Darf der Vermieter auf unangemeldet auf das Grundstück?

  • Hallo!
    Vielleicht kann ich hier auf ein wenig Hilfe in meinem Fall hoffen.

    Wir wohnen seit 2 Jahren hier in einem gemieteten Einfamilienhaus mit Garten. Das Problem ist, dass vorne und hinten auf dem Grundstück jeweils 2 große Schuppen stehen. Im Mietvertrag ist die Vereinbarung getroffen, dass die Schuppen bzw. die Scheune hinten zur gemeinschaftlichen Nutzung sind und der Vermieter OHNE Voranmeldung jederzeit diese Räume nutzen kann. Mir passte das damals schon nicht und ich wollte den Vertrag nicht unterschreiben. Jedoch drängte mein Mann etwas mit der Unterschrift, damit wir auch noch rechtzeitig die alte Wohnung kündigen konnten. Die Vermieter bestätigten uns mündlich, dass Sie sich vorher telefonisch bei uns melden würden, bevor sie vorbeikommen.

    Seit der Zeit kamen Sie andauernd vorbei. Es hieß dann immer "Wir brauchen den Anhänger", "Ich suche mein Brotmesser", "Ich muss Sachen abholen etc."

    War auch nie das Problem. Langsam erfuhren wir über unsere Nachbarn, dass unser Vermieter wohl ein psychisches Problem hat und sehr leicht ausrastet. Letztes Jahr hat er mich hier auf dem Hof angeschrien, weil wir angeblich so dreckig wären. Wir halten hier alles wirklich gut in Schuss. Natürlich haben wir nicht immer alles picobello. Wir haben im Februar unser drittes Kind bekommen. Somit bleibt im Moment das Unkraut manchmal etwas länger stehen, aber es wird dann auch gemacht. Unser Vermieter kam mit immer mehr Kleinigkeiten. Ich dürfe keine Nägel mehr in die Wand draussen schlagen, ich darf keinen Blumenkasten auf meine Fensterbank stellen und so weiter... Bei ihm damals durfte seine Frau nur in der Garage kochen (wegen den Gerüchen), er hatte einen Schuhkarton an der Wand in der Garage mit einem Spiegel drin und Rasierer drin (Nur, um mal einen kleinen Einblick zu verschaffen). Also gelebt haben die in diesem Haus nicht. Unser Vermieter hat wohl auch schon unseren Nachbarn geschlagen und ihm gedroht, ihn abzustechen.

    Seit der Aktion mit dem Blumenkasten hab ich auch genug. Ich sagte ihm, dass ich als Mieter auch Rechte und nicht nur Pflichten habe und dass ich sehr wohl meinen Blumenkasten auf das Fensterbrett stelle. Er schrie mich an und beleidigte mich (Ich hätte ja einen an der Klatsche), woraufhin ich ihn des Grundstücks verwies. Ich teilte seiner Frau mit, dass sie sich ab nun 14 Tage vorher anzumelden haben, wenn sie etwas möchten.

    Nun kommt wieder der Absatz im Mietvertrag...

    Gestern kamen die beiden ohne Voranmeldung her und wollten wieder ihre Sachen suchen. Als sie fertig waren, sagte ich, dass sie sich doch bitte vorher melden sollen, wenn sie kommen möchten. Die beiden sagten, dass sie das bis jetzt ja immer getan hätten, jetzt jedoch nicht mehr, da sie das ja nicht müssen laut Mietvertrag. Außerdem möchten sie gern einen zweiten Schlüssel für die Scheune haben, damit sie auch jederzeit daran können, auch wenn wir halt nicht da sind. Ich sagte den beiden, dass ich nicht möchte, dass sie ohne Voranmeldung kommen, vor allem, wenn mein Mann nicht da ist, da ich inzwischen Angst vor unserem Vermieter habe. Er sagte nur:"Das kann man auch manchmal haben". Und ich möchte mich auch weiterhin nicht beleidigen lassen (beleidigt habe er mich ja nie sagten die beiden). Ich habe wirklich Angst, dass der mal austickt und auf mich losgeht... Und ich möchte auch nicht, dass er hier auf dem Grundstück rumschleicht, wenn keiner da ist (wenn er denn einen Zweitschlüssel bekommen würde). Leider gibt es keine extra Zuwegung zu dem hinteren Gebäude. Er muss wirklich quer durch den Garten laufen.

    Ich wüsste gern, ob so eine Klausel im Mietvertrag überhaupt wirksam ist. Es kann doch nicht sein, dass ich z.B. nackt im Garten liege und mein Vermieter im Garten steht, um in die hintere Scheune zu gelangen, oder? Kann man Mietvertragsklauseln widerrufen? Gibt es kein Recht auf Privatsphäre für meine Familie und mich trotz Mietvertragsunterzeichnung?

    Entschuldigt für den langen und etwas wirren Text. Ich bin noch ziemlich emotional dabei... Und vielen Dank schonmal!!!

