Beiträge von Mainschwimmer


    Wenn ich durch meine Anfrage erfahren sollte, dass das Laminat zB schon 12 Jahre alt wäre, wäre der VM doch trotzdem an der Reihe den Laminat zu besichtigen und auszutauschen. Nicht?!


    Auf dem Fußballplatz werden Eigentore geschossen, im Mietrecht nicht. Und da ist der Vermieter in der Pflicht, wenn durch den Zustand von vermieteten Einrichtungen die Gesundheit der Mieter gefährdet ist. Das könnten z.B. im Bodenbereich hochstehende Teppiche oder Bodenfliesen sein, die zu Stolperfallen mutieren. Ob knarzender Laminat dazu gehört kann ich nicht beurteilen, dazu müsste dann ein Gericht befragt werden.

    Also was tun?
    - die Übergabe verweigern, solange die Wohnung nicht in einem akzeptablen renovierten Zustand übergeben wird?

    Und dann? Dann vergibt der Vermieter die Wohnung an einen anderen Mieter. Wenn man genug Auswahl hat, dann wird das klappen. Aber in den meisten Regionen gibt es einen Vermieter- und keinen Mietermarkt.


    zu Deiner Frage bezüglich der Anzeige:


    Noch einmal meine Frage zu dieser lustigen Anzeige.

    Das ist bisher passiert: Weil der Verwalter einer WEG die Instandhaltungsrücklage 2x berechnet hat, hast du ihn wegen Betrugs angezeigt. Du bist Mieter einer Wohnung, hast mit dieser IR nichts am Hut, aber hängst dich voll rein, als ob du das bezahlt bekommst.
    Originaltext Egbert:

    Zitat

    Wenn man keine Ahnung hat bzw. das Thema nicht erfassen kann, Mund halten.


    Das ist das einzig Wahre und Richtige von dir in dem ganzen unsinnigem geistigen Dünnschiss von dir.


    Im übrigen gibt es nur eine Ust id. und gilt natürlich auch in Deutschland.

    Jetzt reden wir komplett aneiander vorbei. Diese Ust id wird nur benötigt bei Waren und Dienstleistungen, die innerhalb der Gemeinschaft bewegt werden. Deshalb müssen Unternehmer diese Nummer in Saarlouis beantragen, wenn sie über die deutschen Grenzen hinaus tätig werden. Ist ein Unternehmer, egal was er macht, nur in Deutschland tätig, braucht er diese Ust id nicht.

    Und bei der Umsatzsteuervorauszahlung oder der Jahresabrechnung fragt das Finanzamt nicht. Deshalb kannst du damit keine in Deutschland eingenommene Umsatzsteuer ans FA abrechnen.

    Auch du Akkarin hast leider nicht verstanden. Wenn ich eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ausstelle gehört dieser Betrag nicht mir, sondern dem FA. Und wie soll ich diesen Betrag abführen, wenn ich kein Gewerbe angemeldet habe, persönlich die Euro vorbeibringen?

    Und ich habe nie von Gewerbesteuer geschrieben, denn das ist eine ganz, ganz andere Baustelle. Nicht jeder Gewerbetreibende ist nämlich gewerbesteuerpflichtig. Näheres erklärt dir Google besser als ich.

    Ich bin Mieter und habe gerade einen Hausverwalter angezeigt, der genau die von Slayerone beschriebene Masche (doppelte IR)

    Sehr interessant, jetzt machst du dich vor Ort auch noch lächerlich. Als Mieter hast du mir der Instandhaltungsrücklage nichts am Hut, also was soll eine Anzeige? Denkst du, dass der Verwalter zu Kerker bei Wasser und Brot verurteilt wird? Kinderkram was in deinem Kopf vorgeht.

    Einen Gewerberaum- Mietvertrag. Mit Angabe der Netto Miete und der UmSt.


    Sehr intelligent! Diese von dir kassierte Mehrwertsteuer führst du nicht ans Finanzamt ab, weil du der Meinung bist, dass man zum Vermieten kein Gewerbe benötigt und Mehrwertsteuer auch ohne ausweisen kann.

    Dein Vermieter wird aber diese gezahlte Mehrwersteuer von seiner Steuerschuld abziehen, weil es ja eine Vorsteuer war. Das merkt früher oder später das Finanzamt und du darfst hinterzogene Umsatzsteuer nachzahlen. Das wird dann echt teuer für dich, denn bei solchen krummen Geschäften kennt das FA kein Pardon.

    Aha. Ggf solltest du dich mit der Thematik beschäftigt.

    Du machst dich mit deinem Wissen über Mehrwertsteuer und Gewerbe mehr als lächerlich. Darum zur allgemeinen Erheiterung und zum Auffüllen deines geringen Wissens: Erst wenn du beim Ordnungsamt deiner Gemeinde ein Gewerbe angemeldet hast und die Entscheidung getroffen hast, ob du zukünftig deine Rechnungen mit oder ohne Mehrwertsteuer ausweisen willst, erhälst du vom Finanzamt eine Steuernummer.

