Beiträge von Mainschwimmer

    Warum fragen Sie nicht zuerst den Vermieter nach dem Grund dieser Veränderung an der Terrasse? Vielleicht hat er ja wichtige Gründe, warum er seinem Grundstück ein anderes Aussehen gibt.

    Und der Weg zur Garage ist ja immer noch möglich, nur etwas länger geworden.


    Alle Mieter (ausser die Neffin und Cousine der beiden Vermieter) haben erhebliche Probleme mit den Vermietern (eher Verfügungsberechtige des Hauses, da dieses Haus Sozialbau der Stadt ist, die Wohnungen wurden ebenfalls von der Stadt vergeben und nicht von den Vermietern)

    Was soll das denn sein? Entweder ist es ein Privathaus, das mit Sozialgeldern gebaut wurde, oder es ist ein von der Stadt gebautes und unterhaltendes Wohngebäude. Aber egal sozial bleibt sozial.

    Unsere Anliegen werden von der Hausverwaltung (bin mir nicht sicher, aber eine Nachbarin meinte es wären Ebenfalls Verwandte der Vermieter) einfach ignoriert.

    Warten nun seit einer Woche auf ein Klarlegen der Anliegen von der Hausverwaltung, jedoch glaube ich nicht, dass da noch was kommt.

    Was für Anliegen werden denn ignoriert?

    Unter anderem war unser Anliegen, dass Hausmeister und Reinigungskraft ohne unseres Zugeständnisses eingestellt wurden, wieso und was nun weiter ist- da nun die Mieter total durcheinander wegen des Monatsdienstes sind.

    Wenn Sie Eigentümerin der Wohnung wären, hätten Sie Recht. Aber als Mieterin wohl nicht.

    Der Hausmeister wurde niemandem bekannt gemacht, er stellte sich vor zwei Wochen selber hier vor. Fegte draussen (haben einen riesigen Kastanienbaum) und stellte die Mülltonnen Mittwochs raus. Die Reinigungskraft wischte das Treppenhaus Freitags.

    Soll der nächste Hausmeister im Rahmen einer Feierstunde in seine Arbeit eingeführt werden?

    Nun, nach unserem Beschwerdebrief letzte Woche, kam dieser heute nicht. (Komisch...oder?)
    Auf die Bitte, uns ein schriftliches Klarlegen an Alle zuzusenden- wird also einfach ignoriert und der Hausmeister vermutlich einfach wieder gekündigt.

    Ach, amerikanische Zustände "hire and fire"

    Dies ist nur EIN Beispiel von vielen. Die Vermieter sind nur nebenberuflich "Vermieter" und wissen selber nicht, von den Pflichten Ihrerseits. Machen aber nur "Blödsinn". Die leeren Versprechungen nerven mittlerweile auch tierisch.

    Wir Mieter machen dies nun seit einem Jahr (das Haus wurde letztes Jahr fertig gebaut) mit und nun ist das Faß übervoll- es hat sich schon zu viel angesammelt!

    Wo können wir eine Beschwerde gegen die Vermieter und auch gegen die Hausverwaltung einlegen?

    Bei der Kommune? Sind uns ehrlich gesagt nicht sicher ob die da nicht Schmierungen am laufen haben.

    Das scheint ja ein Fall von Bestechlichkeit und Wirtschaftskriminalität zu sein. Da ist die Staatsanwaltschaft die einzige zuständige Behörde, meine ich.

    Denn so wie das Haus "fertig gebaut" wurde, hätte kein Gutachter (der da war, aber trotz Mängel abgenommen hat, weil ihm die Vermieter hinterher gedackelt sind und wiedermal tausend Versprechungen gegeben haben) unterschrieben. Dazu angemerkt, während der Bauarbeiten hat niemand hier eine Baufirma gesehen.

    [B]Das waren dann wohl nachts die Heinzelmännchen, die in der Dunkelheit das Haus gebaut haben. Sehr verdächtig!

    Nur hier Verwandte, da Verwandte der Vermieter. Wobei aber eigentlich das Geld ja von der Stadt gegeben wurde...und laut der Vermieter selber, keine kleine Summe. Naja


    Ich würde euch hier am liebsten alles alles genauer beschreiben, aber die Zeit um euch das alles durchzulesen hättet ihr garantiert nicht.

    Nö, nö, das passt scho. Ab und zu braucht man auch was Lustiges hier im Forum.


    Jmd einen Tip wohin wir uns wenden können?