  • Wenn im Mietvertrag vereinbart wurde, dass die Scheune/Garage nicht mitvermietet ist und jederzeit ohne Ankünigung vom Vermieter betreten werden darf, dann darf der das. Natürlich darf er sein Eigentum, das er Euch NICHT vermietet hat, jederzeit betreten. Zumal Ihr dem ja vetraglich zugestimmt habt. Verbieten könnt Ihr das nicht.

  • Zitat

    Es kann doch nicht sein, dass ich z.B. nackt im Garten liege und mein Vermieter im Garten steht, um in die hintere Scheune zu gelangen, oder?


    Ja, das kann durchaus sein, bei dieser Vertragsklausel.

  • "dass die Schuppen bzw. die Scheune hinten zur gemeinschaftlichen Nutzung sind und der Vermieter OHNE Voranmeldung jederzeit diese Räume nutzen kann."

    Wenn Sie wissen, das das so vertragsmäßig geregelt ist, legt man sich nicht nackt in den Garten.
    Das könnte bei manchen Besuchern Freude, aber auch Ärgernis (je nach körperlicher Ästhetik) bereiten.
    Verhalten Sie sich einfach vertragsgemäß!

  • Vielen Dank schon einmal für die Antwort! Also im Vertrag ist eine gemeinschaftliche Nutzung vereinbart. Aber habe ich den kein gesetzliches Recht z.B. auf Privatsphäre? Der Vermieter könnte ja jederzeit auf meiner Terrasse stehen, egal was sich mache... Deshalb dachte ich vielleicht, dass die Vereinbarung im Mietvertrag nicht rechtens sein könnte.

  • Es geht mir nicht um das "Nackt im Garten liegen". Das mache ich eh nicht... ;) Das war nur ein veranschaulichendes Beispiel. Es geht im Großen und Ganzen um meine Privatsphäre bzw. die meiner Familie...

  • Ich weiß nicht, ob das aus dem Text vielleicht falsch verstanden wurde. Also der Garten ist nicht zur gemeinschaftlichen Nutzung gedacht... nur diese Scheune, die einmal quer durch den Garten in der Ecke steht...

  • Ne, ne, wir haben schon richtig verstanden, nur du brauchst noch etwas länger. Wenn die nicht mitvermietete Scheune dem Vermieter gehört und er sich den Zugang dazu im Mietvertrag eingeräumt hat, dann ist es so und hast keine Handhabe gegen den Vermieter. Und jetzt gib Ruhe!

  • Recht herzlichen Dank für diese sehr unfreundliche Antwort. Wozu ist ein Forum da??? Um Fragen zu stellen oder die Fragenden anzugreifen? Wenn kein Interesse daran besteht, meine Fragen zu beantworten, dann machen Sie dies doch bitte einfach nicht anstatt solche Kommentare los zu lassen. Danke

  • Wozu ist ein Forum da???


    Mit Sicherheit nicht, um auf die selbe Frage Antworten zu sammeln. Du hast doch schon von Anfang an Bedenken bei der Unterschrift gehabt, dann aber auf deinen Mann und die Vernunft gehört, weil ihr die andere Wohnung kündigen wolltet.

    Jetzt suchst du mit fadenscheinigen (dummen) Argumenten hier im Forum Hilfe, wie man wichtige Klauseln in einem Mietvertrag für ungültig, bzw. nicht rechtens erklären könnte.

    Noch einmal gaaaaaanz langsam: Das klappt nicht!

  • Ist es wirklich so ein dummes Argument, wenn mein psychisch kranker Vermieter urplötzlich vor mir steht, meine drei Kinder dabei sind, er mich anschreit und beleidigt und dann in dem von mir angemieteten Garten rumturnt??? Es geht ja um mehr als eine reine Vertragsklausel... Es geht um Angst, die inzwischen vor ihm habe, wenn ich allein hier bin, weil diesem Mann alles zuzutrauen ist. Wusste ich nur leider bei Vertragsabschluss nicht. Dieser Mann tickt aus und weiß danach nicht mehr, was er gemacht hat. Aber das scheinst DU aus meinem vorangegangenen Text nicht verstanden zu haben. Somit bitte ich nun DICH, doch bitte Ruhe zu geben und den Platz hier für qualifiziertere Antworten zu lassen.

  • Ist es wirklich so ein dummes Argument, wenn mein psychisch kranker Vermieter urplötzlich vor mir steht, meine drei Kinder dabei sind, er mich anschreit und beleidigt und dann in dem von mir angemieteten Garten rumturnt???

    Richtig, dümmer gehts nümmer!

    Zitat

    Es geht ja um mehr als eine reine Vertragsklausel... Es geht um Angst, die inzwischen vor ihm habe, wenn ich allein hier bin, weil diesem Mann alles zuzutrauen ist.

