Bitte nehmen Sie Ihre Abrechnung und legen sie die einem Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht zur Prüfung vor. Das wird dann zwar etwas teurer als 10,45 Euro, aber des Menschen Wille ist sein Himmelreich, oder so ähnlich.
Nachtrag:
Bevor Sie mit Ihrer Milchmädchenrechnung weiter machen, sollten Sie sich bitte mit der Heizanlagen- und Heizkostenverordnung vertraut machen, denn Ihre Rechnung stimmt garantiert nicht. Der Strom für den Betrieb der Heizung wird/kann/darf/muss in die Heizkosten eingerechnet werden, genau wie die Wartungskosten und die Kosten für den Kaminkehrer. Eine Abrechnung, wie Sie es wünschen, nach Wohnfläche wäre Unsinn.
Sie könnten bestenfalls verlangen, dass die Beleuchtung der Gemeinschaftsfläche über einen eigenen Zähler abgerechnet wird. Aber das wird teurer als die paar Cent, die Sie jetzt mehr im Jahr bezahlen.