Miete gemindert, Vermieter duldet das nicht und kündigt fristlos Was tun?

  • Hallo, ich habe folgendes Problem. Wir haben im Mai diesen Jahres eine B-Schein Wohnung bezogen. Mietkaution wurde in bar überwiesen.
    Es gab ein Übergabeprotokoll. Seitdem haben wir folgende Probleme:
    - Ausbesserungen des Übergabeprotokolles wurden begonnen, aber nie zuende gebracht.
    - Silberfische mit mehr als 20 pro Tag (hierzu kam bereits ein Kammerjäger, der uns in Kenntnis setzte, das diese Problem in 8 Wo. nachdem das Gift aufgehört hat zu wirken wieder beginnen würde)
    - Andauernde Ruhestörung in der Nacht 0-5 Uhr und an Sonn-/Feiertagen durch lautes Musikhören des Nachbarn über uns. Polizei wird min. 3 die Woche gerufen
    - aufgrund der Ruhestörungen androhung tätlicher Gewalt gegenüber meines Freundes vom Nachbarn über uns
    - Schimmel unter den Fußleisten ( Maler haben einen Teil mit Chlor besprüht) jetzt ist unser Teppich fleckig das Chlor hat die Farbe rausgezogen der Teppich wurde extra für die Wohnung teuer gekauft.
    - Wasserschaden verschuldet durch oberen Nachbarn
    ( Waschbecken überlaufen lassen- Stromkasten stand unter Wasser und der Flur teile des Wohnzimmers und der Küche hatten einen Wasserschaden)
    Mehrfache Anrufe und Emails bei der Wohnungsverwaltung.
    Im Juli einen Brief geschickt mit Mietminderung (unter Vorbehalt) (war ein wenig hoch denke ich, aber der Mieterschutzbund hat nie eine Lösung für das Problem gehabt, da der Nachbar über uns ebenfalls dort angemeldet ist und es einen Interessenkonflikt geben würde.)
    Vermieter schickte einen Widerspruch gegen die Minderung, da wir dem Vermieter eine angemessene Frist geben müssten, hatten wir bereits mehrfach getan, jedoch zeitgleich einen Verwalter, der sich die Schäden ansieht. Am Montag kamen die Maler der Verwaltung wegen Wasserschaden, Dienstag wollten wir die Miete für August überweisen, nachdem die Maler die Arbeiten dann ausgeführt hatten- doch da erhielten wir von der Verwalterin eine Fristlose Kündigung wegen Mietrückständen (Mietminderung und einbehaltung) zahlten im Juli die geminderte Miete und im August tat sich erst was wo wir die komplette Augustmiete zahlen wollten.
    Sie berechnet die Miete Juli und August und bezieht sich auf § 569 Abs. 3I BGB fü die fistlose kündigung und widerspricht einer Fortsetzung des Mietverhältnisses gemäß § 545 BGB.
    Ich habe eingesehen, dass die Mietminderung für Juli ein erhöht war, aber ich war fertig mit den Nerven, habe seit Wochen kaum geschlafen, hatte Ostern eine Fehlgeburt, habe eine chronische Autoimmunerkrankung, befinde mich derzeit in einem Klageverfahren wegen Kündigungsschutz und Maßregelung gegen meinen Arbeitgeber. Habe kurz um, nicht einen einzigen Cent in der Tasche und fliege jetzt zum 31.08 fristlos aus der Wohnung.
    Das würde für mich heissen, dass ich 24 Jahre, Arbeitslos und Obdachlos bin. Wenn ich das richtig sehe, erhalte ich auch keine Prozeßkostenbeihilfe, da ich diese ja schon für meinen Arbeitgeber beantragt hatte.
    Ich erhalte ALG 1 530€
    Auf dem Konto der Verwaltung sind 1100€ Mietkaution.
    Im Moment habe ich nicht einen einzigen Cent in der Tasche.

  • Hallo, ich habe folgendes Problem. Wir haben im Mai diesen Jahres eine B-Schein Wohnung bezogen. Mietkaution wurde in bar überwiesen.
    Es gab ein Übergabeprotokoll. Seitdem haben wir folgende Probleme:
    - Ausbesserungen des Übergabeprotokolles wurden begonnen, aber nie zuende gebracht.
    - Silberfische mit mehr als 20 pro Tag (hierzu kam bereits ein Kammerjäger, der uns in Kenntnis setzte, das diese Problem in 8 Wo. nachdem das Gift aufgehört hat zu wirken wieder beginnen würde)
    - Andauernde Ruhestörung in der Nacht 0-5 Uhr und an Sonn-/Feiertagen durch lautes Musikhören des Nachbarn über uns. Polizei wird min. 3 die Woche gerufen
    - aufgrund der Ruhestörungen androhung tätlicher Gewalt gegenüber meines Freundes vom Nachbarn über uns
    - Schimmel unter den Fußleisten ( Maler haben einen Teil mit Chlor besprüht) jetzt ist unser Teppich fleckig das Chlor hat die Farbe rausgezogen der Teppich wurde extra für die Wohnung teuer gekauft.
    - Wasserschaden verschuldet durch oberen Nachbarn
    ( Waschbecken überlaufen lassen- Stromkasten stand unter Wasser und der Flur teile des Wohnzimmers und der Küche hatten einen Wasserschaden)
    Mehrfache Anrufe und Emails bei der Wohnungsverwaltung.
    Im Juli einen Brief geschickt mit Mietminderung (unter Vorbehalt) (war ein wenig hoch denke ich, aber der Mieterschutzbund hat nie eine Lösung für das Problem gehabt, da der Nachbar über uns ebenfalls dort angemeldet ist und es einen Interessenkonflikt geben würde.)

