Die Kündigung muss an Vertragspartner gerichtet sein. Und das solltest du wirklich ernst nehmen und diese Kündigung gerichtsfest zustellen, wenn du die Adresse des Vermieters nicht kennst. Beauftrage einen Gerichtsvollzieher, der wird wissen, wie er den Schrieb richtig übergeben muss.
Beiträge von Mainschwimmer
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Tja, was hattest du denn erwartet? Aber vielleicht meldet sich noch jemand mit Erfahrungen.
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Hier: https://www.test.de/Wohnungsschlue…512170-2512170/
Den Rest erzählt dir ein Anwalt oder der örtliche Mieterverein.
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Aber du hast doch einen Mietvertrag erhalten/unterschrieben? In dem ist doch geregelt, welche Kosten du zu tragen hast.
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Da die im Beitrag gezeigte Aufstellung Teil des Mietvertrages ist (woher sonst soll sie auch stammen), sind alle genannten Kosten auch umlagefähig. Wir sprechen hier vom Gewerbe- und nicht vom Wohnraummietrecht.
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Hallo,
Könnt ihr da was empfehlen?LG Gedil
Wie kommst du da drauf, dass du als Laie mit einer speziellen Software zur Berechnung der Heizkosten zurecht kommen wirst. Warum wohl gibt es so viele Dienstleister, die nichts anderes machen als nach der Heizkostenverordnung ihren Job zu machen. Und die dazu benötigten Programme sind nicht frei verkäuflich. Oder glaubst du, dass techem & Co. so einfach zu kopieren ist?
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sollst du doch auch nicht:)
folgendes entnehme ich dem MS: es liegt ein mindernder punkt vor wenn kein Zubehörraum (bspw. Keller, Boden bzw. Schuppen) ODER Gemeinschaftsraum fehlt
Warum fragst du dann, wenn du doch schon selbst lesen kannst?
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Und was sollen die beiden Bilder aussagen? Erstens ist es nicht ungewöhnlich, dass es in Kellerräumen feucht ist und muffig riecht. Erwartest du, dass dein Vermieter den Keller trocken legt, weil vielleicht die Drainage des Hauses verbessert werden müsste?
Und das Fehlen des Fensters dürfte mit Sicherheit nicht für die Feuchtigkeit im Kellerraum verantwortlich sein.
ZitatWas kann ich noch machen ?
Mit diesem Makel weiterleben, deine Wohnqualität leidet nicht darunter.
Aber vielleicht hilft es dir, wenn du in Mietminderungstabelle nach "Keller" suchst:
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Liegt denn ein Wohnwertmindernder Punkt vor wenn kein Gemeinschaftsraum (Fahrrad-,Kinderwagen- und Trockenraum) vorhanden ist dafür aber ein Keller?
Das musst du im Mietspiegel nachlesen, dort dürfte aufgeführt sein, was Sache ist. Fakt jedenfalls ist, dass du dich selbst bemühen musst, weil ich zu faul bin, dir aus dem Mietspiegel für Radebeul vorzulesen. -
Und was hat der Vermieter davon, wenn er die Wohnung nur anhand positiver Merkmale in die völlig falsche Spanne einordnet? Nichts!
Wieder nicht richtig zu Ende gedacht! Der Vermieter dürfte erstens eine andere Sicht der Dinge haben und zweitens wird er denken, dass der Mieter sich nicht meldet.Nur so am Rande: Mein Wissen um diese Dinge ist nicht Theorie sondern knallharte Praxis. Und noch eins draufgesetzt. Warum werden so viele sachlich und inhaltlich falsche Betriebskostenabrechnungen erstellt? Weil bei vielen der VM hofft, damit durch zu kommen und nur von aufmerksamen Mietern (die sich z.T. in Foren schlau machen) gebremst wird.
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Falsch,
Nö, du liegst falsch! Der Vermieter kann und wird die positiven Seiten der Wohnung betonen und dann seiner Meinung nach in den Mietspiegel einordnen. Der Mieter hat doch die Möglichkeit der Prüfung und kann die negativen Dinge vorbringen, bzw. das Mieterhöhungsbegehren ablehnen.
