Beiträge von Mainschwimmer

    Hallo, ich habe folgendes Problem. Wir haben im Mai diesen Jahres eine B-Schein Wohnung bezogen. Mietkaution wurde in bar überwiesen.
    Es gab ein Übergabeprotokoll. Seitdem haben wir folgende Probleme:
    - Ausbesserungen des Übergabeprotokolles wurden begonnen, aber nie zuende gebracht.
    - Silberfische mit mehr als 20 pro Tag (hierzu kam bereits ein Kammerjäger, der uns in Kenntnis setzte, das diese Problem in 8 Wo. nachdem das Gift aufgehört hat zu wirken wieder beginnen würde)
    - Andauernde Ruhestörung in der Nacht 0-5 Uhr und an Sonn-/Feiertagen durch lautes Musikhören des Nachbarn über uns. Polizei wird min. 3 die Woche gerufen
    - aufgrund der Ruhestörungen androhung tätlicher Gewalt gegenüber meines Freundes vom Nachbarn über uns
    - Schimmel unter den Fußleisten ( Maler haben einen Teil mit Chlor besprüht) jetzt ist unser Teppich fleckig das Chlor hat die Farbe rausgezogen der Teppich wurde extra für die Wohnung teuer gekauft.
    - Wasserschaden verschuldet durch oberen Nachbarn
    ( Waschbecken überlaufen lassen- Stromkasten stand unter Wasser und der Flur teile des Wohnzimmers und der Küche hatten einen Wasserschaden)
    Mehrfache Anrufe und Emails bei der Wohnungsverwaltung.
    Im Juli einen Brief geschickt mit Mietminderung (unter Vorbehalt) (war ein wenig hoch denke ich, aber der Mieterschutzbund hat nie eine Lösung für das Problem gehabt, da der Nachbar über uns ebenfalls dort angemeldet ist und es einen Interessenkonflikt geben würde.)

    Das verstehe ich jetzt nicht. Die Mietminderung richtet sich gegen Ihren Vermieter und nicht gegen den renitenten Obermieter. Ich befürchte, dass man diesen Mieterverein in der Pfeife rauchen kann.

    Vermieter schickte einen Widerspruch gegen die Minderung, da wir dem Vermieter eine angemessene Frist geben müssten, hatten wir bereits mehrfach getan, jedoch zeitgleich einen Verwalter, der sich die Schäden ansieht. Am Montag kamen die Maler der Verwaltung wegen Wasserschaden, Dienstag wollten wir die Miete für August überweisen, nachdem die Maler die Arbeiten dann ausgeführt hatten- doch da erhielten wir von der Verwalterin eine Fristlose Kündigung wegen Mietrückständen (Mietminderung und einbehaltung) zahlten im Juli die geminderte Miete und im August tat sich erst was wo wir die komplette Augustmiete zahlen wollten.
    Sie berechnet die Miete Juli und August und bezieht sich auf § 569 Abs. 3I BGB fü die fistlose kündigung und widerspricht einer Fortsetzung des Mietverhältnisses gemäß § 545 BGB.
    Ich habe eingesehen, dass die Mietminderung für Juli ein erhöht war, aber ich war fertig mit den Nerven, habe seit Wochen kaum geschlafen, hatte Ostern eine Fehlgeburt, habe eine chronische Autoimmunerkrankung, befinde mich derzeit in einem Klageverfahren wegen Kündigungsschutz und Maßregelung gegen meinen Arbeitgeber. Habe kurz um, nicht einen einzigen Cent in der Tasche und fliege jetzt zum 31.08 fristlos aus der Wohnung.
    Das würde für mich heissen, dass ich 24 Jahre, Arbeitslos und Obdachlos bin.

    So schnell wird man nicht obdachlos. Sie ziehen einfach nicht aus und dann muss der Vermieter eine Räumungsklage beantragen. Und da kämen dann die Dinge mit der MIetminderung zur Sprache, zu der Sie vom Gesetz her berechtigt sind.

    Wenn ich das richtig sehe, erhalte ich auch keine Prozeßkostenbeihilfe, da ich diese ja schon für meinen Arbeitgeber beantragt hatte.

    Da dieser Fall aber mit der ersten Sache nichts zu tun hat, sollten Sie unbedingt zum Amtsgericht, um sich einen Beratungsschein wegen der drohenden Kündigung zu holen.
    Ich erhalte ALG 1 530€
    Auf dem Konto der Verwaltung sind 1100€ Mietkaution.
    Im Moment habe ich nicht einen einzigen Cent in der Tasche.

