Beiträge von Mainschwimmer

    Jetz kommt meine eigentliche Frage, ist es rechtens wenn ich diese Wohnung kaufe und Eigenbedarf anmelde? Also dem Mieter Eine Eigenbedarfskündigung zukommen lasse?

    Das ist möglich. Nur ist in solch einem Fall nicht abzusehen, ob der Mieter freudig mitspielt, oder gegen die Eigenbedarfskündigung den Rechtsweg einschlägt.

    Lesen Sie hier unter "E" wie Eigenbedarf:

    Mietrecht von "A" bis "G" | Stichworte für die Suche im Mietrecht

    Bitte gehen Sie zu Ihrem Rechtspfleger und diskutieren Sie mit ihm die Ungerechtigkeiten dieser Welt, insbesondere von Mietern, die ihre Türen nicht streichen, durch.

    Besonderes Schmankerl zum Schluss. In Ihrer jetzigen Wohnung streichen Sie die Türen bei Einzug. In Ihrer vorherigen störte Sie der Zustand der von den Vormietern versauten Türen nicht. Und dann war beim Auszug die Zeit plötzlich knapp. Darüber sollte man nachdenken.

    Hallo erstmal.
    Vorab kurze Info über meine Situation: ich wohne bei einer früh verwitweten Dame im OG, durch eine nachgerüstete Trennwand habe ich somit eine komplett separate Wohnung. Ich zahle monatlich 420€ für 64m², allerdings warm und inklusive allem (Wasser, Strom, Heizung, Müll, sogar Festnetz- & Interneflat zur Mitnutzung), und dann noch teilmöbliert.

    Das ist ein fast geschenkt-Preis. Dafür muss man sicherlich die eine oder andere Besonderheit in Kauf nehmen.

    Nun zu den problematischen Vorkommnissen:

    1.) Meine Vermieterin arbeitet ebenso wie wie ich im Schichtdienst. Sie hat einen Hund den sie während der Arbeit zurücklässt. Die erste Zeit sollte ich sogar ab und zu mit dem Gassi gehen (wozu ich als Mieter ja gar nicht verpflichtet bin), inzwischen kümmert sich jemand aus der Nachbarschaft bereitwillig darum. Fällt sowas unter Nachbarschaftshilfe, ist jedenfalls ja keine Pflicht, oder?!?

    Siehe meinen Kommentar oben

    2.) Der Hund bellt oft langzeitig wehleidig im Intervall, wenn ihr Frauchen wegfährt (seit der Abfahrt zu ihrer Frühschicht bzw. Spätschicht, oder auch schon wenn nur jemand am Haus vorbeifährt, was in den Postkasten wirft oder gar unten klingelt - also im Prinzip fast IMMER!!!). Ich habe hier nur was von Mietminderungen bgl. Baulärm gelesen; wie siehts aus bei lauten Haustieren? Die kann man ja schlecht abstellen. Hab sonst nichts gegen Hunde oder andere Tiere, aber ich kann weder erholt schlafen wenn ich wachgebellt werde noch kann ich mich erholen wenn ich eh schon wach bin und zudem damit rechnen muss dass es jederzeit wieder losgehen könnte! Stört natürlich auch beim Fernsehen, Lesen, Ausarbeiten usw..!

    So, so, darauf läuft es hinaus. Sie sind vom Mietminderungsbazillus angesteckt!

    3.) Die Wohnung hat überall Fußbodenheizung. Im Wohnzimmer ist jedoch kein Wandregler, sondern hinter einer Klappe mehrere Drehknaufe).

    Das ist bei den meisten Fußbodenheizungen so üblich. Thermostatgesteuerte werden erst seit einigen Jahren verbaut. Hier heißt es, durch Versuch und Irrtum heraus zu finden, wie die Regler gestellt werden müssen.

    Meine Vermieterin kennt sich als Witwe (ihr Mann hatte das Haus großteils mitinstalliert) nicht aus und weiß nicht wie diese einzustellen sind. Daher hatte ich nun schon den zweiten Winter keine Fußbodenheizung im Hauptnutzungsraum - sprich Wohnzimmer - intakt am Laufen, trotz mehrfacher Ansprache. Es war zwar inzwischen mal wer Fachliches ne Stunde hier, der hat aber auch nichts bewirken können (es wären wohl zu wenig Spuren verlegt worden im Boden, bzw. das Wasser würde denm geringsten Widerstand folgen und daher mit Vorliebe in die kleineren Räume heizen).

