Beiträge von Mainschwimmer


    Darf ich dann die polizei wegen hausfriedensbruch anrufen?


    Der ist gut.

    Zitat

    in 2,5 monaten zieh ich sowieso aus (whg ist aber noch nicht gekündigt).


    Und der ist noch besser. Du weißt schon, dass du ausziehst, aber Kündigungsfristen scheinen dich nicht zu kümmern

    Mit dem Eigentümer des Nachbarhauses hast du nichts am Hut. Dein einziger Vertragspartner ist dein Vermieter. Du musst ihn mit entsprechenden Beweisen unter Druck setzen (Mietminderung?), damit er dann wiederum die Eigentümer des Nachbarhauses in die Verantwortung nehmen kann.

    Ein probates Mittel in solch einem Fall ist es die 110 nach 22:00 Uhr anzurufen und das auch deinem Vermieter mitzuteilen.

    Hier habe ich zwei Artikel zum Thema aus dem Vermieter Telegramm:

    Eigenbedarfskündigung: Alles andere als einfach – und im Extremfall sehr teuer

    Lieber Mainschwimmer!

    an sich klingt die Kündigung wegen Eigenbedarfs ja ganz einfach: Der Vermieter darf kündigen, wenn er „die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt.“ (§ 573 BGB)

    Doch in der Praxis ist die Eigenbedarfskündigung – wie so oft im Mietrecht – alles andere als einfach. Denn die Gerichte haben in ihrer Rechtsprechung etliche Bedingungen und Formalien entwickelt, die Sie zwingend beachten bzw. einhalten müssen.

    Sie haben Ihre Kündigung nicht korrekt begründet? – Sie ist unwirksam!
    Ihr Eigenbedarf war bereits vor Mietvertragsabschluss absehbar, ohne dass Sie den Mieter darauf hingewiesen haben? – Sie dürfen 5 Jahre lang nicht wegen Eigenbedarfs kündigen!
    Sie benötigen die Wohnung nur für ein bis zwei Jahre? – Keine Chance!
    Die Wohnung ist für das Familienmitglied, für das Sie Ihren Eigenbedarf anmelden, überdimensioniert? – Aus dem Vorhaben wird leider nichts!
    Sie bieten dem gekündigten Mieter keine freistehende und vergleichbare Wohnung aus Ihrem Bestand an? – Das kann teuer werden!

    Es sind Sachverhalte wie diese, die das Projekt Eigenbedarfskündigung kompliziert machen.

    Mein Tipp: Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Eigenbedarf im Vorfeld ganz genau. UND: Erstellen Sie eine wasserdichte Kündigung – mit unangreifbarer Begründung.

    Andernfalls wird Ihre Kündigung nicht nur unwirksam, sondern kann sogar Schadensersatzansprüche des gekündigten Mieters nach sich ziehen. Da kommen schnell ein paar Tausend Euro zusammen!

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    Ich freue mich auf Ihre Antwort!

    Dr. Tobias Mahlstedt,
    Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht

    Eigenbedarfskündigung ist unzulässig, wenn der Eigenbedarf vorhersehbar war

    Und

    Lieber Mainschwimmer!

    eine Eigenbedarfskündigung darf nicht mit einem Bedarf begründet werden, der bereits bei Abschluss des Mietvertrags absehbar war. Dies entschied das Landgericht Lüneburg im Dezember 2011.

    Ein Vermieter hatte gegenüber seinem Mieter Ende Mai 2010 wegen Eigenbedarfs gekündigt.

    Der Mietvertrag war Ende August 2008 für Anfang November 2008 abgeschlossen worden. Als Kündigungsgrund gab der Vermieter an, dass er die Mietwohnung für seinen 19-jährigen Sohn benötige. Dieser sollte die Wohnung künftig nutzen, weil die elterliche Wohnung zu klein geworden sei.

    Der Mieter verweigerte die Räumung, weil er die Kündigung für rechtswidrig hielt. Der Bedarf sei für den Vermieter bereits bei Abschluss des Mietvertrages erkennbar gewesen.

