Beiträge von Mainschwimmer
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Ich geh mal davon aus das Mainschwimmer diese Antwort nicht ernst meint.
Doch, die meine ich sogar todernst. Als ehemaliger Verwalter einer WEG weiß ich nämlich, wovon ich schreibe und rede.
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Es handelt sich lt. Mietvertrag um einen Zeitmietvertrag gem. § 575 BGB (Wortlaut "Das Mietverhältnis beginnt am... und endet mit Ablauf des... ohne dass es einer Kündigung bedarf.") Welche Optionen bleiben mir? Vielen Dank für qualifizierte Antworten!Wenn da wirklich nicht noch mehr geschrieben ist, dann ist dieser Vertrag kein Zeitmietvertrag, sondern ein ganz normaler unbefristeter Mietvertrag, der jederzeit mit der Frist von 3 Monaten gekündigt werden kann.
Aus Mietrechtslexikon:
Zeitmietverträge bei Wohnraumvermietung:
Den bisher nach altem Mietrecht (vor der Refom 2001) zulässigen qualifizierten Zeitmietvertrag mit einer Laufzeit von maximal 5 Jahren gibt es seit der Reform nicht mehr! Die neue gesetzliche Regelung kennt keine reine zeitliche Befristung mehr.
Um die Mieterschutzvorschriften nicht durch einen Zeitmietvertrag umgehen zu können, hat der Gesetzgeber im § 575 BGB die Fälle abschließend bestimmt, in denen der Abschluß eines Zeitmietvertrages zulässig ist:
(1) wenn der Vermieter zu dem vorgesehenen Endzeitpunkt des Vertrages >>> Eigenbedarf hat
(2) in zulässiger Weise die Räume beseitigen (Abbruch des Hauses), verändern oder instandsetzen will.
(3) die Wohnung als Werkwohnung für einen Mitarbeiter benötigt
weitere zwingende Voraussetzung ist, dass der Vermieter dem Mieter den Grund für die Befristung des Vertrages bereits bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt (§ 575 Abs 1 BGB).
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Der Mietvertrag ist nicht zu beanstanden, denn darin sind die neuesten Entscheidungen des BGH enthalten. Bei der Mieterhöhung nach 2 Jahren gibt es auch kein Problem, denn Erhöhungen sind per Gesetz geregelt.
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Würdest Du eine Rechnung zahlen die nicht an Dich gerichtet ist?
Aber sicher. Nämlich die Heizkostenabrechnung die an meinen Vermieter, als Eigentümer der Wohnung, gerichtet ist.
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Es geht um die Inbetriebsetzungsanleitung, also um Parameter die evtl. beim Anbringen der Heizkostenverteiler im Gerät eingestellt werden. Gibt es solche Parameter? z.B. Heizkörpergröße
Auskunft darüber wird es auf der Website von Techem und nicht hier im Forum geben. -
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Meine Frage: Reicht das für eine außerordentliche (fristgerechte?) Kündigung bzw. welche Chancen habe ich, aus diesem Mietverhältnis kostenneutral raus zu kommen?
Vergiss es, keiner der Gründe reicht aus, um eine Kündigung zu rechtfertigen. Ich gehe mal davon aus, dass ihr keinen qualifizierten Zeitmietvertrag abgeschlossen habt. Und bei einem Mietvertrag mit Kündigungsausschluss über 5 Jahre muss dieser ja individuell vereinbart worden sein. Also klär uns auf, wieso dieser Vertrag über 5 Jahre läuft. -
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Thema "Instandhaltungen - Reparaturen"...
Diesen qualifizierten Kommentar hätten Sie sich schenken können. .Nö, mit Sicherheit nicht. Wer solche unqualifierten Fragen zum Mietrecht stellt, der darf sich nicht wundern, wie die Antwort ausfällt.
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Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Das hätte ich gekonnt, aber jetzt ist es zu spät. Bevor man eine Küche aufbaut stellt man fest, wo sich die Anschlüsse befinden. Sollten Steckdosen zutapeziert sein, dürfte die mit etwas Intelligenz zu finden sein, ohne dabei den Küchenboden zu beschädigen.