    Und warum schließen Sie nicht die Leitungen zu den kleineren Räumen, dann muss das Warmwasser doch ins Wohnzimmer.

    4.) Ich habe neben ihrer Garage einen Autostellplatz,

    Bezahlen Sie Miete dafür?

    werde aber ständig von ihrem Bekannten der mehrmals täglich vorbeikommt immer wieder zugeparkt bzw. der hat sich da abgestellt wenn ich wiederkomme.

    Und dieser Bekannte ist dann unauffindbar oder in Urlaub gefahren? Oder gibt es einen anderen Grund, warum Sie ihn nicht bitten können, den Wagen woanders zu parken?

    Habe ich einen festen Anspruch darauf als Mieter dort zu parken?

    Nur wenn sie für den Parkplatz bezahlen!

    Ich finde das schon dreist und respektlos! Meine Gäste parken voll Automatisch immer auf dem Seitenstreifen..!

    5.) Da die Wohnung zur Singlewohnung mit Zwischenwänden versehen wurde (vorher: offener Wohnbereich) fällt außer im Hochsommer sehr wenig Lichtintensität ein. Somit dämmert es noch früher als eh schon und es muss eher Licht angemacht werden. Das schlägt mir v.a. im Herbst/Winter voll aufs Gemüt und treibt die Stromkosten sicher auch in die Höhe. Bin ich verpflichtet bei 420€ inklusive allem mich am Ende des Jahres mit an den Nachzahlungen zu beteiligen? Bzw. ist auch die geringe Tagesbeleuchtung eine Mietminderung wert, wenn man erst nach dem Einzug im Sommer dahinter kommt?

    Jetzt wird es aber lustig. Auch im Sommer lässt sich abschätzen, wieviel Licht in der übrigen Jahreszeit in eine Wohnung fällt. Wenn man aber vom Mietminderungsbazillus infiziert ist, sucht man natürlich nach Möglichkeiten, diesem Auslauf zu bieten.

    6.) Ich wohne hier seit Mai 2009. Im Vertrag wurde eine Mindestlaufzeit bis Ende Dezember 2009 festgelegt. Wie lang sind die Kündigungsfristen heute - also in der Zeit danach? Und wären oben genannte Faktoren ein Grund die Kündigungsfrist zu verkürzen?

    Sie haben die gesetzliche Frist von 3 Monaten einzuhalten. Eine Verkürzung dieser Frist wegen der von Ihnen vorgebrachten Lappalien bzw. dem besonderen Bazillus kann ich nicht erkennen.
    Aber ich bin ja nur ein Laie, vielleicht finden Sie einen Anwalt, der sich mit Freuden auf diesen aussichtslosen Fall stürzen wird.

    7.) Ab wann und wieviel Miete kann man kürzen, auch rückwirkend? Zurückhalten bis zur Behebung der Probleme oder komplett einstreichen? Vorteilhaft wäre es dennoch meine Vermieterin nicht misszustimmen, da im Falle eines Umzuges ein paar angeschaffte Sachen abgekauft haben würde (Anrichte, Velux-Jalousie, Badschrank etc.).

    Vergessen Sie den Punkt 7. komplett. Machen Sie sich eher Gedanken darüber, dass Ihnen Ihre Vermieterin ohne Angabe von Gründen kündigen kann (Erklärung weiter unten). Auch sollten Sie wissen, dass Sie als Mieter eine Rückbaupflicht haben, bevor Sie überlegen eingebrachte/eingebaute Gegenstände zu verkaufen (Thema Rückbaupflicht weiter unten).

    So: viel Input auf einmal. Hoffe jemand ist vom Fach

    Vom Fach ist hier niemand, hier sind Laien, die als Mieter (und Vermieter) Erfahrungen gesammelt haben, die sie weiter reichen. Die Herrschaften vom Fach heißen Anwälte für Mietrecht und sind in ihren Kanzleien oder auch online anzutreffen. Kostet dann aber auch was. Und dann gibt es noch den örtlichen Mieterverein, der sicherlich Ihre Probleme besser versteht, als ein Laie in einem Forum.

    und kann mir weiterhelfen. Ist echt dringend. Danke schonmal im Vorraus.

