Ja ich glaube es werden Teelichter verwendet.
Leider entgeht mir der Sinn Ihrer Frage,
Ahnte nicht, dass Sie meine Ironie nicht verstehen. Aber wie wollen Sie die Heizung ausschalten, wenn doch von ihr das Warmwasser fürs Haus erzeugt wird?
Ja ich glaube es werden Teelichter verwendet.
Leider entgeht mir der Sinn Ihrer Frage,
Ahnte nicht, dass Sie meine Ironie nicht verstehen. Aber wie wollen Sie die Heizung ausschalten, wenn doch von ihr das Warmwasser fürs Haus erzeugt wird?
Und was meinen Sie, wie dieses Watrmwasser erzeugt wird, mit Teelichtern vielleicht?
Sie sollten aber unabhängig davon Ihren Vermieter fragen, warum der Warmwasserkreislauf nicht getrennt geregelt ist.
Wie wird denn in Ihrem Haus das Warmwasser erzeugt, zentral, oder macht das jeder für sich in der Wohnung?
Tja, von etwas müssen diese Vereine ja auch leben. Und Rechtsauskünfte gibt es nun mal nicht kostenlos, nicht im Internet und auch nicht im wahren Leben.
Aber im Internet gibt es z.B. ein Mietrechtslexikon, in dem Sie sich schlau machen können und vielleicht die Antworten auf Ihre Fragen finden.
Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.
Danke Berny, sehr hilfreich!
"Uebergabeprotokoll habe nur Ich alleine unterschrieben !
In wie fern ist es rechtskraeftig ?"
Ist es, m.M.
-Habe nach Recht und nicht nach Meinungen gefragt, dann koennt ich mich auch mit meinem Nachbarn unterhalten!-
"mietrecht-hilfe" (nicht mietrecht-meinungen)
DANKE
Bei solchen unverschämten Kommentaren des Fragestellers muss ich mich auch melden. Bevor man schreibt, dass man nach Recht und nicht nach Meinungen gefragt hat, sollte man sich schlau machen, was in einem Forum überhaupt erlaubt ist.
Tatsache ist, dass Rechtsauskünfte in diesem Fall nur Mietervereinen und Anwälten vorbehalten sind, in einem Forum bekommt man, wenn die Fragen höflich gestellt werden, bestenfalls Meinungen.
Wenn Sie aber wissen wollen, was Recht ist, empfehle ich Ihnen das Studium des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das kann man in der nächsten Stadtbücherei oder auch zuhause am PC, in dem Sie mithilfe Ihrers Nicks im Internet danach suchen.
Und weiter, ich zitiere:
Nie eine Mahnung erhalten - trotzdem ein Schreiben vom Kuckuckskleber ??? Gesamtforderung 528,-EUR
Bevor ein Gerichtsvollzieher tätig wird, hat eine Verhandlung vor Gericht stattgefunden. Wer weiß, was Sie mit solcher amtlichen Post angestellt haben.
Habe nach Recht und nicht nach Meinungen gefragt, dann koennt ich mich auch mit meinem Nachbarn unterhalten!
Dann tun Sie es doch, vielleicht kann der Ihnen sagen, wie der Hase läuft. Aber vielleicht trauen Sie es nur nicht, weil Sie ihm gegenüber nicht als "google" auftreten können?
Das wird mit der Überzeugung des VM nicht hinhauen, denn so lange die Wohnung noch bewohnt wird, hat er auch ein Recht, die Kaution einzubehalten. Ihre zwischenzeitliche Scheidung ändert nichts daran. Sie haben aber die Möglichkeit auf dem zivilrechtlichen Weg den Betrag der Kaution bei Ihrer Frau einzufordern.
Sie können aber froh sein, dass der VM Sie aus dem Mietvertrag entlassen hat, dann müssen Sie wenigstens keine Miete mehr bezahlen für den Fall, dass Ihre Exfrau dazu keine Lust mehr verspürt.
Da es hier im Forum keinen Erny gibt, erlaube ich mir zu antworten.
Den Gesetzestext findet man jederzeit mithilfe von Google unter dem Suchtext: Kündigungsfrist Mietwohnung, oder hier im Mietrechtslexikon: Kündigungsfristen und Formalien im Mietrecht
Dieser Brief wird wohl "nur" ein Mahnbescheid und kein rechtskräftiges Urteil sein.