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Zitat
- haben von der Genossenschaft 600€ bekommen um zu renovieren
Und, hast du renoviert?Zitat- Vermieter sagte am Telefon entweder wir renovieren alles auf hell
Nur nötig, wenn die Wände bunt gemalert wurden.ZitatIch habe gelesen das der eine Punkt komplet nichtig und unwirksam ist ....
Quatsch! Diese Klausel ist gültig, weil du auch den Punkt 4. lesen und verstehen musst. Durch diesen Absatz wird die Klausel nämlich weich.ZitatWie sehr verpflichtet mich der Punnkt: §14 Punkt 1 ???
Dieser gesamte § 14 ist relevant für dich.ZitatWas sagen die Gesetze wirklich?
Gesetze haben hier nichts mehr zu sagen, hier sind die Urteile des BGH gefragt: -
Zitat
wenn dieser beim Einzug 2008 schon vorhanden war.
O Herr, lass Hirn regnen, besonders in Radebeul!Auch in 2008 hat das Vorhandensein eines Balkons zu einer höheren Miete beigetragen. Und bitte, lese mal die ganzen Informationen zum Mietspiegel der Stadt Radebeul. Vielleicht führt es ja dazu, dass du etwas Plan kriegst. Obwohl ich meine Zweifel habe.
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Nur so zum besseren Verstehen. Wenn du dich um eine neue Stelle bewirbst schreibst du doch auch nicht, dass du gerne verschläfst und ab und an einen draufmachst, oder doch?
Wenn du mit dem Mieterhöhungsbegehren nicht einverstanden bist, weil deiner Meinung nach der Mietspiegel falsch interpretiert wird, dann lehne dieses Begehren ab und ein Gericht wird sich mit der Sache befassen.
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Zitat
Merkmale geltend machen darf obwohl diese bereits bei meinem Einzug 2008 schon vorhanden waren?
Ja klar! Bei deinem Einzug hatte die Wohnung ja auch eine bestimmte Größe und wird als Merkmal weiterhin Bestand haben.ZitatMüssen in der Mieterhöhung auch wohnwertmindernde Merkmale aufgezählt werden?
Nö, natürlich nicht!
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Zitat
Wie seht Ihr die Chancen, hier einen Härtefall zu erklären
Sehr gering. Aber vielleicht kannst du mithilfe des örtlichen Mietervereins etwas erreichen.
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habe geglaubt , Ihr hättet mehr zu bieten als auf die RS zu verweisn, oder sich über Fragezeichen Gedanken zu machen
Tja, und schon wieder nicht aufgepasst, genau wie bei der Wohnung. In einem Forum gibt es Tipps und Ratschläge, den Rest macht dann der Anwalt.
Und wenn ich dann so etwas lese
ZitatDie Folgen einer solchen Kündigung sind ja Aufwand und Schaden ersetzen durch den Vermieter.
dann ist es mehr als wichtig, einen Anwalt zu beschäftigen. Der kann dich dann vielleicht von diesen sinnlos überzogenen Phantasien befreien.
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Sehe ich diese Sache richtig?????
Würde mich freuen wenn ich von Euch hören würde-
LG
1. Ein Fragezeichen hätte auch gereicht, denn der unsinnige Gebrauch von Satzzeichen macht deinen Beitrag nicht wichtiger/interessanter.2. Wenn aus 1 Wohnung 2 gemacht werden ist das nicht nur an der einen Wand festzustellen. Da gibt es nämlich einige Indizien mehr, die du aber geflissentlich übersehen hast.
3. Bemühe einen Anwalt, denn warum hast du die Rechtsschutzversicherung abgeschlossen?
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Muss er uns eine gleichwertige Wohnung suchen/stellen und muss er dann auch den Umzug bezahlen?2x nein, das ist und bleibt deine ganz eigene Angelegenheit.
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Und was soll jetzt dieser Spam?
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