Warum also kaufen Sie denn einen neuen Kühlschrank, wenn Sie wussten, dass dies laut Vertrag Sache des Vermieters war. Wenn er das Geld nicht freiwillig raus gibt, müssen Sie eben Klagen.
Beiträge von Mainschwimmer
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Sie müssen nur renovieren, wenn diese Pflicht im Mietvertrag vereinbart ist. Aber Achtung, nicht alles was da so geschrieben wurde ist auch rechtlich in Ordnung. Am besten den Vertrag von einem Mieterverein checken lassen. Wurde der Zustand der Wohnung beim Einzug in einem Protokoll festgehalten, das wäre wichtig.
Wenn die Küche mitvermietet wurde hätte der VM auch den defekten Kühlschrank ersetzen müssen. Wenn der alte entsorgt ist, muss der von Ihnen gekaufte in der Wohnung bleiben.
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Natürlich darf er das! Wenn Sie beide den Mietvertrag abgeschlossen haben, dann müssen auch beide wohnen bleiben oder gemeinsam kündigen. Dem Vermieter kann es schnurzegal sein, ob sich Ihre Partnerin trennen will.
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Haben Sie diese Schäden verursacht? Wenn ja, dann verstehe ich Ihre Frage nicht wirklich.
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Schau bitte in diesen Link. §2 und §3 dürften wohl auf deinen Fall zutreffend sein.
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Verbot ist Verbot, auch wenn es nur 4 Monate sind.
Und, Sie erwarten doch nicht ernsthaft Tipps, wie Sie dieses Verbot umgehen können?
Wenn Sie zum 31.12. kündigen wollen, sollten Sie nicht mehr lange überlegen, den der letzte Kündigungstermin wäre der Montag, 04.10..
Dann müsste Ihr Vermieter die Kündigung beweisbar erhalten haben.
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Ich gebe es auf. Jemandem, der so beratungsresistent ist wie dieser Fragesteller soll sich beim Mieterverein beraten lassen.
Ist das denn so schwer, sich nach den Gaspreisen zu erkundigen?
Die von Ihnen genannten Zahlen haben doch mit dem Gaspreis nichts zu tun. Oder anders erklärt, wenn der Gas- oder Ölpreis steigt wird auch das Heizen teurer.Und jetzt ist hier für mich Schluss!!!
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Das ist aber keine Antwort auf meine Frage. Es ist doch allseits bekannt, dass die Gaspreise enorm gestiegen sind, bei Ihnen nicht?
Daher lautete meine Frage, zu welchen Preisen das Gas in den beiden Jahren von dem Energielieferant (Stadtwerke?) geliefert wurde.
Noch besser wäre es, Sie würden den örtlichen Mieterverein aufsuchen. Dort wird man die Gaspreise auch kennen und dort könnten Sie auch die Abrechnung der Heizkosten überprüfen lassen.
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Es ist unüblich, dass bei der Abrechnung der Betriebskosten Rechnungskopien beigefügt werden. Sie haben aber als Mieter das Recht, Einsicht in die Unterlagen beim Vermieter zu nehmen.
Dort können Sie dann auch prüfen, in wie weit dieses Bürogebäude mit den Kosten für Grundsteuer und Hausversicherungen belastet wird, weil diese Steuer und die Versicherung bei Gewerbevermietung höher sind.
Mietrecht, die Betriebskostenabrechnung bei gemischter Nutzung
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Für Heizkosten fallen etwas über 300 EURO mehr Kosten an. Die Verbrauchswerte liegen zum Jahr 2008 nahezu identisch.
Und wie sieht es mit dem gestiegenen Gaspreis aus?
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Mit welcher Begründung? Nach 1,5 Jahren dürfte eine Wohnung noch nicht für eine Renovierung "reif" sein.
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Gegen die Wandfarbe "sand" kann der Vermieter keine Einwände vorbringen.
Hier ein Urteil zur Wandfarbe: Mietrecht: die Farbe für Anstriche bei der Durchführung von Schönheitsreparaturen
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Meine Frage: Ist es zulässig, dass das Restaurant an der Gemeinschafts-Heizanlage mit angeschlossen ist und die Heiz-Kosten des Restaurants in die Gesamt-Abrechnung des Hauses mit einfließen ?
DANKE für eure Hilfe.
Natürlich ist das zulässig, denn auch für das Restaurant gilt die selbe Heizkostenverordnung wie für die Wohnungen.
Überzeugen Sie sich: Heizkostenverordnung
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Für die Auszahlung der Kaution kann sich der Vermieter bis zu 6 Monate Zeit lassen. Egal ob die Wohnung wieder vermietet ist, oder nicht.
Und dann darf er auch noch einen Betrag für eine mögliche Nachzahlung der Betriebskosten aus diesem Jahr einbehalten. Für die Abrechnung der Betriebskosten aus 2010 wiederum hat er Zeit bis zum 31.12.2011
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Gruwo: ich habe noch keine Abrechnung erhalten.
Wenn Sie noch keine Abrechnung erhalten haben, frage ich mich, woher Sie die Zahlen haben und warum die Aufregung.
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Insoweit kann ich dem Argument mit der Toilette durch meinen Vorredner auch nicht so ganz zustimmen

Wenn ich die Toilette nicht regelmäßig putze und z.B. den Urinstein wachsen lasse, ist bald Schluss mit lustig und das Ding verstopft. Nichts anderes passiert mit dem Abfluss am Balkon, nur der wächst dan mit Moos und Algen zu.
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Hier wäre eine Definierung der Regeln zu finden:
EnergieausweisNeuregelung des Umlagemastabes bei der Heizkostenverteilung
und hier: Die neue Heizkostenverordnung: Ab 01.01.2009 wird es ernst!
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Bitte melden Sie sich wieder hier mit Ihrem Nick an und klicken dann in der Zeile oben den Begriff Suchen an. Dieses Thema wurde im Forum schon xxx Mal behandelt. Da ist alles gesagt worden.
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Ich frage mich, warum man sich trotz Verbot im Mietvertrag einen Hund anschafft? Wenn sich Mitmieter beschwert haben, hilft es Ihnen auch nicht, wenn der Hausmeister ein Auge zugedrückt hat. Suchen Sie sich eine neue Bleibe, in der Sie den Hund halten können.
In der jetzigen Wohnung riskieren Sie die Kündigung.
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