Hallo Zusammen,
ich sitze derzeit an der Prüfung der Betriebskostenabrechnung unserer Anmietung und bin mir nicht wirklich sicher welche der unten dargestellten Kostenarten auch wirklich auf uns umlagefähig sind.
Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen?
Aus dem Mietvertrag geht zu den Nebenkosten nur folgendes hervor "...zu den Nebenkosten zählen alle anfallenden Kosten, wie sie in der Betriebskostenverordnung in der jeweils gültigen Fassung aufgeführt sind. Die Bewirtschaftung und Reinigung des Behindert-WCs im 2. OG sowie dem davor befindlichen Flurbereich wird vom Eigentümer bzw. seinem bevollmächtigten Vertretung initiiert und im Zuge der Nebenkostenabrechnung im o.g. anteiligen Maßstab auf die jeweiligen Mieter umgelegt."
Ich habe insbesondere ein Problem mit den "sonstigen Betriebskosten" aus der BetrKV. Dass kann ja wirklich sehr weitgehend ausgelegt werden, z.B. Wartung Gebäudefunkanlage?
Wäre schön wenn ihr mir helfen könntet.
Besten Dank
Gruß Alex