Beiträge von Mainschwimmer

    Hallo ich habe das selbe problem bei mir geht es ab schlimmer als zu alten römer zeiten bei uns werden die Heizkosten direkt an den vermieter gezahlt

    Das ist bei (Gas)zentralheizungen üblich, dass die Mieter an den Vermieter eine Vorauszahlung leisten, mit der dann der VM das Gas bezahlt. Sprechen Sie mit den Stadtwerken, damit alle Mieter das Gas bezahlen können und das Geld dann von der Miete einbehalten.

    nur dieser hat seit November 2009 diese kosten nicht bei Stadtwerke bezahlt u dann wurde uns im Januar die Heizung abgestellt jetzt steh ich hier mit meiner Tochter ohne Heizng wir leben im Altbau das ist abends echt bitter kalt hier dazu kommt das mein Vermieter mir meine Einbauküche auch noch geklaut hat

    Wie ist er denn in Ihre Wohnung gekommen? Wenn er einen Schlüssel hat, dann muss er den rausrücken. Oder besser, sie wechseln den Schließzylinder aus, dann kann er nicht mehr rein.
    Ein neuer Zylinder kostet im Baumarkt 10,- bis 15,- Euro.

    u die einfach oben an 4 ausländer abgegeben hat ich habe die Polizei schon verständigt muss aber den Kaufvertrag erst vorbringen das es auch wirklich meine ist die Küche gehörte aber mir u meinen Ex er hat die Quittung aber gott sei dank noch so das ich Montag zur Polizei kann u denen das vorlegen kann aber dazu kommt noch das ich immer noch keinen Herdanschluss u kein strom im wohnzimmer habe

    Schriftlich auffordern (Einschreiben, oder persönlich gegen Unterschrift übergeben)14 Tage Zeit geben, danach die Miete mindern (hier könnten 10% angemessen sein)

    u ich mit meiner tochter hier hausen muss wie die letzten henker da bekomm ich nur von Ihm die drohung wenn man ihn drauf anspricht herr vermieter so u so sie fliegen raus sie werden sehen..sowas hat die welt noch nicht erlebt...ich werde jetzt defenetiv im Mieterschutzbund eintretten damit ich mich mit solchen leuten nicht mehr ärgern muss


    Es könnte sein, dass der Mieterverein/bund nicht sofort tätig wird, weil Sie noch nicht lange genug Mitglied sind. Sollte das sein, dann wäre ein Anwalt für Mietrecht die bessere Wahl.

    Wer hier der Dummschwätzer ist, dürfte doch wohl schon in Ihrem Eingangsbeitrag nachzulesen sein, in dem Sie sich darüber beschweren, dass sich der andere Mieter an Ihrem Strom vergreift und clever wie er ist mit Ihrem Flurlicht.....ach ich hör auf, auch Kollege Gruwo ist aus Ihrem Kauderwelsch nicht schlau geworden.

    Also warten wir auf einen anderen User, der da noch durchblickt.....oder auf ein Wunder, das dann aber bei Ihnen passieren müsste.

    ich bin nicht blöd! verstanden ?

    Tut mir Leid, aber dazu kann ich nur grinsen

    dann erklären sie mir bitte warum ich dann eine summe von genau 247euro bezahlt habe unter dem punkt allgemeinstrom für den zeitraum 1.1.2009-31.12.2009 wenn denn die zwei glühbirnen sowenig verbrauchen.

    Ich versuche Ihnen seit Anfang an zu erklären, was das Wort Allgemeinstrom zu bedeuten hat. Aber jetzt gebe ich es auf, weil Sie es sind der nicht verstehen will oder kann.

    und dabei spielt der stromverbrauch der separat von uns zu unserer wohnung geht keine rolle.verstehen sie mein problem nicht?

    Wenn Sie, klug wie Sie sind, folgendes heraus gefunden haben, ich zitiere: "Dieses Licht bzw. strom wird aber auf unsere Alleinige kosten d.h. auf unsere separate stromrechnung abgerechnet und nicht von dem anderen mieter, der zugriff auf das licht hat, mit bezahlt".

    Denn dieses Licht kostet mal 0,05 Cent pro Minute.

