Hallo!
Ich habe eine Frage bezüglich eines Mietvertrages mit 1 Jahresklausel!
Wir sind zum 01.02.10in diese Wohnung gezogen, haben nun zum 01.02.11 ein Eigenheim gekauft! Wir waren der festen Überzeugung den Vertrag eingehalten zu haben! Jetzt haben wir fristgerecht zum31.01.11 gekündigt! Die Bestätigung des Vermieters sagt jetzt das wir zusätzlich zu dem Jahr 3 Monate Kündigungsfrist haben!
Und so steht es im Mietvertrag: eine Kündigung ist erstmals nach Ablauf eines Zeitraums von 1 Jahr mit der gestzlichen Kündigungsfrist zulässig!
Haben wir das falsch verstanden? Ist das rechtens?
Danke schon mal für eure antworten
Lg