Allgemeine Betriebskosten in den Heizungskosten abrechnen?

  • Der Vermieter muss keine getrennte Erfassung von Hauslicht und Heizungsstrom vornehmen. Den Verbrauch des Treppenhauslichtes können Sie sich ja selbst ausrechnen und wenn dafür ein eigener Zähler angeschafft würde, wäre das teurer als der Energieverbrauch.

    Den Strom für die Heizung könnte er aber auch anhand des Energieverbrauchs ansetzen, dann wären Sie aber garantiert nicht besser gestellt. Fragen Sie doch mal den Dienstleister, der Ihre Heizkostenabrechnung erstellt.

    Oder wollen Sie wegen ein paar Euro im Jahr einen Streit auslösen?

  • Bitte nehmen Sie Ihre Abrechnung und legen sie die einem Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht zur Prüfung vor. Das wird dann zwar etwas teurer als 10,45 Euro, aber des Menschen Wille ist sein Himmelreich, oder so ähnlich.

    Nachtrag:

    Bevor Sie mit Ihrer Milchmädchenrechnung weiter machen, sollten Sie sich bitte mit der Heizanlagen- und Heizkostenverordnung vertraut machen, denn Ihre Rechnung stimmt garantiert nicht. Der Strom für den Betrieb der Heizung wird/kann/darf/muss in die Heizkosten eingerechnet werden, genau wie die Wartungskosten und die Kosten für den Kaminkehrer. Eine Abrechnung, wie Sie es wünschen, nach Wohnfläche wäre Unsinn.

    Sie könnten bestenfalls verlangen, dass die Beleuchtung der Gemeinschaftsfläche über einen eigenen Zähler abgerechnet wird. Aber das wird teurer als die paar Cent, die Sie jetzt mehr im Jahr bezahlen.

    Einmal editiert, zuletzt von Mainschwimmer (22. Mai 2010 um 12:20)

  • Bei mir egibt die Abrechnung über die Heizungskosten allein beim Strom einen zusätzlich zu zahlenden Betrag von 10,45€ gegenüber der Abrechnung über m²

    Hallo Forschtner,
    das ist natürlich ein ganz schöner Hammer, diese Diskrepanz!!
    Ich würde hierüber ein Sachverständigengutachten in Auftrag geben.

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