    Bitte lesen Sie sich im Mietrechtslexikon zu Ihren Problemen "fristlose Kündigung" "Mietminderung", denn so einfach ist das für den Vermieter nicht, wenn wegen Mängel die Miete gemindert wird, hat er kein Recht auf Kündigung.

    Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.

    Und hier: Mietminderung ? Wikipedia

    und hier: Guter Rat Online | Recht - Die Miete kürzen - Wann Mietminderung erlaubt ist und worauf Sie achten sollten

    Hallo, Ich habe folgendes Problem. Ich wohne seit 12 Jahren in einer Wohnung. Ich habe mir nach 5 Jahren die Kaution auszahlen lassen.

    Das ist aber mehr als ungewöhnlich, oder anders gesagt unüblich, denn die Kaution (bis zu 3 Monatsmieten laut Gesetz) ist eine Sicherheit für alle Forderungen (Mietausfall, Beschädigungen, etc.) aus dem Mietverhältnis.

    Nun sieben Jahre später (ich wohne nun 12 Jahre da) kommt mein Vermieter plötzlich an und will diese ohne eine Bgründung zurück haben.

    Darf der das ?

    Da dem Vermieter eine Sicherheit (Kaution) bis zur dreifachen Nettomiete zusteht, ja.

    Muss ich das zahlen?

    Ich denke ja!

    Ich vermute der Hintergrund dieser Forderung ist die neue Erdwärmepumpe die hier im Haus verbaut wurde, aber das ist wie gesagt nur eine Vermutung, da mir kein Grund für diese Forderung mitgeteilt wurde.

    Die Kaution muss vom übrigen Vermögen des Vermieters (am besten auf einem Kautionssparbuch) getrennt angelegt werden, daher kann er das Geld nicht für diese Aktion verwenden.

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen.


    Mfg Amigo

    Alles zum Thema Kaution finden Sie hier: Mietrecht: Kaution, Rückzahlung, Ratenzahlung

    Wenn das Gesetz nicht vorsieht, dass ein Mietvertrag für eine Wohnung unbedingt schriftlich abgeschlossen werden muss, dann ist dieser Vertrag mit Sicherheit gültig.

    Egal ob Mietvertrag oder nicht, Ihre Schwester kann die Wohnung nur mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten ohne Angabe von Gründen kündigen. Der Vermieter anderseits nur wenn ganz wichtige Gründe vorliegen.

    Da hier keine starren Fristen vorliegen, im Vertrag heißt es "wenn erforderlich" "im Allgemeinen", sind diese Formulierungen gültig.

    Die Abgeltungsklausel ist aber auch nur gültig, wenn dort auf den tatsächlichen Zustand der Wohnung Bezug genommen wird und nicht stur nach Prozenten in Wohndauer gerechnet wird.

    Aber lesen Sie bitte selbst:

    Mietrecht, Kündigung, Mietvertrag, Mängel, Mangel, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Kaution, Lärm

    Hallo Leute,

    vielleicht könnt ihr mir hier weiterhelfen. Ich habe folgendes Problem. in meinem Mietvertrag steht unter § 4 Miete, Betriebskosten und Schönheitsreperaturen folgendes:

    "Der Mieter ist verpflichtet sich außerdem zur Entrichtung von Vorauszahlungen für Heiz- und Warwasserkosten einer zentralen Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlage bzw. der eigenständigen gewerblichen Lieferuing von Wäreme und Warmwasser von derzeit monatlich für

    Heizkosten/Fernwärme (Vgl. §6)........... 20 €
    Warmwasserkosten/Fernwarmwasser (Vgl. §6).....20€

    Das dürfte ein Standardmietvertrag sein, der auch für Wohnungen gültig ist, die am Fernwärmenetz angeschlossen sind.

    Das Kuriose daran ist, dass ich eigentlich dachte dass damit die Warmwasserversorgung abgedeckt ist. Nun habe ich aber leider einen Durchlauferhitzer entdeckt.

    So etwas sollte man schon bei der ersten Besichtigung der Wohnung gesehen haben.

    Das bedeutet Warmwasser in der gesamten Wohnung (Badezimmer und Küche) wird über einen Durchlauferhitzer aufbereitet. Durchlauferhitzer fressen bekanntlich eine ganze Menge Strom. Ich zahle momentan für eine Einraumwohnung OHNE Waschmaschine Abschläge in Höhe von 65€ (!!!) an Vattenfall. Das liegt aber auch daran dass ich per Hand unter fließend warmen Wasser abwasche und immer sehr lange dusche.

