Frau des Vermieters beleidigt und beleidigt und nicht nur dass!!

  • Wer kann uns bitte helfen, wir wollen auch nicht solange hier alles niederschreiben es würde dass sog. Fass sprengen.
    Wir wohnen seit seit knapp zwei Jahren in einem Einfamiliehaus, der Vermieter und seine Frau wohnen unten, wir wohnen in der Mitte und seit neustem wohnt oben in der Dachgeschoss Wohnung auch ein Mieter, Vor zwei Jahren erst nachdem wir eingezogen sind, sagte uns die Frau die auszog, sowas hat Sie noch nie erlebt beleidigungen der Vermieterin und den Umgangston dieser Frau, beide haben auch einen riesen Durst was dem Alkohol betrifft, der neue Mieter der ihm Dachgeschoss wohnt auch, leider haben wir vorher nicht in das Vermieter Check Forum geschaut, den Tipp bekamen wir erst vor einen halben Jahr. So nun aber, wir sind absolut ruhige Mieter und ist mal was hingefallen Morgens um 11.00 Uhr da kloppt die Vermieterin wie einer Irre und hat dann in Ihrem Sprachgebrauch so Wörte wie, elendes Dreckspack, dreckiges Gesindel u.s.w. deren Wörter will ich nicht alle hier weiter geben, da es unterste Schublade ist, auch war die Mieterin schon in unserer Wohnung und suchte alles ab, generell seit Monaten geht dass ganze schon so schreit herum ohne Grund, wir haben Ihren Mann in unsere Wohnung zitiert und dass schon zweimal, das es so nicht weitergehen kann.
    Zweimal entschuldigte sich seiner Frau und nun wird es noch schlimmer Ihre Ausdrucksweise und mehr an solchen Wörtern, mein Mann kann schon nicht mehr, war schon beim Arzt deswegen gewesen, auch werden wir überall bewacht, wenn wir über den Hof gehen bekommen wir dauernd den Mittelfinger gezeigt. Frage an Euch der Arzt weiß auch schon Bescheid weil wir haben echte Probleme damit, es geht auch an unsere Substanz und vorallem an die Gesundheit, ob wir fristlos Kündigen können. Da wir den Vermieter heute wieder zitierten wobei der Vermieter sagte, seine Frau dass sie beleidigt ist Ihm bekannt, aber das Sie einen und mehrere Male den Mitteflfinger zeigt kann niemals sein, sowas mache Sie nicht. Wir halten es nicht mehr aus und wollen zum 30.04.2016 raus, wann würden wir unsere Kaution zurück erhalten und ist eine fristlose Kündigung laut OLG München möglich? ZMR 1997.557. Und wieviele Monate wäre dass wir haben einen unbefristeten Mietvertrag mit 3 monatiger Kündigung. Es wäre sehr nett wenn uns jemand dazu helfen kann. Danke Euch.


  • Es wäre sehr nett wenn uns jemand dazu helfen kann.


    Danke nicht hier, sondern mache sofort morgen einen Termin bei einem Fachanwalt für Mietrecht. Dem kannst du die ganzen Geschichten erzählen, der wird dir zuhören, der kriegt es ja bezahlt. Ich jedenfalls habe keine Lust deinen Text mit deiner lustigen Groß/Kleinschreibung und ohne sinnvolle Absätze zu lesen.

    Und nur der Anwalt kann euch sagen, ob eine fristlose Kündigung durchsetzungsfähig ist. Ich bezweifel es, weil ihr bis jetzt ausgehalten habt und da fragt sich jeder Richter, warum jetzt ein fristloser Auszug sein muss. Kündige bis zum 4. Mai und eure Mietzeit endet am 31. Juli.

  • Hallo Kannsowassein,

    auch ich würde einen Anwalt konsultieren. Dieser würde dann schriftlich per Einwurfeinschreiben die VM abmahnen und bei Zuwiderhandeln eine Einstweilige Verfügung beantragen, worauf den VMn diese Handlungen untersagt werden, widrigenfalls sie ein Ordnungsgeld von bis zu 250t€ riskieren.
    Zusätzlich auch direkt zum 31.07.2016 kündigen. ("klare Kante, Nägel mit Köpfen":D)

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (20. April 2016 um 20:23)

  • Hallo,

    kündigt doch fristgerecht und zieht zum 31.07. aus. Dann seid ihr die Sorgen los.

    An eine fristlose Kündigung sind hohe Auflagen gebunden, das ist nicht so einfach und gibt üblicherweise viel Ärger. Ihr müsstest am Ende alles beweisen und das ist nicht immer einfach. Und ihr müsstet auch sofort ausziehen (habt ihr schon eine neue Wohnung?).

    Ob ihr vorher noch zu einem Anwalt gehen wollt ist eure Entscheidung. Ich würde die Zeit und das Geld sparen. Was soll der schon erreichen? Die Frau wird er kaum ändern.

