Beiträge von Mainschwimmer

    sehr interessant.. danke
    aber das war nicht meine Frage.
    Für mich wird 3 Monate Frist gelten.
    Wenn sie mich jetzt rauswirft,

    Ein Vermieter kann seinen Mieter nicht einfach rauswerfen, aber das stand auch in dem Link.

    heißt das dann,
    ich muss genau in 3 Mon. ausziehen, oder darf
    ich auch schon vorher weg, wenn ich was finde??

    Wenn Sie die Kündigung akzeptieren, dann können Sie jederzeit ausziehen, müssen aber bis zum Ende der Mietzeit Miete bezahlen.

    Alles weitere zum Thema Miete finden Sie in diesem Lexikon:

    Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.

    Mal ehrlich, was wollen Sie mit Paragraphen, wenn die Wohnung noch nicht einmal schriftlich gekündigt wurde und/oder Sie dem Vermieter den Zugang zu Ihrem Zimmer nicht verwehrt haben.

    Wenn der Mietvertrag für die Wohnung nur bis Ende August läuft, dann müssen Sie die Schlüssel für die Wohnung auch erst am letzten Tag übergeben. Wenn Sie das eher gemacht haben, ist das wirklich Ihr Problem.

    Hallo!
    Ich habe folgendes Problem:
    einige Punkte in meiner Betriebskostenabrechnung haben sich von 2004 auf 2006 sehr stark erhöht(die Rechnung 2005 scheine ich gar nicht erhalten zu haben, jedenfalls liegt sie mir nicht vor.. und bitte nicht über die alten Zeiträume wundern, die Vermieter hat meinen Einspruch gegen die 2006er Rechnung so lange verschleppt, daß es jetzt immer noch um diese Abrechnung geht:

    Versicherungen um 44%

    Hat der Vermieter die Erhöhung, bzw. den Betrag, durch eine Versicherungspolice belegen können?

    Strom(also natürlich nicht mein persönlich Verbrauchter, sondern der "Hausstrom") um über 200%

    Da es hier nur 1 Zähler geben dürfte. muss auch hier der Verbrauch nachgewiesen werden

    Müll um 42%

    Belege vorgelegt?

    -nun meine Fragen:
    ich habe 2006 nur noch 7 Monate in der Wohnung gewohnt und bin dann umgezogen.Um die entsprechenden vergleichskosten von 2004 zu haben, habe ich die Jahreskostenn 2004 auf 7 von 12 monaten(also Jahresbetrag x 7/12) umgerechnet----kann man das so machen mit den 2004er-Kosten?

    Jein!! Die Abrechnung für 2006 muss für den Mieter plausibel und nachprüfbar sein. Preiserhöhungen zu den Vorjahren müssten nachvollziebar sein. Hier kann der neue Vermieter z.B. nicht so einfach zu einer wesentlich teueren Versicherung wechseln, denn für ihn gilt das Gebot der Wirtschaftlichkeit.

    -der neue Eigentümer (der die Wohnanlage 2006 übernommen hat, also in dem Jahr, in dem ich ausgezogen bin und in welchem es ja auch die Nebenkostenerhöhung gab) sagt nun, daß er mir die Erhöhnung dieser Posten nicht erklären könne,

    Aber er muss die Höhe seiner Abrechnungen an Hand von Rechnungen belegen können. Hat er das?

    da ihm keine Abrechnung des ehemaligen Verwalters vorliege.

    Dann muss er die anfordern, so einfach ist das!

    ---ist das realistisch?--sind etwa erst 1,2 Jahre alte Akten vernichtet worden bzw. darf der neue Eigentümer keine Einsicht nehmen, obwohl sie seine jetzige Anlage betreffen?

    --kann er sich darauf berufen bzw. muß ich das akzeptieren, daß der Vermieter nach einem Eigentümerwechsel die Erhöhung der beschriebenen Posten der Nebenkostenabrechnung nicht mehr begründen kann?(ich habe gelesen, daß die Beweislast beim Vermieter liegt; daß es zu einem Eigentümerwechsel kam, liegt ja nicht in meiner Verantwortung)

    Er muss nicht die geringeren Kosten der Vorjahre begründen können. Es reicht aus, wenn er die Kosten für/ab 2006 belegen/begründen kann.

    Ich überlege, ob ich vorschlagen soll, für die entsprechenden Posten ("Beweislast beim Vermieter; Wirtschaftlichkeitsgebot")den 2004 berechneten Betrag zu zahlen und das Thema damit endlich abzuschließen oder,falls dies nicht akzeptiert wird, eben auf eine begründung zu bestehen und so lange gar nicht zu zahlen

    es wäre supertoll, wenn mir bald jemand antworten könnte, da ich zumindest laut meinung des Eigentümers die noch ausstehende Zahlung innerhalb von 14 Tagen beglichen haben soll..

    Ganz vielen Dank und liebe Grüße!

    schnuggn

    Bitte beachten Sie, dass dies eine Meinung eines Laien ist, der sich etwas mit Mietrecht beschäftigt hat. Kompetente Antworten gibt Ihnen gerne ein Anwalt für Mietrecht, bzw. der örtliche Mieterverein.

