Wenn der Kanaldienst lediglich durch das Einführen der Spindel die Verstopfung beseitigt hat, könnte es sein, dass Sie für diese Verstopfung verantwortlich waren. Demnach wären die Schäden, die durch den Wasseraustritt verursacht wurden, nicht Ihrem Vermieter anzulasten.
Beiträge von Mainschwimmer
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Ich weiß einfach nicht mehr weiter und hoffe wirklich, das man mir Ratschläge geben kann, welche mir weiterhelfen. Sorry für fehler, aber tippen ist nicht so mein Ding.
Ratschläge die weiterhelfen? Da gibt es nur den einen, bzw. einzigen, suchen Sie sich eine Wohnung mit gemauerten Wänden, oder besser ein kleines Häuschen, wo Sie von Nachbarn nicht gestört werden.
Selbst wenn Sie vor Gericht siegen würden, heißt das noch lange nicht, dass Ihre Nachbarn dann ruhiger werden.
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Den Energiepass muss der Vermieter nur bei Neuvermietung oder Verkauf des Hauses/der Wohnung auf Verlangen vorlegen.
Schwierig wird es wirklich wegen dem Zug.
Und warum dichten Sie die Fenster nicht selbst ab?
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In einem Haus im der Mieter nur zusammen mit dem Vermieter wohnt (auch wenn es nur Zimmer sind, die selten bis garnicht genutzt werden), tritt die Heizkostenverordnung mit der individuellen Erfassung aund Abrechnung nicht in Kraft. In diesem Fall kann der Vermieter nach Wohnfläche abrechnen.
Drucken Sie die Heizkostenverordnung aus und legen Sie sie Ihrem Sachbearbeiter vor. Dann kann er/sie lesen, dass die Abrechnung legal ist.
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Okay, Sie wohnen in einem kleinen Häuschen, im Keller ist eine Ölheizung (für dieses Häuschen). Also müssten Sie die ganzen Kosten der Heizung (Öl, Wartung, Schornsteinfeger) bezahlen, wenn diese Heizung nur für das kleine Häuschen gilt.
Da muss dann nicht nach Quadratmetern abgerechnet werden.
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Wichtige Rückfrage: Wohnen Sie in einem Mehrfamilienhaus, oder mit dem Vermieter zusammen in einem Gebäude. Danach richtet sich nämlich die Heizkostenverordnung.
Nur wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen stimmen die Angaben, die mein Vorredner gemacht hat.
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Hallo coonis,
m.M. kann hier evtl. eine Kündigugsfrist von neun Monaten zum Tragen kommen, 3 Monate auf keinen Fall.
Ich glaube, dass hier ein Denkfehler vorliegt. Fragesteller wohnt erst seit 15 Monaten in dieser Wohnung, nicht seit 15 Jahren.
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Die Pflege der gärtnerischen Anlagen gehören zu den umlegbaren Nebenkosten einer Mietwohnung, egal, ob Sie die Flächen nutzen oder nicht.
Daher denke ich, dass Sie an den Gesamtkosten für die Gartenarbeiten beteiligt sind und nicht nur für die 10 m² an Ihrer Wäschespinne.
Und schauen Sie bitte die Nebenkostenabrechnung genauer an. Dort wird sicherlich keine monatliche Abrechnung aufgeführt (im Winter wird kein Gras gemäht), sondern eine Gesamtaufstellung der im Jahr geleisteten Arbeiten des Gärtners.
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Sie haben das Recht, den Empfang sogenannter Grundversorgung durch Fernsehsender, zu erhalten. Wenn dies mittels DVB-T über eine Zimmerantenne nicht möglich ist, können Sie die Nutzung der SAT-Anlage verlangen.
Wie lange ein Coaxial-Flachkabel das Öffnen und Schließen des Fensters übersteht, dürfte wohl voraussehbar sein.
Ich habe hier ein paar seiten, die ein ähnliches Thema beinhalten:
[url=http://forum.golem.de/kommentare/wir…39256,read.html]Imho: Grundversorgung - Kirchhof-Gutachten: Verdreifachung der Rundfunkgebühren wäre verfassungsgemäß - Golem.de-Forum[/url]
Machen Sie Ihrem Vermieter klar, dass Sie ein Recht auf Fernsehen haben und auch, dass ein verschlossenes Loch in der Hauswand weniger Schaden verursacht als ein Kabel, das möglicherweise Schleifspuren am Fenster hinterlässt.
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Ich hatte auch mal in einer Wohnung undichte Holzfenster und habe sie mit Tesamoll abgedichtet. Und zwar nicht mit dem weißen Schaumgummi sondern mit dem grauen Moosgummi. Dieses Material hält jeder Baumarkt vorrätig.
Natürlich wäre das die Aufgabe des Vermieters für dicht schließende Fenster zu sorgen, aber Sie schreiben ja selbst, dass die Miete günstig ist, da denke ich, dass man da bei manchen Dingen selst für Abhilfe sorgen muss.
