Beiträge von Mainschwimmer

    Vorsicht! Hier schreiben User/innen, denen es egal ist, ob der Fragesteller vor Gericht eine Klatsche bekommt oder nicht. Da sind mir die Antworten in dem anderen Forum wesentlich ausgewogener, denn egal von welcher Seite man es betrachtet, farbige Wände und bunte Mustertapeten können in deinem Fall als Sachbeschädigung gelten.

    P.S. Und mit ein paar Zitaten aus "Asterix und die Römer" kann man mit Sicherheit kein Gericht beeindrucken.


    Weil der Mietvertrag nur über meinen Namen lief kann sie nur an mich ran treten das ich für den Schaden den mein Sohn verursacht hat aufkommen muss . Geht das denn ist es wirklich so das nun ich daran glauben muss .. das wäre ganz schön unfair.


    Seh es doch mal von einer anderen Seite. Du hast es 24 Jahre versäumt, deinem Sohn beizubringen, dass man fremdes Eigentum nicht bemalen darf. Jetzt darfst du die Zeche zahlen, was dich aber nicht abhalten sollte, deinen Sohn in die Pflicht zu nehmen.

    Oder hast du ihn antiautoritär erzogen, dass er kein Unrechtsbewusstsein hat?

    Ist das rechtens?


    Ja!

    Zitat

    Der Vormieter hat quasi die Küchenrückwand auf die Fliesen geklebt! Bin ich jetzt auch dafür zuständig, die Fliesen zu entfernen?


    Seit wann und wo werden Rückwände auf Fliesen geklebt? Und ja, wie sich das anhört wirst du den alten Zustand der Küche, bevor die Möbel an die Wände geklebt wurden, herstellen müssen.

    Mainschwimmer welche Erhöhung sollte ich nachbezahlen ?????? Die erste Erhöhung wäre erst im September 2016 um 20 Euro gewesen


    Im Eingangsbeitrag klang das aber etwas anders. Wenn du da schon geschrieben hättest, dass die Erhöhung erst in 09.2016 fällig ist, wäre kein falscher Eindruck entstanden. Nach 4 Jahren die erste Mieterhöhung, das klingt für mich sehr moderat.


    War am Montag schon bei meiner Anwältin die Sache kommt jetzt erst mal richtig ins Rollen.Was ist eure Meinung dazu,was denkt ihr wie meine Chanchen stehen ???? Die Anwältin meint 50% stehen die Chancen kommt auf den Richter an,wenn sie Räumungsklage einreicht.


    Wenn tatsächlich eine Staffelmiete vereinbart ist, dann darfst du die Erhöhungen auf Euro und Cent nachzahlen. Das ist schon mal sicher. Und wenn die Vermieter eine Tochter haben, die in deine Wohnung möchte, dann ist auch die Eigenbedarfskündigung nicht vorgeschoben. Und wenn du dich quer stellst, dann werden deine VM einen Anwalt beauftragen, der sich mit diesen Dingen auskennt und deine Anwältin wird ihre Prognose nach unten korrigieren.

    Zitat

    Die Maklerin fragte damals die Vermieterin ob sie Kinder hat die eventuell bald in die Wohung ziehen wollen.Die Vermieterin meinte nein meine Tochter ist schon ausgezogen.
    Daher habe ich auch dann Mietvertrag unterschrieben,weil auch die Vermieterin ein langfristigise Mietverhältnis wollte.


    Wenn du dich auf dieses Gerede von Maklerin und Vermieter berufen willst, dann bist du mehr als naiv. Du hättest im Mietvertrag eine Kündigung wegen Eigenbedarf ausschließen müssen, dann wär dir dieses Theater erspart geblieben.
    Na ja, jeder nach seiner Fasson.


    nach dem Anteil der Wohnfläche umgelegt und berechnet (§ 556 a BGB).


    Da dieses Haus ein ganz normales Mietshaus ist, also keine vermietete Eigentumswohnung, kann die Umlage der Grundsteuer und Gebäudeversicherung nach nach der Wohnfläche vorgenommen werden. Wenn bisher beide Positionen von der Eigentümerin getragen wurden, muss der neue Eigentümer die Mieter nicht informieren, wenn er nach der vereinbarten Betriebskostenverordnung abrechnet. In diesem Fall aber nur nach Wohnfläche und nicht nach Wohneinheiten.


    Schon mal Entschuldigung für den langen Text und Danke im Voraus für die Hilfe!


    Bitte legen Sie den ganzen Vorfall dem örtlichen Mieterverein zur Prüfung vor. Ein Forum gibt kostenlose Ratschläge und Tipps, aber keine ausführliche Rechtsberatung. Darüber hinaus dürfte der Mieterverein mittlerweile Erfahrungen mit solch speziellen Ost-Problemen gesammelt haben.


    dass der Wohneigentümer einen abweichenden Umlageschlüssel anwenden darf ?


    Seit wann ist diese Wohnung eine Eigentumswohnung, im Eingangsbeitrag lese ich nur was von Gebäude. Bevor du zu weiteren Ratespielen einlädst, solltest du den Mietvertrag einscannen und hier hochladen


    aber ist das Ganze auch gültig wenn im Mietvertrag ein Umlageschlüssel angegeben wird, dieser aber ohne Information einfach vom Vermieter anders gewählt wird ?


    Es ist nur das gültig, was im Mietvertrag vereinbart ist. Wo kämen wir da hin, wenn ein Vermieter solche Dinge nach Lust und Laune ändern könnte?

    Aber Ausnahmen scheinen doch zu existieren, wenn man es bereits LANGJÄHRIG so gewohnt ist ? Oder irre ich da ?

    Ja, du irrst dich und zwar gewaltig!

    Falls Sie nicht in der Lage sind, mangels Kenntnis, entsprechende Tips zu geben oder die Lage zu beurteilen, dann bitte ich um Ihre Zurückhaltung !

    Sag mal, gehts noch? Unserer wirklich kompetenten Mituserin mangelnde Kenntnis vorzuwerfen, zeigt ganz klar, dass du mit Null Ahnung bei mietrechtlichen Dingen gesegnet bist.


    Fakt ist, dass du erst die Quadratmeter hinter der Wohnungseingangstür gemietet hast, deine Klamotten im Treppenhaus also nichts verloren haben. Du hast doch Zeit genug gehabt, um das Regal in deinem Mietvertrag eintragen zu lassen. Dann hätte der neue Vermieter/Eigentümer nichts unternehmen können.

    das ganze wird mit einer Gastherme beheizt.


    Mit welchem Druck wird diese Therme denn gefahren? Als Mieter, der in verschiedenen Wohnungen die Vorteile einer solchen Heizung genossen hat, kenne ich keine Probleme beim Heizen. Außer der Druck war abgefallen.


    Also egal was drin steht und du unterschrieben hast, das macht es noch lange nicht Gesetzeskonform.

    @ Mainschwimmer
    Erzähl den Leuten doch bitte nicht Vertag ist Vertrag, was dort steht gilt !! Dem ist eben nicht immer so, grade im Mietrecht !


    Quatsch! Ich denke, dass uns der TE wichtige Dinge verschweigt. Unter welchen Voraussetzungen hat er die Wohnung angemietet, gab es einen günstigen Mietpreis, oder andere Vergünstigungen? Dann sind nämlich solche Verträge durchaus üblich und legitim. Und auch oder gerade im Mietrecht sind Individualvereinbarungen gültig.

    Also, was war der Grund, warum @fischyblue solch einen Vertrag mit diesen Schönheitsreparaturenklauseln abgeschlossen hat

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