Beiträge von Mainschwimmer

    Speziell bei Rauchern muss der Mieter aufgrund des Rauchens auch dann nur renovieren, wenn unverhältnismäßig viel geraucht wurde. Ein Gericht beziffert dies mit 60 Zigaretten und mehr am Tag :eek:

    Viele Grüße
    Irmi


    Die Zahl der am Tag gerauchten Zigaretten lässt sich wohl nicht mehr feststellen. Das Ergebnis aber ist wohl nicht zu übersehen und stammen sicherlich nicht von einer Packung am Tag.

    ABER: Wir können jetzt dort nicht einziehen, Umzugsunternehmen, Helfer alles musste abgesagt werden, wer trägt die Kosten?


    Diese Frage ist leicht zu beantworten. Sie haben einen Mietvertrag zum 01.07. in der Hand, der Vermieter aber kann nicht "liefern", Also trägt er auch alle Kosten, die Ihnen enstanden sind/entstehen.

    Der VM wiederum kann sich am Vormieter schadlos halten, denn er hätte die Wohnung spätestens am 30,06. übergeben müssen. Eine Nachfrist, dann aber auch auf Kosten des Mieters, ist nur für kleine Ausbesserungen zu geben.

    Am Montag zuerst zum Amtsgericht und einen Beratungsschein beantragen. Damit zum Anwalt eurer Wahl, der wird das weitere in die Wege leiten. D.h. er wird der Kündigung mit dem Hinweis auf die fehlende Ersatzwohnung widersprechen und auch bei der kommenden Räumungsklage zur Seite stehen.

    Um eine neue Wohnung müsst ihr euch aber selbst kümmern, das kann der Anwalt nicht.

    *danke schonmal ..und sorry .. aber ich peil bei mietrecht mal garnix ...

    Nur beim Mietrecht? Hoffentlich peilen Sie den Weg zum Büro des Mietervereins, denn ich gebe es auf, Ihnen Nachhilfe in lesen und verstehen zu geben.

    Ihre Abrechnung dürfte mit Sicherheit falsch sein. Ihre Vermieterin hat etweder mit Absicht oder aus Unwissenheit, die Abrechnung, die sie von der Hausverwaltung bekommen hat, weiter gereicht.

    Die Handwerkerrechnungen betreffen wahrscheinlich die WEG und nicht Sie als Mieter. Genau so wenig müssen Sie Bank- und Postgebühren bezahlen.

    Bei den Versicherungen sieht es etwas anders aus, da sind z.B. die Gebäude- und Brandversicherung umlegbar.

    Alle Betriebskosten, die Sie als Mieter zu bezahlen finden Sie hier: Betriebskosten

    Geben Sie die Abrechnung zurück und verlangen Sie eine korrigierte.

    Okay, Sie sind übergangen worden. Aber was wollen Sie jetzt machen, die Parkplatzbesetzerin zwingen, einen Platz abzutreten? Wird wohl nicht klappen!

    Mit dem Vermieter ein paar Takte reden, bringt auch nichts, weil Tatsachen geschaffen wurden.

    Bleibt nur festzuhalten, dass Sie übersehen (verpennt) haben, dass sich in Hof und Halle etwas getan hat.

    Als erstes sollten Sie überprüfen (lassen), ob der Vertrag in dieser Form überhaupt gültig ist. Fakt ist, dass Mietverträge mit gegenseitigem Kündigungsausschluss abgeschlossen werden dürfen, nur muss dieser Ausschluss für beide Seiten gelten und auch entsprechend im Mietvertrag genannt werden.

    Wie ein Kündigungsausschluss aussehen sollte, können Sie hier nachlesen:

    Mietrecht: Kndigungsverzicht

    Mietrecht: Zeitmietverträge, mietrechtliche Zulässigkeit

    Eine Befreiung von der Zahlung der vereinbarten Betriebskosten gibt es nicht. Wenn der Verwalter diesen Zeitraum herausrechnet(hat), sollte man ihn fragen, nach welcher Verordnung in der BetrKV er das gemacht hat.

    Er muss beweisen, dass dies durch irgendeine Verordnung abgesichert ist. Nicht Sie müssen das Gegenteil beweisen.

    Seien Sie froh, dass Sie so billig davon gekommen sind!

    Eine Wohnung kann man nicht mal eben so mieten und dann bätsch sagen, ich habe mich vertan, das Amt zahlt nicht. Solche Dinge klärt man vorher ab!