    Ja, da gibt es doch diesen Fernsehsender, der solches Unrecht am Nachmittag gerne ins Programm nimmt: RTL

    Ach und dazu mein persönliches Anliegen, es geht um den Wasseranschluss der Waschmaschine.
    Jeder der 6 Familien, hat ein seperaten Anschluss im eigenen Kellerraum und eine Erhöhung/Podest von ca.80cm bis 1Meter.
    Meine neue,noch nicht mal ein Jahr alte, Waschmaschine machte nun Probleme und Pumpte nicht ab. Der Kundendienst schaute sich alles an und sagte, es liege an dem viel zu hohen Abflussrohranschlusses. Die max. Höhe liege bei 1Meter, hier aber sind es fast 1,60m. Die Pumpe würde unter Dauerbelastung arbeiten um das ganze Wasser da hochzupumpen und dies führt dann demnächst zum Schaden, dies unterliegt dann aber auch nicht dem Garantiefall.

    Ein noch längeres Rohr zu kaufen würde nichts bringen, würde dann gar nicht schaffen hochzupumpen. Die Waschmaschine noch höher zu stellen.... dann steht sie mit unter der Decke und ich würde das Waschmittel nur mit Hilfe der Leiter reinschütten können ... wäre zwar irgendwo die einzige Allternative, aber nicht gerade eine die mich glücklich macht.

    Was kann man da noch machen? Kundendienstarbeiter meinte ich solle mich an den Vermieter wenden. (nur leider in meinem Fall würde dies nicht sehr viel bringen-gibt eh nur wieder tausend leere Versprechungen, oder der eine Vermieter schiebt es auch den Anderen und dann auf die Hausverwaltung und die Hausverwaltung dann wieder auf die Vermieter usw. )

    Ich danke euch sehr für´s Lesen und wäre über jeden Tipp sehr sehr dankbar!

    Lieben Gruß

    Wie ich oben schrieb, dieser Fall gehört ins Fernsehen!

    Hallo Ihr lieben,
    ich habe da mehrere fragen und hoffe das Ihr die ein oder andere mir beantworten könnt!!!
    1. ich bin für mind. 3 Monaten aus meiner Wohnung Stationäre Behandlung! Muß ich jemanden beauftragen der in der zeit meine Treppenwoche macht oder das Laub aus meinem Gartenteil entfernt???

    Abwesenheit durch Urlaub oder Krankheit entbindet nicht von der Hausordnung.

    2. folgender Fall:
    Meine Freundin ist am 1 Aug aus der gemeinsammen Wohnung ausgezogen, ich habe dies meinen vermieter mündlich mitgeteilt die haben es zur kenntnis genommen und die Nebenkosten auf eine Person gesenkt ( also mich ) jetzt wo ich ja in der Klinik bin versuchen Sie meine Freundin zu belästigen und sagen das Sie die treppe machen soll und den garten weil Sie würde ja noch im Mietvertrag stehen...
    Ist das rechtens oder nicht? Da sie in einen ganz anderen Landkreis gezogen ist und nicht mobil ist.

    Auch wenn Ihre Freundin nicht mehr dort wohnt, wenn sie im Mietvertrag steht, haftet sie auch noch immer für alle Pflichten aus dem Mietvertrag

    3 und letzte frage und die schwierigste... es ist ein 3 Familienhaus das damals als ein Haus galt deswegen gibt es nur eine Wasseruhr für alle drei Wohnungen das Wassergelt etc wird durch die Mieter geteilt 1 ist das rechtens 2 da ich ja 3 Mon. nicht da bin kann ich mich da rausnehmen oder so?

    Nein, das ist nicht möglich. Wenn es nur eine Wasseruhr gibt, hat der Gesetzgeber die Abrechnung nach der Wohnfläche vorgesehen und die ändert sich ja nicht.

    wer eine Antwort hat, vielleicht auch noch mit einem urteil etc
    würde mir damit sehr weiterhelfen

    Vielen lieben Dank

    Bei uns hier im Haus wird die Abwesenheit einer Mietpartei (Urlaub, Krankheit, etc.) bei der Hausordnung von einem anderen Mieter übernommen. Wir haben hier aber auch eine Hausgemeinschaft, wo einer für den anderen da ist.

    - Dachfenster undicht
    - Ausbau des Dachgeschosses
    - einige undichte Stellen in den Dachkammern
    - Balkonfenster undicht
    - Eingangsfenster nicht ausgetauscht
    - Einige undichte Stellen in der Wohnung

    Das ist doch keine Wohnung, sondern eine Bruchbude. Warum mietet man so etwas an?

    - Im Winter kalte Wohnung ( ca.13°C in der Wohnung)

    Ist dieser Mangel dem Vermieter beweisbar (Einschreiben) mitgeteilt worden?

    - Strombetrug verdacht und auch bestättig von Energie-Berater

    Haben Sie das schriftlich?

    Wir sind 4 Personen (2 Kinder) und diese Mängel stehen auch in den Mietvertrag. Haben es erstmal es mit Mahnungen probiert. Aber keine Reaktion von Ihn.

