Hallo!
Ich habe folgendes Problem:
einige Punkte in meiner Betriebskostenabrechnung haben sich von 2004 auf 2006 sehr stark erhöht(die Rechnung 2005 scheine ich gar nicht erhalten zu haben, jedenfalls liegt sie mir nicht vor.. und bitte nicht über die alten Zeiträume wundern, die Vermieter hat meinen Einspruch gegen die 2006er Rechnung so lange verschleppt, daß es jetzt immer noch um diese Abrechnung geht:
Versicherungen um 44%
Hat der Vermieter die Erhöhung, bzw. den Betrag, durch eine Versicherungspolice belegen können?
Strom(also natürlich nicht mein persönlich Verbrauchter, sondern der "Hausstrom") um über 200%
Da es hier nur 1 Zähler geben dürfte. muss auch hier der Verbrauch nachgewiesen werden
Müll um 42%
Belege vorgelegt?
-nun meine Fragen:
ich habe 2006 nur noch 7 Monate in der Wohnung gewohnt und bin dann umgezogen.Um die entsprechenden vergleichskosten von 2004 zu haben, habe ich die Jahreskostenn 2004 auf 7 von 12 monaten(also Jahresbetrag x 7/12) umgerechnet----kann man das so machen mit den 2004er-Kosten?
Jein!! Die Abrechnung für 2006 muss für den Mieter plausibel und nachprüfbar sein. Preiserhöhungen zu den Vorjahren müssten nachvollziebar sein. Hier kann der neue Vermieter z.B. nicht so einfach zu einer wesentlich teueren Versicherung wechseln, denn für ihn gilt das Gebot der Wirtschaftlichkeit.
-der neue Eigentümer (der die Wohnanlage 2006 übernommen hat, also in dem Jahr, in dem ich ausgezogen bin und in welchem es ja auch die Nebenkostenerhöhung gab) sagt nun, daß er mir die Erhöhnung dieser Posten nicht erklären könne,
Aber er muss die Höhe seiner Abrechnungen an Hand von Rechnungen belegen können. Hat er das?
da ihm keine Abrechnung des ehemaligen Verwalters vorliege.
Dann muss er die anfordern, so einfach ist das!
---ist das realistisch?--sind etwa erst 1,2 Jahre alte Akten vernichtet worden bzw. darf der neue Eigentümer keine Einsicht nehmen, obwohl sie seine jetzige Anlage betreffen?
--kann er sich darauf berufen bzw. muß ich das akzeptieren, daß der Vermieter nach einem Eigentümerwechsel die Erhöhung der beschriebenen Posten der Nebenkostenabrechnung nicht mehr begründen kann?(ich habe gelesen, daß die Beweislast beim Vermieter liegt; daß es zu einem Eigentümerwechsel kam, liegt ja nicht in meiner Verantwortung)
Er muss nicht die geringeren Kosten der Vorjahre begründen können. Es reicht aus, wenn er die Kosten für/ab 2006 belegen/begründen kann.
Ich überlege, ob ich vorschlagen soll, für die entsprechenden Posten ("Beweislast beim Vermieter; Wirtschaftlichkeitsgebot")den 2004 berechneten Betrag zu zahlen und das Thema damit endlich abzuschließen oder,falls dies nicht akzeptiert wird, eben auf eine begründung zu bestehen und so lange gar nicht zu zahlen
es wäre supertoll, wenn mir bald jemand antworten könnte, da ich zumindest laut meinung des Eigentümers die noch ausstehende Zahlung innerhalb von 14 Tagen beglichen haben soll..
Ganz vielen Dank und liebe Grüße!
schnuggn
Bitte beachten Sie, dass dies eine Meinung eines Laien ist, der sich etwas mit Mietrecht beschäftigt hat. Kompetente Antworten gibt Ihnen gerne ein Anwalt für Mietrecht, bzw. der örtliche Mieterverein.