Beiträge von Mainschwimmer

    Das ist von mir aber nicht angestrebt und wäre für mich der letzte Ausweg.


    Was von dir nicht angestrebt ist, dürfte in einer solchen Situation nicht entscheidend sein. Du siehst doch mit eigenen Augen, dass andere Mieter bereits in anderen Wohnungen untergebracht werden. Nenne mir einen Grund, warum du verschont werden sollst? Wenn du endlich in die Hufe kommen würdest, könntest du dir vielleicht eine gleich geschnittene Wohnung auswählen.

    Einen Rechtstreit wollte ich eigentlich in jedem Falle vermeiden. Ich hab nur auf ein paar gute Tipps gehofft, die ich dann beachten kann.


    Du bist also der Meinung, dass man dich waschen, aber dabei nicht nass machen soll? Der Tipp mit dem Fachanwalt ist der beste, den du in deiner Situation bekommen wirst.

    So hilflos, wie du dich derzeit gibst, kann dir nur ein Profi vor Ort helfen. Oder willst du bei jedem auftauchenden Problem dieses oder ein anderes Forum fragen?

    Wir hoffen sehr, das Ihr ein bisschen Licht uns Dunkel bringen könnt umd wir wieder ruhig schlafen können.


    Bei den vielen Problemen und Problemchen wird kein Forum Licht ins Dunkle bringen können. Wendet euch an den örtlichen Mieterverein, oder noch besser an einen Fachanwalt für Mietrecht. Dort bekommt ihr die benötigte Rechtsberatung, die ein Forum garnicht geben darf.

    Das kostet zwar etwas Geld, aber das ist sicherlich gut angelegt, wenn ihr den Fachanwalt beauftragt.

    Hallo,

    gerade wurde diese Antwort als hochgeistigste der Woche gekürt, ich bitte um Verständnis, dass es hierfür leider nur ein Kopfschütteln gibt! :confused:

    Gruß

    BHShuber


    Und von mir die bekannte Geste mit dem Finger an die Stirn.

    Ich befürchte aber, dass uns Maggy2020 auch weiterhin mit ihren kindlichen Ergüssen unterhalten wird, denn ihr ist es egal, welchen Unsinn sie antwortet, Hauptsache sie hat was geschrieben.

    Kündigung wegen Unzumutbarkeit, § 543 BGB
    "Verletzt jemand seine Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis schuldhaft so stark, daß dem anderen Teil die Fortsetzung des Mietvertrags nicht mehr zugemutet werden kann, kann fristlos gekündigt werden."


    Tut mir Leid, dass ich widersprechen muss. Alles das, was du da aufgezählt hast ist vor dem Gesetz (Gericht) Pillepalle und ermöglicht keine fristlose Kündigung.


    Wir hatten lediglich Zugriff auf die Heizung durch den gemeinsamen Öltank, bei dem der Verbrauch nicht separat gemessen und daher halbiert wurde.


    Da ihr mit dem Vermieter unter einem gemeinsamen Dach gewohnt habt war für euch die Heizkostenverordnung nicht zuständig. Bei gleich großen Wohnungen ist demnach eine Halbierung der angefallenen Heizkosten erlaubt. Natürlich ohne das berechnete Holz. Auch mit dem Gas für seinen Herd habt ihr nichts zu tun.

    Diesem Abzocker würde ich nach Ablauf von 6 monaten nach Ende der Mietzeit einen Mahnbescheid über die einbehaltene Kaution schicken und die Angelegenheit auch vors Gericht gehen lassen. Informiere uns bitte, wie sich der Mensch dort um Kopf und Kragen redet.

    Schön lang, deine Geschichte! Aber so etwas ist eher für BILD am Sonntag oder RTL2 und nicht für ein Mietrechtsforum. Lasse alles Rumgeeire weg und stelle nur Fragen, die zum Thema passen, dann klappt es auch mit Antworten.

    Zitat

    Kann ich vielleicht wegen Unzumutbarkeit die Kündigungsfrist umgehen?