    1. Ein Dampfreiniger ist wirksam bei Fettschmutz, gegen Kalk ist nur ein Kalkentferner auf Zitronensäurebasis erfolgreich. Der dürfte das Material (meist Eloxal) nicht angreifen.

    2. Eine Lebensdauer für solche Duschtüren, nach der sie ausgetauscht werden müssten, gibt es nicht.

    3. Alle Veränderungen in dieser Sache müssen/sollten Sie sich vom Vermieter (schriftlich) genehmigen lassen.

    Sie haben schon richtig erkannt, dass der Vermieter verpflichtet ist, die Heizkostenverordnung zu erfüllen. Im folgenden Link hat der Autor (Experte)Hinweise auf Urteile genannt, das sollten Sie lesen, bevor Sie weitere Schritte einleiten: Heizkostenverordnung

    Die letzte Heizkostenrechnung sollten Sie aber auf jeden Fall um 15% kürzen. Berufen Sie sich dabei auf dieses Urteil: Berliner MieterGemeinschaft e.V.- Urteil: Kürzung bei nicht verbrauchsabhängiger Heizkostenabrechnung

    Da gibt es keine Chance, Sie müssen den Strom bezahlen, den Sie verbraucht haben. Punkt!

    Stromheizungen sind die teuerste Methode, um eine Wohnung zu beheizen. Egal ob als wuchtige Standgeräte oder als Fußbodenheizungen.

    Als man damit begann mit Strom zu heizen, lag der Strompreis für verbilligten Nachtstrom bei ca. 4 Cent kWh (umgerechnet). Schauen Sie auf Ihre Stromrechnung, was Sie heute bezahlen müssen.

    Einzige Möglichkeit aus diesem Dilemma rauszukommen, wäre Umzug in eine andere Wohnung, die preiswertere Wärme bietet.


    BAULINKS.de: redaktionelle Beiträge rund ums Bauen, Architektur, Immobilien und Wohnen

    Elektroheizung: teuer und umweltfeindlich! Nachtspeicherheizung / Wärmewellenheizung / Infrarotheizung / elektrische Heizung / Elektrowärme (Test - Warentest - Verbraucherzentrale))

    Wir sind dann sofort noch am 13. zum Vermieter gefahren und haben gegen Quittung alle Mietforderungen (auch die ungerechtfertigt eingezogene Miete für Juli) in Bar bezahlt.

    Und darüber haben Sie ja Belege!

    Man entschuldigte sich, dass bei der Eingabe des Mietfreien ersten Monats wohl etwas falsch gemacht worden sei.
    Auf Nachfrage teilte man uns mündlich mit, dass die Kündigung nun gegenstandslos sei und man sich wegen der ja nun zuviel gezahlten Monatsmiete mit uns tel. in Verbindung setzen wollte.
    Hat man natürlich nicht. Weder telefonisch , noch schriftlich.
    Telefonhotline nur stundenlanges Gedudel, aber niemand hebt ab.

    Von Schock der fristlosen Kündigung mal ganz abgesehen, haben wir trotz der mündlichen Entschuldigung ein ungutes Gefühl:

    Ist die Kündigung der Wohnung jetzt wirklich vom Tisch?

    Ja, Sie können belegen, dass die Miete bezahlt ist.

    Oder müssen wir der Kündigung nochmals schriftlich widersprechen?
    Darf ein Vermieter überhaupt ohne Ankündigung zwei Monatsmieten gleichzeitig einziehen? Irgendwie ziemlich erschütternd, wenn einem so etwas passiert.

    Wie sollen wir uns jetzt verhalten?

    Ganz normal weiter leben.

    Danke im Voraus für die Hilfe!

    lg.

    Scoobidoo

    Alles zum Thema Kündigung, fristlos und fristgerecht finden Sie hier:

    Mietrecht von "H" bis "P" | Stichworte für die Suche im Mietrecht

    Hallo,

    Daher meine Frage: ist der Zusatz im Mietvertrag überhaupt rechtswirksam, dass ich alle Fenster bei schlechter Witterung zu schließen habe?

    Vielen Dank für die Antworten!

    Nö, für Schäden am Parkett müssten Sie oder Ihre Haftpflichtversicherung aber eintreten. Und, so schnell regnet es bei nur gekipptem Fenster nicht rein. Oder probt an Ihrem Haus die Feuerwehr den Ernstfall?

    Wir haben kürzlich einen Mietvertrag unterschrieben. Wenige Wochen danach rufen uns die jetzigen Mieter an und erzählen uns, dass sie vor 3 Jahren den Keller renoviert haben und für das Verlegen des Fußbodens Geld von uns bekommen möchten. Wir waren perplex, weil wir davon nichts wussten und bei der Hausbesichtigung mit dem Makler kein Wort darüber verloren wurde, dass man für den Fußboden bezahlen muss.

    Da wäre ich auch verwundert.

