aber ich muss mich hier der Mehrheit der Meinungen anschließen.
3x Daumen hoch! Wenn sich die TE gegenüber ihrem Vermieter so verhält wie hier im Forum, dann ist die Reaktion des Vermieters nachzuvollziehen.
aber ich muss mich hier der Mehrheit der Meinungen anschließen.
3x Daumen hoch! Wenn sich die TE gegenüber ihrem Vermieter so verhält wie hier im Forum, dann ist die Reaktion des Vermieters nachzuvollziehen.
aber sicher kein Hausfriedensbruch.
Aber vielleicht geht es ja überhaupt nicht darum, sondern man sucht nach einem Grund für eine (fristlose) Kündigung.
Wenn du gelesen hast, was § 573a bedeutet, dann ist das Fakt.
Hier ist überhaupt keine Kündigung wegen Eigenbedarf nötig! So wie ich das lese wohnt ihr mit dem Vermieter zusammen in einem Haus. Da gibt es dann die erleichterte Kündigung des Vermieters http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html. Die Frist verlängert sich dann um 3 Monate, aber lest bitte selbst im obigen Link.
Wenn ein Posten in einer Betriebskostenabrechnung strittig ist, bezahle ich den nicht. Erst wenn die Angelegenheit geklärt ist, ist auch mein Zahlungswillen vorhanden. Die Kosten für den Zwischenzählereinbau trägt natürlich der Vermieter und Mietkosten müssen nicht anfallen, da man diese Zähler z.B. aus dem Baumarkt oder Elektrogroßhandel besorgt und nicht von den Stadtwerken.
Ich würde aus dem hohlen Bauch sagen 2x per Monat aber man könnte auch denken 2x per Tag ![]()
Hier hat wohl eher der hohle Kopf seinen Senf dazu gegeben, denn dieser Kommentar reiht sich in die anderen substanzlosen Kommentare nahtlos ein.
Wozu ist ein Forum da???
Mit Sicherheit nicht, um auf die selbe Frage Antworten zu sammeln. Du hast doch schon von Anfang an Bedenken bei der Unterschrift gehabt, dann aber auf deinen Mann und die Vernunft gehört, weil ihr die andere Wohnung kündigen wolltet.
Jetzt suchst du mit fadenscheinigen (dummen) Argumenten hier im Forum Hilfe, wie man wichtige Klauseln in einem Mietvertrag für ungültig, bzw. nicht rechtens erklären könnte.
Noch einmal gaaaaaanz langsam: Das klappt nicht!
Ne, ne, wir haben schon richtig verstanden, nur du brauchst noch etwas länger. Wenn die nicht mitvermietete Scheune dem Vermieter gehört und er sich den Zugang dazu im Mietvertrag eingeräumt hat, dann ist es so und hast keine Handhabe gegen den Vermieter. Und jetzt gib Ruhe!
ZitatEs kann doch nicht sein, dass ich z.B. nackt im Garten liege und mein Vermieter im Garten steht, um in die hintere Scheune zu gelangen, oder?
Ja, das kann durchaus sein, bei dieser Vertragsklausel.
Solche Mauscheleien würde auf keinen Fall in dem Haus als Mieter mitmachen
Zitates wäre technisch nicht so ohne weiteres möglich einen Zwischenzähler einzubauen
Dann soll er es möglich machen, denn mit der Ausrede gäbe ich mich nicht zufrieden. Man kann technisch das Handy der Kanzlerin abhören, dann muss doch mit dem Hausstrom auch was zu machen sein.
Willkommen im Club der Mietminderer. Aber um wirklich "Erfolg" zu haben, solltest du dir etwas anderes einfallen lassen.
Wie soll man aus der Ferne erkennen können, woher die Feuchtigkeit tatsächlich kommt? Das dürfte gelinde gesagt unmöglich sein und Vermutungen werden dir nicht helfen. Dir bleibt nur die eigene Suche nach den Ursachen, oder du bestellst einen Bausachverständigen auf deine Kosten. Es gibt aber spezielle Handwerker, die sich auf das Auffinden von Leckagen spezialisiert haben. Vielleicht helfen die "Gelben Seiten" oder die örtliche Handwerkskammer weiter.
1. Bis zum frühen Morgen das Fenster geöffnet lassen, wenn die Vögel kommen schließen.
2. Die Ausrede mit dem Oropax noch einmal überdenken. Der Rauchmelder hat solch einen Ton, der macht auch vor Oropax nicht halt.