    Tja, und das geht ins Geld. Aber hier könnten Sie auch mit dem Sparen beginnen!

    In $ 6 Heizung, Warmwasserversorgung heisst es:

    Der Mieter ist verpflichtet, die anteiligen Kosten der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage sowie der Warmwasserversorugnsanlage zu bezahlen. [...] Zu den Kosten des Betriebs der der Warmwasserversorgungsanlage gehören die Kosten der Wasserversorgung [...].

    Siehe meine Antwort zu § 4.

    Wie kann sich denn dann noch ein _Durchlauferhitzer in der Wohnung befinden? Wer weiß Rat?

    Sie sollten sich mal von dem Vermieter/der Verwaltung diesen Mietvertrag erklären lassen.

    In diesem Forum beschäftigt man sich hauptsächlich mit Mietrecht für Wohnraum, weil es auf diesem Gebiet viele Gesetze und Gerichtsurteile gibt.

    Ihr Problem liegt aber am Gewerbemietvertrag und da können eigentlich nur die Handwerkskammer oder die IHK Auskunft geben, je nachdem bei welcher Institution Sie Mitglied sind.

    Hallo Mainschwimmer

    Erstmal danke für die Antworten.

    Das Stromwerk konnte da nichts machen laut aussage der frau am telefon...

    Wenn Sie angemeldeter Kunde beim E-Werk sind, dann müssen die auch dafür sorgen, dass Sie Strom vrbrauchen können. Wenn Ihr Verbrauch aber über den Zähler des VM lief, dann kann der den leicht sperren.

    Ich hatte nur kurze zeit anspruch auf einen Anwalt und das lief alles über ein bratungshilfeschein.

    Kein Amtsarzt sondern Hausarzt.

    Solche Atteste haben in der Regel keine Beweiskraft und dürften bei der Frage nach den Mietschulden auch keine Rolle spielen

    Jetzt müssen Sie abwarten, was das Gericht entscheidet. Wenn Sie die Mietschulden aber vorher bezahlen, auch in Raten, würden Sie die Gerichtskosten sparen.

    Das mit dem Anwalt könnte stimmen, denn der hat nicht erkannt, dass durch die Annahme des Schlüssels und der Ausfertigung eines Protokolls eine vorher ungültige Kündigung legitimiert wurde.

    Es war Ihr Fehler, damit haben Sie den Mieter von seinen Verpflichtungen entbunden.

    Oh je, das kann doch nicht so schwer sein!

    Eine Wohnung kann nicht mündlich gekündigt werden, das ist Fakt.

    Ob der abgeschlossene Vertrag über hauptgültig war, hängt vom exakten Wortlaut ab, den hier niemand kennt.

    Wenn der Mieter das Mietverhältnis im Dezember 2008 ohne ordentliche Kündigung beendet hat, frage ich mich, warum das jetzt erst im Jahre des Herrn 2010 aufgefallen ist.

    Auch wenn Ihnen die Antwort vielleicht nicht gefällt, ein Anwalt für Mietrecht wäre bestimmt der bessere Zuhörer und Beantworter.

    Hallo zusammen,

    Meine Frau und ich erwarten Nachwuchs und waren schon länger auf der Suche nach etwas Neuem, da wir momentan in einer kleinen 2-Zimmer Wohnung leben.

    So etwas kündigt sich meines Wissens relativ früh an.

    Nun fanden wir glücklicherweise ein tolles neues Objekt, welches wir auch auf Anhieb erhalten haben.
    Dort müssen wir aber zum 01.09.2010 einziehen.
    Sofort haben wir natürlich bei unserem Vermieter gekündigt, leider erst natürlich zum Ablauf der 3-monatigen Frist (also zum 31.10).
    Seitdem sind wir auf der Suche nach einem Nachmieter, der bestenfalls zum 01.09. hier einziehen soll.
    Unserem Vermieter haben wir bis dato etwa 12 passende Interessenten vorgelegt, die alle abgelehnt wurden (aus Gründen, die sich eher auf Nationalität und Beziehungsverhältnissen beschränken).

    Die Nachmietersuche können Sie sich sparen, denn der Vermieter muss keinen akzeptieren, außer es wäre im Mietvertrag vereinbart.