    Also telefonierten wir mit der Vermieterin und die sagte uns, dass die jetzigen Mieter mit ihr eine Vereinbarung getroffen hatten,

    Und diese Vereinbarung betrifft nur die Vermieterin und die Noch-Mieter

    dass sie den Keller renovieren und deswegen müssten wir gar nichts bezahlen und sollten uns auch nicht dazu überreden lassen. Die Vermieterin hat das dann auch nochmal den jetzigen Mietern gesagt.

    Da Sie diese Vereinbarung nicht zu interessieren hat, für Sie zählt nur der Zutand des Hobbyraumes bei Besichtigung.

    Unsere Vormieter ließen jedoch nicht locker und haben uns weiter kontaktiert und uns dann erklärt, dass sie den Boden rausreißen, wenn wir ihn nicht bezahlen. Aus ihrer Sicht ist die Vereinbarung mit dem Vermieter von vor 3 Jahren, die auch im Mietvertrag steht, nicht rechtsgültig

    Wer sagt das? Das sagt doch der, der Geld kassieren will.

    und deswegen möchten sie nun eine Kostenübernahme. Und da der Vermieter sich weigert, müssten wir das nun bezahlen.

    Das ist Quatsch, denn Sie haben mit den Nochmietern nichts am Hut.

    Unser Problem ist nun: Wenn die ernst machen, ziehen wir bald in ein Haus ein, in dem die Hobbyräume im Keller nur noch einen Betonboden haben.

    Darum soll und muss der Vermieter kümmern, schließlich kassiert er ja auch die Miete.

    Das bedeutet zusätzliche Kosten und Zeit für uns, um die Räumlichkeiten bewohnbar zu machen. Wenn wir das vorher gewusst hätten, hätten wir sicherlich um Kaution und Maklergebühr verhandelt, immerhin haben wir gerade fast 4.000 EUR ausgegeben dafür.

    Haben wir ein Anrecht darauf, dass uns das Haus in dem Zustand übergeben wird, in dem wir es bei der Besichtigung präsentiert bekommen haben? Muss der Vermieter sich nun um den Boden kümmern?

    Für die beiden letzten Fragen sollten Sie besser einen Anwalt für Mietrecht befragen, hier arhalten Sie nur Antworten von Laien.

    Hier kann und muss Druck vom Vermieter kommen. Und diesen Druck könnte man von Seiten der übrigen Mieter verstärken, in dem die übrigen 5 Parteien eine Mietminderung ankündigen.

    Hier endet aber die Möglichkeit, die ein Forum hat. Weitere Schritte sollten Sie unbedingt mit einem Anwalt für Mietrecht absprechen.

    Ganz kurz, JA!

    Denn der Gesetzgeber gibt dem Vermieter eine Zeit von 12 Monaten für die Vorlage der Betriebskostenabrechnung nach dem Ende des Abrechnungszeitraums. Und ich gehe davon aus, dass dies bei Ihnen das Kalenderjahr ist. Demnach könnte sich Ihr Exvermieter noch Zeit lassen bis Ende Dezember 2010.

    Ich wohne in einer Wohnung mit drei Parteien. Diese empfangen ihre TV Programme alle über eine analoge Satanlage.

    Das ist auch ausreichend, weil der Vermieter nur verpflichtet ist, Ihnen die Grundversorgung zu gewähren.

    Einer der Mieter beitzt keinen Fernseher und der andere interessiert sich nicht für Technik und ist deshalb mit der uralt analog Anlage zufrieden.
    Ich hätte nun aber gerne die neuen Digitalen TV Programme incl. HDTV und möchte mir auch einen digitalen Sat Receiver zulegen.

    Das ist einzig und allein Ihr Privatvergnügen, für das der Vermieter keinen Euro locker machen muss.

    Dazu müsste aber das LNB an der Satschüssel in ein digitales gewechselt werden. Bei Nachfrage beim Vermieter meinte dieser "Die anderen Miedter beschweren sich auch nicht und es wird dann eben gewartet bis das analoge Signal irgendwann abgeschaltet wird, so lange läuft es ja dann noch" (Vermieter hat von Technik keine Ahnung).

    Muss er auch nicht, denn Sie können ja alle Analogsender empfangen

    Muss man sich sowas gefallen lassen?

    Ja!

    Irgendwie sehe ich nicht ein, dass ich ganz alleine das digitale LNB und den Techniker dafür aus eigener Tasche bezahle. Zumal die Partei, die analog Fern sieht, dass dann ja auch nutzen könnte.

    Tja, so ist das nun mal in einem Mehrparteienhaus.

    Ist der Vermieter eigentlich verpflichtet die Sat Anlage an die neuesten technischen Maßstäbe anzupassen?

    Nein!


    Denn so ist ja nichtmal der Betrieb eines Festplatten Receivers möglich, denn der funktioniert nur mit digitalen Programmen.

    Ja und?

    Fühle mich da irgendwie wie im tiefsten Mittelalter, was die technischen Möglichkeiten betrifft.

    Suchen Sie sich eine Wohnung mit all diesen technischen Spielereien und gut ist.

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