Da kann ich nur weiterhin viel Spaß bei der Suche wünschen.
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Ich habe diesen Monat noch keine Miete gezahlt - Da ich auch noch keine Kündigungbestätigung erhalten habe (Der Vermieter meldet sich einfach nicht mehr bzw. antwortet nicht mehr auf E-Mails).
Dann wird dir spätestens das Gericht aufzeigen, dass man nicht einfach die Mietzahlung unterlassen kann. Und eine Kündigungsbestätigung muss dir der Vermieter nicht ausstellen. Du musst nur nachweisen, dass der Vermieter die Kündigung erhalten hat. Kannst du das? Wenn nicht, wird das teuer für dich!
ZitatMiete habe ich auch deswegen nicht gezahlt, da ich denke, das meine Kaution so oder so für immer ade ist (Kautionsumme übersteigt Miete bei Weiten).
Und noch ein dicker Fehler. Das Abwohnen der Kaution ist ein Verstoß gegen Recht und Gesetz und wird vor jedem Gericht zur Nachzahlung der einbehaltenen Summe führen. -
Was hat diese Frage mit Mietrecht zu tun? Nichts!
Aber mit dem Ausbau wird es nichts, wenn der Ausbauer schon bei der ersten Frage in die Irre läuft. Schon mal was davon gehört, dass Fragen, die mit der Steuer zu tun haben, der Steuerberater beantwortet?
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3. Was kann die Ursache für die Erhöhung sein? (Die Heizungs- und Lüftungsgewohnheiten haben sich nicht geändert.)
Diese Geräte messen viel genauer den Verbrauch, nicht umsonst ist der Einsatz der Verdunstungsröhrchen in vielen Fällen nicht mehr erlaubt.Zitat4. Gibt es für obiges Gerät eine Inbetriebsetzungsanleitung und ist ein Inbetriebsetzungsprotokoll vorgesehen. Welche Parameter lassen sich einstellen?
Zum Ablesen der Werte benötigt es keine besondere Anleitung, denn die Werte werden per Funk übertragen und bisher habe ich nichts davon gehört/gelesen, dass die NSA die Daten manipuliert.Informationen zum Nachlesen findest du im Internet, oder auf der Seite von techem.
So einfach ist die Lösung!
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Habt Ihr vielleicht ein paar Ratschläge wie man da am Besten vorgehen kann?
Der Vermieter ist hier in der Pflicht. Er soll schnellstens einen automatischen Türschließer anbringen, dann dürfte der Drops gelutscht sein. -
Warum fragst du hier nach, wenn du doch schon selbst fast alles heraus gefunden hast. Zu den von dir angezweifelten Bescheiden 1, 4 und 5 solltest du dir die Originale zeigen lassen, denn erst dann siehst du, ob du über den Tisch gezogen wirst, oder nicht.
Für dieses Forum ist es ohne funktionierende Kristallkugel leider nicht möglich, eine genauere Antwort zu geben.
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ganz normale (ich glaube Kunststoff müsste es sein) Rahmen.
Wenn es Kunststofffenster sind, dann kann ich mir wirklich nicht vorstellen, dass es so stark zieht, um daraus einen Mangel zu konstruieren. Du solltest einen Freund, Bekannten oder Nachbarn bitten, sich die Fenster anzuschauen, ob du sie richtig geschlossen hast.
Ich habe nämlich so meine Zweifel, wenn eine Mieterin nicht genau weiß, woraus ihre Fenster hergestellt sind und ob sie verzogen sind.
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So ein Dichtungsband ist bestimmt nicht schlecht, aber ich weiß ja ehrlich gesagt nicht, wie lange das hält und ich würde das gerne dauerhaft geändert bzw dauerhaft warm haben. Trotzdem vielen Dank für den Tip
Was für Fenster sind das denn überhaupt, alte Holzfenster, oder schon neuere mit Isolierverglasung?
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Wer sich mit Mietrecht nicht auskennt, sollte aber zumindest ein Lexikon kennen, in dem Fragen zu diesem Thema ausführlich behandelt werden.
Mietrechtslexikon - das Lexikon mit der garantierten Antwort zum Mietrecht
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