    Da meine Frau bereits im 5.Monat schwanger ist und ihr ein Umzug in meinen Augen nicht erst im November zuzumuten ist, muss eben alles etwas schneller gehen.
    Was mich jetzt interessiert ist, ob ich aus den aktuellen Gegebenheiten der Wohnung und der Schwangerschaft irgendein Schlupfloch bilden kann, um dem aktuellen Mietvertrag zu entkommen.

    Nein!

    Die Wohnung ist definitiv nicht für ein Kleinkind geeignet: vielbefahrene Hauptstraße vorm Schlafzimmerfenster, keine Lüftungsmöglichkeit ohne erheblichen Straßenlärm, Schlafzimmer nicht abdunkelbar, keine Abstellmöglichkeit für Kinderwagen etc. da enges Treppenhaus, kleiner Flur.

    Alles das war Ihnen doch beim Einzug schon bekannt.

    Kann man da irgendwas unternehmen?
    Egal welche Nachmieter wir vorlegen, es wird jeder abgelehnt....

    Grüße,
    Matthias

    Wenn Sie wieder einmal mit Ihrem Vermieter nicht einverstanden sind, sollten Sie zuerst in diesem Lexikon nachsehen, ob Sie einen Grund dafür haben: Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.

    Hallo Experten,

    "Ja, verdampft immer Flüssigkeit, nur wenn ich die Heizung anmache eben mehr"

    Und da hat er Recht. Aber diese Kaltverdunstung passiert in allen anderen Wohnungen auch, wird aber bei der Berechnung durch Minol berücksichtigt.

    Aber das heisst, ich bezahle auch, auch wenn ich von April bis Oktober keine Heizung anmache (Wohnung ist überdurchschnittlich gut isoliert)

    Nein, siehe oben.

    Ist das so in Ordnung, dass Verbrauch berechnet wird, obwohl die Heizung aus ist ???

    Dieser Verbrauch wird ja nicht berechnet.

    edit: Ahh - habe gerade gemerkt, dass ich im falschen Forum gepostet habe, sollte eigentlich zu den Betriebskosten (MODS, bitte verschieben - THX)

    Mehr infos können Sie sich bei den Experten der Verbraucherzentralen besorgen:

    Verbraucherzentrale Energieberatung :: Homepage

    Vermieter M. kündigt Mieter T. fristlos wegen erst zu spät gezahlten Mieten dann durch garkeine bezahlten mieten durch krankheit und deren plötzlichen arbeitslosigkeit.

    Auch Krankheit und Arbeitslosigkeit sind keine Gründe die Miete schuldig zu bleiben.

    Vermieter M. stellt den Strom für ca. 5 Tage ab.

    Das hätte er nicht gedurft.

    Mieter T. ruft bei Stromwerk an: fazit alles i.o.

    Warum hat die Sicherung nicht wieder in Funktion gesetzt?

    Mieter T. geht zum Anwalt und Vermieter M. stellt erst nach mehreren mahnungen des Anwalts von Mieter T. den strom wieder an.
    Was wären jetzt die nächsten besten Schritte die der Mieter T. zu tun hat.

    Warum stellen Sie diese Frage nicht dem Anwalt?

    Anzeige???
    Mieter T. ist inzwischen ausgezogen und Vermieter M. verklagt Mieter T. wegen nicht bezahlten Mieten...

    Das ist richtig, würde ich auch machen, denn Mietschulden sind so etwas wie Ehrenschulden. Und wenn der M. die Klage durchzieht bekommt er einen Titel und kann noch in 30 Jahren pfänden.
    Mieter T leidet unter Asthma und war in der Zeit der Stromverweigerung auf sein Inhaliergerät angewiesen dass er da nicht benutzen konnte Ärztliche arteste liegen vor...
    Körperverletzung????

    Vergessen Sie es, oder haben Sie sofort von einem anerkannten Arzt (Amtsarzt) die Körperverletzung attestiert lassen?
    Wie soll Mieter T. nun vorgehen?

    Durch das unangekündigte und plötzlichen abstellen des Stroms ist dem Mieter T. ein Topf auf das Cerankochfeld gefallen das dadurch kaputt gegangen ist.

    Den kausalen Zusammenhang sollten Sie beim Termin dem Richter erklären. Vielleicht gelingt Ihnen das ja.

    Dies stellt Vermieter M. dem Mieter T. nun in rechnung.

    Wenn Sie das Abstellen des Stroms für diesen Schaden verantwortlich machen wollen, werden Sie aller Voraussicht in Erklärungsnöte kommen.

    Danke schonmal im vorraus

    Was ich nicht verstehe, warum lassen Sie Ihren Anwalt nicht den Job machen?

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