Beiträge von Mainschwimmer

    Also das Übergabe Protokoll hab ich seit der Übergabe nicht gesehen. Und die folgenden 6 Monate auch nix von der Vm gehört.


    Hast du denn kein Exemplar dieses Protokolls bekommen? Die Exvermieter könnten doch jetzt alles mögliche in dem Protokoll dazu schreiben.

    Bei solchen Streitigkeiten, bei denen es auf jedes geschriebene Wort ankommt, ist ein Forum nur dritte Wahl. Alle Unterlagen zusammenpacken und damit zu einem Anwalt für Mietrecht, denn ich kann mir gut vorstetellen, dass sich die Verwalterin von einem anonymen Forenuser nichts vorschreiben lässt.

    Zweite Wahl wäre der örtliche Mieterverein, der sich mit solchen Dingen bestens auskennt

    Meine Frage ist nun, ob es sein kann, dass von uns eine Nachzahlung für die letzten 2 Jahre verlangt wird oder was für andere Konsequenzen auf uns zu kommen können.


    Andere Konsequenzen wären mir nicht bekannt, da müsstest du mit dem Wohnungsamt deines Bezirkes reden welche Beträge da auf euch zukommen könnten.

    Das hat aber mit Mietrecht nichts zu tun.


    Meinst du es ist möglich schon jetzt eine Vereinbarung darüber zu treffen, dass er den Boden gegen eine Summe X übernimmt, wenn ich wieder ausziehe ?


    Vergiss es, es ist bequemer für den Vermieter das Zimmer ohne Bodenbelag zu vermieten als sich Gedanken über eine Übernahme zu machen. Du könntest es ihm eher anbieten, dass du den Bodenlag liegen lässt, vorausgesetzt er ist noch halbwegs ansehnlich.

    1. Man mietet eine Wohnung immer im gesehenen Zustand (angemietet wie besichtigt), wenn da nur der Estrich unter dem Teppichboden ist, ist das der angemietete Zustand, den man akzeptiert oder man sucht sich eine neue Wohnung.

    2. Was hält dich denn davon ab, dass du in dem Zimmer auch Laminat verlegst, nachdem die ausziehenden Mieter den Teppichboden entfernt haben? Denke aber daran, dass der Vermieter bei deinem Auszug einen Rückbau des Bodenbelags verlangen kann. Darum sollte man das schon jetzt schriftlich klären.


    Somit wäre ich ja rausgegangen ohne zu kündigen und die neue an meine Stelle eingetreten.


    Das ist jetzt nich dein Ernst, oder? Verträge sind dazu da, dass sie eingehalten werden, die kann man nicht einfach weitergeben. Da der dritte Werktag des Februar vorbei ist, kannst du nur bis zum 3. März (natürlich auch vor diesem Datum) fristgerecht zum 31.05.2017 kündigen. Die Kündigung muss aber von allen Mietern, die im Mietvertrag genannt sind unterschrieben werden.

    1. Wenn du die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten eingehalten hast, ist eine fristlose Künigung Quatsch, denn dir fehlt der Grund für diese Form der Kündigung.
    2. Wann hast du überhaupt gekündigt, wenn zum 31.03.17 hätte die Kündigung spätestens am 04.01.17 beim Vermieter eintreffen müssen. Und zwar schriftlich per Einschreiben oder durch persönliche Übergabe mit Bestätigung.
    3. Wenn das alles aber nur per Mail oder Telefon abgelaufen ist, dann ist die Kündigung ungültig.
    4. Wer deine Wohnung nach deinem Auszug bekommt, ist einzig Sache des Vermieters und kann nicht so einfach am Telefon vereinbart werden.

    1. Ein Mietvertrag, der von 2 Personen unterschrieben ist, kann nur von beiden zusammen gekündigt werden.
    2. Ob der Vermieter mit dir dann alleine einen neuen Vertrag abschließt, ist ganz allein seine Entscheidung.
    3. Da hier geförderter Wohnraum vorliegt, muss sich der Vermieter an die Auflagen betreffend der Wohnungsgröße halten.

    Aber so schnell landest du nicht unter der Brücke. Frag bei der Wohnungsgesellschaft, ob die einen für dich passenden Wohnraum haben und wende dich gleichzeitig an das Wohnungsamt deiner Gemeinde oder Landkreises.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz.

    Les dir das durch dann weisst du auch Bescheid.


