Beiträge von Mainschwimmer

    Nun meine Frage: Was kann ich tun??
    Darf ich die letzte Miete (Januar) einbehalten??

    Mit welcher Begründung? Sie können es ja versuchen, dann wird es aber teuer für Sie, weil dann noch die Gerichts- und Anwaltkosten dazu kämen.

    Und noch etwas: Muss ich Tapeten in der gesamten Wohnung bei Auszug runter reißen??

    Wird das denn von Ihnen überhaupt verlangt? Aber das ganze Thema Schönheitsreparaturen/Renovierung ist so vielschichtig, da muss man schon den ganzen Text der Klausel kennen.

    Ich habe gehört, diese Mietvertragsklauseln sind nichtig?!
    Stimmt das??

    Ohne zu wissen, wie bei Ihnen die Klauseln lauten, dürfen Sie keine Antwort erwarten.


    Ich hoffe auf baldige Hilfe!!

    MfG

    Katrin

    In diesem Lexikon finden Sie übrigens die Antworten auf Ihre Fragen: Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.

    Hm, untern Strich keine hilfreiche, fast überflüssige Antwort.

    Trotzdem Danke

    Was erwarten Sie eigentlich von einem Forum? Das was Sie benötigen, kann und darf Ihnen nur ein Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht geben. Einem Forum ist Rechtsberatung untersagt.

    Aber das kümmert Sie scheinbar nicht, denn Sie wollen auf Ihre Frage eine möglichst ausformulierte Antwort, die Sie dann nur noch per copy and paste einfügen müssen.

    Wenn mein Hinweis auf das Mietrechtslexikon überflüssig war, dann bitte ich darum, vergessen Sie schnellstens diese Adresse. Ich möchte ja nicht, dass Sie sich etwas Wissen über Mietrecht aneignen, dafür sind ja laut Ihrer Meinung Foren zuständig.


    dann auch per Mieterbund.

    Und warum ist der Mieterbund in diesem Fall nicht die erste Anlaufstelle?

    Welche Möglichkeiten habe ich, den Vermieter zum Handeln zu bewegen? Um welchen Prozentsatz kann ich die Miete kürzen?

    Auch das wird Ihnen der Mieterbund sagen und auch dann wenn es hart auf hart kommen sollte, vor Gericht vertreten.

    Für mich ist bereits klar, dass ich umziehen will. Habe ich unter diesen Umständen die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung?

    Wie stellen Sie sich das vor? Sie kündigen fristlos, aber haben noch keine neue Wohnung, das wird wohl nicht funktionieren. Aber auch da sollten Sie hören, was der Mieterbund Ihnen rät.

    Schließlich habe ich seit Juni um die Beseitigung von 3 Mängeln gebeten - und nichts ist passiert.

    Hat jemand schon Ähnliches erlebt?

    Nö, ich noch nicht!

    Vielen Dank

    KptKnuck

    Zum Thema fristlose Kündigung sollten Sie sich die vom Gesetz her möglichen Kündigungsgründe durchlesen:

    Mietrecht: Die fristlose Kündigung druch den Mieter

    Zu den Besonderheiten einer Schließanlage gehört es, dass es einen Generalschlüssel für alle Schlösser gibt. Und dieser Schlüssel dürfte in sicherer Verwahrung des VM sein. Wenn Sie also befürchten, dass Ihr Vermieter Hausfriedensbruch begehen will/wird, sollten Sie ihm das knallhart sagen und verlangen, dass Ihre Wohnungstür aus dem Pool der Schließanlagen entfernt wird.

    der Rest der Wohnung um die 15 Grad (Ohne Heizen) ist ziemlich wenig....

    Und wie warm wird es, wenn Sie die Heizug aufdrehen?

    Heize zwar die halbe Wohnung und komme so auf 19 Grad, aber wollte halt wegen Mietminderung erkundigen, ob ich darauf Anrecht habe, wenn ich nicht die gewünschte Temperatur habe....
    soviel ich jetzt in Erfahrung gebracht habe, muss eine Wohnung eine min. Temperatur von 18 haben

    Wenn Sie bei voll aufgedrehter Heizung 19° Celsius und mehr erreichen, dann gibt es keinen Grund für eine Mietminderung, Wohlgemerkt, Sie müssen die Heizung schon voll aufdrehen.


    Habe ein Problem, und zwar in meinem Bad ist es (wie oben erwähnt) um die 9 Grad kalt, habe eine Stromheizung, aber die verursacht Riesenkosten beim heizen (2€ pro Std.), was sicht einfach nicht lohnt, da die wärme innerhalb von 5min. wieder verpufft.

    Kann man da was machen, also sich beim Vermieter (Saga in Hamburg) oder muss ich mich erst beim Hausmeister erkundigen...

    ich hoffe ihr helft, danke!

    Was soll man da außer eine andere Wohnung zu suchen, machen können? Ihr Bad wird mit einer Elektroheizung versorgt und die war auch schon beim Einzug vorhanden, richtig? Also muss man sich mit dem was da ist arrangieren.