    Noch einmal. Eine solch mängelbehaftete Wohnung mietet man nicht an!

    Wir haben jetzt vor die Miete um 45% zu kürzen. Was wir ihm schon angekündig haben, haben wir nur als reaktion bekommen von ihm, dass wir das nicht dürfen und er uns darauf hin kündigen kann wenn wir nicht die vollständige Miete nicht überweißen.

    Kann er uns aus diesen Grund einfach kündigen? Kann er uns über haupt kündigen?

    Haben wir es auch richtig gemacht, mit der höhe der Kürzung?

    Hier kann Ihnen nur ein Mieterverein, oder besser ein Anwalt für Mietrecht kompetente Auskunft geben. Rechtsberatung ist einem Forum nicht erlaubt.

    Könne wir die Hohe Stromrechnung ihn in Rechnung stellen, wegen des Verdachtes?

    Nö, auf keinen Fall, denn ein Verdacht ist nur ein Verdacht und noch lange kein Beweis!

    Ich würde mich freuen, wenn ihr mir ein Rat geben könnt was wir noch machen können.

    Danke in Vorraus

    Den einzigen Rat, den ich Ihnen geben kann, habe ich oben schon genannt: Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht.

    Ich habe die Tankanlage per Mietvertrag gegen € 400 übernommen. Ich gehe davon aus, dass der Vermieter das mit allen Mietern so handhabt.

    Ein sehr eigenartiges Konstrukt außerhalb jeder üblichen mir bekannten zulässigen Klausel eines Mietvertrages.

    Und dies seit mindestens 12 Jahren, da die Pumpe schon so alt ist. Laut Hersteller der Pumpe ist dies durchaus ein Alter, in der diese kaputt gehen kann.
    Bei Auszug aus der Wohnung zahlt er pro gemietetem Jahr, das ich hier wohne jeweils 10% der ursprünglichen € 400 zurück.

    Genau so eigenartig. Hat Ihr Vermieter noch wietere Dinge auf diese Art Leasingkauf vermietet?

    Machen Sie einen Termin bei einem Anwalt für Mietrecht. Nehmen Sie Ihren Mietvertrag mit und lassen Sie sich beraten. Ich bin sicher, dass dieser Anwalt Ihrem Vermieter ein paar Takte schreiben wird.

    1. Frage: Haben Sie diese Tankanlage direkt oder indirekt vom Vormieter übernommen oder ist sie Bestandteil des Mietvertrages.

    2. Hätten Sie Tank und Pumpe mitgemietet hätten Sie dafür keine Ablöse zahlen müssen.

    3. Nur eine Zentralheizung muss der Vermieter in Schuss halten, bei Einzelöfen, die nicht laut Mietvertrag mitvermietet wurden, muss sich der Mieter um diese Dinge kümmern.

    Das werden Sie bezahlen müssen, denn Sie haben diese Wärme verbraucht und es wäre ein leichtes gewesen die Fehlfunktion des Heizkörperthermostaten festzustellen und ein neues Teil einzubauen, oder aber dieses Ventil anders zu justieren.

    Für die Funktion von Ventilen, Armaturen & Co. sind Sie verantwortlich und nicht Ihr Vermieter. Einen hohen Wasservrbrauch können Sie auch damit reklamieren, dass sich ein Wasserhahn nicht schließen ließ.

    Mit Kopfschütteln:

    Wer mietet im Juni eine Bruchbude zum Oktober an und verlässt sich auf die mündlichesn Zusagen (Gerede, was kümmert mich mein Geschwätz von gestern)? Das dürfte doch wohl mehr als naiv sein, oder?

    Und den Mietvertrag haben Sie ohne Ihren Namen oder die Adresse abgeschlossen, wie macht man so etwas? Sind Sie mit Nick nt1610 aufgetreten?

    Wenn Sie keine Schlüssel hatten, wie haben Sie denn gesehen, dass die versprochenen Arbeiten nicht gemacht wurden?

    Wenn Sie beweisen können (Fotos, Zeugen), dass das Haus im Oktober bereits wieder vermietet war, dann sind Sie aus dem Schneider, denn doppelt Miete kassiren darf der Vermieter nicht.

    Hallo,

    in unserem Hausflur wurden die Briefkästen von innen nach außen gelegt. Nun wurde dazu gebohrt und wieder verputzt, aber das verputze nicht neu gestrichen. Es ist also noch eine große Flächje mit grauem Putz zu sehen welcher nicht zu dem grün des restlichen Hausgangs passt.

    Haben wir als Mieter ein Recht darauf, dass der Hausgang nun gestrichen wird, damit es wieder einheitlich aussieht ?

    Nö, wenn es dem Vermieter so gefällt?