3. Warum du nicht selbst auf die einfachste Lösung kommst wird mir auf ewig ein Rätsel sein.
Anhand des Wärmemengenzählers den Verbrauch an Heizöl abzuleiten ist eine Milchmädchenrechnung und geht nie auf. Leitungsverluste und die Wärme, die durch den Schornstein gehen, werden nicht erfasst.
Näheres dazu hier: https://www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/beratungsstellensuche_plz.php
Mainschwimmer
hätte der Vermieter nicht dann jüngst auch mir kündigen müssen und nicht wie geschehen ausschließlich meiner ehemaligen Lebensgefährtin?
Wie kam es zu der Kündigung durch den Vermieter und warum hast du das nicht sofort geschrieben?
Ohne Nachweis der Kündigung aus 2007 besteht für den neuen Vermieter immer noch das alte Mietverhältnis mit dir als Mieter. Was das heißt, muss ich ja nicht ausführen, oder?
Ich fühle mich entgegen der Mieterin im EG benachteiligt behandelt. Nicht nur das ich selber für eine Hütte sorgen muss, nein jetzt soll ich noch für ein Fundament sorgen. Ist das berechtigt oder muss die Vermieterin nicht wenigstens die Vorraussetzung für eine Hütte sorgen?
Du solltest dich freuen, dass du überhaupt eine Hütte aufstellen darfst, denn die Erlaubnis dazu ist nicht selbstverständlich. Wenn die Mieterin im EG ein paar Vorteile genießt dürfte es wohl daran liegen, dass sie die Mutter der Vermieterin ist. Und Gleichbehandlung im Mietrecht gibt es nicht und ist auch nicht einklagbar. Also hör auf zu jammern und spendiere deiner Hütte ein ordentliches Fundament, oder lass es, wenn du das nicht kannst/willst.
Ich wollte ja auch schon einen Brief an die Hausverwaltung schreiben, aber leider weiß ich nicht wo die sitzt, geschweige denn ob ich es mir moralisch gesehen "erlauben" kann, die anzuschreiben.
Ich nehme an, dass du in der Eigentumwohnung deiner Mutter wohnst. Und damit wäre die Hausverwaltung ganz und gar der falsche Ansprechpartner, weil die Hausverwaltung nur für die Verwaltung der WEG zuständig ist und keinerlei Weisungsbefugnis gegenüber Eigentümern und Mietern hat. Deine Vermieterin (Vertragspartnerin) hat die Möglichkeit entweder über den Vermieter des Bohrers, oder wenn es auch ein Eigentümer ist, über die Eigentümerversammlung etwas zu bewegen.
und ich weiß, dass mein Vermieter mir Gaszähler installieren müsste.
Und ich bezweifel sehr stark, dass du die gesetzlichen Grundlagen zur Heizkostenverordnung verstanden hast. Nur wenn in dem Haus jede Wohnung eine Therme für Heizung und Warmwasser besäße, müsste auch jede dieser Heizungen eine eigene Gasuhr besitzen.
Also schau mal in Ruhe, ob bei dir in Bad oder Küche ein großes Teil an der Wand hängt und das Geräusche macht und Flammen zu sehen sind, wenn du das heiße Wasser aufdrehst. Wenn ja, dann hast du eine Etagenheizung und musst auch eine eigene Gasuhr haben.
Wenn nein, dann habt ihr eine Zentralheizung im Haus und der Wärmeverbrauch eines jeden Heizkörpers müsste mit Messgeräten o.ä. ermittelt werden und danach wird dann 1x pro Jahr eine Heizkostenabrechnung erstellt.
P.S.
Zitatseit Anfang des Jahres beziehen mein Freund und ich eine knapp 100 m2 große Wohnung
So langsam müsstet ihr aber mit dem Bezug der Wohnung in die Spur gekommen sein, oder wolltest du sagen, dass ihr die Wohnung bewohnt.
Da eine Kaution nur das Dreifache der Nettomiete betragen darf, Sollte man unbedingt prüfen, ob die Kaltmiete dieser Wohnung mit 500,- Euro korrekt ist. Wenn die Miete geringer ist, dann ist die Kautionsforderung sowieso gegen § 551 BGB, wie Kolinum ausführlich begründet hat.
ZitatDer Vertrag wurde von der Hausverwaltung nicht herausgegeben.
Das ist unseriös hoch 3 und ich denke, dass man hier Unrechtmäßiges verstecken will. Hier kann nur ein Anwalt für Mietrecht weiter helfen, den man so schnell wie möglich aufsuchen sollte.
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