Beiträge von Mainschwimmer

    Wozu ist ein Forum da???


    Mit Sicherheit nicht, um auf die selbe Frage Antworten zu sammeln. Du hast doch schon von Anfang an Bedenken bei der Unterschrift gehabt, dann aber auf deinen Mann und die Vernunft gehört, weil ihr die andere Wohnung kündigen wolltet.

    Jetzt suchst du mit fadenscheinigen (dummen) Argumenten hier im Forum Hilfe, wie man wichtige Klauseln in einem Mietvertrag für ungültig, bzw. nicht rechtens erklären könnte.

    Noch einmal gaaaaaanz langsam: Das klappt nicht!

    Wie soll man aus der Ferne erkennen können, woher die Feuchtigkeit tatsächlich kommt? Das dürfte gelinde gesagt unmöglich sein und Vermutungen werden dir nicht helfen. Dir bleibt nur die eigene Suche nach den Ursachen, oder du bestellst einen Bausachverständigen auf deine Kosten. Es gibt aber spezielle Handwerker, die sich auf das Auffinden von Leckagen spezialisiert haben. Vielleicht helfen die "Gelben Seiten" oder die örtliche Handwerkskammer weiter.

    1. Bis zum frühen Morgen das Fenster geöffnet lassen, wenn die Vögel kommen schließen.

    2. Die Ausrede mit dem Oropax noch einmal überdenken. Der Rauchmelder hat solch einen Ton, der macht auch vor Oropax nicht halt.

    3. Warum du nicht selbst auf die einfachste Lösung kommst wird mir auf ewig ein Rätsel sein.

    Ich fühle mich entgegen der Mieterin im EG benachteiligt behandelt. Nicht nur das ich selber für eine Hütte sorgen muss, nein jetzt soll ich noch für ein Fundament sorgen. Ist das berechtigt oder muss die Vermieterin nicht wenigstens die Vorraussetzung für eine Hütte sorgen?


    Du solltest dich freuen, dass du überhaupt eine Hütte aufstellen darfst, denn die Erlaubnis dazu ist nicht selbstverständlich. Wenn die Mieterin im EG ein paar Vorteile genießt dürfte es wohl daran liegen, dass sie die Mutter der Vermieterin ist. Und Gleichbehandlung im Mietrecht gibt es nicht und ist auch nicht einklagbar. Also hör auf zu jammern und spendiere deiner Hütte ein ordentliches Fundament, oder lass es, wenn du das nicht kannst/willst.

    Ich wollte ja auch schon einen Brief an die Hausverwaltung schreiben, aber leider weiß ich nicht wo die sitzt, geschweige denn ob ich es mir moralisch gesehen "erlauben" kann, die anzuschreiben.


    Ich nehme an, dass du in der Eigentumwohnung deiner Mutter wohnst. Und damit wäre die Hausverwaltung ganz und gar der falsche Ansprechpartner, weil die Hausverwaltung nur für die Verwaltung der WEG zuständig ist und keinerlei Weisungsbefugnis gegenüber Eigentümern und Mietern hat. Deine Vermieterin (Vertragspartnerin) hat die Möglichkeit entweder über den Vermieter des Bohrers, oder wenn es auch ein Eigentümer ist, über die Eigentümerversammlung etwas zu bewegen.

    und ich weiß, dass mein Vermieter mir Gaszähler installieren müsste.


    Und ich bezweifel sehr stark, dass du die gesetzlichen Grundlagen zur Heizkostenverordnung verstanden hast. Nur wenn in dem Haus jede Wohnung eine Therme für Heizung und Warmwasser besäße, müsste auch jede dieser Heizungen eine eigene Gasuhr besitzen.

    Also schau mal in Ruhe, ob bei dir in Bad oder Küche ein großes Teil an der Wand hängt und das Geräusche macht und Flammen zu sehen sind, wenn du das heiße Wasser aufdrehst. Wenn ja, dann hast du eine Etagenheizung und musst auch eine eigene Gasuhr haben.

    Wenn nein, dann habt ihr eine Zentralheizung im Haus und der Wärmeverbrauch eines jeden Heizkörpers müsste mit Messgeräten o.ä. ermittelt werden und danach wird dann 1x pro Jahr eine Heizkostenabrechnung erstellt.

    P.S.

    Zitat

    seit Anfang des Jahres beziehen mein Freund und ich eine knapp 100 m2 große Wohnung


    So langsam müsstet ihr aber mit dem Bezug der Wohnung in die Spur gekommen sein, oder wolltest du sagen, dass ihr die Wohnung bewohnt.

    Da eine Kaution nur das Dreifache der Nettomiete betragen darf, Sollte man unbedingt prüfen, ob die Kaltmiete dieser Wohnung mit 500,- Euro korrekt ist. Wenn die Miete geringer ist, dann ist die Kautionsforderung sowieso gegen § 551 BGB, wie Kolinum ausführlich begründet hat.

    Zitat

    Der Vertrag wurde von der Hausverwaltung nicht herausgegeben.


    Das ist unseriös hoch 3 und ich denke, dass man hier Unrechtmäßiges verstecken will. Hier kann nur ein Anwalt für Mietrecht weiter helfen, den man so schnell wie möglich aufsuchen sollte.

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