Bin neu hier & weiß nicht ob ich hiermit richtig bin.

  • Ich und mein Mann haben probleme mit unseren Vermieter. Wir haben einige Mängel bei uns in der 2 Zimmer- Wohnung.

    Die Mängel sind:

    - Dachfenster undicht
    - Ausbau des Dachgeschosses
    - einige undichte Stellen in den Dachkammern
    - Balkonfenster undicht
    - Eingangsfenster nicht ausgetauscht
    - Einige undichte Stellen in der Wohnung
    - Im Winter kalte Wohnung ( ca.13°C in der Wohnung)
    - Strombetrug verdacht und auch bestättig von Energie-Berater

    Wir sind 4 Personen (2 Kinder) und diese Mängel stehen auch in den Mietvertrag. Haben es erstmal es mit Mahnungen probiert. Aber keine Reaktion von Ihn.

    Wir haben jetzt vor die Miete um 45% zu kürzen. Was wir ihm schon angekündig haben, haben wir nur als reaktion bekommen von ihm, dass wir das nicht dürfen und er uns darauf hin kündigen kann wenn wir nicht die vollständige Miete nicht überweißen.

    Kann er uns aus diesen Grund einfach kündigen? Kann er uns über haupt kündigen?

    Haben wir es auch richtig gemacht, mit der höhe der Kürzung?

    Könne wir die Hohe Stromrechnung ihn in Rechnung stellen, wegen des Verdachtes?

    Ich würde mich freuen, wenn ihr mir ein Rat geben könnt was wir noch machen können.

    Danke in Vorraus

  • [QUOTE]... und diese Mängel stehen auch in den Mietvertrag/QUOTE]

    Das macht mich erstmal stutzig. Sind die Mängel als bekannt aufgeführt oder hat sich der Vermieter im Mietvertrag zur Beseitigung der Mängel verpflichtet?

    In ersterem Fall dürfte es schwierig werden, Ansprüche geltend zu machen....

  • - Dachfenster undicht
    - Ausbau des Dachgeschosses
    - einige undichte Stellen in den Dachkammern
    - Balkonfenster undicht
    - Eingangsfenster nicht ausgetauscht
    - Einige undichte Stellen in der Wohnung

    Das ist doch keine Wohnung, sondern eine Bruchbude. Warum mietet man so etwas an?

    - Im Winter kalte Wohnung ( ca.13°C in der Wohnung)

    Ist dieser Mangel dem Vermieter beweisbar (Einschreiben) mitgeteilt worden?

    - Strombetrug verdacht und auch bestättig von Energie-Berater

    Haben Sie das schriftlich?

    Wir sind 4 Personen (2 Kinder) und diese Mängel stehen auch in den Mietvertrag. Haben es erstmal es mit Mahnungen probiert. Aber keine Reaktion von Ihn.

    Noch einmal. Eine solch mängelbehaftete Wohnung mietet man nicht an!

    Wir haben jetzt vor die Miete um 45% zu kürzen. Was wir ihm schon angekündig haben, haben wir nur als reaktion bekommen von ihm, dass wir das nicht dürfen und er uns darauf hin kündigen kann wenn wir nicht die vollständige Miete nicht überweißen.

    Kann er uns aus diesen Grund einfach kündigen? Kann er uns über haupt kündigen?

    Haben wir es auch richtig gemacht, mit der höhe der Kürzung?

    Hier kann Ihnen nur ein Mieterverein, oder besser ein Anwalt für Mietrecht kompetente Auskunft geben. Rechtsberatung ist einem Forum nicht erlaubt.

    Könne wir die Hohe Stromrechnung ihn in Rechnung stellen, wegen des Verdachtes?

    Nö, auf keinen Fall, denn ein Verdacht ist nur ein Verdacht und noch lange kein Beweis!

    Ich würde mich freuen, wenn ihr mir ein Rat geben könnt was wir noch machen können.

    Danke in Vorraus

    Den einzigen Rat, den ich Ihnen geben kann, habe ich oben schon genannt: Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht.

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