    Angst essen Seele auf. Wegen Angstzuständen (ob eingebildet oder nicht) können Sie einen Vertragsgegenstand nicht einfach als nichtig erklären.

    Zitat

    Wusste ich nur leider bei Vertragsabschluss nicht.


    Macht Ihnen auch niemand zum Vorwurf.
    Selbst wenn Sie hier qualifizierte Antworten bekommen; was nützt Ihnen das? Der Popanz wird weiterhin sein Recht wahrnehmen.
    Klagen vor Gericht halte ich ebenfalls für nutzlos.

  • Ist es wirklich so ein dummes Argument, wenn mein psychisch kranker Vermieter ... Somit bitte ich nun DICH, doch bitte Ruhe zu geben und den Platz hier für qualifiziertere Antworten zu lassen.

    Lasss Dich von den Plärraffen Mainschwimmer & Kolindumm nicht verrückt machen. :cool:

    Der Vermieter hat eine Vollmaise und Du das Problem. Die Klausel würde ich so deuten, dass der Vermieter die Fresse zu halten hat und zügig zum/von der Scheune gehen muss.

    Juristisch wirds schwierig, ich denk mal es gibt eine Grund warum ihr noch nicht gekündigt habt. In keinem Fall solltest Du weitere Wortwechsel mit dem VM suchen gfs. schriftlich aber ob das was bringt?

  • Hallo!
    Vielleicht kann ich hier auf ein wenig Hilfe in meinem Fall hoffen. ... Im Mietvertrag ist die Vereinbarung getroffen, dass die Schuppen bzw. die Scheune hinten zur gemeinschaftlichen Nutzung sind und der Vermieter OHNE Voranmeldung jederzeit diese Räume nutzen kann. Mir passte das damals schon nicht und ich wollte den Vertrag nicht unterschreiben. Jedoch drängte mein Mann etwas mit der Unterschrift, damit wir auch noch rechtzeitig die alte Wohnung kündigen konnten. Die Vermieter bestätigten uns mündlich, dass Sie sich vorher telefonisch bei uns melden würden, bevor sie vorbeikommen.

    Seit der Zeit kamen Sie andauernd vorbei. Es hieß dann immer "Wir brauchen den Anhänger", "Ich suche mein Brotmesser", "Ich muss Sachen abholen etc."
    .... Leider gibt es keine extra Zuwegung zu dem hinteren Gebäude. Er muss wirklich quer durch den Garten laufen.... Und vielen Dank schonmal!!!

    Vor Gericht und auf hoher See.....

    Ich würde aus dem hohlen Bauch sagen 2x per Monat aber man könnte auch denken 2x per Tag ;)

  • Vielen Dank, Tiger888, dass es auch noch vernünftig antwortende Menschen hier gibt. :)
    Ich werde vorerst den Vermietet beim nächsten Besuch darauf hinweisen, dass er auf direktem Wege zur Scheibe gehen soll und auch im Garten bei uns (der direkt vor der Tür der Scheune ist) nichts zu suchen oder zu werkeln hat.
    Kündigen würden wir sehr gerne, nur leider wohnen wir in einem kleinen Dorf. Da gibt es leider nicht viel. Mit drei Kindern braucht man ja schon etwas Platz. In die Nachbarorte können wir nicht. Dann würden wir unseren Kindern die Schule, den Kindergarten und die Freunde entreißen... Vielen dank auf jeden Fall für die Antwort...

  • das liegt an einer gewissen Mentalität gewisser Leute, und das betrifft leider einen Grossteil :cool:

    Wer mal selbst mit solchen Spinnern zu tun hatte, weiss wovon Du redest und die Situation ist durchaus ernst zu nehmen.

    Viel Erfolg


  • Ich würde aus dem hohlen Bauch sagen 2x per Monat aber man könnte auch denken 2x per Tag ;)


    Hier hat wohl eher der hohle Kopf seinen Senf dazu gegeben, denn dieser Kommentar reiht sich in die anderen substanzlosen Kommentare nahtlos ein.

  • Hallo Chrissie1983,

    Es wird dir nicht gefallen, aber ich muss mich hier der Mehrheit der Meinungen anschließen. Der Vermieter hat ein Recht darauf seinen Schuppen aufzusuchen. Dies kann er theoretisch auch ohne Grund tun und zwar so oft er will.

    Dass du Angst vor ihm hast ändert an der Sache rein gar nichts. Möglicherweise ist seine feindliche Haltung dir gegenüber auf deine anmaßende Forderung, er müsse sich 14 Tage vorher anmelden zurückzuführen. Du kannst nicht erwarten, dass er sich von dir vorschreiben läßt, wie oft er seinen Schuppen aufsucht.

    Gruss
    H H

  • aber ich muss mich hier der Mehrheit der Meinungen anschließen.

    3x Daumen hoch! Wenn sich die TE gegenüber ihrem Vermieter so verhält wie hier im Forum, dann ist die Reaktion des Vermieters nachzuvollziehen.

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