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Machen Sie Ihrem Vermieter klar, dass die Wohnung zu 100% unbewohnbar ist. Verlangen Sie gleichzeitig eine zügige Reparatur der Bodenbeläge und eine Trocknung der Wände, aber denken Sie daran, dass der Strom auch vom Vermieter/Versicherung zu zahlen ist.
Da während der Trocknung, die 24 Stunden läuft, niemand in der Wohnung verbleiben kann, wäre auch eine Unterbringung in einem Hotel/Pension nötig.
Und natürlich ist der Abbau und die Unterbringung der Möbel nicht Ihr Problem, darum muss sich Ihr Vermieter/Versicherung kümmern.
Da die Wohnung nicht bewohnbar ist, bedeutet das eine Mietminderung von 100% für die Zeit der Arbeiten oder aber die Unterbringung in einem Hotel.
Dieser Link könnte hilfreich sein: https://www.mietrecht.de/mietminderung/
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Richtig, eine Räumungsklage kann sich hinziehen. Bis zu 2 Jahren ist keine Seltenheit, aber dann dürfte das Ende der Fahnenstange erreicht sein und es kommt die Zwangsräumung.
Und ob sich ein Gericht große Gedanken über Ihr Hobby machen wird, das will ich bezweifeln.
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Fachliche Fragen beantwortet Ihnen gerne jeder Anwalt für Mietrecht. Wir hier im Forum sind eher für die zwischenmenschlichen Probleme zuständig.
Aber scheinbar wissen Sie nicht mehr so genau, was Sie im ersten Beitrag geschrieben haben? Hier Ihr Zitat: Wir hatten bereits eine Nachmieterin für 1. Juli, die aber in letzter Sekunde abgesprungen ist.
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Die Kündigung durch Ihre Nochvermieter wäre eigentlich nicht nötig gewesen, denn der Erwerber der Liegenschaft hätte aufgrund der Tatsache, dass er das Fabrikgebäude anderweitig nutzen will auch eine Kündigung durchziehen können.
Sie könnten der Kündigung, bzw. der daraus resultierenden Räumungsklage widersprechen und würden vielleicht etwas Zeit gewinnen.
Ob der neue Besitzer bereit ist, Ihnen Zugeständnisse zu machen, werden Sie erst erfahren, wenn Sie ihn darauf ansprechen.
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Anstatt froh zu sein, dass für die abgesprungene Nachmieterin Ihre Mitmieterin einspringt, gestalten Sie einen kleinen Zickenkrieg. Haben Sie schon mal was davon gehört, dass man viele Probleme löst, in dem man mit- und nicht gegeneinander redet?
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Dazu kann ich nur sagen: Suchen Sie sich einen anderen Anwalt. Der Anwalt für Mietrecht, der sich jeden Schriftsatz, den er verfasst, fürstlich entlohnen lässt, ist auf Abzocke aus.
Machen Sie mit Ihrem nächsten Anwalt einen Festpreis in moderater Form aus und Sie werden sehen, dass es auch anders geht.
Die Gründe für diese Küpndigung sind übrigens ein Witz, so lange Sie sich an die im Mietvertrag vereinbarten Klauseln zur Nutzung des Gartens und der Hütte halten.
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Warum nur beschweren sich hier nur solche Fragesteller, die hier im Forum Gerüchte bestätigt haben wollen, Handwerker nicht in die Wohnung lassen wollen und solche, die einen Zwergenaufstand machen, weil eine Mitmieterin 3 - 4x im Monat die Wäsche der Tochter wäscht.
Mit anderen Worten: Kleinkarierte Denker.
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Es ist wirklich nicht Ihre Aufgabe, hinter einem Handwerker her zu rennen. Machen Sie Ihrem Vermieter klar, dass er sich darum zu kümmern hat und im Falle einer Verweigerung die Miete entsprechend gekürzt wird.
Aber warum wollen Sie denn für solch eine Lappalie gleich einen Advokaten beauftragen? Schreiben können Sie doch selbst sehr gut, wie man lesen kann.
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Der von Ihnen zitierte § 35a Einkommensteuergesetz regelt die steuerliche Absetzbarkeit von haushaltnahen Dienstleistungen. Was das mit Ihrer Betriebskostenabrechnung zu tun hat, sollten Sie anhand meines Links selbst heraus finden.
Mit Ihren Angaben, ohne Einblick in die Abrechnung, ist beim besten Willen nichts anzufangen.
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Soviel Unfreundlichkeit wie hier, habe ich noch nirgendwo gehabt!!!

Dann sind Sie scheinbar noch nicht weit im Internet rumgekommen, richtig?
Und passen Sie auf, dass Sie demnächst nicht so oft das Licht im Treppenhaus einschalten. Es könnte sein, dass sich die Mitmieter über Ihre Stromverschwendung aufregen.
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