    Diesen Begriff gibt es nicht als fristlosen Kündigungsgrund.

    Zitat

    Und gibt es sonst irgendwas, was man tun könnte?


    Ja, bis zum 4. November beweisbar kündigen, dann endet das Mietverhältnis am 31. Januar 2016

    ........ da ISTA das wechseln der Uhren wohl "versäumt" hat. Werde dann fragen ob die Warmwasser Uhr defekt ist..................Mich würde vor allem interessieren, sollte das mit laufen des Warmwasser über die Kaltwasserleitung von einer unserer Mischbatterien kommen,

    Das kannst du abhaken. Wasserhähne sind so konstruiert, dass ein versehentliches Mitlaufen des heißen Wassers nicht möglich ist. Wenn es eine Mischbatterie ist, dann hat man ja mit Absicht das warme Wasser dazu gewählt. Und ISTA wird so schnell kein Auswechseln der Uhren "versäumen", das ist deren Job und bringt Geld in die Kasse.

    1. Wer erstellt die Abrechnung für Heizung/Warmwasser, euer Vermieter oder ein Profi wie ISTA, Brunata, techem?
    2. Messuhren für Warmwasser müssen alle 5 Jahre, die für Kaltwasser alle 6 Jahre nachgeeicht, bw. ausgetauscht werden.

    Alles weitere könnt ihr nur vor Ort klären, in dem ihr den Worten des Vermieters nicht mehr glaubt, sondern Einblick in die Unterlagen nehmt. Macht Kopien davon und geht damit zum örtlichen Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht.

    Eine andere Möglichkeit wäre, dass ihr euch an die Experten der Verbraucherzentrale wendet: https://www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/beratungsstellensuche_plz.php

    Zitat

    Da ich oder meine Freunde nicht stark übergewichtig sind kann das aber nicht durch selbstverschulden geschehen sein.


    Dazu muss man nicht unbedingt übergewichtig sein, das passiert nämlich meist, wenn ein hartes Teil auf den Topf trifft.....und schon ist ein feiner Riss in der Glasur.

    Zitat

    Dazu kommt, dass die Badewanne eine rauhe Stelle in der Mitte bekommen hat wo sich Dreck absetzt, welcher nicht mehr zu säubern ist.


    Hier liegt die Ursache meist im falschen Reinigunsmittel. Mit Scheuersand u.ä. kriege ich jede Emaille kaputt.

    Zitat

    Das Wohnzimmerfenster ist zwischen den Scheiben immer beschlagen und Nass,


    Da ist die Scheibendichtung porös geworden, einwandfrei Sache des Vermieters.

    Zitat

    und zur Krönung des ganzen heizt der Backofen nur noch auf Oberhitze.


    Wenn der Backofen mitvermietet ist, dann muss sich Vermieter darum kümmern. Wenn die Reparatur aber im Rahmen der Kleinreparaturklausel liegt, könnte es sein, dass du die Rechnung bezahlen darfst.

    Warum nicht im Baumarkt einen kleinen Eimer Fassadenfarbe gekauft und die Wand damit streichen? Auch wenn ihr den Efeu nicht gepflanzt habt, er ist durch eure Pflege so breit und hoch gewachsen.

    Ich möchte fristlos kündigen. Wie kann ich vorgehen?


    Zum Gesundheitsamt und durch dieses Amt die Unbewohnbarkeit der Wohnung feststellen lassen, dann kannst du fristlos kündigen. Ein Attest des freundlichen Hausarztes reicht natürlich nicht. Auch wenn dieser gerne solch einen Schein ausstellen würde.

    Die antwort hab ich jetzt nicht verstanden.


    Das habe ich befürchtet. Polizei rufen, wenn der Eigentümer sein Haus verändert, glaubst du denn die haben nichts wichtigeres zu tun, z.B. eine alte Oma über die Straße helfen?
    Und das mit deiner "Noch nicht Kündigung" muss ich doch nicht näher erklären, oder?

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