ZitatDer Vermieter ist ja per Gesetz dazu verpflichtet, die Mietsache in einem einwandfreien Zustand zu halten. Hierzu gehören auch Instandsetzung/-haltung derlei Anschlüsse, wenn diese kaputt sind.
So ist das Gesetz aber nicht zu verstehen. Nur die Dinge muss der VM in Ordnung halten, die per Vertrag mitvermietet sind. Dazu gehört aber keinesfalls schnelles Internet von deinem Lieblingsprovider.