Nun meine Frage: Was kann ich tun??
Darf ich die letzte Miete (Januar) einbehalten??
Mit welcher Begründung? Sie können es ja versuchen, dann wird es aber teuer für Sie, weil dann noch die Gerichts- und Anwaltkosten dazu kämen.
Und noch etwas: Muss ich Tapeten in der gesamten Wohnung bei Auszug runter reißen??
Wird das denn von Ihnen überhaupt verlangt? Aber das ganze Thema Schönheitsreparaturen/Renovierung ist so vielschichtig, da muss man schon den ganzen Text der Klausel kennen.
Ich habe gehört, diese Mietvertragsklauseln sind nichtig?!
Stimmt das??
Ohne zu wissen, wie bei Ihnen die Klauseln lauten, dürfen Sie keine Antwort erwarten.
Ich hoffe auf baldige Hilfe!!
MfG
Katrin
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