    Von dem Moment an musst du die eingenommene Umsatzsteuer, die du mitsamt deinen Rechnungen kassiert hast, ans Finanzamt abführen. Abziehen von diesem Betrag kannst du die Vorsteuer von den Rechnungen, die du fürs Gewerbe aufgewendet hast.

    Und bitte erzähle nicht wieder solch einen Quatsch, dass man bei Vermietung kein Gewerbe benötigt. Wenn du aber Mehrwertsteuer in Rechnung stellen willst, dann geht das nur mit einem angemeldeten Gewerbe. Ich weiß, wovon ich schreibe, denn ich war vor meiner Rente Kaufmann mit Gewerbeschein, der auch Hausverwaltung gemacht hat.


    Weis jemand bescheid wieviel Miete wir kürzen düfen,wenn in allen Räumen starker Schimmelbefall ist?


    So einfach ist das nicht. Bevor man die Miete kürzen kann muss der Vermieter nachweislich über den Mangel informiert werden. Das geht aber nicht per Telefon, sondern nur schriftlich und per Einwurfeinschreiben.

    Und bevor es ans Miete mindern geht, sollte man sich unbedingt Rückendeckung von einem Fachanwalt für Mietrecht holen. Schon so mancher Mieter ist aus allen Wolken gefallen, wenn die Gegenseite durch Gutachten beweisen konnte, dass die Verursachung des Schimmels auf Mieterseite liegt. Und das wird dann teuer.


    Ich weise also MwSt aus...........Der Mieter möchte ja von mir eine ausgewiesene MwSt haben?


    Und die Mehrwertsteuer kannst und darfst du nur ausweisen, wenn du ein Gewerbe angemeldet hast. Denn die von dir auswiesene Mehrwertsteuer ist ja nur eine Durchgangssteuer und muss ans Finanzamt abgeführt werden, abzüglich der von dir durch Rechnungen anderer Lieferanten gezahlter Vorsteuer.

    Deinen ganzen Beiträgen entnehme ich, dass du kein Gewerbe unterhältst, über die du die Miete kassierst. Also kannst du auch keine Mehrwertsteuer in irgendwelcher Form in Rechnung stellen. Auch solltest du dich mit dem Theme Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Vorsteuer mal grundsätzlich auseinandersetzen. Da ist nämlich beachtlicher Nachholbedarf.

    Jeder schreibt "Frag einen Anwalt, Frag einen StB oder sonst wen" Wozu gibt es dann diese Foren??


    Und das ist nicht das Problem der Foren, sondern einzig und allein deins. Foren dürfen keine Rechtsberatung ausüben. Und genau die erwartest du und du willst nicht kapieren, dass in Foren Laien an der Tastatur sitzen, die ihre liebe Not mit solchen Ignoranten haben, wie du einer bist.

    Hallo Egbert,

    Da wir ja so dumm sind: erklaerst du uns bitte was Hausgeld ist?


    Nicht Akkarin, das wird nichts. Hier versucht jemand sein bisschen Wissen aufzuzeigen und merkt nicht, dass er von einem Unsinn in den nächsten gerät. Wenn mir jemand erklären will, was Hausgeld ist, dann kann ich nur lachen.

    In der Immobilie, die ich über Jahre verwaltet habe, habe ich beim "Hausgeld" eine klare Trennung gemacht. Meine Eigentümer bekamen eine saubere Auflistung der Kosten, die sie an ihre Mieter weiterreichten. Nur die Grundsteuer kam vom Vermieter dazu, fertig.


    Ich glaube langsam, dass Du gar nicht weißt was Hausgeld bedeutet.


    Und ich denke, dass Egbert keinen Durchblick hat. Ich erlebe regelmäßig in diesem und auch in anderen Foren, dass es sich Vermieter von vermieteten Eigentumswohnungen sehr einfach machen. Die reichen die Abrechnung des Hausgeldes 1:1 an ihre Mieter als Betriebskostenabrechnung weiter.

    Da sind dann Positionen wie Hausverwaltung, Instandhaltung, etc. regelmäßig nicht heraus gerechnet. Das passiert meist nicht mit Absicht, sondern aus Unwissenheit der Vermieter.

    Darum war und ist der Einwand von Akkarin schon berechtigt gewesen.

    Ich merk schon, du machst gerade dein Praktikum bei einem Mieterverein, daher dein Beharren. Dieser Mietvertrag ist ein qualifizierter Zeitmietvertrag und daher ist eine Weitervermietung der Wohnung kaum möglich. Wer will schon für solch kurze Zeit eine Wohnung beziehen?

    Und noch einmal. Wenn der Mieter eine (fristlose) Kündigung provoziert (und das ist ja dein Vorschlag) geht das stets für den Mieter in die Hose.

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