    Auch wurde bei einer Nachbarin eine neue Tür eingebaut, diese ist nun grau. Alle anderen Türen der Mieter sind aber grün und passen gar nicht zu dieser einen grauen Tür.

    Kann der Vermieter einfach solche farblichen Veränderungen durchführen ohne auch den rest farblich passend zu halten ?

    Kann er, denn so lange er die Musik bezahlt, bestimmt er den Takt und die Melodie.
    Und, ein Grund für eine Mietminderung ist das nicht.

    Würde mich sehr über Antworten freuen. Danke.


    Weitere Antworten finden Sie in diesem Lexikon, wenn es denn welche gäbe:

    Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.

    Sie haben ja schon selbst erkannt, dass es hier eigentlich nicht ums Mietrecht, sondern um Familienknatsch geht. Und da gibt es den netten Spruch: Pack schlägt sich, Pack verträgt sich!

    Das heißt, dass ein Forum nicht dafür geeignet ist, Frieden in diesen Krieg zu bringen. Gehen Sie zu einem Anwalt und lassen Sie sich dort beraten. Denn egal, was hier geschrieben wird, glauben Sie, dass Sie damit Ihre "Lieben" überzeugen können?

    Und noch einmal: Es bestehen keine Gründe für eine ordentliche und erst recht nicht für eine außerordentliche (Fristlose) Kündigung.

    Aber das steht doch ganz deutlich im Mietrechtslexikon, welche Gründe zu einer Kündigung führen können.

    1. Eine schuldhafte Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen.

    2. Eigenbedarf

    3. Hinderung an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grunstücks.

    Da alle 3 Punkte nicht zutreffen, sollten Sie sich keine Gedanken mehr machen.

    Widerspruch einlegen ist schon mal richtig. Bis die Angelegenheit dann vor Gericht landet dürfen aber keine neuen Mietschulden dazu kommen und die restlichen 120.- Euro sollten auch bezahlt sein.

    Die Mietminderung wegen des Lärms aus der Oberwohnung haben Sie hoffentlich gut dokumentiert und können alles, wenn es denn dazu kommen sollte, vor Gericht belegen. Wenn jetzt Ruhe eingekehrt ist, dann müssen Sie wohl keine weitere Minderung vornehmen.

    Und die Kürzung um 100,- Euro müssen Sie auch nicht zurück zahlen.

    Aber alle diese Vorkommnisse geben dem Vermieter kein Recht zu einer Kündigung. Welche Möglichkeiten für einen Vermieter bestehen, einen Mieter zu kündigen finden Sie hinter diesem Link:

    https://www.mietrecht.de/kuendigung/

    https://www.mietrecht.de/kuendigung/fristlose-kuendigung/

    Sie sollten dieser Kündigung widersprechen und den Vermieter darauf hinweisen, dass keiner der gesetzlich zugelassenen Gründe für eine Kündigung des Mietverhältnisses zutreffend ist.

    Hallo,
    Gebäudeverschuldung,
    viele Grüße

    Und was hält Sie davon ab, die Vermieterin zu fragen, was die Gebäudeverschuldung sein soll? Angst, dass Sie aufgefressen werden?

    Und, das haben Sie noch nicht beantwortet, ist das Haus frei oder mit öffentlichen Mitteln finanziert (Sozialer Wohnungsbau)?

    Ich denke, Sie sollten besser die Beratung eines Mietervereins oder Anwalts für Mietrecht in Anspruch nehmen. Dort liest man Ihnen den Text aus Wiki vor und gibt die passenden Erklärungen.

    Bei Wikipedia können Sie alle Informationen, die bei einer Mieterhöhung Voraussetzung sind, nachlesen. Sie können aber auch bei Google, oder in diesem Forum mithilfe der Funktion Suchen alle zusätzlichen Informationen in Erfahrung bringen.

    Hallo,
    Der alte Mietvertrag liegt mir nicht vor.

    Nun ist meine zweite Tochter schwanger geworden. Sie wohnt 15km mit ihrem Lebensgefährten in einer 3Zimmer 83qm Wohnung zusammen.

    Nun zu meinen Fragen:
    Gilt die Kündigungsfreist von 9Monaten für mich als Vermieterin?

    Ja, die Frist ist gültig, auch wenn in dem Vertrag noch eine längere Frist genannt wird.

    Oder muss ich längere Kündigungsfristen, die beim Einzug der Mieterin galten, einhalten?
    Ist unsere Situation mit der Schwangerschaft und Übernahme ein ausreichender Grund für die Anmeldung von Eigenbedarf?

    Das ist ein anerkannter Grund für eine Eigenbedarfskündigung
    Vielen Dank
    Ingrid

    Hier finden Sie ein Muster für eine Eigenbedarfskündigung:

    Musterbriefe zum Mietrecht - Wohnraumkündigung wegen Eigenbedarf

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