    Mietrecht: Die Kündigung einer Einliegerwohnung
    Mietrecht: Die Rückbaupflicht des Mieters, Ausnahmen

    Ich denke, das hier ist ein Forum für jeden. Bin schockiert, wie man hier angeranzt wird.

    Der Ton macht die Musik!

    Wenn Sie schockiert sind, dann müssen Sie mal drüber nachdenken, mit welchen Forderungen Sie hier aufwarten.

    Sie verlassen eine Wohnung mit versauten Türen, erwarten dann, dass der Nachmieter Ihre Arbeit macht (für lau) und verlangen, dass Ihr Vorgehen hier unterstützt und beklatscht wird.

    Es geht mir um die Frage der Rechnungsstellung. Und ob ich anderweitige Sachen mitbezahlen muss.

    Ich habe auch 5 Türen gestrichen. Und vorher bearbeitet. Komisch, dass ich nur 74,86 ausgegeben habe!

    Klar, und Ihre Arbeitszeit haben Sie nicht berechnet? Sie sind also der Meinung, dass andere das dann auch nicht dürfen, richtig?

    Was ist das denn für eine Frage? Bezahlen Sie die Rechnung, bevor Ihr Exvermieter einen Mahnbescheid auf den Weg schickt, und das zu Recht.

    Sie versauen Türen mit Wandfarbe. Und anstatt den Schaden zu beheben, lassen Sie andere für sich arbeiten. Und dann fangen Sie an zu rechnen, dass Sie es billiger hätten machen können.

    Ganz ehrlich, Sie sind der Albtraum eines jeden Vermieters.

    Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie in einer Mietwohnung alles anbohren dürfen, was es so zu bohren gibt: Fensterrahmen, Türen und Türrahmen, Treppengeländer aus Metall, usw., dann müssen Sie noch viel lernen, wie man mit Mietsachen umgehen darf, bzw. sollte.

    Hallo,

    Hab auch schon einen Anwalt deswegen beauftragt, der sogar deswegen mal bei mir war und sich die Sache selbst angesehen hat. Der hat dann sogar sofort abgewunken ("...sieht der Boden aus...") und gesagt, daß es wegen dem Boden ein Mietmangel ist (wenn auch kein bedeutender), der mich aber sogar dazu berechtigen würde, ohne die 3-monatige Kündigungsfrist einzuhalten auszuziehen.

    Diesen Anwalt würde ich gerne kennenlernen. Solch eine dumme Feststellung, dass dieser angebliche Mangel zur fristlosen Kündigung berechtigt, habe ich noch nie gehört. Und ich beschäftige mich seit Jahren mit Mietrecht.

    Auf einen neuen Linoleumboden selbst bestehe ich ja gar nicht, allerdings auf eine neue Versiegelung, da ich den Boden wirklich triefend naß wischen muß, da er das Wasser fast schon aufsaugt.

    Ein Linoleumboden wird nicht versiegelt, wer hat Ihnen denn das erzählt? Sie oder Ihre Vormieter haben diesen Boden mit Wischwasserzusätzen (Glänzer & Co.) falsch behandelt und dadurch haben Sie jetzt unterschiedliche Beschaffenheiten des Bodenbelags.

    Nun aber der Hammer: Letzte Woche Post vom Anwalt bekommen, daß er den Fall mangels Erfolgsaussicht niederlegt.

    Gut für Sie, denn mit diesem Anwalt hätten Sie vor Gericht Ihr blaues Wunder erlebt.

    Er hätte 2 Architekten gefragt, ob es so eine Versiegelung eines Linoleumbodens gäbe, woraufhin diese gemeint hätten, sowas gäbe es nicht. Dabei hat mir eine Bodenverlegungsfirma bestätigt, daß es seit 2 Jahren möglich ist, Linoleum neu zu versiegeln.

    Ich habe Ihnen unten einen Link gesetzt. Dort können Sie nachlesen, dass Sie den Linoleum durch falsche Pflege geschädigt haben.

    Ganz abgesehen davon, nach fast 14 Jahren Mietdauer sollte man doch sowieso schon fast das Recht auf einen neuen Boden haben ?