    Was auf Sie zukommt ist schnell abgehakt. Fristlose Kündigung, Klage auf Zahlung der rückständigen Miete mit Zinsen und dann dazu die Gerichtskosten und die Anwaltskosten Ihres Vermieters.

    Und wenn Sie wissen wollen, was Verzugszinsen sind, sollten Sie Google fragen, oder ist die Suchmaschine bei Ihnen kaputt? Aber ich denke, dass die von mir genannten Kosten, die auf Sie zukommen, schon reichen sollten.

    Aber ganz ehrlich (Sie müssen ja nicht antworten). Welche Klöpse haben Sie sich geleistet und leisten Sie sich immer noch, dass Sie eine komplette Sperre der Sozialleistungen erhalten?

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dieser Fragenkatalog die Möglichkeiten eines Forums bei weitem übersteigt. Suchen Sie Ihren örtlichen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht auf. Dort können Sie dann Ihren Mietvertrag und die Betriebskostenabrechnungen zur Prüfung vorlegen.

    Teilen Sie Ihren Vermietern mit, dass Sie diese Abrechnung von Experten überprüfen lassen wollen, weil Sie berechtigte Zweifel an der Höhe der Nachzahlung haben. Gleichzeitig sollten Sie sich auch die Rechnungen, die dieser Abrechnung zugrunde liegen zeigen lassen und davon Kopien anfertigen. Das erleichtert dann den Experten eine schnellere Bearbeitung der Angelegenheit.

    Unsere Probleme:
    1.
    Ist der Vermieter dazu Berechtigt, sich (und seine Handwerker) während unserer Abwesenheit Zugang zu diesen Räumen zu verschaffen?

    Nein, natürlich nicht. Und macht er es trotzdem, begeht er Hausfriedensbruch: § 123 StGB Hausfriedensbruch

    2. Ist die Frist (2 Wochen vor den Renovierungsarbeiten) in der wir Informiert wurden überhaupt ausreichend?

    Nein! Und solche Arbeiten gehören nicht nur angekündigt, sondern müssen mit den Mietern auch abgesprochen werden.

    3. Ist es wirklich üblich, dass Renovierungsarbeiten während des Mietverhältnisses durchgeführt werden?

    Üblich ist es, dass diese Arbeiten von den Mietern entweder vor Ein- oder Auszug gemacht werden. Wenn das der VM machen möchte, dann hat er diese Arbeiten nicht auf seine Mieter deligiert.

    Können wir irgendwie dagegen vorgehen:confused:? Bitte helft uns...

    Mit freundlichen Grüßen
    das Etwas

    Teilen Sie ihm schriftlich (Einschreiben o.ä.) mit, dass Sie mit der Vorgehensweise nicht einverstanden sind und nennen ihm auch den obigen § zum Hausfriedensbruch.

    Ich habe mich vlt nicht deutlich genug ausgedrückt. Es geht darum, dass seitens der Firma ein Notdienst bereitgestellt werden sollte. Dieser war überhaupt nicht zu erreichen! Somit hätten Sie sich nicht an ihrem Vertrag mit den Mietern gehalten.

    Haben Sie denn mit dieser Firma überhaupt einen Vertrag abgeschlossen? Ich denke nein, der Vertrag besteht zwischen Ihrem Vermieter und der Heizungsfirma.

    In diesem Fall wäre doch der Fehler seitens der Heizungsfirma, oder nicht? Müsste sie somit nicht für gerade stehen?

    Sollten Sie jedoch den Vertrag abgeschlossen haben, dann sollten Sie sich in den AGB informieren, was Notdienst in der Praxis bedeutet.

    Das ist mein Ernst.

    Sie schreiben: Ich kann mir kaum vorstellen, dass das der Grund für die Zugluft ist

    und Ihr Vermieter ist völlig anderer Meinung. Um eine Lösung zu finden müssten beide Parteien vor Ort ihren Standpunkt darlegen.

    Und dann fragen Sie ganz ernsthaft nach einem Gesetz gegen das Entfernen von Bodenklappen, meine Antwort: Es gibt so etwas, oder ähnliches nicht. Außer ich setze solch ein Gesetz in Kraft.

    Wenn aber die Kälte in den Zimmern tatsächlich daher kommt, dass Sie für Durchzug sorgen, dann entfällt das Druckmittel Mietminderung, mit dem der Vermieter zum Handeln gezwungen werden könnte. Stellen Sie den alten Zustand wieder her und beweisen Sie Ihrem Vermieter, dass Sie Recht haben.

    Zudem würde ich gerne wissen, ob es ein Gesetz gibt, in dem drin steht, dass so eine Klappe bleiben muss? 
    Hoffe auf zahlreiche Antworten mit Ratschlägen!
    Anita


    Wenn diese Klappe die Zugluft verhindert, dann muss sie halt bleiben. So lautet das Gesetz, das ich gerade in Kraft gesetzt habe.

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