Ein Eckventil gehört zur Wohnung und ist mitgemietet, hier würde ich die Zahlung verweigern, weil mir das Ventil ja nicht gehört.
Beiträge von Mainschwimmer
-
-
Du hast die Küche mit dem Spülmaschinenanschluss vom Vormieter übernommen. Dieser Absperrhahn gehört zur Küche, denn sonst wäre da nur ein ganz einfaches Eckventil.
Wenn du also die Spülmaschine wieder in Betrieb nehmen willst, musst du auch dein Eigentum reparieren lassen. Und das zählt nicht zu den Kleinreparaturen, die eventuell mit einer Höchstsumme im Mietvertrag vereinbart sind. -
Laut Mietvertrag sollen wir uns selber um Heizöl bekümmern,
Wenn ihr das im Vertrag vereinbart habt, dann ist das auch gültig. Du könntest höchstens um eine Änderung das Vertrages bitten, ein Anrecht darauf hast du aber nicht. -
Kann ein de jure/de facto sittenwidriges Rechtsgeschäft im Nachhinein von einem Gericht für nichtig erklärt werden?Wie/Wer/oder was definiert "sittenwidrig"?
Gehe zu deinem zuständigen Amtsgericht zur Rechtsantragsstelle und stelle dort die Fragen. Und ja, die Defination, was sittenwidrig ist, nimmt dann ein Gericht vor.
-
es hier keinen Grund gibt aufgrund versteckter Schäden die Kaution zurück zu halten, zudem kann er versteckte Schäden, sofern er den Nachweis erbringen kann, dass diese der Mieter verursacht hat, auch ohne Zurückhaltung der Kaution fordern.
Ne, ne, so geht das aber nicht. Warum sollte ein Vermieter sein Pfand (die Kaution) aus der Hand geben, so lange die Möglichkeit von verdeckten Schäden vorhanden ist? Den nächsten Absatz habe ich aus dem Mierechtslexikon zitiert:Die Rechtsprechung ist sich darin einig, dass dem Vermieter eine "Überlegungfrist" für die Rückzahlung der Kaution zusteht und eingeräumt werden muss. Darüber, wie lange die Frist sein soll, gibt es keine völlig einheitliche Rechtsprechung (siehe unten). Während der Dauer der Überlegungs- u. Prüfungspflicht ist der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution nicht fällig.
Und warum sollte dann dieser Vermieter den mühseligen Weg über eine Forderung und evtl. Klage gehen, wenn er bis zu 6 Monaten Zugriff auf das Geld hat?
-
Ich denke ich werde nochmal ein klärendes Gespräch suchen und falls das nicht hilft, muss wohl ein Anwalt ran.
Das ist Quatsch und rausgeworfenes Geld. Ob ein Sicherungsbedürfnis besteht oder nicht kann kein Außenstehender beurteilen. Und aus Erfahrung weiß ich, dass die Gerichte auch erst einmal die 6 Monate abwarten. -
Das ist schlecht und nun sollte man sich an einen Juristen für Mietrecht wenden.
Warum denn das? Der Vermieter hat 6 Monate Zeit mögliche verdeckte Schäden an der Mietsache u.ä. anzumelden. Eher ist die Kaution sowieso nicht fällig. Demnach wäre erst ab April d.J. Handlungsbedarf angesagt. Wobei die Abrechnung für 2015 noch offen ist. -
Ich hatte mal was von 5 % der Kaltmiete gelesen.Wo gelesen? In der "Bäckerblume" gilt nämlich nicht. Und dann wärest du mit deinen Fragen und Problemcher besser in einem Vermieterforum aufgehoben. Die Fragen und Antworten zielen eher darauf ab, Miete zu mindern und geldgeile Vermieter abzuwehren.
Das hätte dir aber bei Durchsicht des Forums auffallen müssen, aber das war dir wohl schnurzegal.
-
Kann ich die neue Versicherung wegen Unwirtschaftlichkeit ablehnen? Und weiter den alten Betrag zahlen?
Nö, das geht natürlich nicht so einfach. Lass dir zuerst anhand der Police aufzeigen, warum die neue Versicherung teurer ist. Erst danach hättest du die Möglichkeit, etwas wegen Unwirtschaftlichkeit zu unternehmen. -
Hier solltest du deine Fragen beantwortet bekommen: http://www.mietrechtslexikon.de/intro1.php?key=128
-
Hallo,
wir haben eine Mieterhöhung von 11% aller Handwerkerrechnungen bekommen:
Aber müssen wir wirklich Fenster bezahlen die noch ok waren? Und den Anstrich des Hauses? Der schon sehr notwendig war.