    Wie kommen Sie denn da drauf? Woher leiten Sie denn dieses Recht ab?

    Zwar heißt es, daß Linoleum eine Lebensdauer von 20-50 Jahren hat, aber die Versiegelung doch nicht ?

    Wenn Sie den Boden falsch pflegen, bekommen Sie selbst Linoleum kaputt, alle Achtung!

    Ich danke für Antworten.


    Reinigung Linoleum

    DLW Linoleum von Armstrong : Linoleum Boden und Linoleum fr Mbel

    Für Schäden an der Mietsache (und gebohrte Löcher sind Schäden) haftet der Mieter. Das muss auch nicht ausdrücklich im Vertrag erwähnt werden, das sollte einem der eigene Verstand sagen.

    Da von hier aus die Größe und Art der Beschädigung nicht zu erkennen ist, sollten Sie einen Handwerker mit der Beseitigung beauftragen. Vielleicht findet der eine Möglichkeit die Löcher verschwinden zu lassen.

    Das mit dem Internet-Anschluß ist heikel. Stell Dir vor, der Mieter lädt illegale Sachen runter.

    Dann wird der Anschlussinhaber, und nur der, in Erlärungsnot geraten, bzw. dafür haftbar gemacht (Downloads auf Tauschbörsen, Abschluss von Abos, u.ä.)

    Hallo,

    mein Mann und ich sind vor 4 Monaten in eine Altbauwohnung gezogen in der keine Schallschutzdämmung vorgenommen wurde, was wir vor Abschluss des Mietvertrages nicht wussten.

    Aber man kriegt doch die Geräusche aus den anderen Wohnungen mit, wenn man etwas darauf achtet. Bei mir war es aber jedenfalls so.

    Nun haben wir sowohl Unter- als auch Obermieter, die es mit der Gemeinschaftlichkeit in einem Mietshaus, was die Lärmbelästigung angeht, nicht so ernst nehmen.

    Damit muss man aber vorher rechnen. Z.B. befragt man Nachbarn in Nebenhäusern. Nur nen Tipp von mir.

    Als wir die Beschwerde bei der Hausverwaltung schriftlich einreichten, haben wir ihnen eine Frist von 14 Tagen gesetzt um die Umstände abzustellen.

    Und deshalb gibt es das Instrument der Mietminderun, um eine Hausverwaltung zum Handeln zu zwingen.

    Zudem möchten wir von unserer HV über die Maßnahmen informiert werden, die sie gegen unsere Störer vornehmen um auf aktuellem Stand zu sein.

    Das wird man Ihnen nicht mitteilen. Und das ist auch richtig so.

    Nun zu unserem Problem:
    Wir möchten schnellstmöglich aus dieser Wohnung ausziehen. Leider ist im Mietvertrag eine Klausel enthalten, die eine fristgerechte Kündigung seitens des Vermieters sowie Mieters innerhalb eines Jahres ausgeschlossen sind und wir könnten somit fristgerecht erst im Januar 2012 ausziehen.

    Wer solch einen Vertrag mit Kündigungsauschluss unterschreibt, ohne sich mit eigenen Ohren und Augen von der Bewohnbarkeit der Wohnung zu überzeugen, dem ist nicht zu helfen.

    Unsere HV teilte uns mit, dass wir nur ausziehen könnten, wenn wir einen Nachmieter finden.

    Das ist doch kulant, denn das müssen die Ihnen nicht anbieten, wenn es nicht im Mietvertrag vereinbart ist.

    Wir fragen uns nun, ob wir mit einer Einbehaltung der Miete für 2 Monate die fristlose Kündigung durch den Vermieter "erzwingen" können.

    Klar, Sie bekommen die fristlose Kündigung und mit etwas Verspätung den Termin fürs Amtsgericht. Dort werden Sie dann verurteilt, die Miete bis Januar 2012 plus Anwalts- und Gerichtskosten zu bezahlen.

    Wir haben nun auch in diversen Foren recherchiert und den § 569 Abs. 2 BGB gefunden.
    Wonach der Mieter anscheinend wegen Störung des Hausfriedens durch andere Mieter fristlos kündigen kann.

    Kann, aber nicht muss.

