Beiträge von Mainschwimmer

    1. Ich lese nichts davon, dass die Wohnung gekündigt wurde.

    2. Die Klausel im Mietvertrag dürfte doch wohl eindeutig genug sein und bei Familienwohnheimen auch nicht zu beanstanden sein.

    3.

    Zitat

    P.S. Der Vermieter hat in seinem Schreiben auch den falschen Paragraph angegeben (2 anstatt 1)- ich weiss nicht, ob das auch eine Rolle spielt!

    Das weiß hier auch niemand, weil hier keiner das Schreiben kennt.


    Da die Zahlung bei Ihnen durch das Amt erfolgt, ist das Amt für eine nachprüfbare Abrechnung verantwortlich.
    Sie legen die Unterlagen dem Amt und diese nimmt dann nach Prüfung die Zahlung vor oder nicht.
    Die Verantwortung für eine Nachzahlung oder auch Rückzahlung liegt also in erster Linie beim Amt.

    Seit wann ist das Jobcenter (nicht Arbeitsamt!) für die Prüfung der Betriebskosten verantwortlich? Diese Verantwortung liegt ganz allein beim Leistungsempfänger (Mieter), der plausibel nachweisen muss, dass die gezahlten Betriebskosten im Rahmen des erlaubten liegen.

    Und wenn der Vermieter nicht in die Hufe kommt, dann holt man sich gegen einen Kostenbeitrag von 10,- Euro einen Beratungsschein und lässt einen Anwalt die Arbeit machen. Als Kunde des Jobcenters dürfte dafür Zeit genug vorhanden sein.

    Zitat

    Eine Rücknahme der Kündigung oder gar eine Terminänderung muß der Vermieter nicht akzeptieren.

    Leider falsch!

    Zitat

    Beispiel: Er hat ab 1.8. bereits einen neuen Mieter gefunden und hätte damit einen Monat Mietausfall.

    Hätte, hätte, Fahrradkette. Auch das ist kein Argument.

    Fakt: Der Mieter hat jederzeit das Recht, die Kündigung seiner Wohnung fristgerecht auszusprechen. Auch und gerade, wenn zuvor eine längere Frist gewählt wurde. In diesem Fall ist das aber in die Hose gegangen, weil er die Kündigung mit Rückschein und nicht als Einwurfeinschreiben verschickt wurde.

    Zitat

    Den Rest kann man hier weitelesen:
    http://www.mietrecht.org/kuendigung/...-zurueckziehen

    Das hat aber nichts mit diesem Fall zu tun!

    Ich denke, dass man die Angelegenheit etwas anders sehen muss. Gekündigt wurde zum 30.06., durch ein Entgenkommen des Vermieters wurde ein Nachmieter gesucht und gefunden. Wenn dieser dann die zur Wohnung gehörenden Stellplätze nicht mitmietet, ist dies ein Problem des ausziehenden Mieters und nicht des Vermieters.

    Also ist bis zum Ende der eigentlichen Mietzeit auch die Zahlung der Stellplätze fällig. Ein Gericht von dieser Sichtweise zu überzeugen dürfte nicht schwer fallen.

    Hallo,

    Kann der Vermieter die dann an mich abschieben, da ich den Schalter ja durch häufige Benutzung "kaputt" gemacht habe? Es war aber ja nicht mutwillig und ist durch normale Benutzung passiert. Oder zahlt das dann meine (Haftplicht-)Versichung? Oder muss er das ganz einfach selber tragen?

    Vorausgesetzt es existiert im Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel, dann wird das weitere in diesem Beitrag bestens erklärt:

    Kleinreparaturklausel im Mietvertrag Mietrecht, Pachtrecht 123recht.net

    Hier ist es doch bestimmt möglich eine Mietminderung zu verlangen. Könntet ihr mir sagen wie viel ich ansetzen kann?

    Nö, können und dürfen wir nicht, weil das unerlaubte Rechtsberatung wäre. Lasse dich zu diesem Thema vom örtlichen Mieterverein oder einem Fachanwalt beraten, die können dir dann auch mit Prozenten dienen.

    Danke für die schnelle Antwort.:-)
    Warum ich meine Tochter nicht jedes mal alleinr lasse, ist weil ich sie nicht alleine lassen will. :)

    Du sollst ja auch keine Weltreisen ohne deine Tochter unternehmen. Wenn du sie aber nicht ein paar Minuten alleine zurück lassen kannst, um zur Tür zu gehen, läuft bei der Erziehung deines Kindes aber einiges falsch. Aber das gehört nicht zum Mietrecht, ist aber als Druckmittel gegenüber dem Vermieter auch nicht zu gebrauchen.

    die Frage ist, was du hier willst!

    du hast von Anfang an nix konstruktives zu meiner Eingangsfrage beigetragen . Du bist von Anfang an nicht auf meine Frage eingegangen.

    Warum sollte ich? Ich entscheide immer noch, auf wessen Frage ich eingehehe. Wobei ich Kindergeplärr nicht ernst nehme und nur auf das Mietrechtslexikon verweise.

    denn von dir kommt in keinen Beitrag hier im Forum was konstruktives,

    Aha, du hast also meine anderen Beiträge gelesen, Respekt. Und dabei ist dir nicht aufgefallen, dass meine Antworten von Deppen und anderen Unterbelichteten entsprechend beantwortet werden?

    aber schön was schreiben, damit deine beitragszahlen steigen ^^

    Saudummer Kommentar, der nur zeigt, dass dir der Durchblick fehlt.

    auch das du hier in meiner Fragestellung weiter postest, obwohl du nix dazu beizutragen hast, zeugt von kindlicher Reife

    Und damit ist für mich der Thread geschlossen.

    Ist das jetzt ein Formfehler?

    Oh Herr, lass Hirn regnen!

    Wenn ich mir deine ganzen Posts anschaue, in denen es nur so von Hilflosigkeit wimmelt, frage ich mich ernsthaft, ob du überhaupt was gebacken kriegst. Daher sehe ich schwärzer als schwarz, wie es mit deiner zukünftigen Wohnung klappen wird.


    sorry ich verstehe nicht was du damit meinst.........da der Vermieter nicht eindeutig geschrieben hat, das die Erhöhung wegen Zuzug stattfindet, er hat nach meinem Empfinden einen Standardtext genutzt.

    Erwarte jetzt hier nicht, dass wir anfangen das Geschreibsel deines Vermieter zu deuten. Wenn du wissen willst, was er sich dabei gedacht hat, dann musst du ihn und nicht das Forum fragen.

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