Ein Wintergarten, der nach allen Seiten hin geschlossen ist, zählt zu 100% zur Wohnfläche. Vor allen Dingen dann, wenn das Komfortmerkmal Beheizung gegeben ist. Bei der Heizkostenberechnung darf der Wintergarten aber nicht auftauchen.
Beiträge von Mainschwimmer
-
-
wenn die zeit es bedingt durch die kaputte heizung nicht zulässt.
Und noch einmal. Eine kaputte Heizung muss auf jeden Fall repariert oder erneuert werden. Von daher ist das keine Modernisierungsmaßnahme, die zu einer Mieterhöhung berechtigt. -
Solche Maßnahmen, die eine Erhöhung der Miete bedeuten würden, muss der Vermieter vorher ankündigen, damit die betroffenen Mieter die Möglichkeit haben von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.
-
Bitte wende dich an den österreichischen Konsumentenschutz, die kennen sich bestimmt mit solchen Verträgen aus.
http://www.konsumentenschutz-wien.at/kontakt/
https://www.google.de/?gws_rd=ssl#safe=off&q=mietrecht+forum+%C3%B6sterreich
-
Das bloße wechseln eines Heizkörpers rechtfertigt nie eine Mieterhöhung.
Wo liest du das Wort Heizkörper? -
Bevor du eine Antwort bekommst solltest du die Klausel mit der Mietzeit enweder Wort für Wort abtippen, oder die Seite des Vertrages einscannen/fotografieren und hier hochladen. Persönliche Daten aber unkenntlich machen.
-
Es geht hier nicht um eine Reparatur von 100 Euro, sondert um knapp 1000 Euro, die man nicht mal eben (insbesondere zu Weihnachten) zahlen will, wenn es nicht zwingend notwendig ist. Ich sehe schlichtweg keine Not diesen Schaden innerhalb von 2 Monaten beheben zu müssen.
Jetzt erzähl mal, wieviele Armaturen hast du versaut, um auf diese 1.000.- Euro zu kommen?Ich bin im März in eine Wohnung gezogen, bei der die Badewannenarmatur verfärbt war. Mit einer Chrompflegepolitur und einem weichen Lappen habe ich die Verfärbung beseitigt und das hat gerade 5,- Euro gekostet.
-
im vertrag ist nur geregelt, dass im mietpreis die nebenkosten für heizung, müllabfuhr etc. mit drinnen ist...strom muss der mieter separat zahlen.
Und das ist der Fehler, der dir früher oder später viel Geld kosten wird. Da du nicht mit im Haus wohnst, bzw. in dem 2 Familienhaus noch eine dritte Wohnung existiert, müssen die Heizkosten zwingend nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden. Also nix mit pauschalen Betriebskosten. Und wenn das Warmwasser auch über die Zentralheizung erwärmt wird, dann muss auch dieser Verbrauch individuell erfasst und abgerechnet werden.Bei deinem Manko, was ein Vermieter darf und was nicht, wäre es dir angeraten, dass du Mitglied beim Haus & Grundbesitzerverein wirst. Dort wirst du dann erfahren, welche Fehler du noch gemacht hast.
-
Bei einem Mehrfamilienhaus muss der Vermieter die Heizkosten zwingend nach Verbrauch abrechnen. Hier liegt ein schwerer Verstoß gegen Die Heizkostenverordnung vor und in ein Haus mit einem solchen Vermieter würde ich nicht einziehen. Dieseer VM wird sicherlich auch bei anderen Gelegenheiten gegen jedes Recht verstoßen.
-
Was ist denn alles mit den 160,- Euro Nebenkosten alles abgegolten? Auf den ersten Blick scheinen mir nämlich diese 160,- Euro für kalte und warme Betriebskosten nicht zu hoch zu sein. Wenn der Vermieter nachweisen kann, dass die Betriebskosten durch euch höher als kalkuliert ausfallen, dann kann er eine Nachforderung stellen.
Solche Abrechnungen mit einer Nebenkostenpauschale sind aber nur in einem Haus mit nur 2 Wohnungen möglich, in der eine vom Vermieter bewohnt wird. Trifft das zu?
-
Mein VM versucht nämlich gerade & ganz hektisch `nen Grund zu finden, mich los zu werden....grrrrr.....
Da kann er aber lange suchen und wird wohl kaum fündig werden. Denn vor dem Gesetz gibt es für den Vermieter nur vier Kündigungsgründe. http://www.mietrechtslexikon.de/intro1.php?key=4581. Der Vermieter hat ein mietrechtlich "berechtigtes Interesse" an der Kündigung des Mietvertrages, wenn der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat (§ 573 Abs 2 Nr. 1 BGB).
