Beiträge von Mainschwimmer

    Du hast die Küche mit dem Spülmaschinenanschluss vom Vormieter übernommen. Dieser Absperrhahn gehört zur Küche, denn sonst wäre da nur ein ganz einfaches Eckventil.
    Wenn du also die Spülmaschine wieder in Betrieb nehmen willst, musst du auch dein Eigentum reparieren lassen. Und das zählt nicht zu den Kleinreparaturen, die eventuell mit einer Höchstsumme im Mietvertrag vereinbart sind.


    Kann ein de jure/de facto sittenwidriges Rechtsgeschäft im Nachhinein von einem Gericht für nichtig erklärt werden?

    Wie/Wer/oder was definiert "sittenwidrig"?

    Gehe zu deinem zuständigen Amtsgericht zur Rechtsantragsstelle und stelle dort die Fragen. Und ja, die Defination, was sittenwidrig ist, nimmt dann ein Gericht vor.

    es hier keinen Grund gibt aufgrund versteckter Schäden die Kaution zurück zu halten, zudem kann er versteckte Schäden, sofern er den Nachweis erbringen kann, dass diese der Mieter verursacht hat, auch ohne Zurückhaltung der Kaution fordern.


    Ne, ne, so geht das aber nicht. Warum sollte ein Vermieter sein Pfand (die Kaution) aus der Hand geben, so lange die Möglichkeit von verdeckten Schäden vorhanden ist? Den nächsten Absatz habe ich aus dem Mierechtslexikon zitiert:

    Die Rechtsprechung ist sich darin einig, dass dem Vermieter eine "Überlegungfrist" für die Rückzahlung der Kaution zusteht und eingeräumt werden muss. Darüber, wie lange die Frist sein soll, gibt es keine völlig einheitliche Rechtsprechung (siehe unten). Während der Dauer der Überlegungs- u. Prüfungspflicht ist der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution nicht fällig.

    Und warum sollte dann dieser Vermieter den mühseligen Weg über eine Forderung und evtl. Klage gehen, wenn er bis zu 6 Monaten Zugriff auf das Geld hat?

    Ich denke ich werde nochmal ein klärendes Gespräch suchen und falls das nicht hilft, muss wohl ein Anwalt ran.


    Das ist Quatsch und rausgeworfenes Geld. Ob ein Sicherungsbedürfnis besteht oder nicht kann kein Außenstehender beurteilen. Und aus Erfahrung weiß ich, dass die Gerichte auch erst einmal die 6 Monate abwarten.


    Ich hatte mal was von 5 % der Kaltmiete gelesen.

    Wo gelesen? In der "Bäckerblume" gilt nämlich nicht. Und dann wärest du mit deinen Fragen und Problemcher besser in einem Vermieterforum aufgehoben. Die Fragen und Antworten zielen eher darauf ab, Miete zu mindern und geldgeile Vermieter abzuwehren.

    Das hätte dir aber bei Durchsicht des Forums auffallen müssen, aber das war dir wohl schnurzegal.

    Kann ich die neue Versicherung wegen Unwirtschaftlichkeit ablehnen? Und weiter den alten Betrag zahlen?


    Nö, das geht natürlich nicht so einfach. Lass dir zuerst anhand der Police aufzeigen, warum die neue Versicherung teurer ist. Erst danach hättest du die Möglichkeit, etwas wegen Unwirtschaftlichkeit zu unternehmen.

    Hallo,
    wir haben eine Mieterhöhung von 11% aller Handwerkerrechnungen bekommen:
    Aber müssen wir wirklich Fenster bezahlen die noch ok waren? Und den Anstrich des Hauses? Der schon sehr notwendig war.


    Da es hier um mehr als 5,- Euro geht, solltest du dir umgehend einen Termin bei einem Anwalt für Mietrecht besorgen. Mit ihm gemeinsam kannst du dann die Mieterhöhung Punkt für Punkt durchsprechen.

    Hoffe es geben welche die hier gute Tipps geben können[/B]

    Ja, der erste wäre der, dass es als unverschämt gilt, wenn man den ganzen Text in fett formatiert. Das bedeutet in Foren, dass man schreit!
    Und der nächste Tipp wäre, sich so schnell wie möglich beim Rathaus melden, die haben meist sogenannte Schlichtwohnungen für Gestrandetet wie ihr.
    Alles andere kannste knicken. Du kennst ja den Spruch von dem Kind, das in den Brunnen gefallen ist.


    Seltsam dass es da kein Gesetz gibt.


    Du bist lustig! Es gibt auch kein Gesetz, dass deinen Mieter z.B. zwingt, nach dem Toilettengang die Pfoten zu waschen. Stell dir nur vor, der fasst danach die Haustüre an. Und wenn es dir in erster Linie um den Wasserdunst geht, dann du beim Fachhandel nicht vom Glauben abfallen, wenn du die Preise dieser Hauben erfährst.
    Was ist das denn jetzt überhaupt für ein Modell von Haube über dem Herd?

    Muss ich für den Schaden aufkommen und könnte es evtl. Probleme bzgl. der Abrechnung kommen? Werde es morgen auch meinem Vermieter melden.


    Welche Frage, hast du nicht gewusst, dass man für den Schaden, den man verursacht hat, auch bezahlen muss? Wenn du eine Priathaftpflichtversicherung hast melde den Schaden dort.


    Gibt es ein Gesetz, dass der Mieter die Dunstabzugshaube beim Kochen an machen muss?


    Solch eine Haube macht nur Sinn, wenn sie

    1. einen Abzug nach draußen hat
    und 2. entsprechend teuer (ab 500,- €) ist. Denn nur dann kann man erwarten, dass die Haube tätsächlich die Wrasen absaugt und das bei einem moderaten Geräusch.

    Bietet das die Haube in der Wohnung, die du vermietest? Erst dann kannst du dir Gedanken darüber machen, wie du deinen Mieter zur Nutzung der Haube bringst.

    Und nein, solch ein Gesetz gibt es natürlich nicht.


    Ähm ... seit wann haben die Themen Nebenkosten, Winterdienst & dies bezügliche Haftbarkeit nichts mit Mietrecht zutun ?!?

    Weil du quasi als "Unternehmerin" mit deinem Vermieter "Geschäfte" machst ist das kein Mietrecht mehr. Sollte doch auch in Bayern einleuchten.

    Zitat

    Im Grunde bräuchte ja dann jeder, der selber Schnee räumt, eine derartige Versicherung ?


    Nö, braucht er nicht, weil in solch einem Fall der Vermieter den Kopf hinhalten muss, bzw. seine Versicherung. Aber hier fließt Geld, da sieht die Haftung ganz anders aus.

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