    So, und bevor Sie jetzt noch einmal antworten, sollten Sie vorher in den Keller gehen und nachschauen, ob dort eine Zentralheizung steht für die beiden Wohnungen des Hauses.

    Noch mal gaaanz laaaangsam:

    Sie bezahlen Hausstrom für die Heizung und für das gemeinsam zu nutzende Licht im und am Haus. Und dieser Strom wird über eine Zähler ermittelt und abgerechnet. Verstanden?

    Dann gibt es im Treppenhaus noch einen Schalter, mit dem das Licht zu Ihrer Etage ein- und ausgeschaltet wird. Sie befürchten, dass der clevere Mieter aus dem Erdgeschoss sich an Ihrem Licht vergreift und das soll Ihr Vermieter ändern. Verstanden?

    Ihr Vermieter lehnt Ihr Ansinnen zu Recht ab, weil die Kosten der anders zu verlegenden Anschlüsse in keinem Verhältnis zu dem entstehenden "Schaden" stehen, weil bei 2x 60 Watt pro Minute 0,05 Cent Verbrauch entstehen. Verstanden?

    Aber alles das haben Sie nicht verstanden, weil Sie behaupten, dass Sie 250,- Euro pro Jahr für Ihr Treppenhauslicht bezahlen müssen. Und das ist Quatsch!!

    P.S. Was hat eigentlich das bisschen Licht zu Ihrer Wohnung mit dem Hausstrom zu tun? Nichts, denn Sie schreiben ja selbst, dass der über Ihren Zähler läuft.

    Jetzt machen Sie aber mal halblang. Wenn 2x 60 Watt Glühbirnen (nur mal angenommen) pro Minute für 0,05 Cent Strom verbrauchen, dann frage ich mich, wie Sie auf 250,- Euro kommen.

    Sie bezahlen laut Nebenkostenabrechnung Strom für die Beleuchtung des Hauses (außer für das Licht zu Ihrer Etage) und für den Betrieb der Heizung. Die Heizung wird mit Öl oder Gas betrieben, aber für Steuerung und Pumpe wird Strom gebraucht. Und das ist dann der Hausstrom.

    Ist doch ganz einfach. Sie passen auf, wie oft der Mieter von unten Ihr Licht anschaltet und kassieren dann die Gebühren für Strom (bei 2x 60 Watt macht das pro Minute 0,05 Cent). die Kosten für die Betätigung des Schalters lassen sich leider nicht berechnen.

    Vielen Dank das hat mir sehr geholfen!

    Er kommt dazu, weil er Untermieter war, der Hauptmieter ist ausgezogen und er will den Vertrag übernehmen. Wie gesagt "er will" und bevor er das getan hat (was er ja noch nicht getan hat) hat er den Vertrag mit mir abgeschlossen.

    Selbst wenn er jetzt den Vertrag abschließt (nehmen wir an heute) dann ist mein Vertrag laut Datum doch trotzdem ungültig?!

    Vielen Dank!

    Nö, wenn Sie das Mietverhältnis nicht antreten wollen, müssen Sie jetzt aktiv werden.

    Modernisierungsmaßnahmen, vor allen Dingen wenn sie so früh angekündigt werden, müssen geduldet werden. Wie Sie den Handwerkern Zugang zu Ihrer Wohnung verschaffen, ist einzig Ihr Problem.

    Die Zahlung einer Vergütung durch den Vermieter für den Schließdienst kann ich nicht erkennen.

    Danke für die Hilfe, aber vielleicht bin ich zu blind, aber ich weiß nicht genau wie mir das weiter hilft.

    Klar ist, mein Mitbewohner kann noch nicht an mich untervermieten, wenn er selbst nicht der Mieter ist (ich kann ja auch nix verkaufen, was ich selbst nicht besitze).

    Wie kommt er denn dazu, einen (Unter)mietvertrag mit Ihnen abzuschließen? Ist er sich seiner Sache wiklich so sicher?