    Das verstehe ich jetzt nicht. Die Mietminderung richtet sich gegen Ihren Vermieter und nicht gegen den renitenten Obermieter. Ich befürchte, dass man diesen Mieterverein in der Pfeife rauchen kann.

    Vermieter schickte einen Widerspruch gegen die Minderung, da wir dem Vermieter eine angemessene Frist geben müssten, hatten wir bereits mehrfach getan, jedoch zeitgleich einen Verwalter, der sich die Schäden ansieht. Am Montag kamen die Maler der Verwaltung wegen Wasserschaden, Dienstag wollten wir die Miete für August überweisen, nachdem die Maler die Arbeiten dann ausgeführt hatten- doch da erhielten wir von der Verwalterin eine Fristlose Kündigung wegen Mietrückständen (Mietminderung und einbehaltung) zahlten im Juli die geminderte Miete und im August tat sich erst was wo wir die komplette Augustmiete zahlen wollten.
    Sie berechnet die Miete Juli und August und bezieht sich auf § 569 Abs. 3I BGB fü die fistlose kündigung und widerspricht einer Fortsetzung des Mietverhältnisses gemäß § 545 BGB.
    Ich habe eingesehen, dass die Mietminderung für Juli ein erhöht war, aber ich war fertig mit den Nerven, habe seit Wochen kaum geschlafen, hatte Ostern eine Fehlgeburt, habe eine chronische Autoimmunerkrankung, befinde mich derzeit in einem Klageverfahren wegen Kündigungsschutz und Maßregelung gegen meinen Arbeitgeber. Habe kurz um, nicht einen einzigen Cent in der Tasche und fliege jetzt zum 31.08 fristlos aus der Wohnung.
    Das würde für mich heissen, dass ich 24 Jahre, Arbeitslos und Obdachlos bin.

    So schnell wird man nicht obdachlos. Sie ziehen einfach nicht aus und dann muss der Vermieter eine Räumungsklage beantragen. Und da kämen dann die Dinge mit der MIetminderung zur Sprache, zu der Sie vom Gesetz her berechtigt sind.

    Wenn ich das richtig sehe, erhalte ich auch keine Prozeßkostenbeihilfe, da ich diese ja schon für meinen Arbeitgeber beantragt hatte.

    Da dieser Fall aber mit der ersten Sache nichts zu tun hat, sollten Sie unbedingt zum Amtsgericht, um sich einen Beratungsschein wegen der drohenden Kündigung zu holen.
    Ich erhalte ALG 1 530€
    Auf dem Konto der Verwaltung sind 1100€ Mietkaution.
    Im Moment habe ich nicht einen einzigen Cent in der Tasche.

    Bitte lesen Sie sich im Mietrechtslexikon zu Ihren Problemen "fristlose Kündigung" "Mietminderung", denn so einfach ist das für den Vermieter nicht, wenn wegen Mängel die Miete gemindert wird, hat er kein Recht auf Kündigung.

    Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.

    Und hier: Mietminderung ? Wikipedia

    und hier: Guter Rat Online | Recht - Die Miete kürzen - Wann Mietminderung erlaubt ist und worauf Sie achten sollten

  • Halo Keikei,

    als Mieter und Vermieter zu Mainschwimmer's Meinung von mir noch zusätzlich:
    Du solltest (besser: musst) für jeden Mangel an der Mietsache, jedes Fehlverhalten (bspw. auch nicht eingelöste Zusagen), den VM schriftlich nachweislich abmahnen und ihn auffordern, diesen Mangel zeitnah zu beseitigen.
    Die "berühmten" W's: Wer hat was wann gemacht, wie wirkte es sich aus, wer ist Zeuge?
    Bei Gerichtsverfahren wird immer gefragt, was der Kläger denn im Vorfeld bereits unternommen hat.

    "Mehrfache Anrufe und Emails bei der Wohnungsverwaltung."
    sind Mist. Normale Briefe an den Vermieter oder/und Wohnungsverwaltung, je nachdem, wer im MV steht, mit Zeugen in deren Briefkasten einlegen ist der bessere Weg.

    "Im Juli einen Brief geschickt mit Mietminderung"
    Das mag verstehen, wer will, ich nicht.

    "Sie berechnet die Miete Juli und August"
    Das mag auch verstehen, wer will.... Heisst das im Klartext, dass Du für 07+08 KEINE Miete gezahlt hast?
    Deine übrigen geschilderten Probleme, so schlimm, wie das alles ist, spielen beim Mietrecht leider gottseidank keine Rolle (sonst wäre so mancher anständige privater Vermieter schon längst bankrott.

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