    Gruß
    H H

  • Wer kann uns bitte helfen, wir wollen auch nicht solange hier alles niederschreiben es würde dass sog. Fass sprengen.
    Wir wohnen seit seit knapp zwei Jahren in einem Einfamiliehaus, der Vermieter und seine Frau wohnen unten, wir wohnen in der Mitte und seit neustem wohnt oben in der Dachgeschoss Wohnung auch ein Mieter, Vor zwei Jahren erst nachdem wir eingezogen sind, sagte uns die Frau die auszog, sowas hat Sie noch nie erlebt beleidigungen der Vermieterin und den Umgangston dieser Frau, beide haben auch einen riesen Durst was dem Alkohol betrifft, der neue Mieter der ihm Dachgeschoss wohnt auch, leider haben wir vorher nicht in das Vermieter Check Forum geschaut, den Tipp bekamen wir erst vor einen halben Jahr. So nun aber, wir sind absolut ruhige Mieter und ist mal was hingefallen Morgens um 11.00 Uhr da kloppt die Vermieterin wie einer Irre und hat dann in Ihrem Sprachgebrauch so Wörte wie, elendes Dreckspack, dreckiges Gesindel u.s.w. deren Wörter will ich nicht alle hier weiter geben, da es unterste Schublade ist, auch war die Mieterin schon in unserer Wohnung und suchte alles ab, generell seit Monaten geht dass ganze schon so schreit herum ohne Grund, wir haben Ihren Mann in unsere Wohnung zitiert und dass schon zweimal, das es so nicht weitergehen kann.
    Zweimal entschuldigte sich seiner Frau und nun wird es noch schlimmer Ihre Ausdrucksweise und mehr an solchen Wörtern, mein Mann kann schon nicht mehr, war schon beim Arzt deswegen gewesen, auch werden wir überall bewacht, wenn wir über den Hof gehen bekommen wir dauernd den Mittelfinger gezeigt. Frage an Euch der Arzt weiß auch schon Bescheid weil wir haben echte Probleme damit, es geht auch an unsere Substanz und vorallem an die Gesundheit, ob wir fristlos Kündigen können. Da wir den Vermieter heute wieder zitierten wobei der Vermieter sagte, seine Frau dass sie beleidigt ist Ihm bekannt, aber das Sie einen und mehrere Male den Mitteflfinger zeigt kann niemals sein, sowas mache Sie nicht. Wir halten es nicht mehr aus und wollen zum 30.04.2016 raus, wann würden wir unsere Kaution zurück erhalten und ist eine fristlose Kündigung laut OLG München möglich? ZMR 1997.557. Und wieviele Monate wäre dass wir haben einen unbefristeten Mietvertrag mit 3 monatiger Kündigung. Es wäre sehr nett wenn uns jemand dazu helfen kann. Danke Euch.

    Hallo,

    ausziehen, ausziehen, ausziehen, mehr kann man hier wohl nicht dazu sagen.

    Gruß
    BHShuber

  • ausziehen, ausziehen, ausziehen, mehr kann man hier wohl nicht dazu sagen.


    Aber erst kündigen und dann sich damit abfinden, noch bis zum 31.07.2016 Miete zu zahlen.

  • Hallo Kannsowassein,

    das Mietrecht kennt nur zwei Kuendigungsarten. Fristgerecht und fristlos. Fristgemaess heisst zumnaechstmoeglichen Termin ausziehen, hier fuer Dich der 31.7. Fistlos heisst sofort/jetzt/auf dem Fuss ausziehen. Die Moeglichkeit, zum einem dazwischenliegenden Termin zu kuendigen gibt es nur im Rahmen eines Aufloesungsvertrags in beiderseitigem Einvernehmen.

    Fristlos kuendigen wird in Deinem Fall meiner Meinung nach aber nicht gehen. Das geht ueblicherweise nur bei einem einzelnen, untragbaren Vorfall. Bei einem unzumutbaren Verhalten ueber einen laengeren Zeitraum wie bei Dir wird Dir der Richter die Frage stellen, warum Du nicht schon vor 3 Monaten fristgerecht gekuendigt hast, wenn das Verhalten so untragbar ist. Mit grosser Wahrscheinlichkeit wird der Versuch nur Geldverbrennung werden.

    Was Du allerdings tun kannst, um die Situation etwas zu entschaerfen: Miss aus, wie lange der Schliesszylinder von Deinem Türschloss ist, fahr in den naechsten Baumarkt und kauf Dir einen anderen Schliesszylinder. Der kostet nicht die Welt und stellt zumindest sicher, dass Deine Vermieterin bis zu Eurem Auszug nicht mehr in Eure Wohnung kann. Beim Auszug wieder zuruecktauschen, fertig.

    cu
    Guenni

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