    Zu Recht! Eine Eigenbedarfskündigung darf nicht auf einen Bedarf gestützt werden, der bereits bei Abschluss des Mietvertrags vorhersehbar war.

    Dies gilt zumindest dann, wenn eine Kündigung bereits innerhalb von fünf Jahren nach Vertragsschluss erfolgt. Ein Kündigungsgrund für eine Eigenbedarfskündigung ist unbeachtlich, wenn ein Vermieter diesen bei vorausschauender Planung bei Abschluss des Mietvertrages hätte erkennen können.

    Im entschiedenen Rechtsstreit hätte der Vermieter mit dem Eigenbedarf des ältesten Sohnes rechnen müssen. Die Kündigung war deshalb rechtswidrig (LG Lüneburg, Urteil v. 07.12.11, Az. 6 S 79/11).

    Mit freundlichen Grüßen,

    Dr. Tobias Mahlstedt

    Danke, das ist schon mal ein toller Hinweis! Leider ist in keinster Form geklärt, was denn nun in diesem Fall (Härte) passiert.


    Dafür sind dann die Gerichte zuständig, wenn der Mieter z.B. durch eine einstweilige Verfügung die Bauarbeiten stoppt oder garnicht erst beginnen lässt. Das kann aber nur ein Anwalt für Mietrecht beurteilen und in die Wege leiten.

    .....aber ein ganz nützlicher Aspekt.....
    Der Mieter kann nach Auszug schlecht untertauchen aufgrund dieser Nr.


    Diese Nummer, die von der Rentenversicherung zugeteilt wird dürfte nur im Falle eines Strafverfahrens zur Anwendung kommen. Da aber untergetauchte Mieter dem Zivilrecht unterliegen nützt die keinem Vermieter. Und dann kommt noch hinzu, dass die Rentenversicherung keinem Unbeteiligten Auskunft geben wird, weil diese Angaben dem Datenschutz unterliegen.

    Sag mal sonst gehts noch, oder hast du nen Zwilling? Für so viel Unsin (Scheiß, Quatsch) braucht man eigentlich 2 Leute. Wenn du aber alleine agierst, kann ich nur sagen: Respekt vor so viel Blödheit.

    Mindestens 2 User hier versuchen dir zu erklären, dass dein Mietvertrag ok ist, du nur zu faul warst ihn zu lesen und zu dumm, um ihn zu verstehen. Ob jetzt zentrale oder dezentrale Warmwasserversorgung dürfte wohl egal sein, entscheidend ist doch, dass du fließend warmes Wasser hast. Und wenn du zu faul zum Schneeräumen bist, dann kannst du ja für deine Räumwoche einen Profi anstellen.

    Das ist doch Quatsch! In dem Mustervertrag sind keine Ziffern 19 oder 20 zum Ausfüllen. Wenn das in deinem Vertrag anders aussieht, dann musst du trotzdem die Tatsachen akzeptieren. Und die wären:
    1. Dein Warmwasser wird durch einen Durchlauferhitzer mit dem von zu bezahlenden Strom produziert.
    2. Die Schneeräumung wird den Mietern organisiert und ausgeführt (also bei Bedarf auch von dir). Dadurch erspart ihr die teure Arbeit von Räumprofis.
    3. Für dich wäre es tatsächlich besser, du würdest dir ein Hotel suchen.

    In 99% aller Wohnungen in Deutschland wird für Strom ein Vertrag zwischen Mieter und Versorger geschlossen. Lediglich der Strom für Treppenhausbeleuchtung und die Heizungspumpe wird über die Betriebskosten abgerechnet. Wenn wie in dieser Wohnung das Warmwasser mittels eines Durchlauferhitzers produziert wird, muss das im Vertrag nicht explizit erwähnt werden.

    Der kundige Mieter fragt bei der Besichtigung wo das heiße Wasser herkommt, der unkundige sollte es spätestens dann merken, wenn undefinierbare Geräusche beim Öffnen des Heißwasserhahnes zu hören sind.

