Beiträge von Mainschwimmer

    Hallo

    ich bin neu hier und habe folgende Frage,
    wohne jetzt das erste mal zur miete und nach ca einem halben jahr war der Abluss der Spüle in der Küche verstopft.

    Hier hängt es davon ab, wer für die Verstopfung verantwortlich ist. In der Regel ist der Mieter für den Weg des Rohres bis zum Fallrohr (Hauptrohr) zuständig, weil dann feststeht, dass die Verunreinigungen von ihm stammen.

    Habe es erst selbst versucht, Spirale aus dem Baumarkt gekauft wurde aber dadurch leider nicht besser.
    Hab dann die Hausverwaltung angerufen die haben eine Klempnerfirma damit beauftragt.
    Gut der hat dafür allerhöchstens 10 min gebraucht dann war alles wieder frei.
    Ich musste dann noch einen wisch unterschreiben aber der Monteur hat mir versichert das die hausverwaltung bezahlt weil er ja auch von denen engagiert wurde.

    Jetzt habe ich heute eine Rechnung von der Hausverwaltung mitsamt Kopie von der Klempnerfirma bekommen.
    122 Euro
    Davon soll ich 33 Euro auf das Verwaltungskonto der Hausverwaltung überweisen.

    Muss ich das zahlen ?? Ist das rechtens??

    Da, wie ich oben schon schrieb, der Verursacher für die Kosten aufzukommen hat, könnte ich mir durchaus vorstellen, dass Sie mit den 33,- Euro gut aus der Sache heraus kommen. Sollte der Vermieter aber Ursachenforschung betreiben, könnte es teurer werden.

    Die Abflussrohre dieser Wohnung sind schon sehr alt und ich habe garantiert keine lebensmittel oder sonstiges in den abfluss gegeben.

    Mietrecht und Abwasserprobleme, Verstopfungen u.a.

    Das Füllen einer Badewanne über einen Durchlauferhitzer ist aber in 10 Minuten nicht getan (das weiß ich aus Erfahrung, hatte mal so was vor Jahren, als der Strompreis noch moderat war).

    Und da wir die Badegewohnheiten von Tanja66 nicht kennen, kann sie es ja selbst ausrechnen, was dieses Vergnügen kostet. Dann erst weiß sie, ob eine Beschwerde beim Vermieter überhaupt Sinn macht, oder?

    Ich hatte den Beitrag geschrieben, aber nicht abgeschickt. Und als ich das tat, waren zwischenzeitlich andere Antworten vor meiner.

    Aber ich habe in den anderen Antworten nichts davon gelesen, wie teuer in Euro ein Durchlauferhitzer tatsächlich das Wasser erwärmt.

    Ein Teil dieser Klauseln mit den Schönheitsreparaturen sind nach Rechtspechung des BGH ungültig. Die Schleif- und Versiegelungsarbeiten am Parkett sind grundsätzlich Sache des Vermieters.

    Die Wartung der Therme wiederum gehört zu den umlagefähigen Kosten und muss daher vom Mieter bezahlt werden, auch wenn der Vermieter diese Arbeit in Auftrag gibt.

    Darum Klartext, in solch eine Wohnung zieht man nicht ein, da sollen sich andere Mieter später mit dem Vermieter rumärgern. Denn hier ist Ärger bis zum Gericht vorprogrammiert.

    Finger weg von solch einem Mietvertrag.

    Oh je, das ist teuer! Durchlauferhitzer werden in der Regel nicht über eine Steckdose sondern mit Starkstrom betrieben, da kann man nicht messen, wieviel Strom verbraucht wird.

    Tatsache ist aber auch, dass die teuerste Möglichkeit zur Erhitzung von Wasser der elektrische Durchlauferhitzer ist. Hierbei muss nämlich das Wasser quasi im Vorbeifließen auf Temperatur gebracht werden. Und das klappt nur bei Geräten mit einer hohen Stromaufnahme (Verbrauch).

    In der Regel haben Durchlauferhitzer einen Anschlusswert von 18 oder 22 kWh. Und das heißt, dass bei einem Betrieb von einer Stunde Strom im Wert von knapp 5,- Euro verbraucht wird.

