Wie oft willst du es denn noch lesen, dass du dich beim Wohnungsamt deiner Gemeinde oder Landkreises über diese Dinge schlau machen musst. Mieterhöhungen von Sozialmieten nach der Wirtschaftslichkeitsberechnung haben übrigens auch nichts mit Mietrecht zu tun, hier gelten andere Gesetze.
Beiträge von Mainschwimmer
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Mein Reden! Mietervereine und Verbraucherzentralen dürfen neben Anwälten Rechtsberatung ausüben, du hast an der falschen Stelle um Rechtsberatung angefragt.
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Und ist das auch irgendwie zu beweisen? Wobei Mails u.ä. Wege der Kommunikation nicht gelten.
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Ich weiß nur nicht wie man Abmahnungen formuliert.
Du weißt auch anderes nicht. Du musst den Vermieter unter Verzug setzen und ihm ein Datum nennen, bis wann der Mangel behoben werden muss. Dieses Datum sollte ca. 14 Tage in der Zukunft liegen. Die Miete mindern kannst du aber ab dem Tag, an dem der Mangel besteht. Da das aber alles kompliziert werden könnte, solltest du das nicht ohne anwaltliche (oder Mieterverein) Hilfe machen.Ein Forum gibt nur Tipps und Ratschläge, Briefe formulieren u.ä. ist den Profis überlassen. Und denen darf ein Forum nicht ins Handwerk pfuschen.
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Und was soll diese Abmahnung bewirken? Nichts! Geh zum Anwalt und lasse dir von dem helfen, denn von dir alleine wird das nur eine Lachnummer für die Bütt.
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Das frage ich mich auch.
Moment, du hast doch die Strafbarkeit ins Spiel gebracht, schon vergessen? -
Könnte strafbar sein, falls es ein gasbetriebenes Gerät ist...
Das sind so gut wie alle Gasthermen (siehe Eingangsbeitrag) -
Da sich die Therme immer noch im Eigentum des Vermieters befindet, muss er auch den Auftrag für die Wartung erteilen. Diese Kosten sind dann über die jährliche Betriebskostenabrechnung abzurechnen.
Hier ein ähnlicher Fall mit anderen Vorzeichen: https://www.rechtstipps.de/mieten-vermiet…renze-zulaessig
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Freu dich über das Geld, denn es ist gar nicht so sicher, dass überhaupt eine Mietminderung infrage gekommen wäre, denn da sind einige Voraussetzungen zu erfüllen und hätten auch die Hilfe eines Anwalts gebraucht.
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Das hat mit Mietrecht ganz und garnichts zu tun. Wende dich vertrauensvoll an einen Anwalt, denn den wirst du dringend benötigen, wenn du die Wohnung "übernehmen" willst.
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Auf weitere Antworten bin ich gespannt
Warum, es ist doch alles gesagt worden. Du schreibst die Kündigung noch einmal zu deinem Wunschtermin (der früheste wäre der 31.05.17) und schickst den Brief per Einwurfeinschreiben. Eine Kopie solltest du dir ausdrucken und bei deinen wichtigen Papieren ablegen. Es könnte ja wieder deine Festplatte crashen. -
Glaube bitte, was anitari dir geschrieben hat. Bei Fernwärme gibt es keinen anderen Anbieter, das ist quasi ein Monopol. Dir bleibt wirklich nur die Suche nach einer anderen Wohnung ohne Fernwärme, wenn du zukünftig weniger für eine warme Wohnung bezahlen willst.
Und dann musst du auch gewillt sein, außerhalb von München zu suchen, obwohl im Umkreis um die Landeshauptstadt auch schon saftige Mieten verlangt werden.
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Ich befürchte, dass du da was missverstanden hast. Da nicht alle Wohnungen mit Einzelzählern ausgestattet sind, muss der Vermieter nach der Wohnungsgröße abrechnen, die Zahlen der vorhandenen Zähler interessieren nicht. Du solltest also darauf drängen, dass auch deine Wohnung mit Kaltwasserzählern ausgestattet wird.
Einzige Alternative wäre, dass der VM alle Wohnungen/Gewerbe nach Personenzahl abrechnet nach dem was der Hauptwasserzähler anzeigt. Du kannst es dir ja mal ausrechnen, was bei der einen oder anderen Abrechnung für dich herauskommt. Ungerechtigkeiten sind bei diesen Methoden natürlich nicht zu vermeiden.
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Steht auch irgendwo, dass man die Verteilung nach Anzahl der Personen oder Quadratmeter fordern kann?
Fordern kannst du nur, was im Mietvertrag vereinbart ist. Ist dort eine Abrechnung nach Personenzahl vereinbart, dann gilt die auch. Wenn im Mietvertrag kein Verteilerschlüssel angegeben ist, dann gilt die Wohnfläche als Grundlage für die Berechnung.Aber anders sieht es aus bei den Heizkosten. Da hat der Vermieter strikt nach der Heizkostenverordnung abzurechnen:
http://www.betriebskostenabrechnung.com/blog/verteiler…betriebskosten/
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Wenn nicht für alle Wohnungen Einzelzähler vorhanden sind, dann muss der Vermieter nach der Wohnungsgröße in m³ abrechnen.
Such dir hier die Verordnung deines Bundeslandes raus: http://www.metherm.de/user/links_files/landesbauordnung.pdf
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Zwischen acht und zwanzig Uhr ist gegen Baulärm wohl nichts zu machen.
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Ohne den genauen Wortlaut im Mietvertrag oder der Hausordnung zu kennen, können wir hier nur raten oder versuchen aus dem Kaffeesatz zu lesen. Beides hilft dir und deiner Tante nicht wirklich. Entweder die entsprende Klausel des Mietvertrags/Hausordnung scannen und einstellen, oder Wort für Wort abtippen.
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Bevor man eine Wäscheleine von der Terrasse zu einem Zaun spannt, holt man sich die (schriftliche) Erlaubnis vom Vermieter. Da du das wohl nicht gemacht hast, darfst du die Leine entfernen, auch wenn es zuvor deduldet wurde. Eine Duldung ist keine Erlaubnis!
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Gibt es auch eine definitive Aussage?
Ja, vor dem Amtsgericht, nicht hier im Forum!
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