Da es hier um mehr als 5,- Euro geht, solltest du dir umgehend einen Termin bei einem Anwalt für Mietrecht besorgen. Mit ihm gemeinsam kannst du dann die Mieterhöhung Punkt für Punkt durchsprechen. -
Hoffe es geben welche die hier gute Tipps geben können[/B]
Ja, der erste wäre der, dass es als unverschämt gilt, wenn man den ganzen Text in fett formatiert. Das bedeutet in Foren, dass man schreit!
Und der nächste Tipp wäre, sich so schnell wie möglich beim Rathaus melden, die haben meist sogenannte Schlichtwohnungen für Gestrandetet wie ihr.
Alles andere kannste knicken. Du kennst ja den Spruch von dem Kind, das in den Brunnen gefallen ist. -
Ein bisschen unvorteilhaft formuliert von Ihnen.. Aber ja, ich habe eine Privathaftpflicht.
Wieso das? Die Frage lautete, ob du für den von dir verursachten Schaden aufkommen musst und von mir kam die passende Antwort. Was also hast du erwartet? -
Seltsam dass es da kein Gesetz gibt.
Du bist lustig! Es gibt auch kein Gesetz, dass deinen Mieter z.B. zwingt, nach dem Toilettengang die Pfoten zu waschen. Stell dir nur vor, der fasst danach die Haustüre an. Und wenn es dir in erster Linie um den Wasserdunst geht, dann du beim Fachhandel nicht vom Glauben abfallen, wenn du die Preise dieser Hauben erfährst.
Was ist das denn jetzt überhaupt für ein Modell von Haube über dem Herd? -
Muss ich für den Schaden aufkommen und könnte es evtl. Probleme bzgl. der Abrechnung kommen? Werde es morgen auch meinem Vermieter melden.
Welche Frage, hast du nicht gewusst, dass man für den Schaden, den man verursacht hat, auch bezahlen muss? Wenn du eine Priathaftpflichtversicherung hast melde den Schaden dort. -
Gibt es ein Gesetz, dass der Mieter die Dunstabzugshaube beim Kochen an machen muss?
Solch eine Haube macht nur Sinn, wenn sie1. einen Abzug nach draußen hat
und 2. entsprechend teuer (ab 500,- €) ist. Denn nur dann kann man erwarten, dass die Haube tätsächlich die Wrasen absaugt und das bei einem moderaten Geräusch.Bietet das die Haube in der Wohnung, die du vermietest? Erst dann kannst du dir Gedanken darüber machen, wie du deinen Mieter zur Nutzung der Haube bringst.
Und nein, solch ein Gesetz gibt es natürlich nicht.
-
Ähm ... seit wann haben die Themen Nebenkosten, Winterdienst & dies bezügliche Haftbarkeit nichts mit Mietrecht zutun ?!?Weil du quasi als "Unternehmerin" mit deinem Vermieter "Geschäfte" machst ist das kein Mietrecht mehr. Sollte doch auch in Bayern einleuchten.
ZitatIm Grunde bräuchte ja dann jeder, der selber Schnee räumt, eine derartige Versicherung ?
Nö, braucht er nicht, weil in solch einem Fall der Vermieter den Kopf hinhalten muss, bzw. seine Versicherung. Aber hier fließt Geld, da sieht die Haftung ganz anders aus. -
Ich habe gar keine Lust mir dieses Urteil rauszusuchen.
Ich habe mir aber die "Mühe" gemacht, habe unter diesem Az. aber nichts zum Thema gefunden. Da ging es um Wasserversorgungs- und Entwässerungskosten. Kann natürlich sein, dass ich ein anderes Google habe:)
-
Frage vor Ort einen Architekten oder Bausachverständigen, denn das ist deren täglich Brot. Wir hier versuchen uns in Mietrecht, mehr schlecht als recht.
Und es gibt auch die Experten bei den Verbraucherzentralen: https://www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/beratungsstellensuche_plz.php -
An dieser Abrechnung ist nichts zu bemängeln. Euer Fehler war von Anfang an, dass ihr die monatlichen Vorauszahlungen nicht angepasst habt. 140,- Euro im Monat als Voauszahlung ist einfach zu wenig für eure Wohnung.
Seid ihr nicht auf die Idee gekommen, pro Moat mindestens 50,- bis 100,- Euro drauf zu legen, damit die Jahresabrechnung aufgeht?
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!