Gewerbliche Anmietung - Umlagefähige Betriebskosten

  • Hallo Zusammen,

    ich sitze derzeit an der Prüfung der Betriebskostenabrechnung unserer Anmietung und bin mir nicht wirklich sicher welche der unten dargestellten Kostenarten auch wirklich auf uns umlagefähig sind.
    Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen?

    Aus dem Mietvertrag geht zu den Nebenkosten nur folgendes hervor "...zu den Nebenkosten zählen alle anfallenden Kosten, wie sie in der Betriebskostenverordnung in der jeweils gültigen Fassung aufgeführt sind. Die Bewirtschaftung und Reinigung des Behindert-WCs im 2. OG sowie dem davor befindlichen Flurbereich wird vom Eigentümer bzw. seinem bevollmächtigten Vertretung initiiert und im Zuge der Nebenkostenabrechnung im o.g. anteiligen Maßstab auf die jeweiligen Mieter umgelegt."

    Ich habe insbesondere ein Problem mit den "sonstigen Betriebskosten" aus der BetrKV. Dass kann ja wirklich sehr weitgehend ausgelegt werden, z.B. Wartung Gebäudefunkanlage?

    Wäre schön wenn ihr mir helfen könntet.

    Besten Dank
    Gruß Alex

  • Es muss mietvertraglich vereinbart werden, was der Mieter unter "Sonstige Betriebskosten" zu verstehen hat. Hier muss also eine Auflistung der einzelnen Kostenarten statt finden. Dies gilt ebenfalls im Gewerbemietrecht, da sonst der Mieter nicht abschätzen kann, welche Kosten auf ihn zu kommen. Liegt eine solche Auflistung nciht vor, muss der Mieter gar keine Sonstige BK tragen.

    Solltest du jedoch mehrere Jahre stillschweigend die Sonstige BK getragen haben, liegt eine konkludente Zustimmung vor. Das wäre eine Besonderheit im Gewerbemietrecht, da hier der Mieterschutz nicht so weit zu tragen kommt, wie im Wohnraummietrecht.

  • Da die im Beitrag gezeigte Aufstellung Teil des Mietvertrages ist (woher sonst soll sie auch stammen), sind alle genannten Kosten auch umlagefähig. Wir sprechen hier vom Gewerbe- und nicht vom Wohnraummietrecht.

  • Da die im Beitrag gezeigte Aufstellung Teil des Mietvertrages ist (woher sonst soll sie auch stammen), sind alle genannten Kosten auch umlagefähig. Wir sprechen hier vom Gewerbe- und nicht vom Wohnraummietrecht.

    Ich gehe laut Sachverhalt davon aus, dass die Auflistung lediglich aus der BK-Abrechnung stammt.

    Einmal editiert, zuletzt von toffer2105 (13. Januar 2015 um 17:08)

  • Hallo Zusammen,

    vielen Dank für eure Antworten und Hilfe.
    Ich habe jetzt im Mietvertrag noch unten angehängte Klauseln gefunden. Entsprechend gehe ich davon aus dass die zusammengestellten Kosten alle rechtmässig sind. Aber vielleicht habt ihr ja noch eine andere Meinung anhand des Auszugs.

    Vielen Dank!

    Gruß Alex

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  • Ich kann mich nur wiederholen, in der Literatur steht geschrieben, dass im Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten mietvertraglich vereinbart sein muss und das unter dem Punkt "Sonstige BK" explizit und namentlich die Kostenarten einzeln aufgeführt werden müssen, die umgelegt werden sollen. Auch im Gewerbemietrecht.

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