    Zitat

    Nur klarstellend? Bei I. ist eine Warmwasserversorgung vorhanden, aber wohl keine zentrale.


    Richtig, wenn du den richtigen Hahn aufdrehst, kommt warmes Wasser. Also Versorgung vorhanden, aber nicht zentral. Vorteil: Du bezahlst nur deinen Verbrauch und bist nicht an den Grundkosten der Warmwassererzeugung beteiligt.

    Zitat

    Inwieweit wäre es überhaupt zulässig, Sachen mit Verteilungsschlüssel in der Tabelle zu listen (z.B. Schneeräumung), diese dann aber tatsächlich nicht abzurechnen


    Was soll daran unzulässig sein, wenn durch Eigenleistung der Mieter der teure Schneeräumdienst durch ein Unternehmen auf Kosten der Mieter vermieden wird.


    sondern beim Mietrecht. Was wohl eher Wohnraum angeht.....


    Richtig erkannt, aber auch von Mietrecht hat der User Azze keine Ahnung. Denn so lange es in Deutschland noch Wohnungen ohne Zentralheizungen gibt, ist der Mieter dafür verantwortlich, dass in den Zimmern Einzelöfen für wohlige Wärme sorgen. In unserem Fall hier hat der Mieter Heizlüfter, die auf Kosten der Sozialhilfe für 5.400,- Euro Strom verprassten.
    Aber an dieser Stelle solltest du Azze besser irgendwo hingehen, wo man den 25. Jahrestag feiert, denn ich bin der Meinung, dass dieses Forum durch deinen Unsinn genug Mist für heute zu verkraften hat.

    also mal genau nachlesen


    Es wäre angebrachter, wenn der User Azze mal genauer lesen würde, dann sollte hoffentlich nicht so viel Unsinn von ihm kommen.

    Und diesen Satz:

    Zitat

    Allerdings ist da zu klären ob der Vertrag nur befristet ist auf 5 Jahre oder ein 5 Jahresmietvertag unterschrieben wurde.


    denn von qualifizierten Zeitmietverträgen und Verträgen mit Kündigungsausschluss hat der User Azze Null Ahnung.

    Woher soll denn ein Mietinteressent wissen das der olle Holzofen nicht mal ausreicht um den Kaninchenstall vorm einfrieren zu bewahren ???


    Soviel Unsinn in einem einzigen Beitrag hat es schon lange nicht mehr gegeben. Ich frage mich ernsthaft, was hier überwiegt, Dummheit oder Unwissenheit? Wenn man die anderen Beiträge dieses Users liest, trifft wohl beides zu.

    Wenn es denn tatsächliche eine Wohnung ist, und nicht nur ein privat ausgebauter Spitzboden.


    Und das kann der Mieter schnell selbst herausfinden, wenn er die gesamte Fläche bei der Heizkostenabrechnung nachrechnet, dann müsste er sehen, ob Wohnung mit Heizung oder nicht. Das ist zwar kein Beweis, aber immerhin ein Indiz.

    Hallo,

    sondern nur dass sich die Kündigung auf § so und so BGB bezieht.

    Was erwartest du von diesem Forum? Sollen wir raten, welche Paragraphen dein Vermieter angeführt hat oder ist es zu kompliziert diese Worte/Paragraphen abzuschreiben?

    Kennst du nicht den Spruch: "Wer die Musik bestellt, der bezahlt auch die Rechnung". Fest steht, dass du mit dieser Rechnung nichts am Hut hast, die hat dein Mieter schön selbst zu bezahlen. Ohne dich von dem angeblich defekten Absperrventils unterrichtet zu haben, ist auch die Reparatur/Austausch dieses Teils nicht dein Bier.

    1. Wie ist dieser Mietvertrag zeitlich befristet? Bevor du eine Antwort erwarten kannst musst du die Klausel hier Wort für Wort einstellen, oder als Scan oder Foto hier einstellen. Schwärze persönliche Daten und mache das Bild/Scan so groß, das man es auch lesen kann.

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