Hätte er, wenn er noch Schäden bemerkt hat, uns die Möglichkeit geben müssen, diese selbst zu beseitigen?
Und warum liest du Beitrag #12 nicht? Da findest du die Antwort.
Hätte er, wenn er noch Schäden bemerkt hat, uns die Möglichkeit geben müssen, diese selbst zu beseitigen?
Und warum liest du Beitrag #12 nicht? Da findest du die Antwort.
1. Heizkosten dürfen schon seit Jahren nicht mehr pauschal abgerechnet werden, das verbietet die Heizkostenverordnung. https://forum.mietrecht.de/www.heizkostenverordnung.de
2. Schreibe dem Mieter eine Änderungskündigung und biete ihm gleichzeitig eine Fortsetzung des Vetrages zu einem neuen Mietzins an: Was ist eine Änderungskündigung?
Der Vermieter kann den bereits bestehenden Mietvertrag auch mittels einer sogenannten Änderungskündigung kündigen. Gleichzeitig mit der Kündigung bietet er dann dem Mieter einen abgeänderten und mit erhöhtem Mietpreis versehenen Vertrag an. Diese Änderungskündigung ist hier, anders als im Wohnraummietrecht, zulässig. Die Voraussetzung hierfür ist jedoch ein unbefristeter Mietvertrag, der auch ordentlich gekündigt werden kann. Bei zeitlich begrenzten Mietverträgen ist diese Änderungskündigung nicht möglich. (aus: https://agreement24.de/die-mieterhoehung-im-gewerbemietrecht )
Wenn die Staffelmiete ausläuft, dann kann der Vermieter die 11 Prozentregel in Anspruch nehmen. D.h., um 11% seiner aufgewandten Kosten würde die Jahresmiete steigen. Näheres dazu habe ich bereits in #2 gepostet.
Kann mir jemand etwas dazu sagen? Vielen Dankk und freundliche Grüße
Bitte eröffne für deine Frage einen eigenen Tread und zwar hier: https://forum.mietrecht.de/thread-add/6/
Was du gemacht hast ist Trittbrettfahrerei und wird in Foren nicht gern gesehen.
(2) Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Während der Laufzeit einer Staffelmiete ist eine Erhöhung nach den §§ 558 bis 559b ausgeschlossen.
Dann muss der Fragesteller wohl auf sein "neues" Bad verzichten
Die Staffelmiete hat aber keinen Einfluss auf eine Mieterhöhung wegen Modernisierung. Was es hier zu beachten gibt, findest du in diesem Link: https://www.das.de/de/rechtsporta…rnisierung.aspx
Meine monatlichen Nebenkosten betragen 90 € ohne Strom & Gas. Im Mietvertrag selbst ist keine Angabe zur Größe der Wohnung zu finden, die Angabe "qm Wohnfläche" ist einfach leer.
Kann ich vom Vermieter noch im nachhinein die Nebenkosten anpassen und zu viel gezahlte Nebenkosten der letzten Jahre zurückverlangen?
Wenn keine Wohnungsgröße im Mietvertrag vereinbart ist, dann dürfte es sich um ein Pauschale der Betriebskosten handeln. Solch eine Pauschale müsste aber im Mietvertrag vereinbart sein. Wenn das nicht der Fall ist, dann verlange vom Vermieter, dass er eine Abrechnung der Vorauszahlungen erstellt.
Letzte wichtige Frage, ist die Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, oder wohnst du mit dem Vermieter zusammen unter einem Dach?
Sag mal, kannst du oder willst du nicht verstehen? Wenn dir meine Antworten nicht gefallen, weil sie nicht deinem Weltbild entsprechen, dann liegt es doch nicht an mir, sondern an deiner Anfrage.
Sage dem zukünftigen Vermieter, dass du mit der Überwälzung der Reparaturkosten nicht einverstanden bist und dann erfährst du von kompetenter Seite, ob der Vermieter einlenkt.
Überleg doch mal, warum der Vermieter sich die Folgekosten dieser Küche vom Hals schaffen will, der wird doch auch seine Gründe haben, da musst du schon mit besseren kommen, um ihn umzustimmen. Und bitte werde endlich wach und stelle dich den Tatsachen, oder ist dein Nick tatsächlich Programm?