2. Wenn er die Wohnung für sich oder Familienangehörige benötigt - Eigenbedarf - § 573 Abs I Nr. 2 BGB.
3. Wenn er an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert ist § 573 Abs II Nr. 3 BGB.
4. Wenn ihr mit dem Vermieter unter einem Dach wohnt und keine weitere Wohnung vorhanden ist, dann kann er euch ohne Angaben von Gründen mit einer um 3 Monate verlängerten Frist kündigen.
http://www.mietrechtslexikon.de/intro1.php?key=241Halte uns bitte auf dem laufenden
-
Tja, dass die aufgeführten Schäden und Mängel von dir zu beseitigen sind dürfte wohl nicht zur Debatte stehen. Fakt ist aber, dass dir der Vermieter die Möglichkeit einräumen muss, die Schäden selbst zu beseitigen. Für die Zeit nach deinem Auszug, die du dafür benötigst, ist aber ein Schadensersatz in Höhe der Miete fällig.
-
Ob ein Gericht, dass sich mit diesen wilden Klauseln befassen sollte, den Durchblick behält, dürfte fraglich sein.
Laut Vertrag musst du deine Einbauten bei Auszug entfernen, das ist okay, weil auch Gesetz. Schäden, die dabei entstehen hast du zu beseitigen, auch das ist okay. Wenn du aber nötige Schönheitsreparaturen vornimmst, verzichtet der Vermieter auf den Rückbau und drückt diese Dinge dem Nachmieter aufs Auge.
ZitatFragen:
1) Ist die Nachmietervereinbarung und/oder ihr Inhalt rechtens?
2) Muss ich streichen? Und wenn ja, was genau?Wie alle anderen Mieter auch nur Schäden beseitigen. Schäden wären u.a. bunte Tapeten z.B. mit Muster oder farbige Anstriche. Wenn nichts davon zutrifft, dann muss auch nicht gestrichen werden.
3) Muss ich wirklich das Laminat entfernen?Ja.
4) Sind die Schönheitsreparaturklauseln rechtens?
Ja
-
Bitte beachten!
Dies ist ein Mietrechtforum. Deshalb nur Fragen zum Mietrecht stellen und das ohne großes Brimborium. Wann die Mutter gestorben ist und die Schwester zwar noch lebt hat mietrechtlich keinerlei Bewandnis.
Und so schnell droht in Deutschland niemandem die Obdachlosigkeit, dafür ist unser soziales Netz zu dicht geknüpft. Aber das hat mit Mietrecht auch nichts zu tun.
Darum nur die mietrechtlichen Fragen stellen und jede Ausschmückung des Romans unterlassen. -
-
Total falscher Ansatz. Wenn im Mietvertrag die Stellung eines Nachmieters nicht vereinbart ist, bestimmt immer noch der Vermieter, wen er als Mieter nimmt. Das alte Märchen mit den 3 vorgeschlagenen Nachmietern sollte doch mittlerweile ausgerottet sein.
ZitatNun habe ich gelesen,
Wo gelesen, in der Bäckerblume? Und der geplatzte Kaufvertrag mit der Küche ist doch auch Nonsens. In Bezug darauf hat ihr nur die Pflicht die Küche bei Auszug zu entfernen, Rechte habt ihr keine. -
Da kann ich doch diesen Beitrag von anitari nur voll unterstreichen. So ist es, wenn auch für den Vermieter nicht angenehm.
-
Und es ist in Deutschland Pflicht, dass in Bad und Küche Warmwasser vorhanden sein muss!
Da lachen doch die Hühner und mein Hamster bohnert mal wieder das Treppenhaus. Diese Pflicht besteht in euren Köpfen, das mag wohl sein, dass aber in der Küche die Pflicht von fließend warmen Wasser besteht, ist keine Vorschrift laut Mietrecht.Für die Herstellung von heißem Wasser gibt es Heißwasserbereiter, Wasserkessel für den Herd, etc..
Und bevor du wieder solche lustigen Statements abgibst, erkundige dich vorher bei einer seriösen Stelle. Z.B. hier: Steckbrief des Mietrechtslexikon
-
Ich weiss nun nicht ob ich das alles hin nehmen muss und einfach geduld haben soll oder ob ich ein erlassen der kaution erwirken kann oder aus dem vertrag raus komme. Gibt es überhaupt etwas das ich tun kann?
Als erstes fragt man den Vermieter, was er sich dabei gedacht hat. Aus dem Vertrag kämst du natürlich sofort raus, denn die Übergabe der Wohnung zum vereinbarten Termin ist ja geplatzt. Alles weitere ist ganz einfach Verhandlungssache und da kann hier keiner deinen Part übernehmen.
-
... womit für ihn der Sonntag gerettet sein dürfte...:D
Nicht nur der Sonntag, Berny, sondern die ganze nächste Woche.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!