    Aber inwiefern bin ich verpflichtet mich an den Vertrag zu halten. Kann ich - wenn ich will - meine Sachen packen und den Vertrag zerreißen? (Bildlich nicht wörtlich natürlich)

    Der Vertrag, den Sie haben ist wertlos, weil er sich derzeit auf ein Mietobjekt bezieht, das er garnicht vermieten kann, weil er (noch) nicht Mieter dieser Wohnung ist.

    Jetzt könnten Sie noch einen Rückzieher machen, solange der Vertrag zwischen Ver- und Hauptmieter noch nicht in trockenen Tüchern ist.

    Eine Betriebskostenabrechnung richtet sich nicht danach, wann Sie ausgezogen sind. Solche Abrechnungen werden immer für den Zeitraum eines Jahres erstellt, wobei das nicht das Kalenderjahr sein muss.

    Alle Rechnungen dieses Zeitraums werden für die Abrechnung benötigt, also auch solche für den Zeitraum nach Ihrem Auszug. Sie bezahlen aber nur für die Zeit, die Sie noch die Wohnung mieteten.

    Abrechnungen der Heizkosten müssen bei einem Nutzerwechsel nicht zwingend durch das Ablesen der Messstände ermittelt werden, das geht auch nach der Gradtagstabelle.

    Weitere Fragen beantwortet gerne dieses Lexikon:

    Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.

    ich wohne (hause) in einer zimmervermietung.

    Ist das so etwas ähnliches wie ein Wohnheim, oder haben Sie dieses Zimmer selbst möbliert?

    laut vertrag 20-25m.

    Sie sollten sich entscheiden, ob 20 oder 25 m². Der Unterschied ist schon beträchtlich.


    letzte messungen hqaben 18m ergeben.

    Vorausgesetzt es ist eine von Ihnen möblierte Wohnung, dann können Sie bei einer Abweichung bei der tatsächlichen Größe von 10% und mehr, die Miete entsprechend mindern.

    das a-amt kümmert sich aber nicht.

    Egal ob Arbeitsagentur oder ARGE, die haben mit Wohnungs/Zimmervermietung nichts zu tun. Die ARGE (Job-Center) bezahlt nur die KdU für eine angemessene Wohnung.


    nun habe ich noch ein problem--die post kommt immer zum hausmeister-der nimmt jedoch meine post nicht mer an.er schickt sogar meine briefe,nach einem privaten streit,retour.was kann ich rechtlich machen?

    Gegen den Hausmeister nichts! Beantragen Sie beim zuständigen Postamt, dass Ihre Post dort postlagernd verwahrt wird. Und suchen Sie sich eine Wohnung mit eigenem Briefkasten.
    gruß hamburg


    Keine ?doppelte Toleranzgrenze? bei falschen Wohnflächenangaben Mietrecht, Pachtrecht 123recht.net

    Eine Abrechnung über die Betriebskosten muss zwingend einmal pro Jahr erfolgen, wenn die Mieter eine Vorauszahlung leisten. Der Abrechnungszeitraum wiederum muss 1 Jahr betragen, wobei dies nicht unbedingt das Kalenderjahr sein muss.

    Von wann bis wann ist auf Ihrer Abrechnung der Abreichnungszeitraum?

    Und darum bezahlen Sie nur den anteiligen Betrag, wenn Ihre Mietzeit nicht identisch mit dem Abrechnungszeitraum ist.

    Über die Höhe einer Mietminderung kann Ihnen nur ein Mieterverein oder ein Anwalt für Mietrecht Auskunft geben. Sie können ja schon mal die bekannten Tabellen durchforsten, ob Sie einen ählichen Fall als Muster verwenden können:

    Mietminderungstabelle

    Mietminderung: Wie kürze ich meine Miete richtig - Ratgeber - Ratgeber Geld + Karriere - Bild.de

    Mietminderungstabelle Abfluss Abwasser Balkon Baulärm Bauarbeiten Bordell Disco Discothek Durchlauferhitzer Dusche

    Warum sollte das denn geändert werden? Das Licht zu Ihrer Wohnung läuft über Ihren Zähler und das ist richtig, denn wer außer Ihnen hat ein Interesse daran, dieses Licht einzuschalten, denn der Weg zu Ihrer Wohnung ist ja kein gemeinschaftlicher Treppenaufgang, oder doch?

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