    Eine Mietkürzung, wie uns unsere HV mitteilte, um 5% würden wir schwer beim Vermieter durch bekommen und ein "Herausklagen" der anderen Mieter würde der Vermieter nicht vornehmen, da es zu teuer ist.

    Wie kommen Sie auf 5%? Lassen Sie sich von einem Anwalt für Mietrecht oder dem örtlichen Mieterverein beraten. Dort bekommen Sie die Hilfe, die Ihnen ein Forum nicht bieten kann/darf.

    Eine Mietkürzung hilft uns in dieser Situation sowieso nicht weiter, wir wollen einfach schnellstmöglich hier raus.

    Und schnellstmöglich heißt 2012. Aber das ist allein Ihr Fehler!

    Vielleicht hat jemand von euch eine Idee oder kann uns in unseren Gedanken etwas bekräftigen.

    Danke schon mal,
    lucaroli

    Alles zum Thema Kündigung, Mietminderung und Hausfrieden finden Sie übersichtlich in diesem Lexikon: Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.

    Hallo...
    Wasser/Abwasser xxx okay
    Allg. Strom xxx okay
    Grundabgaben (Grundsteuer/Müll) xxx okay
    Kaminkehrer allg. xxx okay
    Elementarvers. (Brand,Strom, etc.) xxx okay
    Haftpflichtversichernung xxx okay
    Hausmeister u. Kleinmaterial xxx ohne Nachweise nicht zu bezahlen

    Gesamt xxx das ist okay, wenn zuerst die Gesamtsumme und danach Ihr Anteil (nach Verteilerschlüssel) genannt wird.

    Umlage (und darunter eine Auflistung was wir hätten zahlen müssen und was wir gezahlt haben.)

    Das ist genau das, was ich oben gemeint habe.

    Nun meine Wunderpunkte:

    1) Die Nebenkosten beliefen sich auf monatlich 40 Euro, doch gibt er einmal 30 dann mal 40 dann mal 50 und dann mal 35 Euro an, unsere Abgabe war aber jeden Monat 40 Euro...

    Wenn aber in der Summe die Gesamrvorauszahlungen stimmen, dann ist da nichts gegen zu sagen.

    2) Hausmeister und Kleinmaterial: Seit der Hausmeister (der Mann einer Nachbarin) gestorben ist (2008), gab es keinen Hausmeister mehr. Ein anderer Nachbar kümmerte sich zwar um die Mülltonnen aber sagte uns das er dafür keine Bezahlung und auch keinen Mietnachlass bekommt. Wie kommt der Vermieter dann zu der Berechnung?

    Dann soll er bitteschön den Stundenzettel vorlegen. Und Kleinmaterial (was immer damit gemeint sein soll) ist stets Sache des Vermieters.

    3) Darf er denn so eine handschriftliche Aufstellung schicken? Muss das nicht eigentlich detailiert geschickt werden von einer Firma/Hausverwaltung? Ich kenne mich da leider nicht so aus...Muss ich das so anerkennen und so zahlen?

    MfG

    Solch eine Abrechnung kann auch per Hand geschrieben werden (nicht jeder hat einen PC mit Textprogramm). Fragen Sie den Exvermieter, was er sich bei den Hausmeisterkosten gedacht hat. Oder Sie kürzen die Rechnung um diesen Betrag und gut ist.

    Hallo,

    Meine Fragen:

    1. Wie soll ich in diesem Fall vorgehen?

    Als erstes klarstellen, woher das Wasser kommt, das da tropft. Ist wirklich der Hahn undicht und läuft das Wasser an der Zuleitung runter, oder ist der Anschluss am Eckventil (dort wo die Leitungen an dem Wandanschluss angeschlossen sind) undicht?

    2. Trägt der Vermieter die Kosten für den Wasserhan oder der Mieter?

    Wenn es tatsächlich der Hahn ist, dann ist die Reparatur, der Austausch, bei gültiger Kleinreparaturklausel bis zu der genannten Höhe (meist um die 80,- Euro) Sache des Mieters. Nur bei einer Leitungsundichtigkeit wäre der Vermieter gefordert. Manchmal hilft es aber, wenn die Anschlüsse nachgezogen werden. Aber auch das geht zulasten des Mieters.

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