In diesem Mahnbescheid, den das Gericht nicht auf Rechtmäßigkeit überprüft hat, an der richtigen Stelle das Kreuz machen, dass man dem Bescheid widerspricht und ans Gericht schicken.
Jetzt muss sich der Exvermieter Gedanken darüber machen, wie er diese Forderung nach der Miete dem Gericht "verklickern" kann.
Ich denke, dass man bei Gericht herzhaft lachen wird, wenn die erfahren, dass er von einem (erwachsenen?) Kind, das bei der Mutter wohnt, Miete kassieren will.
Wenn Ihre Mutter Mietschulden haben sollte, muss er das mit ihr und nicht mit Ihnen klar machen.
Da Sie die Wohnung ohne diese Abtrennung angemietet haben, entfällt die Möglichkeit der Mietminderung. Die gilt nur bei einer Verschlechterung der Mietsache, während Ihrer Mietzeit.
Warum Sie nicht die Dusche benutzen können will mir nicht ganz einleuchten, denn mittlerweile gilt es als chic im Bad, wenn die Dusche ohne Duschtasse ist.
Schon mal daran gedacht, einen Rundum-Duschvorhang anzubringen.
Sarum noch einmal ganz deutlich! Auch und gerade bei Wohnungen gilt die Devise: Wie besichtigt, so gemietet.
Nehmen Sie alle Unterlagen und auch die Fotos zu Ihrem örtlichen Mieterverein mit und lassen Sie sich dort beraten. Etwas Geld werden Sie schon investieren müssen, um zu Ihrem Recht zu gelangen.
Sie haben es doch schon selbst erkannt, dass Sie aufgrund der starren Fristen und ohne Rücksicht darauf, wie der Zustand der Wohnung bei Auszug ist, keine Arbeiten ausführen müssen.
Jetzt müssen Sie das nur noch Ihrem uneinsichtigen Vermieter "verkaufen".
Zu 1. Ich befürchte, dass der VM dies so machen kann und darf, denn es ist ihm nicht unbedingt zuzumuten, herauszufinden, wer die Hausordnung nicht einhält. Für ihn ist entscheidend, dass hier Versäumnisse entstehen/entstanden sind und denen kann er nur durch die Beauftragung eines Hausmeisterdienstes entgegenwirken.
2. Hier wird er sagen, dass der Satz "Gemietet wie besichtigt" zutrifft und Ihnen den Schutt überlässt.
3. Wie der Vermieter/Eigentümer sein Grundstück vor fremden Zutritt schützt bleibt ihm überlassen. Sollte aber durch herumliegende Glasscherben ein Personenschaden entstanden sein, könnte durch eine Mietminderung seiner Sicherungspflicht auf die Sprünge geholfen werden.
Bei der Mietminderung sollten Sie sich aber der Hilfe von Experten vor Ort bedienen, z.B. beim Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht.
So, so, Sie sind mit dem Stil unserer Antworten nicht einverstanden? Waraum machen Sie es dann nicht besser? Okay, dann kommt von Ihnen der Einwand, dass Sie von Mietrecht keinen blassen Schimmer haben und auch keine Zeit, keine Lust haben in einem Forum Ihr mögliches Wissen über andere Dinge anderen Menschen mitzuteilen.
Das ist Ihre Entscheidung und die akzeptiere ich.
Im vorliegenden Fall geht es aber darum, dass der Fragesteller selbst zugibt, zu faul zu sein, sich etwas Wissen über den Sinn der Betriebskostenverordnung anzulesen. Hätte er das getan, hätte er sich die Anworten in seinem Fall selbst geben können.
Dies ist ein Forum, das haben Sie richtig erkannt. Aber nicht erkannt haben Sie was ein Forum darf, oder besser nicht darf. Und zwar Rechtsberatung, denn die ist immer noch Anwälten vorbehalten. Und das ist gut so.
Der Fragesteller erwartete von Berny und mir eine komplette Rechtsberatung, um sich den Weg zum Mieterverein ersparen zu können. Hinweise darauf, wie er sich auf einfachem Weg mithilfe von Websites schlau machen könne, tat er damit ab, dass er das Beamtendeutsch nicht mag. Was so viel heißt, dass er vom Forum erwartet, einen möglichst fix und fertig formulierten Schriftsatz zur Vorlage bei seinem Vermieter erhält.
