Oder habe ich hier einen Denkfehler?
Ja, und einen ganz großen. Je weniger Gas der Vermieter einkaufen muss, je geringer ist auch die Rechnung die du anteilmäßig mit den Heizkosten zu bezahlen hast.
Oder habe ich hier einen Denkfehler?
Ja, und einen ganz großen. Je weniger Gas der Vermieter einkaufen muss, je geringer ist auch die Rechnung die du anteilmäßig mit den Heizkosten zu bezahlen hast.
Wie kommt man bei solchen Vermietern weiter?
Wer hat Erfahrung?
In dem man solche Kleinigkeiten selbst "repariert", dazu braucht man keinen Gesellen- oder Meisterbrief. Sicherung ausschalten, Steckdose aufschrauben, dann sieht man, dass ein Kabel lose ist. wieder befestigen und Sicherung wieder rein.
Wenn man für jede solcher Kinkerlitzchen einen Handwerker arbeiten ließe, brauchten wir ein paar Tausend mehr Elektriker.
Eine Kündigung ohne Begründung ist nur ein Stück Papier fürs Klo. Einzige Ausnahme wäre, wenn ihr mit dem Vermieter zusammen in einem Haus wohnt und es keine weitere Wohnung gäbe. Dann könnt ihr ohne Angabe von Gründen mit einer um 3 Monate verlängerten Frist gekündigt werden.
Warum ihr aber einem Forum mit lauter Laien mehr zutraut als eurem Anwalt, wundert mich. Darum frage ich mich, ob du uns alles erzählt hast und euer Vermieter zurecht gekündigt hat.
Hallo Akkarin
Einzugsdatum war Dezember 2015, an anderer Stelle war der TE wesentlich auskunftsbereiter: http://www.123recht.net/Fristlose-Kuen…-__f503016.html
1.Warum Urteile von AGs keinen Wert haben sollen entzieht sich meiner Kenntnis.
Dann will ich mal deine Kenntnis etwas verbessern. Was irgendwo in Deutschland ein Amtsrichter entscheidet, gilt nur für diesen speziellen Fall an diesem Gericht für diese Kammer. Kein Anwalt wird an einem anderen Gericht im gleichen Fall Bezug nehmen auf dieses Urteil, wenn er sich nicht unmöglich machen will. Da aber Streitigkeiten wegen der Minderung einer Miete immer vor Amtsgerichten ausgetragen werden, gibt es keine hoch- bzw. höchstrichterliche Urteile, an die sich ein Amtsgericht orientieren müsste.
1. Habe ich mich so unklar ausgedrückt?
2. Was hältst du davon, den Link von mir zu lesen, oder soll ich dir vorlesen, dazu fehlt mir aber deine Telefonnummer?
Wenn die fehlende Kaution 2 oder mehr einer Monatsmiete ausmacht, dann ist eine Kündigung auch ohne Abmahnung möglich. Heilen lässt sich das durch sofortige Zahlung der Kaution, da muss man auch nicht extra zum Anwalt, der wird auch nichts anderes sagen.
Wenn du nicht gerade 2 linke Hände hast solltest du das Waschbecken selbst austauschen, dann bestimmst nämlich du den Preis und nicht der Vermieter/Handwerker. Und solltest du eine peivate Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, dann melde den Schaden dort und du bekommst den Zeitwert erstattet.
ich würde mal meine Hausratversicherung fragen, denn Schäden von aus der Wama-Zuletung austretendem Wasser müsste...
Nö, auf keinen Fall, die Hausratversicherung würde den porösen Schlauch ersetzen, aber nicht den Wasserschaden, der daraus entstanden ist. Dies ist ein ganz klarer Fall für die Privathaftpflicht des Verursachers.
Entwarnung!
Der BGH hat bereits im Jahr 2003 entschieden, dass die sogenannte Tapetenklausel ungültig ist:
Hallo Tess
Lehne dich entspannt zurück, diese Klausel mit Endrenovierung und Quotenabgeltung ist vom BGH kassiert worden, egal was im Mietvertrag vereinbart ist. Es reicht, wenn du Schäden an den Wänden beseitigst, zu den Schäden zählen auch z.B. dunkle oder grelle Farben o.ä.. Dann bsteht nur noch die Pflicht, die Wohnung besenrein mit allen Schlüsseln zurück zu geben.
Alles andere im Mietvertrag zu den Schönheitsreparaturen ist Wunschdenken des Vermieter, dem du aber nicht nachkommen musst. Gib mal bei Google den Begriff "Quotenabgeltungsklausel" ein und lese, dann solltest du so ganz nebenbei üben, wie man einen Stinkefinger zeigt. Den hat dein Exvermieter sich redlich verdient.
Es wäre sehr nett wenn uns jemand dazu helfen kann.
Danke nicht hier, sondern mache sofort morgen einen Termin bei einem Fachanwalt für Mietrecht. Dem kannst du die ganzen Geschichten erzählen, der wird dir zuhören, der kriegt es ja bezahlt. Ich jedenfalls habe keine Lust deinen Text mit deiner lustigen Groß/Kleinschreibung und ohne sinnvolle Absätze zu lesen.
Und nur der Anwalt kann euch sagen, ob eine fristlose Kündigung durchsetzungsfähig ist. Ich bezweifel es, weil ihr bis jetzt ausgehalten habt und da fragt sich jeder Richter, warum jetzt ein fristloser Auszug sein muss. Kündige bis zum 4. Mai und eure Mietzeit endet am 31. Juli.
Im Zweifel nimm lieber keine Kaugummi,
In regelmäßigen Abständen gibt es bei Aldi und Lidl Badzubehör, das nicht an die Wand gebohrt/geschraubt, sondern mit Silikon geklebt wird. Da zurzeit die Teile nicht im Angebot sind, kann dir eine Google Suche helfen:
http://www.niewiederbohren.de/spaa
Deshalb bleibt meine Aussage, dass mausemaus keine Ahnung hat, auch weiterhin bestehen.
Ich sehe das anders,
Klar, dass du anders siehst, weil du selbst vom richtigen Fragestellen keine Ahnung hast. Wenn ich ein technisches Problem habe, mache ich ein Foto, oder beschreibe die Sache so, dass jeder verstehen kann, was ich meine. Aber dazu bist du leider nicht fähig, wie deine Frage und deine weiteren Kommentare leider beweisen.
Mit anderen Worten, du musst noch sehr, sehr viel lernen.
Hallo Koli,
die Dusche ist doch vorhanden, aber 24mausemaus24 stellt sich zu dumm an, einen Duschvorhang so anzubringen, dass das Badezimmer nicht unter Wasser gesetzt wird.
Wer nicht in der Lage ist, ohne das Bad unter Wasser zu setzen, zu duschen, der sollte sich besser in die Wanne hocken und mit der Handbrause "arbeiten".
P.S. ich kenne solche offenen Duschen und habe dort mit einem Duschverhang geduscht, ohne für eine Überschwemmung zu sorgen. Man darf sich eben nicht so linkisch anstellen.
Wenn ich solchen Kuddelmuddel lese, dann stell ich mir nur die eine Frage, wann A, C, und D mitspielen.
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