangen bist, musst du selbst rausfinden.
Und das ist besonders wichtig für dich. Zu den gesetzlich zugelassenen Betriebskosten gehört nicht der Strom, den der Mieter privat verbraucht. Außer man ist so naiv und lässt sich von Anfang an auf solche Spielchen mit dem Vermieter ein.
Was zu den Neben/Betriebskosten gehört, wenn vereinbart findest du im Netz uner dem Suchwort "Betriebskosten".
ZitatIn wie fern können mich bis morgen rausschmeißen?
Nein, natürlich nicht!
Zitatmuss ich ihm die Türe aufmachen?
Nein! Wenn er was von dir will, muss er einen richtigen Termin machen, und das 24 Stunden vorher. Macht er Terror vor der Tür, dann sofort die 110 anrufen.
ZitatKann er das ganze einfach mündlich?
Nein! Wenn er was von dir will, dann muss er den schriftlichen Weg nehmen, auf Geplärre seinerseits musst du nicht reagieren.
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