Beiträge von Mainschwimmer

    ....ich zahle die Miete
    ....ich muss ihn sauberhalten
    ....ich bin für entstandene Ölflecke verantwortlich

    mehr gibts da nicht zu sagen

    Doch! Dann bitte durch entsprechende Vorrichtungen dafür sorgen, dass Ihre Mietsache nicht von anderen Personen (Autofahrer) genutzt werden kann. Wenn Sie die Tür zu Ihrer Wohnung sperrangelweit offen stehen lassen, dürfen Sie sich nicht wundern, dass Fremde durch die Wohnung laufen.

    Hallo alle zusammen,

    Mainschwimmer:

    Danke für den Link, aber nochmal die Frage, wenn gegen die HK-Verordnung verstoßen wird, was heißt das konkret?????? Ist der Mietvertrag dann nicht gültig / rechtskräftig ???????

    Alles zum Thema Miete incl. Heizungskosten finden Sie in dem von mir genannten Link. Konkrete Angaben erhalten Sie evtl. beim Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht.

    Aber große Hoffnungen kann ich Ihnen nicht machen, denn Sie haben einen Vertrag unterschrieben ohne sich über die darin enthaltenen Einzelbeträge zu informieren. Und dieser Vertrag ist bindend.

    Schon mal gesehen, wie man mit einer Kette, bzw. einem klappbaren Poller seinen Parkplatz "schützen" kann.

    Das ändert aber nichts an meiner Meinung, dass ich so etwas lächerlich finde, wenn man einen freien Parkplatz verteidigt. Auch wenn man Miete dafür bezahlt.


    Interessant wäre z. B.: das nicht anwesend sein bei der Unterzeichnung des Mietvertrages. Mein Rat wäre auf jeden Fall einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht zu kontaktieren.

    Und was soll der Mieterverein oder Anwalt bewirken? Wenn ein Mieter eine alte Bude mit Kohleöfen bezieht, dann kann er nicht den Komfort einer Zentralheizung erwarten/verlangen.

    Genau so wenig kann ich mich über die fehlende Klimaanlage in einem Trabant beschweren, wenn im Juli 60° Celsius in dem Wagen herrschen.

    Vielen dank für die Antwort.

    Jeder Eigentümer zahlt im Jahr 180 €, mir berechnet der VM 50%, also 90 €. Das Haus hat 6 Parteien.

    Sie wohnen in einer vermieteten Eigentumswohnung, richtig?

    In meinem Mietvertrag steht bei Betriebskosten unter P) Gartenpflege, Erneuerungen von Pflanzen und Gehölzern.

    Das gilt aber nur, wenn einzelne Pflanzen ausgetauscht werden. Bei einer kompletten Neuanlage des Gartens, ist dies den Eigentümern vorbehalten.

    Also wenn es neue Pflanzen gibt müsste ich die bezahlen oder, weil es unter den Betriebskosten fällt???

    Von Benzin für den Rasenmäher, kann ich jetzt nichts lesen. Aber das wäre auch kein Problem. Insgesamt wird vielleicht 6x im Jahr gemäht und soviel kosten sind das nun auch nicht.

    Richtig, das Benzin gehört zu den laufenden Kosten und ist umlagefähig. Die Anschaffung oder Reparatur des Rasenmähers aber nicht.

    Sie sollten die Betriebskostenabrechnung auf weitere Ungereimtheiten abklopfen (lassen). Ich könnte mir nämlich vorstellen, dass neben der Hauskasse (mit der Sie als Mieter nichts zu tun haben) noch weitere nicht umlegbare Kosten auftauchen könnten.

    Wenn ich davon ausgehe, dass Sie nicht mit Vermieter unter einem Dach gewohnt haben und es dort noch weitere Wohnungen im Haus gab, dann wurde/wird hier gegen die Heizkostenverordnung verstoßen.

    Also ist Punkt 2 im § 4 zu beanstanden.

    Bei den anderen Positionen sehe ich keinen Handlungsbedarf, diese Kosten kann man so berechnen. Beim Warmwasser wird ja nach Verbrauch abgerechnet, auch wenn der Betrag pro Liter reichlich hoch erscheint.

    Also warten wir mal ab, wie die Mitstreiter hier im Forum die Angelegenheit sehen.

    Es muss ein Gesetz / Verordnung über die Wirtschaftlichkeit für solche Angelegenheiten geben. Es darf nicht sein das man aufgrund des Spartriebs dieser Kapitalisten sowas von unnötig so viel kostbare und teuere Energie verschwenden muss.

    Wenn es dieses Gesetz geben muss, wie Sie so großspurig behaupten, dann verstehe ich nicht, warum Sie als Antikapitalist mit Hilfe Ihrer Gesinnungsgenossen es noch nicht längst gefunden haben.

    Gesinnungsgenossen deshalb, weil Ihre Thesen sicherlich nicht auf Ihrem Mist gewachsen sind.

    Das einzige Gestz, das ich in diesem Zusammenhang kenne, heißt Verstand. Denn wenn man den nicht einschaltet passiert das, was Sie gerade erleben. In zwei Zimmern wird mit Kohleöfen geheizt (gut für die Umwelt!) und woher soll denn die Wärme in der Küche kommen? Ganz klar vom Ökostrom der LichtBlick AG, einem kapitalistischem Unternehmen.


    Aber hier sollte jetzt wirklich Schluss sein. Es hat keinen Sinn, einem beratungsresistentem Bürger etwas zu erklären. Eher versuche ich, meinem Hund das Klavierspiel beizubringen.

    Betriebskosten können laut Gesetz nach der Wohnfläche abgerechnet werden, wenn eine andere Abrechnung nicht möglich ist. Das gilt für die Grundsteuer, die Hausversicherungen, etc.

    Eine verbrauchabhängige Abrechnung ist z.B. bei den Heizkosten in Mehrfamilienhäusern zwingend vorgeschrieben. Und das gilt auch beim Wasser. Wenn durch Kaltwasserzähler der Verbrauch pro Wohneinheit zu ermitteln ist, müssen diese Verbräuche heran gezogen werden. Auch bei nachträglicher Umrüstung auf Einzelzähler.

    In einigen Bundesländern ist der Einbau solcher Zähler laut Landesbauverordnung sogar vorgeschrieben.

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