Daher meine Frage, wie groß das Risiko ist, vom Vermieter quasi zwangsgemeldet zu werden.
Da ich meine Würfel für das Knobeln in der Kneipe benötige, kann ich die Prognose nicht auswürfeln.
Daher meine Frage, wie groß das Risiko ist, vom Vermieter quasi zwangsgemeldet zu werden.
Da ich meine Würfel für das Knobeln in der Kneipe benötige, kann ich die Prognose nicht auswürfeln.
Sehr riskantes Spiel. Da du Wohnung A nicht gekündigt hast, hast du die vollen Pflichten noch an der Backe. Und in der Wohnung B musst du natürlich auch gemeldet sein. Und selbst wenn du mehrere Nächte in Wohnung A verbringst, ändert es nichts daran, dass du diese Wohnung kündigen musst.
Ist genau dieser Stellplatz in deinem Mietvertrag für dich reserviert? Erst wenn du den Auszug aus dem Mietvertrag hier veröffentlichst (mach nen Foto oder einen Scan davon und lade hoch) hat es Sinn sich darüber zu unterhalten.
Bei Kündigung durch den Vermieter?
Nö, vom Vater.
Nun hat er den Hauptmietvertrag (beide Wohnungen liefen in einem Vertrag) auf den 31.8 gekündigt (bis zum 30.11 sind die Wohnungen zu räumen).
Ich meine doch eher der 28.02.2016.
Total falsch. Das Mietverhältnis wurde laut Eingangsbeitrag am 31.08. zum 30.11. gekündigt.
(wobei unsere WF ca. 19 m² größer ausgewiesen wurde, als tatsächlich vorhanden)
Und wieviel % sind das von der Gesamtwohnfläche, mehr oder weniger als 10%?
Und ja ist auch ein familiäres Problem aber in diesem Falle hauptsächlich ein mietrechtliches
Dann verlange von deinem Vater, dass er dir bis zum 30.11. eine entsprechende Wohnung besorgt. Und wenn er nicht spurt, dann geh ins Hotel und lass ihn bezahlen. Und dann wirst du feststellen, ob das Problem ein mietrechtliches ist, wenn du ihn auf Zahlung der Hotelrechnung verklagen musst.
Moment mal, dein Vater hat die Wohnungen gekündigt und nicht der Vermieter. Wenn die Kommunikation in eurer Familie so schlecht ist, dann ist das kein mietrechtliches sondern ein familiäres Problem.
Dann verstehe ich dein Gejammere erst recht nicht. Wenn es eine selbständige Liegenschaft ist, dann macht es doch keine Probleme einen Zähler zu installieren, der dann deinen Verbrauch misst.
Ach ja, und noch was. Laut Heizkostenverordnung muss der Verbrauch deiner Mietwohnung individuell erfasst und berechnet werden. Eine Warmmiete, wie von dir geschrieben, gibt es nur, wenn Mieter und Vermieter unter einem Dach wohnen. Solltet ihr, Mieter & Vermieter, aber nach wie vor auf der Warmmiete beharren, dann kann der Vermieter auch den § 573a BGB für sich ausnutzen.
Dem Mieter war doch aber auch von Anfang an klar, dass er keinen eigenen Stromzähler hat und sein Verbrauch über den Zähler des Vermieters läuft. Und da es kein Amt für geschätzten Stromverbrauch gibt, das die Kosten übernimmt, wird hier wohl der Mieter bezahlen dürfen. Da solche Mauscheleien nur in Einliegerwohnungen möglich sind, wird sich der zahlungsunwillige Mieter ganz schnell eine Kündigung nach § 573a BGB einhandeln.
http://www.mietrechtslexikon.de/intro1.php?key=241
Eine grundlose Kündigung von Seiten des Vermieters ist doch grundsätzlich nicht möglich. Hier hat der Vermieter aber die Gewissheit, dass der Mieter mindestens 1 Jahr erhalten bleibt, was ja auch im Sinne des Mieters liegt.
Warum so kompliziert?
In eurem Fall bietet sich ein Kündigungsausschluss für 1 Jahr ideal an. In den meisten Mietvertragsvordrucken ist eine solche Klausel bereits vorgesehen, es muss nur der Zeitraum festgelegt werden für den dieser Ausschluss gelten soll. Mehr infos dazu hier: http://www.mietrechtslexikon.de/intro1.php?key=469
1. Ich glaube nicht, dass in solch eineer Situation die Mieter Vorschriften machen können, wie der Vermieter den Mietvertrag zu gestalten hat.
2. Hier kann der Mietvertrag nur von allen 3 Mietern gleichzeitig gekündigt werden. Es bleibt dem VM überlassen, ob und wie er den Vertrag weiter führt.
3. Wenn sich der VM Zeit lässt, dann sicher deshalb, weil es sich genervt fühlt. Vielleicht wurde auf Mieterseite nicht mit der nötigen Diplomatie vorgegangen.
In der Regel ist die Abrechnung eines Heizkostendienstleisters nicht so aufgeschlüsselt wie in deinem Fall. Aber der Betrag in Höhe von 134,- € für eine Heizkostenabrechnung für eine Wohnung ist wirklich nicht zu beanstanden.
Wenn man einen Vertrag mit einer solchen Betriebskostenberechnung vereinbart, dann muss man damit leben, auch wenn die Vermieterin scheinbar Reibach macht. Ihr habt demnach keinen eigenen Stromzähler und die Heizkosten werden auch nicht nach Wohnungsgröße berechnet? Wenn das zutrifft, dann wohnt ihr in einer Einliegerwohnung mit der Vermieterin unter einem Dach. Ihr habt mein Mitleid, weil ihr aus dieser Geschichte nur mit einem Umzug raus kommt.
Es ist eine reine Tasterbetätigung.....da kann man nicht auf Dauerlicht umstellen!
Schon mal den Automaten gesucht und gefunden, der die Schaltzeit steuert? Nur da kannst du das Dauerlicht abstellen.
Alternative wäre natürlich auch, dass du alle Beleuchtung im Treppenhaus addierst und den Stromverbrauch errechnest. Von diesem Betrag ziehst du deinen Anteil ab und kürzt die nächste Abrechnung um diesen Betrag.
Eine einfache Mietminderung ginge auch. Aber die musst du beim Amt für Mietminderungen bei deiner Gemeinde einreichen.
Hier meine frage:
Wie siehts da mit meine 6! Monatigen kündigungsfrist aus ? Muss ich diese einhalten oder kann ich sofort ausziehen?
PS. Ich bin aus Österreich
Dann solltest du ein Forum aus Österreich oder den Konsumentenschutz fragen. Hier wird, wie es die .de Adresse anzeigt, nur über deutsches Mietrecht geschrieben und geredet.
Wir haben eine Fußbodenheizung, die manuell (mit Dreh-Regler) eingestellt wird.
Meines Wissens lassen die sich nicht mit einem Raumthermostaten steuern, weil diese Heizung viel zu träge reagiert.
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