Da Sie sich schon länger, wie Sie schreiben, in diesem Forum aufhalten, müssten Sie doch gemerkt haben, dass bis auf 1 oder 2 Ausnahmen nur 2 User hier antworten. Wenn die jetzt Ihrem Wunsch entsprechen und mit der Beantwortung aufhören, was dann? Übernehmen Sie dann das dann? Wohl eher nicht!
P.S. Habe gerade gesehen, dass Sie bereits 4 Beiträge verfasst haben. Und da ging es auch darum, dass für Ihr Problem kein Forum eine schlüssige Antwort parat haben kann, weil erstens Einblick in die Abrechnungen genommen werden müssten und das geht nur vor Ort, z.B. bei einem Anwalt für Mietrecht oder einem Mieterverein. Wenn Sie das aber nicht einsehen können oder wollen, dann ist das Ihr Problem und nicht unser.
Und auch für Sie gilt, dass Ihre Angaben von Strichen usw. nichts, aber auch garnichts aussagen. Und zu Heizkosten von 45,- Euro im Monat ohne weitere Angaben Ihrerseits hatte ich ja auch kommentiert.
Die Frist, in der die Abrechnung vorgelegt werden muss hat mit Ihrem Auszug nichts zu tun. Entscheidend ist der Abrechnungszeitraum, meist das Kalenderjahr, und wenn das für Ihren Fall zutrifft, dann hätte der Vermieter noch Zeit bis Ende Dezember d.J.
Stellen Sie sich vor, in einem Mehrfamilienhaus ziehen übers Jahr 7 Mieter aus. Wer soll denn diese Abrechnungen jeweils korrekt erstellen? Das ist unmöglich!!
hmm, was hat der Mietvertrag damit zu tun?
Somit müssten wir das eventuell selber bezahlen, oder?
Weil im Mietvertrag auch die zu zahlenden Betriebskosten geregelt sind!
Tja, und was denken Sie, wer Anwalt oder Mieterverein bezahlen sollte, vielleicht dieses Forum, oder was?
Ich habe in meine Kristallkugel geschaut, aber Ihre Abrechnung nicht entdecken können. Aber trotzdem habe ich einen Rat für Sie:
Tragen Sie diese Abrechnung und die anderen aus den Vorjahren zusammen mit dem Mietvertrag zu einem Anwalt für Mietrecht oder einem Mieterverein. Da bekommen Sie die Hilfe, die Sie benötigen.
Diese Klausel ist nicht zu beanstanden, da sie nicht starr ist.
Besonders dieser Passus: Der übliche Turnus für die Durchführung der Schönheitsreparaturen beträgt in der Regel bei Nassräumen (Küchen, Duschen, Bädern und WC´s) 3 Jahre, bei Wohn-/Schlafräumen 5 Jahre, bei Nebenräumen 7 Jahre. Entscheidend ist jedoch der jeweilige Zustand, so dass dieser Turnus sich verlänger oder vekürzen kann.
Das BGH-Urteil, auf das Sie sich beziehen, hat die starren Fristen, die das Renovieren ohne wenn und aber nach dem Kalender vorschreiben, gekippt.
Das heißt für Sie, den Pinsel und die Farbrolle schwingen.
Wer mit 25 Jahren in solch eine Bruchbude zieht, sollte wissen, dass er teures Lehrgeld bezahlt. Hier kann man nur fristgerecht kündigen und bis Ende Oktober brav die Miete bezahlen.
Ich befürchte, dass Vermieter und Makler einen Dummen für diese Bude gesucht haben. Und sie haben ihn gefunden.
Sie können natürlich einen Anwalt einspannen, ob der aber die Kündigungsfrist verkürzen kann, will ich bezweifeln.
Warum Internetrecht?
Darum: Danach habe ich den Mietvertrag digital zugeschickt bekommen.
na dann mal vielen dank !!
nettes forum muss man zugeben ....
Moment mal, was haben Sie denn gedacht? Sie sind zu faul (oder zu dumm?), sich etwas mit dem Thema Betriebskosten zu befassen und sagen, "ich hasse das beamtendeutsch".
Glauben Sie denn wirklich, dass ein Forum dazu da ist, Ihnen dieses deutsch zu übersetzen? Mit Sicherheit nicht!
Dafür gibt es Anwälte und Mietervereine, die machen es zwar nicht kostenlos, aber vielleicht fangen Sie danach dann mit dem Lesen der Betriebskostenverordnung an und sparen jede Menge Geld.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!