Beiträge von Mainschwimmer

    Nö, diese Abrechnung ist noch nicht verjährt. Es stimmt zwar, dass der Abrechnungszeitraum 12 Monate betragen muss, aber es muss nicht das Kalenderjahr sein.

    Ihr Vermieter ist zwar spät dran, hätte die Rechnung aber auch noch einen Monat später schicken dürfen.

    Ihre Pflicht zur Mietzahlung und damit auch zur Zahlung der aufgelaufenen Nebenkosten endete am 31.01.09. Wenn Sie eine andere Abrechnung erwartet haben, hätten Sie das am besten schriftlich mit Vermieter und Nachmieter abklären müssen.

    Da der Vermieter für die Abrechnung der Nebenkosten 12 Monate Zeit ab Ende des Abrechnungszeitraums (hier wohl der 31.12.09) hat, ist auch dagegen nichts einzuwenden.

    Ihr Problem ist wohl eher ein sozialrechtliches und kein mietrechtliches.

    Wenn Sie älter als 18 Jahre sind, muss sich der Vermieter im Vorfeld nicht darum kümmern, ob Sie die Miete aufbringen können. Erst wenn das Finanzielle mit den Behörden geklärt worden wäre, hätten Sie den Mietvertrag abschließen dürfen.

    Versuchen Sie mit der Vermieterin klar zu kommen, mehr kann man Ihnen nicht raten.

    Hallo,

    Dann wollten wir wie gesagt kündigen und da gab´s das nächste probleme. die Kaution. Die meinten sie würden einbehalten bis sie die nebenkosten abbrechnung fertig hätten und das dann verrechnen, würde aber 6-8 wochen dauern, da sie im sommer noch in den urlaub wollen. also ich kenn es so gar nicht, für mich bezog sich die kaution immer auf den zustand der wohnung (streichen usw) und nicht auf die nebenkosten. und mal im ernst... 6-8 wochen?

    Die Kaution dient nicht nur zur Absicherung der Miete, sondern für alle Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis. Also auch für die noch offene Nebenkostenabrechnung und, was man auch wissen sollte, für Schadensersatzansprüche des Vermieters für verdeckte Mängel an der Mietsache.

    Die Frist für die Anmeldung solcher Schäden endet 6 Monate nach Auszug, die Abrechnung der Nebenkosten dauert meist bis ins neue Jahr, wenn der Abrechnungszeitraum für die Nebenkosten das Kalenderjahr ist.


    "Alleinige Nutzung des Gartens" und der Garten beginnt für meine Begriffe an der Hintertür am Haus zum Garten.

    Gruß Kalender

    Ihrer Meinung nach beginnt der Garten dort, wo Sie es gerne hätten. Warum steht in dem Vertrag nicht, dass auch der Weg zum Garten bereits Bestandteil dieses Gartens ist?

    Setzen Sie Ihre Meinung mit aller Gewalt durch, wenn es sein sollte auch durch höchstrichterliche Urteile!

    Bitte nehmen Sie Ihre Abrechnung und legen sie die einem Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht zur Prüfung vor. Das wird dann zwar etwas teurer als 10,45 Euro, aber des Menschen Wille ist sein Himmelreich, oder so ähnlich.

    Nachtrag:

    Bevor Sie mit Ihrer Milchmädchenrechnung weiter machen, sollten Sie sich bitte mit der Heizanlagen- und Heizkostenverordnung vertraut machen, denn Ihre Rechnung stimmt garantiert nicht. Der Strom für den Betrieb der Heizung wird/kann/darf/muss in die Heizkosten eingerechnet werden, genau wie die Wartungskosten und die Kosten für den Kaminkehrer. Eine Abrechnung, wie Sie es wünschen, nach Wohnfläche wäre Unsinn.

    Sie könnten bestenfalls verlangen, dass die Beleuchtung der Gemeinschaftsfläche über einen eigenen Zähler abgerechnet wird. Aber das wird teurer als die paar Cent, die Sie jetzt mehr im Jahr bezahlen.

    Der Vermieter muss keine getrennte Erfassung von Hauslicht und Heizungsstrom vornehmen. Den Verbrauch des Treppenhauslichtes können Sie sich ja selbst ausrechnen und wenn dafür ein eigener Zähler angeschafft würde, wäre das teurer als der Energieverbrauch.

    Den Strom für die Heizung könnte er aber auch anhand des Energieverbrauchs ansetzen, dann wären Sie aber garantiert nicht besser gestellt. Fragen Sie doch mal den Dienstleister, der Ihre Heizkostenabrechnung erstellt.

    Oder wollen Sie wegen ein paar Euro im Jahr einen Streit auslösen?

    Die Schäden am Deckenputz durch das Entfernen der Deckenplatten müssten Sie vor dem Streichen beseitigen.

    Aber warum nehmen Sie für die Decke nicht eine spezielle Wandfarbe? Mit sogenannter flüssiger Rauhfaser erzielen Sie ein Ergebnis, dass Ungleichmäßigkeiten und Schäden überdeckt.

    Wenn alles gestrichen ist, sieht es aus, als ob Sie die Decke mit Rauhfaser geklebt hätten.

    Urteile für son Kack? Ne, die sollen se sich selbst bei Google suchen.

    Beide Produkte sind für Renovierungen von Wohnungen zugelassen. Wenn der Vermieter etwas anderes wünscht, hätte er das vor 20 Jahren im Mietvertrag mit aufnehmen sollen. Wenn aber im Mietvertrag nichts vom Entfernen der Tapeten vereinbart ist, dann kann der Vermieter das auch nicht bei Auszug verlangen.

    Und mit der Rechtslage kennt sich ein Anwalt aus. Ein Forum (Laienspielschar) gibt nur einzelne Meinungen wieder.

    Eine bauliche Veränderung wäre es, wenn Sie die Wände mit Paneelen oder Klinker verschönert hätten. Aber gegen Rauhfaser und dem Streichen mit Latexfarbe ist nichts einzuwenden.

    Was der Nachmieter wünscht, möchte oder auch nicht, ist nicht von Belang. Ihr Vertragspartner ist Ihr Vermieter.

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