    Ihr Vermieter hätte auch darauf bestehen können, dass Sie die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten eizuhalten haben. Das wäre dann echt teuer gekommen.

    Bevor Sie sich also darüber aufregen, ob Ihr Vermieter ein Recht auf diese Zahlung hat, sollten Sie sich eher Gedanken über Ihr Unrecht machen, dass Sie angerichtet haben.

    Das mit den Kosten für einen Anwalt muss so nicht stimmen, denn zum Glück gibt es die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe (PKH) für Personen mit geringem Einkommen.

    Sie wird am Amtsgericht in Form eines Beratungsscheins beantragt, mit dem man dann den Anwalt seines Vertrauens beauftragen kann. Dieser Anwalt wiederum wird dann, wenn nötig, das Mandat auch vor Gericht übernehmen und mit der Gerichtskasse abrechnen.

    Kostenpunkt für den Mandanten: Höchstenfalls 10,- Euro Selbstbeteiligung.

    Guten Tag,

    Fakten: Der Mietvertrag wurde 1:1 übernommen. Im Mietvertrag ist allgemein geregelt, was zu der Wohnung gehört (Keller, Stellplatz, Garage ...), jedoch ist nicht im einzelnen erwähnt wie teuer der Stellplatz bzw die Garage sind.

    Es dürfte doch kein Problem sein, den ortsüblichen Preis einer Garage in der Region in Erfahrung zu bringen.

    Problem: Wir haben vor Bekanntgabe des Vermieterwechsels ein Angebot einer Nachbarin bekommen, ihr die Garage zu vermieten.

    Das dürfte dann wohl schwierig werden, weil der Vermieter einer Weiter/Untervermietung zustimmen müsste.


    Nun möchte aber der neue Vermieter die Garage für sein Auto ab dem 30.06.10 nutzen. Jedoch wird diese dann nicht aus dem Mietvertrag rausgenommen, sondern uns wird folgendes angeboten:
    - "Staffelmiete" für 2 Jahre wird ausgesetzt (jedes Jahr steigt die Miete um 12€/Monat, aufgrund Nebenkostenerhöhungen)

    Nebenkostenerhöhungen sind keine Begründung einer Staffelmiete. Das könnte der Lebenskostenindex sein oder ähnliches. Werden Nebenkosten bei Ihnen nicht jährlich abgerechnet?


    - Es werden Rolloläden an zwei nach Süden ausgerichtete Fenster angebracht. Dies muss eine Sonderanfertigung sein, da wir im Dachgeschoss wohnen.

    Nun die Frage: Geht das so einfach? In unserer Miete ist die Garage enthalten, müssen wir die so einfach aufgeben, weil der Vermieter diese unbedingt haben möchte? Und 12€ pro Monat ist nicht ansatzweise der Mietwert einer Garage hier im Umkreis (Bodenseekreis). Die Rolloläden sind ja nicht schlecht, jedoch wird daraus dieses Jahr wahrscheinlich nichts, er meinte nur das ist in Planung. Was, wenn das erst in 2-3 Jahren was wird oder vielleicht auch gar nicht?
    Zu dem Zeitpunkt wo er die Garage haben möchte (ab Mittwoch dieser Woche) ist er ja noch lang kein Vermieter. Dies ist er ja erst ab dem 01.08.2010...
    Im Streit möchte man andererseits mit dem neuen Vermieter ja auch nicht leben...

    Was kann man hier als Mieter tun? Haben wir überhaupt eine Wahl?

    Vielen Dank im Voraus.

    Die Wahl hätten Sie, in dem Sie Ihre Vorstellung von der Höhe der Mietreduzierung einwenden und als Alternative die Garage nicht frei geben.

    Bevor ich eine Beratungsstelle aufsuche, wollte ich mein Glück hier versuchen, schließlich ist das Forum dazu da! :)

    Ein Forum ist aber nicht mit einer Kristallkugel ausgestattet, die nötig wäre, um Ihre Frage zu beantworten.

    Hmh, woher soll man das denn wissen, so ohne Einblick in die Abrechnungen der letzten Jahre zu haben? Legen Sie doch die ganzen Unterlagen einem Mieterverein zur Prüfung vor, dort bekommen Sie auch eine kompetente Antwort.

    Aber Heizkosten von ca. 45,- Euro pro Monat erachte ich als nicht sehr hoch.

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