    Vielleicht hast du ja gelesen, aber nicht verstanden, richtig? Was heißt z.B. das: Datenschutz wird häufig als Recht verstanden, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber entscheiden darf, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen. Der Wesenskern eines solchen Datenschutzrechts besteht dabei darin, dass die Machtungleichheit zwischen Organisationen und Einzelpersonen unter Bedingungen gestellt werden kann.

    Aber das bin ich ja mittlerweile bei nicht anders gewohnt.

    Und damit ist für mich hier Feierabend, einer Banane etwas zu erkären ist genau so unmöglich, wie einen Ochsen zu melken

    [
    Datenschutz ist gesetzlich geregelt und keine Verhandlungssache. Wie kommst du auf so einen Schwachsinn?[QUOTE]
    Man kann sogar einen Arzt von der Schweigepflicht entbinden. Verhandlungssache.


    Das ist aber keine Verhandlungssache. Du solltest mal in dich gehen und den Begriff "Verhandlungssache" auf seinen Sinn überprüfen. Du scheinst nämlich offensichtlich Defizite bei der Anwendung von Begriffen zu haben. Wenn es für eine Situation nur ein ja der nein gibt, dann ist da nichts zu verhandeln.


    Im MV ist das Geburtsdatum des Mieters nicht relevant. Ich habe jedenfalls noch keinen mit Geburtsdatum gesehen.

    Mal wieder Keine Ahnung. Die Mietverträge von Haus&Grund haben eine Zeile für Geburtsdatum und Beruf.

    Datenschutz: Wenn der M. dem VM erlaubt seine Daten entsprechend weiterzugeben ist das auch in Ordnung, also Verhandlungssache.

    Und wieder nicht richtig gelesen/verstanden. Hier hat der Mieter keine Erlaubnis zur Weitergabe seiner Daten gegeben. Wenn der Vermieter oder Makler diese Daten weiter geben möchte, muss er explizit um Erlaubnis fragen und das ist keine Verhandlungssache.


    Verhandlungssache kann eventuell die Höhe der Miete o.ä. sein, aber nichts, wofür eine Erlaubnis erforderlich ist. Du solltest dich mal näher mit Datenschutz beschäftigen.

    Das darf er meiner Manung nach so machen.
    1. Diese Kosten sind zu zahlende Betriebskosten.
    2. Die verspätete Geltendmachung hat nicht der Vermieter zu vertreten, da liegt der Fehler bei der Wohnungsgesellschaft der Stadt.
    3. Betriebskosten können in der Regel noch bis zum 31.12.2017 für das Jahr 2016 in Rechnung gestellt werden, falls Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist.


    Wer zahlt die Gerichtskosten? Lohnt sich der Prozess, für 500€ Kaution?


    Gerichtskosten zahlt immer der Verlierer, wer sonst? Ich schlage dir vor, dass du einen Mahnbescheid über die Summe beim Mahngericht beantragst. Dazu brauchst du aber unbedingt die ladungsfähige Anschrift des Schuldners. Das Ganze kannst per Internet betreiben über diese Adresse: https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=2493468-1485968728313&Command=start

    Die Gebühren, die du vorstrecken musst liegen bei 32,00 Euro

    http://www.mahngerichte.de/scripts/gebuehr2013.php

    Meine Frage ist, ob der Verein bei der Kommunikation mit dem Vermieter hilft oder als Tipp Geber da steht.


    Gebe bei Google den Begriff "Mieterverein" ein und du kannst eine Aufzählung dessen lesen, was diese Vereine ihren Mitgliedern bieten. Und wenn du nicht auf der Zugspitze wohnst, gibt es einen Mieterverein auch in deiner Nähe.

    Danke aber bin dort leider schon Mieter da die Wohnung extrem günstig ist für die Verhältnis hier. Und ich zu Fuß zur Arbeit kann.


    Dann investiere das gesparte Geld in eine Rechtschutzversicherung.

    Mit diesem Vermieter wirst du dich spätestens nach deinem Auszug vor Gericht treffen. Wer aber solch ein Schlitzohr ist, wie dieser, der wird auch schon während des Mietverhältnisses Anlass zu Prozessen vor dem Amtsgericht liefern. Wenn du noch nicht versorgt bist, dann schließe sofort eine Rechtsschutzversicherung mit Mieterschutz ab, aber wenn dir das zu teuer ist werde Mitglied im örtlichen Mieterverein.

    Ganz einfach gesagt, wer sich über das BGB hinwegsetzt und vorhandene Gesetze aushebelt, mit dem wird es noch viel Spaß geben.

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