    Also ist nicht der Vermieter oder die RWE für den hohen Stromverbrauch haftbar zu machen, sondern der Verbraucher/die Verbraucherin, die diesen Strom tatsächlich verbraucht hat.

    also ich muss vom vermieter dann etwas zurück bekommen, ganze 450 €uro. nur ich denke wäre es blödsinn wenn ich ihn anschreibe und ihn bitte es mir zurück zu überweisen, da kann ich es doch von der miete abziehen oder?

    Das würde ich jetzt nicht machen. Aber warum haben Sie den überhöhten Betrag sofort überwiesen?

    kann ich die nebenkostenvorauszahlung auch halbieren für die zukunft?

    Auch das dürfen Sie nicht ohne Erlaubnis des Vermieters

    für das nächste jahr wäre es ja dann eine rückzahlung von ca. 1000€ diese 450 sind gerade mal für 4 monate.

    lieben dank

    Und dann sollten Sie bitte zuerst einmal abwarten, was Ihr Vermieter zu den im Mietvertrag genannten Nebenkosten und deren Interpretation zu sagen hat. Möglicherweise erwächst daraus ja ein Streit, weil er das Ganze anders sieht.


    falsch gedacht sie wollen eine nachzahlung von 135 euro aber nun zumeigentlichen.

    In meinem mietervertrag steht folgendes:

    kaltmiete 400E

    mit dieser Miete sind sämtliche Betriebskosten bezahlt, soweit sich nciht aus Ziffer 2 etwas anderes ergibt.

    so unter punkt 2 steht:

    2. Zusätzlich zur Miete bezahlt der Mieter

    b) für Wasserversorgung, Entwässerung, Müllabfuhr (weitere betriebskosten hier eintragen)

    da steht nichts

    Dann können und dürfen keine weiteren Kosten auftauchen, da Sie ja mit Strom heizen, den Sie mit dem Versorger abrechnen.

    also müsste ich nur für diese 3 positionen bezahlen????

    Richtig

    unter §4 verteilung und abrechnung der heiz und betriebskosten steht noch mal ein unterpunkt:

    4. andere Betriebskosten werden verbrauchsabhängig oder verursachungsabhängig abgerechnet, soweit sie entsprechend erfasst werden. andernfalls erfolgt die abrechnung über die betriebskosten nach dem anteil der wohnfläche.

    Das gilt dann nur für Wasser/Abwasser, Müllabfuhr!

    Heisst das das dies gilt für die versicherungen hausmeister und so weiter??? oder eben nur für die heizkosten, die ich ja sowieso nicht zahle, weil ich keine heizung habe. bzw. selbst zahle nachtspeicher???

    Versicherungen, Grundsteuer, Hausmeister hätten weiter oben im Vertrag genannt werden müssen. Da dies nicht gemacht wurde, geht Sie das auch nichts an.

    und eine letzte frage habe ich noch:

    mir wurde gartenpflege berechnet, aber in meinem vertrag steht die pflege des gartens übernimmt der vermieter, gartengeräte und material zur pflege des gartens hat der vermieter auf seine kosten bereitzustellen. ... Heisst das das ich die gartenpflege nciht zu zahlen habe?

    Richtig, wurde ja nicht unter Punkt 2 vereinbart.

    ich habe den hausmeister darauf angesprochen er meinte nee das ist im gesetz generell so geregelt

    Der Hausmeister hat wohl von diesen Dingen Null Ahnung.

    oder ich hätte nen falschen mietervertrag...

    Sie haben keinen falschen Mietvertrag, Ihrer ist von Ihrem Vermieter und nicht aus einer Wundertüte, also ist dieser Vertrag gültig!

    fühle mich ehrlich veräppelt...

    dürfen sie mir komplette kosten umlegen?


    vielen lieben dank ich hoffe auf antworten

    Amina

    Bezahlen Sie nur die Kosten (Wasser/Abwasser, Müllabfuhr), den Rest streichen Sie raus und teilen Sie dem Vermieter mit, warum Sie die Rechnung gekürzt haben.

