Sie schreiben: Die Mängel waren schon als ich einzog vorhanden, jedoch habe ich diese nicht gemeldet, da es keine schwerwiegenden Mängel sind. Das heißt für mich, dass Sie bereit waren, diese Mängel während Ihrer Mietzeit zu beseitigen, richtig?
Und das ist jetzt Ihr Problem. Ihr Exvermieter hält sich an den, der zuletzt in der Wohnung wohnte, denn bei der damaligen Übergabe haben Sie diese Mängel nicht gemeldet.
Versuchen Sie soviel von den Mängeln zu beheben, wie es geht, denn dazu muss Ihnen der Vermieter Zeit und Möglichkeit geben.
Ein Siphon ist ruckzuck abgedichtet, nachgezogen, oder ausgetauscht.
Beim Kühlschrank wäre nur der Zeitwert zu ersetzen und der dürfte je nach Alter bei Null liegen. Also müsste eine Reparatur mit Plastikkleber ausreichen.