Meint ihr, ich könnte eine 50/50 Regelung bei größeren Reperaturen bzw Ersatzanschaffungen anstreben? Hat da jmd Erfahrungswerte?
Wie ich es einschätze hat niemand der User hier mit deinem Vermieter diesbezüglich Erfahrungen gesammelt. Was also nützt es dir, wenn irgendwo in Deutschland ein Vermieter ein Einsehen hatte und solch einen Passus im Mietvertrag gestrichen hat?
der Entleiher nicht zu vertreten.[/B]
Sollte ich das ganze mit meinem Anwalt besprechen bevor ich versuche die Vermieter auf diese Formulierung anzusprechen?
Und was soll das, außer Kosten für dich? Unterschreibe den Vertrag nicht und beziehe die Wohnung nicht.
ich habe vor eine Asbestanalyse zu beantragen.
Ich selber bin Mieter und frage mich inwieweit der Vermieter für diese Kosten aufkommen kann.
Zuerst einmal ist es wie bei anderen Dingen auch, wer die Musik bestellt bezahlt sie auch. Sollte sich aber herausstellen, dass deine Befürchtungen sich bewahrheitet haben, dann beginnen erst die echten Kosten zu laufen. Was sagt denn dein Vermieter zu der Angelegenheit, warum gibt diese Analyse nicht in Auftrag?
Habe es noch nie erlebt das man Fenster und Türen streichen muss oder die Boden (Dielen) selber streichen soll.
Hast du mal in deinen Mietvertrag geschaut? Dort ist beim Thema Schönheitsreparaturen mit Sicherheit vereinbart, dass nebem den Wänden auch Türen, Heizkörper und Fenster von innen vom Mieter gestrichen werden müssen. Und wenn wie in deinem Fall die Dielen mit Fußbodenfarbe gestrichen ist, gehört das auch zu deinen Aufgaben.
aber trotzdem ist das ne Mietminderung wert?
Nein, weil du 1. Scheinbar nicht in der Lage bist, dass was dich ärgert in schriftlicher Form deinem Vermieter zu melden.
Und 2. bist du nicht in Lage hieb und stichfeste Beweise zu liefern. Hier würde Aussage gegen Aussage stehen.
Wenn der Griff abgebrochen wäre, dann würde das (vermutlich) in deinen Aufgabenbereich fallen (Stichwort Schönheitsreperatur).
Quatsch, ganz großer Quatsch. Schönheitsreparaturen haben immer etwas mit dem Streichen o.ä. zu tun, nie mit dem Austausch der Reparatur oder dem Ersatz von Dingen.
Und es heißt Reparatur, nicht Reperatur, und wer den kleinen Unterschied nicht beherrscht, hat von anderen Dingen auch keine Ahnung.
Schau in deinen Mietvertrag, was dort zu Kleinreparaturen vereinbart ist, dann weißt du, wer diese Reparatur bezahlen muss. Da man aber erst nach getaner Arbeit den Preis kennt, kann man sich ausrechnen, dass jede Rechnung über diesen Betrag, die höher ist als im Vertrag vereinbart, der Vermieter bezahlen muss.
Aber du solltest ganz schnell den Vermieter über den Defekt informieren. Das hätte eigendlich schon passiert sein müssen, denn das ist wichtiger als hier im Forum zu posten.
ich möchte das das aufhört. .
Noch einmal, weil du es scheinbar nicht verstehen willst. Dein Ansprechpartner ist einzig und allein dein Vermieter und nicht ein Forum.
Erster Weg ist immer der zum Vermieter. So lange der nicht informiert ist, gibts auch keine Mietminderung. Du musst aber auch Beweise liefern, einfach nur sagen, dass der das macht gilt nicht.
Nichts für ungut, aber diese ganze Thematik passt nicht in ein Forum, dass nur Tipps und Ratschläge erteilen darf/kann. Mach bitte eine Termin bei einem Anewalt für Mietrecht und stelle dort deine Fragen.
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