    Hallo zusammen,

    ich bin vor einigen Monaten umgezogen. In meiner alten Wohnung gab es einen Schaden an der Wohnungstür und am Türrahmen. Dieser wurde durch mich persönlich verursacht. Diese Tür und der Rahmen sind aber geschätzte 20 Jahre alt gewesen. nun kam die Rechnung ins Haus geflattert.
    Über 700 Euro soll ich bezahlen.

    Sie sind verpflichtet den Zeitwert dieser Tür zu ersetzen, das dürfte unbestritten sein. Streitpunkt dürfte wohl werden, wer und wie dieser Zeitwert ermittelt wird. Hätten Sie eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen, hätte die sich darum gekümmert.

    Nun ist meine Frage ob das rechtens ist, denn die Tür und der Rahmen hatten ja bei weitem nicht den Wert.
    Um es mal überspitzt darzustellen:
    Wenn ich einen Trabant miete und zu schrott fahre muss ich anschließend auch keinen Mercedes bezahlen.
    Hoffe mir kann jemand weiterhelfen, was ich jetzt tun kann, oder ob ich die Rechnung so hinnehmen muss.
    Desweiteren würde mich interessieren ob sie die WG mehrere Angebote einholen muss, bzw. mir vorher die Möglichkeit hätte geben müssen selbst eine Firma zu finden die es evtl. billiger gemacht hätte.

    Sie sind ausgezogen, ohne sich um den von Ihnen verursachten Schaden zu kümmern. Sie hätten doch sicherlich die Zeit und auch Möglichkeit gehabt, Handwerker zu beauftragen, oder irre ich mich?


    Danke im Voraus

    Und zu erwarten, dass sich eine Wohnungsgesellschaft mehrere Angebote einholt für einen Schaden, den ein ausgezogener Mieter verursacht hat, ist meiner Meinung nach mehr als abwegig.

    Die rechtliche Lage dürfte doch wohl klar sei. Der Verursacher der Verstopfung darf auch die Schadensbeseitigung bezahlen. Wenn hier sogar feststeht, dass Kosmetiktücher der Grund der Verstopfung sind, dann sollten wohl keine weiteren Fragen nötig sein, oder?

    Warum wohl gibt es im Handel diesen kleinen Treteimer fürs Bad? Richtig, damit die Kosmetiktücher und anderen Dinge nicht in die Toilette geworfen werden.

    Oh Herr, lass Hirn regnen!

    Und was ist das?

    Woraufhin ich die NM an den Vermieter weitervermittelt habe. Ich habe dann am nächsten Tag einen Brief vom Anwalt des Vermieters bekommen, worauf ich hingewiesen wurde, dass das Ganze so wie es abgelaufen ist nicht korrekt war, ich hatte leider in der Anzeige den Mietpreis mit reingeschrieben...

    Sie haben sich quasi als Vermieter aufgespielt und mit Ihrem Mietpreis argumentiert. Warum wohl hätte der Vermieter sonst einen Anwalt eineschaltet?

    Und für mich ist hier Ende der Fahnenstange erreicht. Ich habe es wirklich nicht nötig, mir von einem beratungsresistenten Fragesteller Unhöflichkeit vorwerfen zu lassen. Wenn Sie der Meinung sind, im Recht zu sein, dann zahlen Sie einfach ab November keine Miete und lassen sich von dem dann Exvermieter vors Gericht zitieren.

    Zuerst einmal haben Sie ALLES falsch gemacht, was man in solch einem Fall falsch machen kann. Ohne vertragliche Abmachung haben Sie kein Recht, Ihre wohnung weiter zu vermieten, wenn Sie die Kündigungsfrist von 3 Monaten nicht einhalten wollen.

    Ihr Vermieter aber hat das Recht, keinen der von Ihnen vorgeschlagenen Nachmieter zu akzeptieren. Es ist schließlich seine Wohnung und da entscheidet er. Auch muss kein eventueller Nachmieter Ihre Küche übernehmen/abkaufen.

    Und um auf Ihre Frage zurück zu kommen. Der Vermieter ist völlig im Recht mit seinem Handeln, der "Gesetzesbrecher" sind Sie!

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