Beiträge von Mainschwimmer

    hach ja, grade die Oberlehrerin wo fast alles falsch schreibt muss es ja wissen :rolleyes:


    Wann lernst du denn mal richtiges deutsch? Z.B. "Oberlehrerin wo fast alles falsch" ist primitives deutsch, das man bestenfalls bei Einwanderern der zweiten Generation aus Anolien findet. Wenn das Wort "wo" korrekt eingesetzt wird ist es eine räumliche Bezeichnung.


    Ich sagte ihr das wir aber nicht ausziehen werden. Sie sagte das wir dies bei Verkauf aber müssten. Ich erwiderte das unser Mietvertrag aber diese Kündigungsklauseln ausschließt.


    Aber erzähle uns bitte, welch einen Mietvertrag du abgeschlossen hast, der eine Kündigung selbst bei Eigenbedarf der neuen Eigentümer ausschließt? Das müsste ja ein Zeitmietvertrag sein, der noch einige Zeit läuft, oder?

    Das wird nichts mit Mietminderung! Bevor man solch eine Wohnung mit Nachtspeicherheizung anmietet, erkundigt man sich, welche Kostenschleuder du da hast. Wenn du es wirklich kuschelig warm haben willst, musst du die Heizung nachts mit dem günstigeren Tarif aufladen und beten, dass die Wärme tagsüber dann reicht. Und besorge dir eine Anleitung zu dem Eurograb, damit dir noch Geld bleibt für den Umzug in eine andere Wohnung mit Zentralheizung.


    Habe das Gefühl der will sich nur wichtig nehmen.

    Und ich ich denke, dass es andersherum passt. Du bist also der Meinung, dass du im Treppenhaus, das du nicht gemietet hast, einfach ein Regal aufstellen kannst? Das hat mit Brandverordnung und Fluchtweg nix zu tun, das ist einfach nicht erlaubt, Flächen zu requirieren, die man nicht gemietet hat.

    Über das andere Regal im Keller kann hier niemand etwas sagen, weil wir nur deine und nicht die Version des Vermieters gehört haben.


    Deshalb meine Frage, wer für den Boiler aufkommen muß.


    Das ist tatsächlich euer Problem. Wenn es dich nervt kauf die ein Untertischgerät oder einen kleinen Boiler mit 5 Litern und du hast genug Wasser zum Spülen.

    Merke, und das gilt auch für andere mögliche Gründe. Der Vermieter muss nur den Zustand, der bei Anmietung der Wohnung vorhanden war, in Ordnung halten. Sonderwünsche müsst ihr euch selbst erfüllen.

    1. Nicht jedes Laminat ha eine Lebensdauer von nur 10 Jahren. Die tatsächliche Qualität wird der VM nach solch kurzer Zeit sicherlich belegen können.
    2. Die Kosten für euch würden sich bei nur 10 jähriger "Lebenszeit" und eurer Mietzeit von 8,25 Jahren bei dann rund 17% der Gesamtkosten, also auch der Arbeitslöhne, liegen. Ist doch wohl logisch, oder meinst du, dass sich das Laminat von alleine verlegt?


    Für Anregungen und Hinweise bzgl. einer Entschädigung wäre ich sehr dankbar.


    Das ist immer gut. Zuerst fragt man nach einer Mietminderung, anstatt den Riegel mit Schnellzement o.ä. wieder an Ort und Stelle zu befestigen. Da dies aber mit Sicherheit eine Kleinreparatur ist, dürfte bei entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag derjenige feststehen, der die Rechnung bezahlt.

    Ich kann aber aus der Fragestellung nicht entnehmen, dass die Küchenmonteure diesen Absperrhahn montiert haben.
    Was ist denn, wenn dieses Kombieckventil schon vor dem Einbau der Küche vorhanden gewesen ist?

    Was ist an diesem Satz des TE: "Das Eckventil wurde laut Vermieter beim Kücheneinbau von ein "normalen" Ventil auf das aktuelle umgebaut. Wie sieht es dann für mich aus?"

    so schwer zu verstehen? Eckventil war vorhanden, logisch. Wurde ausgetauscht gegen Spülmaschinenanschluss. Und dieser Anschluss gehört jetzt zu der Küche und in den Verantwortungsbereich des jetzigen Mieters.


    Ansonsten frage ich mich, warum dies nicht zu einer Kleinreparaturklausel gehören sollte? Das Ventil befindet sich doch im Zugriff des Mieters.


    Weil der Mieter diese spezielle Armatur gemeinsam mit der Küche vom Vormieter gekauft hat, denn Spülmaschinenanschlüsse gehören nicht zur Grundausstattung einer Wohnung, nur das Eckventil. Jetzt bitte erzähl nicht, dass der Vermieter hier auch Reparaturen an der Spülmaschine übernehmen wuss, weil der Mieter die komplette Küche gekauft hat.

    Berny, denk doch mal nach! Die Küche wurde vom Vormieter abgekauft. Der benötigte Absperrhahn war nicht vorhanden und wurde von den Küchenmonteuren nachgerüstet. Zur Wohnung gehört nur das einfache Eckventil.

    Jetzt funktioniert der Spülmaschinenhahn nicht mehr. Warum soll der Vermieter einen vom Vormieter angeschaften und dem Nachmieter verkauften Absperrhahn ersetzen. Mit dem Hahn wurde natürlich auch die Spülmaschine und die übrige Küche veräußert.
    Da hilft auch nicht die Nennung des § 535 BGB.

    Du irrst, Berny. Laut TE, der den Vermieter zitiert, wurde das Eckventil beim Einbau der Küche getauscht. D.H., den Auftrag hat der Vormieter erteilt.

    Zitat

    Kücheneinrichtungen etc werden generell ohne Wandanschlüsse verkauft, bestenfalls mit Geräte-Zuführungsschläuchen.


    Richtig, das gilt aber nur für eine Küche von Roller oder Ikea. Küchen aus dem Fachhandel werden in der Regel auch von diesem aufgebaut. Und dazu gehört dann auch der Anschluss für die Spülmaschine.

    Das Eckventil wurde laut Vermieter beim Kücheneinbau von ein "normalen" Ventil auf das aktuelle umgebaut. Wie sieht es dann für mich aus?


    Das Ventil gehört zur Küche/zum Spüler. Also gehört es dir, weil du die Küche abgekauft hast. Deshalb ist der Ersatz auch von dir zu bezahlen.
    Kämst du auf die Idee, wenn dein Spüler den Geist aufgibt, deinen Vermieter nach einem neuen zu fragen?

    Und ich bin raus, weil ich keine Lust habe, mich mit solchen Zeitgenossen rumzuärgern.

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